Darf der Vermieter....

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Moderator: conny85

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5erpack
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Darf der Vermieter....

Beitrag von 5erpack »

Hallo zusammen.

Wir ziehen um. Das Problem ist nun der Vermieter...
Klar Wohnungsbesichtigung kann man machen. Aber er übertreibt es grad arg!
Wohlgemerkt wir haben immer noch Coronavirus im Umlauf!!
Ausserdem diskutiert er nun schon die ganze Zeit das wir ja 14 Tage vorher schon ausziehen sollen...
Geht gar nicht! Die Kinder haben noch Schule und ich pendle sicher nicht täglich 45 km weit hin und her!

Frage daher: wie oft muss man Termine zur Besichtigung pro Woche akzeptieren?
2. darf der Vermieter bereits jetzt, die Wohnung streichen etc oder muss er warten?
Ich hab nämlich das Gefühl das er das will!

Was wir definitiv machen ist einen vom miteverband dazu holen wenn schlüsselübergabe ist. Hab nämlich das Gefühl das der uns grad alle kosten abwälzen will.
Wir wohnen beim Auszug ganze 9 Jahre hier.

Danke für eure Hilfe!
Denn der Vermieter kommt am Freitag mit dem Maler um zu schauen was der machen muss.
Umzug ist im übrigen erst in über 4 Monaten!

Danke!
wenn ich wieder einmal Vorurteile habe, mache ich die Augen zu und denke mit meinem Herzen ♥️

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Allegra85
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Re: Darf der Vermieter....

Beitrag von Allegra85 »

Liebe 5erpack
Der Mieterverband bietet Übernahmebegleitung an. Das wäre in eurem Fall sicher sinnvoll.
Hier findest du vieles zum Thema Mietrecht. https://www.mieterverband.ch/mv/mietrec ... hemen.html

Vorher ausziehen musst du natürlich nicht. Wie es mit Wände streichen ist, bevor ihr ausgezogen sind weiss ich leider nicht. Macht aber irgendwie überhaupt keinen Sinn!
Allegra85 with boys 2009 & 2011

conny85
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Re: Darf der Vermieter....

Beitrag von conny85 »

Diese Fragen kannst du alle über den Mieterverband klären, da es sich sehr nach verhärteten Fronten anhört würde ich dir raten dich sofort dort zu melden und dich beraten zu lassen

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Papa68
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Re: Darf der Vermieter....

Beitrag von Papa68 »

Der Vermieter hat ja nichts davon, wenn er mit dem Maler vorbei kommt, während noch alle Möbel in der Wohnung stehen. Kann ich nicht verstehen.
SCHWEIGEN IST GOLD.
ES SEI DENN, DU HAST KINDER. DANN IST SCHWEIGEN VERDÄCHTIG!

5erpack
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Re: Darf der Vermieter....

Beitrag von 5erpack »

In der Regel ist das Verhältnis ja gut. Ok er braucht uh lange mal was zu reparieren aber sonst war es gut.
Ich verstehe eben auch nicht warum der Maler kommen soll!
Wir ziehen in vier Monaten aus und nicht früher!
Kündigungsfrist ist vier Monate!

Ich will nur sicher sein.
Und mit dem Verband, das kann warten. Ich hab im Moment genug Stress.
wenn ich wieder einmal Vorurteile habe, mache ich die Augen zu und denke mit meinem Herzen ♥️

nala11
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Re: Darf der Vermieter....

Beitrag von nala11 »

5erpack hat geschrieben: Mi 24. Feb 2021, 10:23
2. darf der Vermieter bereits jetzt, die Wohnung streichen etc oder muss er warten?
Ich hab nämlich das Gefühl das er das will!
Also ein Gefühl reicht nicht :lol: Frag ihn doch einfach direkt, bevor du deswegen so viel Stress hast.

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Stella*
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Re: Darf der Vermieter....

Beitrag von Stella* »

Der Vermieter kann von euch nicht verlangen, dass ihr vor dem Vertragsablauf auszieht. Ebenso wenig seid ihr verpflichtet, ihn während der Mietdauer die Wohnung streichen zu lassen. Macht ja auch keinen Sinn, weil ihr ja alle Möbel wegstellen müsstet.

Wenn er weiss, dass er nach eurem Wegzug an der Wohnung Reparaturen vornehmen muss, soll er doch einfach erst auf einen späteren Termin einen Mieter suchen.

Am besten redet ihr mal mit ihm und fragt nach seinen Erwartungen. Dann könnt ihr ihm auch sagen, wie ihr es euch vorstellt.

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ChrisBern
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Re: Darf der Vermieter....

Beitrag von ChrisBern »

5erpack hat geschrieben: Mi 24. Feb 2021, 11:29 In der Regel ist das Verhältnis ja gut. Ok er braucht uh lange mal was zu reparieren aber sonst war es gut.
Ich verstehe eben auch nicht warum der Maler kommen soll!
Wir ziehen in vier Monaten aus und nicht früher!
Kündigungsfrist ist vier Monate!

Ich will nur sicher sein.
Und mit dem Verband, das kann warten. Ich hab im Moment genug Stress.
Also bei uns kommt der Maler halt, wenn er Zeit hat und unser Vermieter irgendwas mit ihm gedealt hat. Maler gibt es nicht wie Sand am Meer, er braucht eine Offerte und da wird der Maler halt kommen, wenn er gerade mal in der Gegend ist. Ich finde das nicht komisch, dass der Maler die Wohnung mal sehen will, dann kann er besser planen. Bei uns kommen Handwerker auch nicht unbedingt, wann es für uns sinnvoll ist, sondern wenn unser Vermieter eh irgendwas anderes noch am organisieren ist...dito für Küche, Reparaturen etc. Unser Vermieter ist ein Sparfuchs und darum plant er meist mehrere Sachen aufs mal...

sonrie
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Re: Darf der Vermieter....

Beitrag von sonrie »

ganz cool bleiben ;-)
ihr müsst erst auf ende des bezalten Monats ausziehen und erst dann kann der Vermieter malen lassen.

Kosten fürs malen muss der Vermieter übernehmen Wenn mehr als 8 jahre nicht neu ausgemalt wurde (https://www.mieterverband.ch/mv/mitglie ... llig-.html)

Allfällige andere Schäden die über eine normale Abnutzung hinaus gehen gehen zu euren Lasten, das übernimmt aber die Haushaltsversicherung (Selbstbehalt ist meistens 200 chf)

Besichtigungen: ja musst du zulassen aber nicht jederzeit und täglich, google mal oder frag den Mieterverband.

https://www.google.com/amp/s/www.srf.ch ... 496782/amp

ps: ein Anruf dort dauert gleich lange wie ein Posting im Forum ;-)
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")

5erpack
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Re: Darf der Vermieter....

Beitrag von 5erpack »

ChrisBern eben!

Sonrie ich hab derzeit keine Stimme. Null nix. Kein Ton kommt raus.
Der Vermieter kommutabler Freitag und der denkt ihm gehört das Haus, also mach ich was Ich will und wann ich will.
Ich will vorher wissen ob er malen darf oder nicht.
Das wir Löcher flicken, alles reinigen etc ist klar. Zum Glück ist es sauber. Und die Haftpflicht muss ich eh anrufen.
Fenster und Türe müssen repariert werden und die Küchen Oberfläche. Drei Dinge die auf unsere Kappe gehen.
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Vaena
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Re: Darf der Vermieter....

Beitrag von Vaena »

er darf erst nach ablauf der frist bei euch auftauchen für malern, renovieren etc.
ihr habt bis tag x bezahlt, also habt ihr normales recht...

wenn man einen mühsamen vermieter hat, würde ich eine wohnungsreinigung mit abnahmegarantie beauftragen... ich hab damit nur gute erfahrungen gemacht, und die sind meist erfahren und können unterstützen, falls der vermieter noch lustige ideen hat, was er auf eure rechnung schieben kann!

dazu wohnungsabnahme durch mieterverband ist auch immer eine gute sache.. und wegen den sachen, welche repariert werden müssen, einfach nix sagen, abnahme abwarten und nur dann drauf eingehen, wenn er es dann anspricht... je nachdem sehen sie es gar nicht... und sobald das übernahmeprotokoll unterschrieben ist, ist es vorbei, auch wenn ers später sehen würde!

ich hatte auch schon eine ganz tolle verwaltung (achtung ironie), die wohnungsabnahme lief gut bis auf einen punkt... da wurde von 'kleinen reparaturen' gesprochen... am ende kam dann eine rechnung vom malern und zuspachten von löchern (welche wir gemacht haben und als io abgenommen wurden) von über chf 1'000. und das ist für mich keine kleine reparatur mehr... da hab ich dann einspruch erhoben, chf 200 angeboten und wurde ohne einsprache von der rückzahlung kaution dann in rechnung gestellt.

wohnungsbesichtigung musste du zulassen, aber immer im gesunden rahmen... 1-2 termine pro woche reichen vollständig... und das während 2-3 wochen... wenns länger dauert, dann nur 1x die woche...
und pass auf, das nicht plötzlich deine telefonnummer im inserat auftaucht wo es drum geht um besichtigungstermine abzumachen. hatte meine verwaltung OHNE meine zusage gemacht...

5erpack
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Re: Darf der Vermieter....

Beitrag von 5erpack »

Danke schon mal.
Naja das Fenster ist kaputt und das sieht man direkt.
Die Scheibe in der Haustür auch. Wir haben es provisorisch mit Bildern vom Sohn überklebt, die er im kiga malte.
Aber das muss eh ausgetauscht werden.
Die brandlöcher in der Küche ( ich schussel hab den heissen Topf einfach drauf gestellt) sieht man auch sofort!

Wir haben die Wohnung richtig verdreckt bekommen.
Er hat vorher halt neue velux eingebaut...

Nun ich bin etwas fies. Hauptsache das Objekt ist schnell vermietet. Dann hab ich deswegen kein Stress.
Also hocke ich aufs Maul wenn mich jemand fragt ( wie gestern) ob die oberen Zimmer denn kalt seien und ob es Nicht zu dunkel sei.
Ich hab gestern nur etwas leicht ironisch gesagt, das vom Frühling bis Herbst wir es wunderbar sonnig haben....

Wir wissen wie reinigen. Werde in den nächsten Wochen dann mal mir so ganz schön spezielle mitteli holen, die alles sauber kriegen.

Ist ja nicht so das die Wände vollgekritzelt wären etc. Wir heben sorge und haben schon öfters mal was neu gemacht. Für uns einfach. Ist ja auch schöner wenn alles sauber etc ist.
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jupi2000
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Re: Darf der Vermieter....

Beitrag von jupi2000 »

Gratuliere dass ihr was Neues gefunden habt!

Meine Vorschreiberinnen haben eigentlich schon alles gesagt. Malen wenn ihr noch drin wohnt....tssstssss komische Ideen hat der Typ.

sonrie
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Re: Darf der Vermieter....

Beitrag von sonrie »

@5erpack: ich würde nichts reparieren lassen, sondern auf die Abnahme warten, dann wird der selbstbehalt nur einmal fällig. Im dümmsten Fall reparierst du nun all die Dinge, auch wenns die Versicherung bezahlt hast du den Selbstbehalt von 200 CHF. Wenn der vermieter bei der Abnahme noch was findet oder Dinge geltend machen will, kann es sein dass du von vorn anfängst und nochmal bezahlst. Wenn du bis zur Abnahme wartest, musst du dich nicht mal selber um die Reparatur richten, sondern bekommst einfach die Rechnung geschickt die du an die Versicherung weitergeben kannst (erst noch den Zeitwert und nicht den Neuwert).

und was das Reinigen angeht: und wenn du der absolute Profi bist darin, wenn der Vermieter blöd tun will, dann findet er was und im schlimmsten fall darfst du dreimal nachreinigen kommen, würde mir den STress nicht antun wollen und das jemandem mit Abnahmegarantie geben.
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Lotus
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Re: Darf der Vermieter....

Beitrag von Lotus »

@Termine Besichtigung: DU kannst deine möglichen Termine angeben. Das muss so sein, dass er seine Wohnung zeigen kann, dz darfst ihm nicht zleid leben, aber ehrlich Auskunft geben. Mögliche Termine reichen 2-3 grosszügige in einem Monat. Unbedingt notieren wer/wieviele kamen, damit du etwa abschätzen kannst, ob er jemanden finden konnte. Der Mieterverband kann dir da super Auskunft geben. Wir machen nichts mehr ohne ;) spart Nerven.
"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain

5erpack
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Re: Darf der Vermieter....

Beitrag von 5erpack »

Sonrie danke für den Tipp bezüglich Versicherung!

Jupi leider nichts Neues gefunden. Aber die Kündigungsfrist ist auch lang ....
Naja damals Notfall und Hauptsache raus aus der alten Gemeinde. Im Nachhinein ist man schlauer...


@ Reinigung. Naja es ist doch ein recht grosses Stück und kostet dementsprechend.
Da wir nicht das erste mal umziehen, wissen wir worauf achten.
Und bei der Abgabe wird der Mieterverein dabei sein.
Ich schreib auch noch den Zähler auf und verlangen sofort noch die schlussrechnung für Heizung etc.
Das ist nämlich auch noch do eine Geschichte...
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jupi2000
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Re: Darf der Vermieter....

Beitrag von jupi2000 »

5erpack
Wie meinst du das, nichts Neues gefunden? Ihr habt keine neue Wohnung wo ihr hinziehen könnt oder es ist kein Neubau? Ich meinte mit was Neues einfach ein neues Zuhause.

5erpack
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Re: Darf der Vermieter....

Beitrag von 5erpack »

Jupi wir sind noch am suchen.
wenn ich wieder einmal Vorurteile habe, mache ich die Augen zu und denke mit meinem Herzen ♥️

Laila1980
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Re: Darf der Vermieter....

Beitrag von Laila1980 »

Oh je 5er pack, viel Kraft und Glück bei der Suche. Einer befreundeten Familie geht es zur Zeit auch so. Das ist echt nicht einfach

nala11
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Re: Darf der Vermieter....

Beitrag von nala11 »

Wann müsst ihr denn raus?

Also ich würde mich jetzt ganz aufs Suchen einer neuen Bleibe konzentrieren (für eine grosse Familie sicher nicht einfach) und dort Gas geben; die ganze Sache mit der Übergabe/Kosten etc. wird ja eigentlich erst beim Auszug aktuell und dann könnt ihr ja jemand vom Vermieterverband beiziehen.

Und nochmals: Du hast ja einfach "das Gefühl der Vermieter will schon vorher streichen" - das ist doch sicher ein Missverständnis! (sonst hätte er evt bereits wieder Abnutzung/Flecken wenn der neue Mieter kommt). Oder hat er dir das wirklich so konkret gesagt?

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