Kosten der Krankenkasse und Ultraschall

Für alles rund um Schwangerschaft, Geburt und Gesundheit
Sheana
Newbie
Beiträge: 41
Registriert: Di 7. Aug 2018, 11:49
Geschlecht: weiblich

Re: Kosten der Krankenkasse und Ultraschall

Beitrag von Sheana »

Meine FA macht nur den Termin in der ca. 13. 23. und 32. Woche.
Und es macht mich fast schon wahnsinnig.

Hätte aber eine Zusatzversicherung, mit der mir die Kasse so viele US zahlen würde wie ich eben lustig bin.

Meine schwangeren Bekannten aus Zürich haben irgendwie Anfangs monatlich einen Termin und ab der 23. schon fast zweiwöchentlich. Keine Ahnung wieso das so ist...

Benutzeravatar
jnamarie
Newbie
Beiträge: 24
Registriert: Do 25. Apr 2019, 10:25
Geschlecht: weiblich

Re: Kosten der Krankenkasse und Ultraschall

Beitrag von jnamarie »

Sheana hat geschrieben: Mo 21. Okt 2019, 14:03 Meine FA macht nur den Termin in der ca. 13. 23. und 32. Woche.
Und es macht mich fast schon wahnsinnig.

Hätte aber eine Zusatzversicherung, mit der mir die Kasse so viele US zahlen würde wie ich eben lustig bin.

Meine schwangeren Bekannten aus Zürich haben irgendwie Anfangs monatlich einen Termin und ab der 23. schon fast zweiwöchentlich. Keine Ahnung wieso das so ist...
Ja das ist Wahnsinn wie unterschiedlich das alles ist. Ich hab z.b. auch alle 4 Wochen einen Termin und dann wird auch jedes mal ein Ultraschall durchgeführt. Find es alleine auch schon wichtig um zu sehen, wie sich das Kind so entwickelt. Bin nun in der 32. SSW und weiterhin sind es alle 4 Wochen. Hab den nächsten in zwei Wochen und dann mal sehen.. Liebe Grüsse<3

Benutzeravatar
Lotus
Stammgast
Beiträge: 2875
Registriert: Do 10. Mai 2007, 21:33

Re: Kosten der Krankenkasse und Ultraschall

Beitrag von Lotus »

Sheana hat geschrieben: Mo 21. Okt 2019, 14:03 Meine FA macht nur den Termin in der ca. 13. 23. und 32. Woche.
Und es macht mich fast schon wahnsinnig.

Hätte aber eine Zusatzversicherung, mit der mir die Kasse so viele US zahlen würde wie ich eben lustig bin.

Meine schwangeren Bekannten aus Zürich haben irgendwie Anfangs monatlich einen Termin und ab der 23. schon fast zweiwöchentlich. Keine Ahnung wieso das so ist...
Du könntest dich ja für ein 3D Ultraschall anmelden zB. Habe ich damals aus anderen Gründen gemacht - weil meine FA ein Uraltgerät hatte ;) war so in der 27.-30. Woche glaube ich.
Grüssli
"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain

gaia_
Newbie
Beiträge: 11
Registriert: Do 9. Jul 2020, 11:00
Geschlecht: weiblich

Re: Kosten der Krankenkasse und Ultraschall

Beitrag von gaia_ »

erdbärchen hat geschrieben:
> Also die losten bis 13 ssw müssen komplett selber übernommen..läuft unter
> selbstbehalt. Erst ab 13 ssw zahlt die kk ohne selbstbehalt.
> Was ich eigentlich nicht fair finde

Das verkaufen dir die einen Krankenkassen und Gynis so, ja. Das ist aber nicht korrekt!

Ein Nachbohren bei der Helsana meinerseits ergab:


------------------------------------------------------------------------------
Kostenbeteiligung - Art. 64, Abs. 7 KVG
Für besondere Leistungen bei Mutterschaft (Art. 29 Abs. 2 KVG) darf keine Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt, Spitalkostenbeitrag) verrechnet werden.

Gemäss Rechtsprechung des eidg. Versicherungsgerichts gelten als besondere Leistungen bei Mutterschaft die in KLV Art. 13 bis 16 aufgeführten Leistungen. Medikamente sind dabei nicht aufgeführt. Aus diesem Grund müssen sämtliche Medikamente bis zum Erreichen der 13. Schwangerschaftswoche mit Kostenbeteiligung belastet werden.

Link für die Leistungen, welche in der KLV Art. 13 bis 16 aufgeführt sind:
https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... index.html
(Scrollen bis zu 4. Kapitel: Besondere Leistungen bei Mutterschaft, Artikel 13. Dort werden bis zu Artikel 16 alle besonderen Leistungen aufgezählt, auf welche auch vor der 13. Schwangerschaftswoche keine Kostenbeteiligung angerechnet werden darf.)

Benutzeravatar
Bambi93
Newbie
Beiträge: 28
Registriert: Sa 11. Apr 2020, 21:06
Geschlecht: weiblich

Re: Kosten der Krankenkasse und Ultraschall

Beitrag von Bambi93 »

Hier ein nützlicher Link dazu: https://www.ch.ch/de/schwangerschaft-le ... nkenkasse/

Der Versicherer darf auf den besonderen Leistungen bei Mutterschaft keine Kostenbeteiligung erheben. Zudem müssen sich Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt nicht mehr an den Kosten für allgemeine medizinische Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit beteiligen. (Quelle: BAG https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/ve ... chaft.html)

Es ist allerdings so, dass Komplikationen vor der 13. SSW als Krankheit abgerechnet werden und somit je nach Versicherung, Franchise und Selbstbehalt von der Schwangeren bezahlt werden müssen. Gleiches gilt für gewisse Untersuchungen (NIPT, etc). Diese werden erst bezahlt, wenn ein gewisses Risiko besteht.

Antworten