Nach Trennung was beachten?

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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beauty2200
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Nach Trennung was beachten?

Beitrag von beauty2200 »

Hallo
Ich muss mich von meinem Partner trennen.
Nun arbeite ich noch zu 50-60%.Ich habe 2 Kinder und dies ging mit Partner immer gut auch wegen dem hüten(seine Familie schaute auf die kleinen)
Nun geht das wegen der Trennung dann nicht mehr und ich kann nicht mehr soviel arbeiten.
Kann mir jemand ein wenig Auskunft wegeb was ich finanziell beachten muss?Ich muss ja Geld erhalten für Miete u.s.w.
Mir reichen ja keine 1000 Fr.
Ich wäre froh um ein paar Ratschläge

Alebri
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Re: Nach Trennung was beachten?

Beitrag von Alebri »

Also grundsätzlich ist die Frage, ob und wie viel Du arbeiten musst, nicht unbedingt Wunschkonzert - das hängt vom Alter der Kinder ab.

Wenn es Dir finanziell nur mit den Alimenten nicht reicht (was ja bei den wenigsten der Fall ist), bist Du grundsätzlich schon verpflichtet, arbeiten zu gehen. Vor allem, wenn Du sonst von Sozialhilfe abhängig wirst: Dort gilt die Regel, dass man - wenn das jüngste Kind älter als 1jährig ist - verpflichtet ist, arbeiten zu gehen und so zumindest teilweise von der Sozialhilfe weg zu kommen.

Bezüglich Pensum ist ein 50% eigentlich ein Pensum, das grundsätzlich zumutbar ist. Ich habe mich getrennt, als mein Sohn 1.5jährig war und habe ab da 60% gearbeitet. Betreuung hatte ich familienintern keine, ich habe es zuerst mit einer Tagesmutter gelöst, später mit einer Krippe. Das haben alle meine alleinerziehenden Kolleginnen so gemacht.

Du hast von daher faktisch kein Recht einfach nicht mehr arbeiten zu gehen und von Sozialhilfe zu leben - d.h. Du musst Dich schon nach Kräften bemühen, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen (natürlich im zumutbaren Bereich, mit 2 Kindern wird Dich niemand zwingen, 100% arbeiten zu gehen). Aber grad wenn Du offenbar nicht verheiratet bist: Die Regeln für unverheiratete alleinerziehende Mütter sind da schon etwas strenger, d.h. Du hast nicht per se eine "Schonfrist", um erst wieder arbeiten zu gehen, wenn Deine Kinder im Kindergarten sind - vor allem, wenn Du ja jetzt auch schon arbeitest.

Und ganz nebenbei: Von Sozialhilfe abhängig sein, ist auch kein Spass - da kannst Du ganz vieles nicht mehr selber entscheiden (Wohnungsgrösse, Wohnunngsmiete, etc. wird Dir vorgegeben, Du musst Deine finanziellen Verhältnisse regelmässig offenlegen, lebst dann halt effektiv am Existenzminimum, etc.). Von daher würde ich Dir schon raten, Dich mit Hochdruck daran zu machen, eine andere Betreuungslösung zu organisieren (es gibt ja auch subventionierte Krippen oder Tagesmüttervereine), damit Du weiterhin arbeiten kannst und finanziell möglichst selbständig weiterhin durchs Leben gehen kannst.

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stella
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Re: Nach Trennung was beachten?

Beitrag von stella »

Beauty
Wie viel du arbeitest, da orientiert sich der Gesetzgeber am jüngsten Kind. Für Primarschüler gilt ein Pensum von 50%, für Oberstufenschüler eines von 80% als zumutbar. Die Kinderbetreuung lässt sich organisieren.
Du wirst vermutlich nicht entscheiden können, ob und wie viel du arbeiten willst. Und es macht auch mehr Sinn, dass Frauen, die sich trennen, bald mal solide auf eigenen Beinen stehen. Sonst droht ein Rattenschwanz (Kinder mit in der Armut, Altersarmut...)
Daher ist es ganz wichtig, dass du deinen aktuellen Job behältst.

Es gibt von den Kantonen her unentgeltliche Budgetberatungsstellen. Ich würde mal alle meine Papiere zusammensuchen und dort einen Termin abmachen.
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07

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Savuti
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Re: Nach Trennung was beachten?

Beitrag von Savuti »

@beauty2020: Ist dein Partner der Vater der Kinder? Falls ja, muss aus meiner Sicht nicht zwingend eine Änderung bei der Betreuung geben. Die Verwandtschaft deines Partners ist ja immer noch Onkel, Tante, Grosseltern etc. von euren Kindern und sie möchten weiterhin eine Beziehung zu den Kindern.
Grosse 10/12
Kleiner 04/15

beauty2200
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Re: Nach Trennung was beachten?

Beitrag von beauty2200 »

Also arbeiten möchte ich..Ich möchte nicht zuhause bleiben.
Mein Kind ist 10 und 2 jahre.
Ich möchte schon so 50-60%.
Mein Problem ist eher wegen der Kinderbetreuung.Für den grossen habe ich jemanden.Für die kleine eben nicht.
Tagesmutter wäre sicher eine eventuelle Lösung

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Nette
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Re: Nach Trennung was beachten?

Beitrag von Nette »

Würde seine Familie nicht mehr schauen? An welchen Tag arbeitest du?
Würde die Tagesmutter das Zweite nicht nehmen?
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe ;-)

Lilyrose
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Re: Nach Trennung was beachten?

Beitrag von Lilyrose »

Gibt es keine Kita in der Nähe oder eben Tagesmutter? Alle die keine Verwandten/Bekannten da haben zum betreuen, müssen ja auch Betreuungsmöglichkeiten haben.

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dede
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Re: Nach Trennung was beachten?

Beitrag von dede »

Liebe beauty2000
Ich würde dir empfehlen, dich professionell beraten zu lassen. Was wie und wann und wo gilt ist regional unterschiedlich und auch abhängig von der individuellen Situation. Dazu gibt es Beratungsstellen, wo du dich kostenlos beraten lassen kannst. Es gibt aber auch juristische Fachpersonen, die solche Beratungen/ Mediationen anbieten, die dann aber kostenpflichtig sind.
Alles Liebe, dede.

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Re: Nach Trennung was beachten?

Beitrag von Mutter einer Tochter »

Ich würde zuerst prüfen, ob seine Familie nicht weiterhin auf die Kinder schauen kann.
Es sind ja immer noch seine Kinder, beziehungsweise die Enkelkinder.
Ich kenne mehrere Familien, die die Betreuung gleich behalten haben wie vorher.

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Majoties
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Re: Nach Trennung was beachten?

Beitrag von Majoties »

Also in 2 Jahren musst du 50 % arbeiten wenn dein jüngsten in den kiga kommt .
Also nur kürzen for 2 Jahre macht nicht so Sinn .
Und eben wieso sollen die Grosseltern väterlicherseits nicht mehr schauen ? Frag doch mal noch
Bild

Alebri
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Re: Nach Trennung was beachten?

Beitrag von Alebri »

Die Regelung, ab wann eine Mutter wie viel arbeiten gehen muss, finde ich eigentlich blödsinnig. Klar, wenn man einen gutverdienenden Erzeuger hat, kann einem das etwas bringen - weil er dann wahrscheinlich mehr bezahlen muss, bis das Kind in den Kindergarten kommt und wenn er sehr viel verdient und entsprechend zahlen kann, reicht das vielleicht. Wird aber in den wenigsten Fällen so sein. Meistens reichen die Alimente nicht um ohne eigene Erwerbstätigkeit finanziell durchzukommen. Das heisst: Es ist eigentlich egal, ob das Kind 2jährig oder 10jährig ist: Bei einer Trennung stellt sich für die meisten Mütter - die nicht 100%ig alles finanziell mit den Alimenten abdecken können - die Grundsatzfrage: Will man vom Sozialamt abhängig sein, ja oder nein. Wenn nein, bleibt 90% der alleinerziehenden Mütter nichts anderes übrig, als arbeiten zu gehen. Das ist einfach so.

So oder so hat man Anspruch auf Sozialhilfe, wenn die Alimente nicht reichen und man nicht arbeiten gehen kann/will - der Druck, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen wird, wenn man schulpflichtige Kinder hat einfach grösser sein, als wenn man erst ein 2jähriges Kind hat. Aber faktisch: Sozialhilfe bleibt Sozialhilfe - und für mich persönlich wäre der Bezug von Sozialhilfe einfach die letzte Option (wenn es wirklich nicht anders geht, ich keinen Job finde, etc.), weil diese Abhängigkeit und die Pflicht, über alles Rechenschaft abzulegen, so gar nicht meins wäre. Abgesehen davon, dass ich persönlich auch nicht finanziell am Existenzminimum leben möchte - das ist auch für Kinder nicht schön (oft ist mit dem Bezug von Sozialhilfe auch ein Wohnungswechsel verbunden, weil das Soz-Amt ganz klar vorgibt, wie teuer eine Wohnung max. sein darf).

Ich finde, nur weil die familieninterne Betreuung nach der Trennung weg fallen wird, ist das kein Grund, grad den Job zu schmeissen - weil es in der CH ja doch Betreuungsalternativen gibt bzw. zumindest sollte/müsste man diese mal prüfen, bevor man einfach den Job hinwirft und sich von Sozialhilfe abhängig macht (meine Meinung).

Aber wieso die familieninterne Betreuung nach einer Trennung weg fällt, ist mir auch nicht ganz klar - also die Eltern meine Ex haben auch nach der Trennung noch auf meinen Sohn geschaut, sie blieben ja die Grosseltern, er ihr Enkelkind, unabhängig vom Verhältnis zwischen meinem Ex und mir. Da würde ich sonst auch nochmals das Gespräch suchen - dem Kind/den Kindern zuliebe.

sugus
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Re: Nach Trennung was beachten?

Beitrag von sugus »

Ist denn dein Ex-Partner der Vater deiner Kinder? Oder sind seine Eltern gar nicht die leiblichen Grosseltern und wollen deshalb nicht mehr hüten? Vielleicht könntest du das mal erklären. Mir ist auch nicht klar, weshalb sie nicht mehr zu den Kids schauen können (wollen?).
Grosse Bueb: Januar 2013
Chliine Bueb: April 2015

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danci
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Re: Nach Trennung was beachten?

Beitrag von danci »

Dieses Schulstufenmodell, das einige angesprochen haben (50% ab Schuleintritt des jüngsten Kindes, 80% ab Oberstufe, 100% ab 16. Geburtstag) gilt eigentlich nur für Personen, die bisher nicht oder weniger als das gearbeitet haben. Da Du bereits 50-60% gearbeitet hast, wird die auch dies weiterhin als zumutbar angerechnet, sofern Du nicht beweisen kannst, dass es wirklich nicht mehr geht (z. Bsp. Nachschichten, die nun ohne Partner nicht mehr geleistet werden können).

D.h. ich würde mal damit rechnen, den Job zu behalten und prüfen, welche alten oder neuen Betreuungsmöglichkeiten es nun gibt. Geht ihr im Guten auseinander? Wäre eine Betreuung durch seine Familie weiterhin möglich? Oder an einem Tag durch den Vater? Ansonsten gibt es KITA oder Tagesmutter. Diese Kosten würden dir auch angerechnet werden.

Ich empfehle dringend, einen Termin bei einem Anwalt/einer Anwältin oder einer Familienberatungsstelle (diese gibt es in jedem Kanton, die Gemeinde kann dazu Auskunft geben). Dann kommen alle Zahlen mal auf den Tisch und ihr seht, woran ihr seid. Sozialhilfe käme zum Zug, wenn es wirklich nicht reicht, trotz Alimente nicht. Und diese wirst Du zumindest für die Kinder sicher bekommen, wenn er bisher 100% gearbeitet hat. Die Höhe hängt allerdings vom Einkommen ab.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015

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