Hebammenbetreuung

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Brigitte
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Hebammenbetreuung

Beitrag von Brigitte »

Änderung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Seit dem 1.1.2017 haben schwangere Frauen in der Schweiz die Wahl, sich primär von einem Arzt oder einer Hebamme betreuen zu lassen. In beiden Fällen übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) insgesamt sieben Kontrolluntersuchungen. Neben frei praktizierenden Hebammen, die Frauen zu Hause oder in einer eigenen Praxis betreuen, bieten auch einige Spitäler Hebammensprechstunden für gesunde Frauen mit einem normalen Schwangerschaftsverlauf an. Eine Umfrage des Schweizerischen Hebammenverbandes ergab, dass 7% der Frauen sich in der ersten Schwangerschaft hauptsächlich von einer Hebamme betreuen lassen. Beim zweiten Kind sind es bereits 11%, ab dem dritten Kind 21%. Von den ärztlich betreuten Frauen könnten sich 54% vorstellen, zum Hebammenmodell zu wechseln. Frauen mit Risikoschwangerschaften müssen von einem Arzt/einer Ärztin betreut werden. Die neue Regelung sieht auch vor, dass Gynäkologen/-innen schon in der Schwangerschaft für ein Beratungsgespräch zur Hebamme schicken.

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Leela
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Re: Hebammenbetreuung

Beitrag von Leela »

Tut mir leid, dass ich schon wieder einen Artikel kommentiere aber was ist daran neu?
Hebammenbetreuung war selbstverständlich auch vorher schon möglich und wurde ebenfalls vollumfänglich bezahlt.
Oder ist es neu, dass man sich zwischen FA und Hebamme entscheiden muss?
Ich war jeweils bei beiden, wobei die Hebamme klar die Hauptverantwortung trug und der FA einfach die US übernahm.
2010, 2013, 2015

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Brigitte
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Re: Hebammenbetreuung

Beitrag von Brigitte »

Ja, genau, es geht darum, dass es "primär" jetzt auch offiziell möglich ist.

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