Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Timo2010
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Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Beitrag von Timo2010 »

Danke
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rose02
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Re: Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Beitrag von rose02 »

Genau, der Besuchsberechtigte ist im Normalfall fürs holen und bringen verantwortlich. Weil du weggezogen bist, sieht die Rechtslage vor, dass du dich an den Kosten für den Mehraufwand beteiligen musst. Wenn er dies einfordert.
Meistens wird es so gelöst wie ihr das ja auch gehandhabt habt, je eine Strecke oder jeder halber Weg. So das war dein Wegzug.
Etwas anderes ist wenn er wegzieht. Er muss diesen Teil mit sich selbst vereinbaren.
Zu deiner momentanen Situation: Solange er nichts über eine amtliche Stelle einfordert, kannst du einfach sagen dass die Übergabe bei dir Zuhause stattfindet. Wenn er es jedoch einfordert musst du damit rechnen dass du wieder für 1 Weg aufkommen musst, wo er gewohnt hat, bevor er weggezogen ist. Kann auch sein dass es dann noch eine Nachforderung ins Haus schneit, für die Zeit wo er ihn bei dir Zuhause abholen musste.

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danci
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Re: Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Beitrag von danci »

Kinderpsychologen sprechen sich praktisch einheitlich dafür aus, dass ein Kind gebracht wird (Also Hinfahrt Mutter, wenn es bei ihr lebt, und Rückfahrt Vater). Das schafft für das Kind Vertrauen. Gerade wo ein Kind Mühe hat, ist das zu empfehlen. Da das Kind sicher spürt, dass Du es gar nicht bringen willst, wird es für das Kind noch schwieriger.

Die meisten Gerichte gehen eher davon aus, dass der Besuchsberechtigte holen und bringen muss. Der Gedanke dahinter ist, dass wenn ein Elternteil eh schon den grössten Teil der Erziehung/Betreuung hat, zumindest hier der andere leisten muss. In letzter Zeit bemerke ich jedoch, dass die Tendenz auch Richtung Teilen geht. V.a. dort, wo der obhutsberechtigte Elternteil weggezogen ist und damit den Weg verlängert hat. Eine klare Gesetzesbestimmung gibt es aber nicht.

Was ich schwieriger finde, ist dass die Freundin das macht. Es ist sein Besuchsrecht, nicht ihres. Habt Ihr einen Beistand, mit dem das angeschaut werden kann? Wenn ihr Euch nicht einigt, wird letztlich die KESB das entscheiden müssen.
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Timo2010
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Re: Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Beitrag von Timo2010 »

Danke euch. Was ich ev noch dazu sagen muss, beim Wegzug damals bestand kein Kontakt zum Vater er hat das Kind im ersten Lebensjahr 2x gesehen danach nicht mehr und seither also seit 8 Jahren immer nur so wie es ihm gepasst hat mal alle 2 wochen, dann wieder 6 wochen gar nicht usw, immer bin ich einen weg gefahren und habe alles mitgemacht.

und ja eben schlimm finde ich auch das er ihn nicht einmal selber abholt wenn er frei hätte auch da schickt er die freundin da sie ein ga hat und es so ja nichts kostet.... das das kind aber jedesmal traurig ist und die freundin nicht mag ist egal...

Timo2010
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Re: Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Beitrag von Timo2010 »

@rose auch wenn zum zeitpunkt des wegzuges weder eine trennungsvereinbahrung noch sonst etwas bestanden hat? Und er zu diesem Zeitpunkt das Kind fast 1j lang nicht sehen wollte? Denke da ist es doch auch verständlich wenn eine alleinerziehende mutter mit dem kind welches der vater nicht sehen will zurück in die heimat zieht :-/

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naura
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Re: Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Beitrag von naura »

Rechtlich hast du ja bereits Auskunft erhalten. Bevor ich da gross zur KESB oder vors Gericht gehen würde, würde ich das selber zu regeln versuchen. Mit meinem Ex habe ich eigentlich immer alles selber regeln können, er war und ist auch kein einfacher Fall, aber ihm war es doch wichtig, die Beziehung aufrecht zu erhalten und mir war es wichtig das zu ermöglichen (so wie es halt gerade ging). Der Grund dafür ist nicht, die mega tolle Zeit die sie da hat, sondern dass es für Kinder und ihre Entwicklung (Identität, Wertgefühl etc). wirklich sehr wichtig ist den Vater zu kennen. Lieber ein mittelmässiger oder gar "schlechter" Vater als keinen/ein nicht vorhandener. Klar gibt es da auch Grenzen, aber wie die KESB schon angedeutet hat, da muss schlimmeres los sein, dass es "besser" für das Kind wäre den Kontakt abzubrechen. Schau dir mal Reportagen an von Menschen, die ihren Vater nicht kennen - das ist wirklich nicht so lustig, das Gefühl nicht mal so viel Wert zu sein, dass er dich kennen möchte. Darum habe ich auch über meine Grenzen hinweg die Beziehung der beiden getragen, für mein Kind. Jetzt ist Meite in einem Alter, in der sie die Beziehung selber in die Hand nimmt (dort wo er das nicht tut) und er fängt an sie zu verlieren, da er es einfach nicht richtig hinkriegt. Aber sie hatte eine Kindheit mit einem existierenden Vater und das bleibt, auch wenn sie ihn jetzt manchmal wochenlang nicht sieht.

ICH würde es wie folgt machen: schriftlich die neu geltenden Möglichkeiten mitteilen, sprich Vater holt das Kind und bringt es (nicht Freundin) oder kommt einfach ein paar Stunden in eure Gegend mit dem Kind Zeit verbringen, etwas unternehmen. Ich würde es so begründen, dass es für das Kind wichtig ist die Beziehung zu IHM aufrechtzuerhalten und dass du dieser Beziehung nie im Weg stehen wirst. Das nimmt ihm die Grundlage gegen dich zu kämpfen. Wenn er das nicht akzeptiert, soll ER rechtlichen Schritte unternehmen oder einen Gegenvorschlag machen. Ich kann mir vorstellen, dass er sich tendenziell mehr zurückziehen wird und wenn er das Kind anfängt zu vermissen wird Schritte auf euch zu machen. Die Beziehung könnte so auch wie neugestartet werden. Bleib in der Diskussion immer innerlich beim Fokus, was für dein Kind das Beste ist.
mit Meite (07)
°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
Wir sind da um zu strahlen, wie es die Kinder tun.
Mandela

Timo2010
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Re: Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Beitrag von Timo2010 »

Danke die Naura genau so habe ich es Ihm geschrieben.

Er darf ihm jederzeit schreiben/Tel und ihn abholen/bringen oder in unserer nähe mal in den Zoo usw z.b da kam nichts zurück er erwartet das das Kind sich bei Ihm meldet, er möchte dies nunmal aber nicht...

Und 2 Wege mache er sicher nicht also sooo wichtig scheint ihm der Sohn dann doch nicht zu sein ;-)

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danci
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Re: Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Beitrag von danci »

@ rose
Darf ich Dich fragen, auf welche Bestimmung und/oder Rechtsprechung, Du Dich beziehst?
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rose02
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Re: Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Beitrag von rose02 »

@ Timo: Solange ihr nichts schriftliches abgemacht habt, würde ich einfach wie Nura vorgeschlagen hat, ihn schriftlich (per Einschreiben am Besten) darüber in Kenntnis setzen dass die Übergabe, sofern er das möchte, bei dir Zuhause sein wird. Und das mit dem persönlich erscheinen würde ich auch noch reinnehmen. Das sehe ich genau gleich wie Nura.
Falls er den Gang über eine amtliche Stelle wählt, so weiss ich natürlich dessen Ausklang nicht. Hab dir lediglich mögliche Folgen aufzeigen wollen.

@ danci: Quelle meiner Angaben ist mein eigenes Gerichtsurteil im Jahre 2016. Regionalgericht Bern-Mittelland. Vorgeschichte: KV betreute während der Trennungsfrist die Kinder 1 Tag unter der Woche sowie jedes 2 Wochenende plus 4 Wochen Ferien. KM plante zum Scheidungszeitpunkt den Wegzug mit den Kindern zum neuen Partner in 100 Km Entfernung. Neuer Partner konnte aufgrund seiner familiären Verhältnisse (alternierende Obhut) nicht zu mir ziehen. KV wollte nicht dass KM wegzieht. Da der KV aber dem nichts hinzuzufügen hatte, hat KM grünes Licht bekommen. KM hat mit KV vereinbart die Transportkosten von 100 Km dem Frieden zuliebe selbst zu übernehmen. Gerichtspräsidentin hat KM darüber aufgeklärt dass es üblich ist sich die Strecken zu teilen. Dabei benannte sie die beiden Varianten, die ich auch schon erwähnt habe. Da KV noch eine Konkubinatsklausel reingenommen hat und KM sowieso lieber etwas mehr Kinderalimente wollte, fand sich die Lösung dass wenn der nacheheliche Unterhalt wegfällt, der KV die Transportkosten übernehmen muss.

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danci
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Re: Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Beitrag von danci »

@ rose
Herzlichen Dank. Solche Entscheide sind eben häufig tatsächlich auf den Einzelfall bezogen. In einem anderen Fall würde man anders entscheiden und teilweise würde auch schon eine andere Gerichtsperson anders entscheiden. Zudem hat sich das Familienrecht seit 2017 immer mehr gewandelt, so dass selbst sehr neue Entscheidungen nicht immer aktuell sind. Wo es für beide stimmt, ist es sicher eine gute Lösung.

Tatsache ist, dass niemand einfach so eine Entschädigung fordern kann. Was man aber kann, ist zu fordern, dass es geregelt wird, wie es gemacht wird. Entweder im Rahmen eines Verfahrens oder auch ausserhalb (dann bei der KESB). Dass einer fährt und dafür eine Entschädigung erhält, ist durchaus eine Lösung von mehreren, aber eben nur, wenn eine Behörde/ein Gericht das so anordnet oder eine Vereinbarung abgeschossen wird. :) Ich schreibe das nur, weil es wirklich so Spezialisten gibt, die einfach nach 1-2 Jahren eine Rechnung stellen und denken, damit im Recht zu sein, was natürlich nicht stimmt... :wink:


Übrigens:
Eine häufig gewählte Alternative bei grossem Abstand ist, dass man das Besuchsrecht reduziert und dafür die Ferien ausdehnt (oder auch längere Feiertage). Ich sage nicht, dass das hier so gemacht werden muss, nur so als Idee. Dann könnte man zum Beispiel sagen, man sieht sich nur alle 3 anstatt alle zwei Wochen, dafür aber 1-2 Wochen Ferien mehr im Jahr. Und Du bringst das Kind weiterhin, er muss es aber selber zurückbringen. So ist es für alle weniger Aufwand.
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rose02
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Re: Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Beitrag von rose02 »

@ danci: Ja, wir haben auch die Regelung das der Tag unter der Woche weggefallen ist und er dafür in der Ferienzeit verlängerte Weekends mit den Kids hat. Hab eine tolle Richterin erwischt die alles mit reingenommen hat. Ich bin jetzt dabei die Kinder an das alleinige Zugfahren zu gewöhnen... Sie machen bereits eine Teilstrecke. ;-) Ist schon eine riesen Erleichterung für mich!

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danci
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Re: Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Beitrag von danci »

@ rose
Das glaube ich gerne. Ich denke oft, dass alleinerziehende Frauen (seltener Männer) ja praktisch nie einfach frei haben bis auf dieses jedes zweite Wochenende und wenn dieses dann fürs bringen/holen draufgeht, ist das tatsächlich eine grosse Belastung. wichtig ist das wirklich immer gut abzuschätzen, wo alle am Meisten davon profitieren, auch wenn es natürlich immer Kompromisslösungen sind. Darum ist auch eine Flexibilität, die erlaubt, jeden Fall einzeln zu prüfen.
Ich hatte zum Beispiel auch schon mit Fällen zu tun, wo zwar der Vater fürs bringen/holen verantwortlich war, aber die Mutter ohnehin in die Richtung fuhr, weil sie da in der Nähe arbeitete oder einen neuen Partner in der Richtung hatte, zu dem sie am freien WE fuhr. Das kann man dann gut so berücksichtigen, macht ja wenig Sinn wenn beide einfach aus Prinzip die gleiche Strecke fahren. Gilt natürlich in erster Linie da, wo ein Minimum an Kommunikation möglich ist.
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Alebri
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Re: Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Beitrag von Alebri »

Mir hat ein Anwalt ebenfalls bestätigt, dass bei Umzug (Mehr-)kosten nach Möglichkeit von dem Elternteil, der wegzieht, übernommen werden müssen:

Das Holen und Bringen der Kinder gehört grundsätzlich zu den Pflichten des Besuchsberechtigten. Diese Praxis gilt auch, wenn die sorgeberechtigte Mutter mit den Kindern umzieht. Das Trennungs- oder Scheidungsurteil könnte aber etwas anderes vorsehen.

Punkto Kosten sieht es für Sie etwas besser aus. Hier gilt in der Praxis Folgendes: Zieht ein Elternteil mit dem Kind nach der Festlegung des Besuchsrechts so weit weg, dass die Transportkosten für den besuchsberechtigten Elternteil erheblich steigen, muss der weggezogene Elternteil je nach finanzieller Situation die Mehrkosten übernehmen.

Timo2010
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Re: Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Beitrag von Timo2010 »

Danke euch für eure Antworten....

Im moment bin ich wirklich einfach nicht mehr bereit etwas zu geben um den Kontakt/Besuchsrecht zu pflegen....

Wir hatten noch nie eine Fixe regelung weshalb er mal alle 2 Wochen ging, dann wieder 2 Monate gar nicht und immer habe ich mich angepasst und bin gefahren, auch jahrelang dann noch als er nochmals 150km weiter weg zog...

Jeden Sonntag habe ich das Kind abgeholt, 5h fahrt dem Kind zu liebe auf mich genommen, den Vater habe ich dabei zu 99% nie gesehen auch hat er den Sohn von 100x ev 2x selbst abgeholt.

Nun ist er 10j und seit Monaten herrscht jedesmal so schlechte Stimmung da das er nicht mehr gehen will, er bekommt haussarrest Stundenlang (wohlgemerkt er ist max 1x im Monat 2 Tage da)... der Vater arbeitet fast jedes mal wenn er da ist, er wird Videoüberwacht oder den Nachbart zum übernachten übergeben damit man selbern feiern gehen kann...
Er wird beim Waschen/Duschen kontrolliert ob er ja alles sauber gewaschen hat, er wird fertug gemacht weil das Zeugniss nicht gut genug ist, muss stundenlang Aufsätze schreiben diese werden dann verrissen wenn tu viele Fehler drun sind und müssen neu gemacht werden usw... er wird als Lügner und manipulierer hingestellt, halloner ist ein kind...

Ich weiss das dies alles nicht ausreicht ihn einfach nicht mehr zu schicken, leider....
Aber ich werde nichts mehr dafür tun so ein Verhalten zu unterstützen meinem Kind gegenüber in dem ich es dahin fahre...

Soll der Vater dies in dem Falle gerichtlich regeln lassen, dann werden die aber auch sehen das er in den 10 Jahren kein einziges Jahr regelmässig da war....

Und wenn ich unrecht bekommen sollte, dann ist dies so... aber ich habe gekämpft für das wohl meines Kindes :-)

greenguapa
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Re: Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Beitrag von greenguapa »

Ich war etwa im selben Alter als ich nicht mehr zu meinem Vater gehen wollte, aus ähnlichen Gründen. Irgendwann ging es mir so schlecht mental, ich habe mich regelrecht gefürchtet vor den Wochenenden wo ich zu meinem Vater sollte & ich war dann gottefroh das meine Mutter mich nicht gezwungen hat. Ich bin dann nicht mehr zu ihm & Kontakz wurde beiderseits komplett eingestellt, bis heute.
Ich persönlich fand/finde das mega schlimm wenn sie/er mich gezwungen hätten, egal wie die Rechtslage aussieht.

Laila1980
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Re: Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Beitrag von Laila1980 »

Liebe Timo2010
Du musst das so nicht hinnehmen, ganz sicher nicht. Du musst deinem Kind die Möglichkeit geben, seinen Vater zu sehen. Dies tust du und hast du in der Vergangenheit getan. Mehr musst du nicht. Der Weg ist Sache des Vaters. Und dein Sohn möchte aus versch. Gründen nicht mehr hin.
Unterstütze ihn dabei! Er DARF, MUSS aber nicht.
Da kann auch keinr Kesb und kein Gericht der Welt was daran ändern. Was wollen sie tun? Dich einsperren?
Bei uns wars genau so... und er hat sich nur nach Lust und Laune gemeldet. Mal die Kinder gesehn, dann wieder 2 Monate nicht. Dann wieder 6 Wochen nicht.
Gefahren bin jeweils ich und gebracht hat sie die Freundin seines Vaters mit dem GA... alles aufzuzählen würde den Rahmen sprengen...
Aber weisst du was? ICH habe damals Hilfe bei der Kesb gesucht! Wollte eine Regelmässigkeit für die Kinder.
Sagte da: die Kinder haben doch ein Recht darauf! Antwort Kesb:
Frau ..., ich verstehe sie. Aber wir können den Vater nicht zwingen... der Vater hat das Recht, seine Kinder zu sehen, aber nicht die Pflicht...

Wo sind da sie Rechte meiner Kinder geblieben?! Verstehst du, was ich damit sagen will?

Laila1980
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Re: Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Beitrag von Laila1980 »

Heute bin ich froh, ist der Kontakt weg. Und meine Kinder reden heute noch mit Schrecken von ihm und seinen gestörten Erziehungsmethoden. Er hat so viel Schaden angerichtet

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dede
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Re: Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Beitrag von dede »

Eine Freundin von mir hatte eine ähnliche Situation. Jedoch konnten sich die getrennten Eltern nicht einigen, also hat sie Hilfe
bei der KESB gesucht. Das ging zwar lange, sehr viel verbessert hat sich nicht, aber doch ein paar Sachen und vor allem der Kontakt der Kinder zum Vater wurde besser. Dafür hat es sich gelohnt. Die KESB kann den Vater wirklich nicht zwingen, das Besuchsrecht regelmässig wahrzunehmen. Jedoch hat sie gewisse Möglichkeiten einzugreifen, wenn das Kind da nicht wirklich gut aufgehoben ist, also z.B. kaum Zeit mit dem Vater verbringt, die Wohnverhältnisse zu eng sind usw. So kam es, dass die Kinder eine gewisse Zeit nur noch tagsüber hingehen durften und mehrere Beratungsgespräche für den Vater stattfanden. Das Ganz ging über Monate, schliesslich muss sich die KESB auch ihr eigenes Urteil bilden, und brauchte viel Nerven, aber am Schluss war es für die Kinder positiv.

So würde ich auch erst mal versuchen, eine gemeinsame Lösung mit dem Vater zu suchen. Sollte dies nicht möglich sein, kann du dich immer noch selber bei der KESB melden.

Timo2010
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Re: Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Beitrag von Timo2010 »

Danke euch allen!!

Es hat sich wohl erübrigt mir darüber Gedanken machen zu müssen :mrgreen:

Die Antwort auf mein nett gemeintes:

Du darfst ihn jederzeit abholen und wieder nach hause bringen, einen Ausflug machen usw kam nur ein:

Ich renne keinem 10j Kind hinterher, so stimmt es für mich nicht mehr und er solle sich melden wenn er was will, auf gut deutsch der herr ist sich zu fein für SEINEN sohn nach 10j keinen Weg fahren zu müssen 2 zu fahren 😅🤣 tja...

rose02
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Re: Besuchsrecht holen/bringen der Kinder

Beitrag von rose02 »

@ Timo: Ich hoffe du hast diese Aussage schriftlich von ihm! Wenn nicht, musst du dir das unbedingt von ihm schriftlich bestätigen lassen. Sonst steht es später mal Aussage gegen Aussage und er wird dir vorwerfen du hättest deinen Sohn beeinflusst in seiner Entscheidung...

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