Wohnungsbewerbung nach Trennung

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Moderator: conny85

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Sunne12
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Wohnungsbewerbung nach Trennung

Beitrag von Sunne12 »

Hallo zusammen

Wir sind im Begriff uns zu trennen. Die aktuelle Wohnung ist für beide zu teuer. Nun bin ich auf der Suche nach einer Bleibe für mich und die Kinder. Bei einer Bewerbung muss ja immer das Einkommen deklariert werden. Mit der Alimentenberechnung sind wir dran. Doch wie soll ich dem Vermieter zeigen, dass zu meinem Lohn noch Alimenten dazukommen werden und ich genug zahlungskräftig bin? Ein Begleitschreiben?
Danke für eure Antworten!

MissDiamond
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Re: Wohnungsbewerbung nach Trennung

Beitrag von MissDiamond »

Liebi Sunne

Ich habe immer ein wenig differenziert: Ist es eine Grossverwaltung, wo meine Bewerbung neben 10 anderen von einer Sachbearbeiterin bearbeitet werden und nach Schema F gleich aussortiert wird, wenn das Einkommen nicht stimmt oder ist es eher eine kleine Verwaltung mit fixer Ansprechperson und "Herz".
Ich habe jeweils ein richtiges Bewerbungsfactsheet gemacht, mit Bild von mir/Familie, mit allen Infos zu Gehalt, Instrument, Haustieren, etc. und drunter habe ich dann auch auf dieses Factsheet geschrieben, was die Motivation zum Wohnungswechsel ist.

Da könntest du ja schreiben, dass du dich in der Trennungsphase befindest und wohnlich neu orientieren musst. Die Alimente sind noch in finaler Klärung, du hättest jedoch eine realistische Budgetplanung aufgestellt und könntest eine termingerechte Zahlung jederzeit gewährleisten.

Das würde zeigen, dass du dir ernsthafte und richtige Gedanke gemacht hast.

Im Begleitschreiben habe ich dann nur den 08/15 Text geschrieben im Sinne von: Habe die Wohnung besichtigt, gefällt mir sehr gut, im Anhang finden Sie die Bewerbungsunterlagen und Betreibungsauszüge bla bla.

Toitoitoi

Ps. und was mir auch noch aufgefallen ist: de schneller isch de gschwinder - auch bei Wohungsbewerbungen

Alebri
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Re: Wohnungsbewerbung nach Trennung

Beitrag von Alebri »

Bei "Einkommen" habe ich die Alimente einfach immer miteingerechnet, d.h. wenn du z.B. CHF 3000.- pro Monat verdienst und Du - voraussichtlich - CHF 2000.- Alimente pro Monat bekommst, dann CHF 5000.- schreiben. Dahinter habe ich ein Sternchen gemacht und geschrieben "inkl. Alimente".

Ganz am Anfang gab es mal eine Verwaltung, die eine schriftliche Bestätigung bezüglich der Alimente wollte. Da mein Ex mir damals schon etwas mehr zahlte, als wir es schriftlich bei der Kesb vereinbart hatten, schrieb er mir dann eine kurze Bestätigung, dass er mir xy Franken pro Monat Alimente zahlt.

Ansonsten wurde das nie hinterfragt - und ich bin in den 12 Jahren, in denen ich mit meinem Sohn allein gewohnt habe, 4x umgezogen.

Vielleicht kann Dir ja Dein Ex bestätigen, dass die Alimentenhöhe in ca. dem und dem Bereich sein wird. Ganz ohne Angaben ist es für eine Verwaltung sonst natürlich schwierig. Es kann ja schon matchentscheidend sein - auch für Dich - ob Du dann CHF 2000.- oder CHF 3000.- bekommst - je nachdem reicht es finanziell für die Wohnung oder dann eben nicht. Von daher: Ich gehe davon aus, dass die die ungefähre Höhe der Alimente schon abschätzen kannst - und dann würde ich einfach die eintragen und Dein Ex soll Dir das (wenn die Verwaltung nachfragt - was gar nicht unbedingt sein muss) schriftlich bestätigen - es wird ja auch in seinem Interesse sein, dass Du eine Wohnung findest.

Dass Ihr da wegen Alimenten noch in Verhandlung seid, würde ich an Deiner Stelle nicht kommunizieren - das bringt nur Unsicherheit.

Den Tipp von MissDiamond kann ich Dir auch ans Herz legen: Ich habe unabhängig von der Grösse der Verwaltung die Wohnungsbewerbung immer möglichst individuell gestaltet, mit Brief und Deckblatt mit Fotos von mir und meinem Sohn und unseren Haustieren. Kam immer gut an - bzw. bisher habe ich immer jede Wohnung bekommen, die ich wollte :wink: .

Super ist auch immer, wenn Du ein Referenzschreiben Deines Arbeitgebers beilegen kannst. So im Stil von: "Wir bestätigen, dass Frau xy seit dem xx.xx.xxxx als xx bei uns in einem unbefristeten und ungekündigten Arbeitsverhältnis tätig ist. Wir sind mit ihren Leistungen sehr zufrieden und hoffen auf ein langjähriges Arbeitsverhältnis. Auch in persönlicher Hinsicht können wir Frau xy sehr empfehlen"... irgendwas in der Art.

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Xera
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Re: Wohnungsbewerbung nach Trennung

Beitrag von Xera »

Und falls du dich für eine Wohnung bewirbst, wo jemand einen Nachmieter suchst: dich auf sympathische Art „einprägsam“ machen... (vor allem, wenn nicht eine grosse Verwaltung dahinter steht).
Meine Freundin suchte einen Nachmieter. Als sie ihrer Vermieterin den Stapel mit den Bewerbungen übergab, fragte diese, ob für sie klar wäre, wem sie die Wohnung geben würde. Meine Freundin meinte dann: „Ja, die Bewerbung liegt zuoberst.“ Die Frau hat die Wohnung jedenfalls gekriegt. Ob sich die Vermieterin überhaupt noch die Mühe gemacht hat, sich durch den Stapel durchzuackern, entzieht sich meiner Kenntnis...
Fünftklässler 12/11 und Drittklässlerin 09/14

Sunne12
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Re: Wohnungsbewerbung nach Trennung

Beitrag von Sunne12 »

Vielen lieben Dank für eure Tipp,das ist sehr hilfreich für mich!

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