Hallo Zusammen ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir weterhelfen.
Wir haben zurzeit Hochsaison, das heisst wir müssen jeden Tag 9 Stunden arbeiten. Wenn ich zum FA muss fange ich eine Stunde später an, das heisst theoretisch müsste ich die Zeit nach holen. So wurde mir das auf der Arbeit gesagt.
Ist das wirklich so, oder ist im Gesetzt wärend der Schwangerschaft das speziell geregelt?
Rechtliches Arbeit/Arzttermine
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Re: Rechtliches Arbeit/Arzttermine
Lusmilla: Schau im Arbeitsgesetz nach. https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... index.html
Theoretisch kannst du der Arbeit fern bleiben wenn du Arztbesuch hast. Musst es nicht nachholen, hast aber auch keine Lohn für diese Stunde.
Theoretisch kannst du der Arbeit fern bleiben wenn du Arztbesuch hast. Musst es nicht nachholen, hast aber auch keine Lohn für diese Stunde.
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Re: Rechtliches Arbeit/Arzttermine
Also wenn die Absenz aus gesundheitlichen Gründen erfolgt, da gehört ein Kontrolluntersuch dazu, dann ist die Absenz bezahlt.
Du sprichst ausserdem von Hochsaison... Als Schwangere "darfst" du keine Überzeit machen bzw max 9 h pro Tag arbeiten.
Wenn dein AG schon wegen Kontrollterminen so mühsam tut, würde ich auch auf deine Rechte bestehen.
Du sprichst ausserdem von Hochsaison... Als Schwangere "darfst" du keine Überzeit machen bzw max 9 h pro Tag arbeiten.
Wenn dein AG schon wegen Kontrollterminen so mühsam tut, würde ich auch auf deine Rechte bestehen.
Re: Rechtliches Arbeit/Arzttermine
Das stimmt NICHT. Ob die Zeit für Arztbesuche als Arbeitszeit gilt und damit bezahlt wird, ist vom jeweiligen Arbeitgeber resp. Arbeitsvertrag abhängig.Tschinibini hat geschrieben:Also wenn die Absenz aus gesundheitlichen Gründen erfolgt, da gehört ein Kontrolluntersuch dazu, dann ist die Absenz bezahlt.
In meinem Arbeitsvertrag z.B. steht ausdrücklich, dass Arztbesuche nicht als bezahlte Arbeitszeit gelten.
Wenn also Dein Arbeitgeber dies so festgehalten hat (im Arbeitsvertrg oder Arbeitszeitreglement), dann ist dies rechtens.
Berlin mit Sohn (März 04) und Tochter (Nov 05)