Die Zeit nach der Geburt und AHV

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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ragusa
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von ragusa »

Ja, 4 Stunden Arbeitsweg täglich.. Wobei die meisten RAV Berater da kulanter sind und selber sagen, dass bereits 1.5h pro Weg mehr als genug sind..
Meitli 07/2011
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+jj+
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von +jj+ »

@friedaswiss: glückwunsch zur schwangerschaft. wenn du jetzt schon weisst, dass du nach dem mutterschaftsurlaub nicht weiterarbeiten willst an deiner jetztigen stelle - denn so wie ich das verstehe, willst du das nicht - dann musst du dir überlegen, was du willst. willst du weiterhin arbeiten, solltest du dich möglichst jetzt schon um eine neue stelle bemühen. nicht ganz einfach, aber nicht unmöglich. wenn du nicht sofort arbeiten willst, hast du selbstverständlich keinen anspruch auf arbeitslosengeld. warum auch. du hast aber geschrieben, du planst ein jahr zu hause zu bleiben. dann ist ja wohl der fall klar.

millou
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von millou »

ragusa hat geschrieben: Fr 4. Jun 2021, 11:25 - Bewerbungen müssen bereits 3 Monate vor Beenden des Arbeitsverhältnisses begonnen werden, auch da mindestens 10 Stück pro Monat, sonst gibt es bei uns in der Region Einstelltage
Warum das denn? OR kennt Kündigungsfristen von 1 Monat im 1., 2 Monate ab 2. bis 9. (? Habs grad nicht im Detail präsent) Dienstjahr.
Oder meinst du einfach direkt nach Kündigung?

5erpack
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von 5erpack »

Millou direkt nach der Kündigung, also sobald man es weiss das einem gekündigt wird.


Friedaswiss hat wohl nicht ihre ersehnte Antwort erhalten und wird sich wohl nicht mehr melden...
wenn ich wieder einmal Vorurteile habe, mache ich die Augen zu und denke mit meinem Herzen ♥️

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ChrisBern
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von ChrisBern »

Ja, ich glaube auch, dass unsere Antworten wenig gefallen haben...

sonrie
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von sonrie »

5erpack hat geschrieben: Sa 5. Jun 2021, 23:02 Millou direkt nach der Kündigung, also sobald man es weiss das einem gekündigt wird.


Friedaswiss hat wohl nicht ihre ersehnte Antwort erhalten und wird sich wohl nicht mehr melden...

Das kann dir niemand beweisen seit wann du weisst dass du nicht weiter arbeiten kannst, hier ist dann
wohl das Datum des Aufhebungsvertrags ausschlaggebend.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")

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ragusa
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von ragusa »

millou hat geschrieben: Sa 5. Jun 2021, 20:41
ragusa hat geschrieben: Fr 4. Jun 2021, 11:25 - Bewerbungen müssen bereits 3 Monate vor Beenden des Arbeitsverhältnisses begonnen werden, auch da mindestens 10 Stück pro Monat, sonst gibt es bei uns in der Region Einstelltage
Warum das denn? OR kennt Kündigungsfristen von 1 Monat im 1., 2 Monate ab 2. bis 9. (? Habs grad nicht im Detail präsent) Dienstjahr.
Oder meinst du einfach direkt nach Kündigung?
Ja, direkt nach der Kündigung. Bei uns in der Branche ist die Kündigungsfrist üblicherweise 3 Monate, deswegen hatte ich das so im Kopf.
Meitli 07/2011
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danci
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Re: Die Zeit nach der Geburt und AHV

Beitrag von danci »

@ ragusa
Wie kann denn der Vater als Betreuung nicht akzeptiert werden? Dann bekommt auch kein Mann, dessen Frau zu Hause ist, kein Geld ohne KITA? Das macht für mich keinen Sinn. Hier reicht familieninterne Betreuung aus.

Ansonsten hast Du durchaus recht. Ich bekam damals Einstelltage, weil ich nicht rechtzeitig begonnen hatte zu suchen: Mein befristeter Arbeitsvertrag dauerte bis 8 Wochen vor dem Geburtstermin. Die letzten 8 Wochen war ich von der Arbeitssuche entbunden, aber zuvor hätte ich suchen müssen, obwohl ich da noch 100% angestellt war und danach nur max. 2 Monate verfügbar....Wer hätte mich da schon eingestellt?

Übrigens auch für die Zeit nach der Geburt: Man muss zwar innerhalb von 16 Wochen nach der Geburt keine Arbeit antreten, aber man muss nach 8 Wochen mit der Suche beginnen, ansonsten gibt es keine Entschädigung. Darauf machte mich mein RAV-Berater unmissverständlich aufmerksam. Ich war auch schon nach 9-10 Wochen an Bewerbungsgesprächen und hatte so ab Ende MU einen Job.

Übrigens apropos Aufhebungsvertrag: Unbedingt darin festhalten, dass ein Teilzeitpensum nicht möglich war. Wenn Du Dich danach im Teilzeitpensum beim RAV anmeldest, dann sind sie zumindest hier grosszügig mit den Sperrtagen. Vorausgesetzt Du willst wirklich arbeiten.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015

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