Erbrecht

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Papa68
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Erbrecht

Beitrag von Papa68 »

Kennt sich jemand aus?
Mein Vater ist in einer Erbengemeinschaft mit seinen Geschwistern. Der eine Bruder ist schon gestorben. Erbt seine Frau oder geht sie leer aus?
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Savuti
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Re: Erbrecht

Beitrag von Savuti »

Gemäss ZGB 457 treten an die Stelle des verstorbenen Bruders seine Kinder. Seine Frau erbt nichts, sofern kein Testament besteht.
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Papa68
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Re: Erbrecht

Beitrag von Papa68 »

Er hat keine Nachkommen.
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Knuffel
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Re: Erbrecht

Beitrag von Knuffel »

Hallo Papa68
Erst Mal herzliches Beileid! Ist nicht mein Spezialgebiet, aber ich musste mich leider selber auch vor einer Weile wieder etwas schlauer machen diesbezüglich.
Ohne die Familienverhältnisse genau zu kennen, ist es etwas schwierig, genau Auskunft zu geben. Zudem kommt es auch immer darauf an, ob es Testamente gibt uns (und wenn ja, was da drin steht). Auf jeden Fall ist es aber primär relevant, wer zuerst gestorben ist. Bestand die Erbengemeinschaft schon, als der Bruder gestorben ist oder ist der Bruder vorverstorben?
Im ersten Fall würde der Anteil des Bruders in dessen Erbmasse fallen und entsprechend seinem Testament (oder gesetzlichen Erbfolge) vererbt werden, wie ein Bankkonto von ihm, die Frau würde somit zumindest 'miterben', je nachdem wer sonst noch da ist (Kinder) bzw. ob es ein Testament gibt (wenn nein, dann teilt sie mit den Eltern/Geschwistern).
Im zweiten Fall ist hingegen der/die Verstorbene relevant, d.h. der Anteil des Bruders würde an seinen nächsten gesetzlichen Erben gehen (seine Kinder/Grosskinder/Urgrosskinder, hat er keine, seine Eltern/Geschwister/Nichten/Neffen/deren Kinder, gibt es keine solchen mehr, seine Grosseltern/Tanten/Onkel/Cousins/deren Kinder, u.s.w.). Je nachdem, wer noch da ist, könnte es eine relativ grosse Rechenaufgabe werden. Seine Frau erbt dann eigentlich nicht (ausser der Verstorbene (nicht der Bruder) hätte dies testamentarisch so vorgesehen), aber es ist auch nicht zwingend so, dass die übrigen Geschwister einfach seinen Anteil unter sich aufteilen können (je nach Konstellation könnte es jedoch so sein).
Habt ihr kein Amtsnotariat, das eine Erbenbescheinigung ausstellt? Die könnten Euch wahrscheinlich am Besten weiter helfen.

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Papa68
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Re: Erbrecht

Beitrag von Papa68 »

Ich muss wohl noch ein wenig mehr Infos geben.
Also, der Erblasser, vor Jahrzehnten verstorben, hat ein Haus an drei Geschwister vererbt. Bedingung ist, dass Bruder x mit Ehefrau auf Lebzeiten dort wohnen dürfen, bevor das Haus verkauft und das Erbe verteilt wird. So geschehen. Bruder x ist nun kinderlos verstorben. Wenn Ehefrau x im Haus bleibt, bis sie stirbt, hat sich die Frage geregelt. Muss sie ins Pflegeheim, wird das Haus verkauft.
Wenn ich Knuffel richtig verstehe, bekommt sie dann den Drittel, der eigentlich ihrem verstorbenen Ehemann zustehen würde?
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Savuti
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Re: Erbrecht

Beitrag von Savuti »

Ich hatte verstanden, dass zuerst Bruder X und dann der Erblasser gestorben ist. Meine Antwort hat sich darauf bezogen.
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Papa68
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Re: Erbrecht

Beitrag von Papa68 »

Ok, danke Savuti.
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Knuffel
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Re: Erbrecht

Beitrag von Knuffel »

Hallo Papa68

Ah, ok ich verstehe. Ich denke, es wäre gut, dies mit einem Fachmann (oder Fachfrau) anzuschauen und dabei die Geschwister sowie die Ehefrau von X einzubeziehen. Solange kein Streit herrscht und die Kosten durch drei geteilt werden, kostet es auch nicht so viel.

Es müsste sicher erst mal das Testament ausgelegt werden (war z.B. angedacht, dass Bruder X anstatt des Verkaufspreisanteils die Nutzniessung erhält und der Verkaufserlös dann an die übrigen Geschwister geht, die Erben des Bruders aber nicht berücksichtigt werden sollen? Wenn ja, ist es genügend klar formuliert, wurde es so gelebt und sehen es alle so?).
Ansonsten würde der Anteil des Bruders wohl an seine Erben gehen. Da der Bruder nur seine Frau als Erbin gehabt zu haben scheint, wäre es sicher gut, mit ihr eine Lösung zu suchen - natürlich aber erst nachdem der Ehefrau genug Zeit gegeben worden ist, um ihren Mann zu trauern. Nach ihrem Tod müsste Dein Vater sich nämlich mit ihren Erben (Nichten/Neffen? Gemeinde?) rumschlagen, das wäre vermutlich komplizierter, es sei denn es ist sowieso für ihn ok, wenn diese den einen Drittel erhalten?
Wenn die Frau aber zugunsten der Geschwister auf den Anteil des Bruders verzichtet (bzw. den Geschwistern diesen vererbt), könnten wiederum Steuern anfallen, was auch nicht vergessen gehen sollte.

Eine Fachperson kann euch sicher die Möglichkeiten und Vor- und Nachteile aufzeigen. Fürs Forum finde ich es aber etwas kompliziert und ich möchte Dir hier auch nichts Falsches raten - und dann flattert eine grosse Steuerrechnung ins Haus oder die Neffen/Nichten drohen mit dem Anwalt.😉

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Papa68
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Re: Erbrecht

Beitrag von Papa68 »

Danke, Knuffel! Zum Glück gibt es keinen Streit und auch keine Eile. Es interessiert mich einfach, weil es möglicherweise nicht mehr lange geht, bis die Dame ins Pflegeheim muss.
Danke jedenfalls für deine Ausführungen!
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