Schau mal hier, es ist kantonal geregelt, aber die Beschäftigungsdauer sollte gleich sein. Du findest es unter deiner Ausgleichskasse unter Mutterschaftsentschädigung.
https://www.ahv-iv.ch/p/6.02.d
Krankschreibung und Taggelder
Re: Krankschreibung und Taggelder
Goldschatz 2008
Dramaqueen 2012
Kleiner König 2017
Dramaqueen 2012
Kleiner König 2017
Re: Krankschreibung und Taggelder
Ich habs überlesen. Du hast nun den Kinderlähmungs-Virus? Dann wird das eine grössere Geschichte? Ich würde diesen Fall gleich mit deiner Ausgleichskasse anschauen oder mit dem Personalbüro vom Arbeitgeber. Alles Gute dir!
Goldschatz 2008
Dramaqueen 2012
Kleiner König 2017
Dramaqueen 2012
Kleiner König 2017
Re: Krankschreibung und Taggelder
Hast du eine Festanstellung? Dann gibts ja eine Lohnfortzahlung und allenfalls Krankentaggelder (sofern eine Versicherung vorhanden). Das zählt als Erwerbstätigkeit.
Re: Krankschreibung und Taggelder
Genau sie können dir ja nicht künden deshalb bleibst du angestellt. Die MSE wird einfach von den letzten Arbeitsmonaten ausgerechnet, also die 80% davon.