Schwangerschaft und Arbeiten..

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Blume342
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Schwangerschaft und Arbeiten..

Beitrag von Blume342 »

Liebe werdende Mamis

Wie handhabt ihr es mit den Arbeiten also diejenigen die Berufstätig sind?
Weiß jemand wie das Gesetz ist?
Ich bin in der 18. SSW, muss mehrmals wöchentlich 9,30 Stunden am Empfang arbeiten. Bin total am Ende, bin von der Schwangerschaft eh total erschöpft und kann nur noch schlafen. Muss ich wirklich so lange arbeiten?
Überlege ob ich meinen Arzt nicht frage ob er mich für gewisse Zeit 50% krankschreibt. Bin echt total am Ende;(
Danke euch

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SA_MA
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Re: Schwangerschaft und Arbeiten..

Beitrag von SA_MA »

Also von Gesetzes wegen darf eine Schwanger max. 9h arbeiten. Auch muss eine Schwangere die Möglichkeit haben sich ausruhen zu können ev. mit einer Liege. Im Gesetz steht auch dass eine Schwangere ohne ihr Einverständnis nicht zur Arbeit gezwungen werden kann.
Also ich bin jetzt auch in der 18 ssw. Ich arbeite als Assistentin der GL, ist ein ziemlich kopflastiger und ausdauernder Job. Aber ich kann ja sitzen. Wenn ich dich wäre, würde ich als erstens mit deinem Verantwortlichen das Gespräch suchen und eine Lösung ausarbeiten. Vielleicht ist deinem AG nicht bewusst, dass du nicht mehr als 9h arbeiten darfst. Und sprich ihn an ob es eine Möglichkeit gibt vielleicht einen Stuhl beim Empfang zu platzieren.

Hier noch einen Auszug aus Mutterschutz Schweiz:
•Bewegungen, die schnell zur Ermüdung führen. Eine dauernde Kauerstellung ist einer Schwangeren nicht zuzumuten. Frauen, die meistens im Stehen arbeiten, können ab dem vierten Monat eine tägliche Ruhezeit von zwölf Stunden verlangen. Sie dürfen zudem nach jeder zweiten Stunde eine Pause von zehn Minuten einlegen. Nach dem sechsten Monat dürfen sie nur noch vier Stunden pro Tag stehend arbeiten. Für die restliche Arbeitszeit ist ihnen eine Ersatzarbeit zum Beispiel im Sitzen anzubieten. Arbeiten, bei denen die Frau Stössen und Erschütterungen ausgesetzt ist, sind ihr ebenso nicht zuzumuten.

Der Mutterschutz in der Schweiz sieht vor, dass eine schwangere Frau zu Hause bleiben oder nach Hause gehen darf, wenn sie ihrem Arbeitgeber Bescheid gibt. Bleibt eine Schwangere länger als zwei Monate der Arbeit fern, darf der Arbeitgeber ihre Ferien kürzen.

Die Frau hat für die Zeit, die sie nicht arbeitet, kein Anrecht auf ihren Lohn. Diesen erhält sie nur, wenn es ihr schlecht geht und sie ein Arztzeugnis nachweisen kann.


Schlussendlich musst du für dich entscheiden was richtig ist. Aber Müdigkeit gehört in einem Gewissen mass zur SS dazu. Gestern zum Beispiel schlief ich, gemäss meinem GG, schon um 20.30 Uhr.

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