Hallo an die Expertinnen
Wir haben nach Jahren herausgefunden, dass der eine AG den Lohnausweis jeweils falsch ausgefüllt hat, nun müssen wir steuertechnisch dafür büssen. Ich versuche es nun fürs letzte & fürs aktuelle Jahr richtigzustellen, allerdings komme ich mit all diesen Dokumenten, die online zur Verfügung stehen, nicht weiter
Ist hier jemand, der mir helfen kann?! Gerne per PN, da möglicherweise etwas heikel, ich weiss es nicht...
Danke herzlich
dragulj
Dringende Frage zum Lohnausweis
Moderator: conny85
Re: Dringende Frage zum Lohnausweis
Du kannst als Arbeitnehmer Dir selber keinen Lohnausweis ausstellen - das muss der Arbeitgeber machen.
Ausserdem muss dieser ja auch mit den Lohnabrechnungen bzw. mit dem, was faktisch gelaufen ist, überein stimmen. Wenn also der Lohnausweis falsch ist, dann wurde wahrscheinlich schon während dem Jahr falsch überwiesen/abgerechnet - und auch dann kann man das nicht so einfach ändern.
Und eben: Wenn überhaupt, dann muss der AG das ändern (wenn Auswirkungen auf Sozialversicherungen, etc. muss er das auch mit denen anschauen). Du als Arbeitnehmer kannst da gar nichts machen (ausser dem AG Druck machen, dass er Dir einen korrigierten/richtigen Lohnausweis ausstellt).
Aber eben: Wenn der Lohnausweis falsch, dann ist das meistens nur die Spitze des Eisberges, weil oft vorgängig schon abrechnungstechnisch alles falsch lief (und dann ist es halt mit der Korrektur des Lohnausweise nicht getan bzw. dann ist es auch nicht erlaubt, den Lohnausweis einfach zu ändern).
Ausserdem muss dieser ja auch mit den Lohnabrechnungen bzw. mit dem, was faktisch gelaufen ist, überein stimmen. Wenn also der Lohnausweis falsch ist, dann wurde wahrscheinlich schon während dem Jahr falsch überwiesen/abgerechnet - und auch dann kann man das nicht so einfach ändern.
Und eben: Wenn überhaupt, dann muss der AG das ändern (wenn Auswirkungen auf Sozialversicherungen, etc. muss er das auch mit denen anschauen). Du als Arbeitnehmer kannst da gar nichts machen (ausser dem AG Druck machen, dass er Dir einen korrigierten/richtigen Lohnausweis ausstellt).
Aber eben: Wenn der Lohnausweis falsch, dann ist das meistens nur die Spitze des Eisberges, weil oft vorgängig schon abrechnungstechnisch alles falsch lief (und dann ist es halt mit der Korrektur des Lohnausweise nicht getan bzw. dann ist es auch nicht erlaubt, den Lohnausweis einfach zu ändern).
Re: Dringende Frage zum Lohnausweis
Danke dir alebri für alles Geschriebene, allerdings gehts um nichts davon
Es geht um einen bestimmten Punkt, den der AG jeweils nicht auf dem LA ausgewiesen hat, sondern separat... aber vielleicht findet sich hier jemand, der mir doch helfen kann.
Merci nochmals
Es geht um einen bestimmten Punkt, den der AG jeweils nicht auf dem LA ausgewiesen hat, sondern separat... aber vielleicht findet sich hier jemand, der mir doch helfen kann.
Merci nochmals
Re: Dringende Frage zum Lohnausweis
Oooh, dürfte ich dir diesbezüglich eine PN schreiben?Puzzli hat geschrieben: ↑Do 1. Okt 2020, 15:15 Weiss nicht ob ich dir helfen kann, mache bei uns die Lohnbuchhaltung und die Lohnausweise.
Zur Zeit bin ich gerade in einer Weiterbildung im Bereich Payroll. D.h. evtl. könnte ich für dich da einen „Experten“ fragen, wenn ich dir keine „sichere“ Auskunft geben kann.
Das Ganze ist schon nicht ganz ohne! Aber grundsätzlich kann man zb nachlesen was massgebender Lohn ist und was nicht.
Re: Dringende Frage zum Lohnausweis
Wie geschrieben: Man darf einen Lohnausweis als Arbeitnehmer nicht korrigieren - das wird von den Steuerbehörden gar nicht akzeptiert.
Bin seit 15 Jahren im Payroll tätig - also da weiss ich grundsätzlich schon was Sache ist .
Aber wenn Du das nicht hören willst, dann mach wie Du es für richtig hälst.
Bin seit 15 Jahren im Payroll tätig - also da weiss ich grundsätzlich schon was Sache ist .
Aber wenn Du das nicht hören willst, dann mach wie Du es für richtig hälst.
Re: Dringende Frage zum Lohnausweis
Das war doch gar nicht die Frage, natürlich kann ICH das nicht machen & der AG wohl auch nicht mehr. Ich möchte der Steuerbehörde einen unklaren Punkt erklären & sicherstellen, dass fürs 2020 der LA richtig ausgestellt wird. Verstehe nicht, warum du bri einer neutralen Frage gleich losschiessen musst, schade, bin ziemlich überzeugt, du wüsstest die Antwort...Alebri hat geschrieben: ↑Do 1. Okt 2020, 18:01 Wie geschrieben: Man darf einen Lohnausweis als Arbeitnehmer nicht korrigieren - das wird von den Steuerbehörden gar nicht akzeptiert.
Bin seit 15 Jahren im Payroll tätig - also da weiss ich grundsätzlich schon was Sache ist .
Aber wenn Du das nicht hören willst, dann mach wie Du es für richtig hälst.