Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Unsere grossen Kleinen und unsere kleinen Grossen. Was uns in diesem Abschnitt der Kinder begleitet, beschäftigt und interessiert.

Moderator: conny85

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stella
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Re: Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Beitrag von stella »

naura
Ich bin aus dem Kanton Bern...

Ich habe schnell auf der Website des Kantons nachgeschaut und finde immer nur die Texte, dass man 5 freie Halbtage ohne Angabe von Gründen beziehen kann und zwar dann, wann man will.

Ich kann mir aber vorstellen, dass es Gemeinden gibt, die diese Einschränkung machen. Wenn sie schriftlich festgehalten ist, dann nehme ich an, dass diese auf den gesetzlichen Grundlagen der Gemeinde basieren.

Als ich noch als KLP gearbeitet habe, habe ich die Eltern ame auch darum gebeten. Es ist nämlich sooooooo mühsam, wenn dann Kinder fehlen. Und ich habe den Beurteilungsbericht ame am Freitag abgegeben. Oft war er ja gar nicht viel früher fertig. Kinder, die fehlten, bekamen ihn nach den Sommerferien.

Ich würde mich kurz auf der Erz informieren. Oder bei Bildung Bern, wenn du Mitglied bist.
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Majoties
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Re: Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Beitrag von Majoties »

Geht bei uns zumindest in der Oberstufe nicht sonst weiss ich es nicht auch Kanton Bern
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aryu
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Re: Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Beitrag von aryu »

Bei uns darf man die Jokerhalbtage auch nicht für Ferienverlängerung nutzen.

Allerdings werden Gesuche dieser Art oft bewilligt. Einfach mal mit den Leuten reden...

lgRU
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Nellino
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Re: Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Beitrag von Nellino »

Bei uns wie bei schoefli.
Wobei meine kinder den letzten tag vor den Ferien jeweils auch mega cool finden, da sie da meist was spezielles machen. Ferienverlängerungen darf man hier an sich auch nicht machen, ist in der schulordnung sogar drin, aber eben, wenn man nett fragt gehts zum teil. Kummulieren geht an sich nicht. Aber bis zu zwei Tagen kann hier die Klassenlehrerin das ok geben, ab mehr gehts dann schon an die schulpflege.
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gast
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Re: Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Beitrag von gast »

Bei uns entscheidet nicht nur jede Gemeinde einzeln, sondern sogar die Schulhäuser in der selben Stadt haben bei uns verschiedene Gepflogenheiten, wie sie es mit den Freitagen handhaben. Wenn ich richtig liege, gibt es dafür auch keine "gesetzlichen" Grundlagen.
Liebi Grüessli

Gast

2 Gnome im Oberstufenalter

Sternli05
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Re: Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Beitrag von Sternli05 »

Thurgau

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bodega
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Re: Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Beitrag von bodega »

bei uns darf man die ferien schon verlängern, einfach nicht die sommerferien.

Chäswürstli
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Re: Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Beitrag von Chäswürstli »

Bei uns dürfen die Jokertage auch nicht direkt vor oder nach den Ferien bezogen werden.

Ich versteh auch absolut warum. Es ist bestimmt mühsam für die Lehrer wenn dann jeweils xx Kinder fehlen und kein richtiger Unterricht abgehalten werden kann.

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Re: Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Beitrag von Schlossi »

Wohnort (Dorf im Kanton BE)

- Wer Halbtage für einen früheren Ferienbeginn nutzen will, hat selbstverständlich das Recht dazu. In diesem Fall erwartet die Lehrperson eine frühzeitige Information.
- Grundsätzlich ist in den letzten beiden Schulwochen eines Schuljahres der Bezug von Halbtagen aus schulorganisatorischen Gründen in der Regel nicht möglich.

Arbeitsort (Stadt Kanton BE)

(.....) Ausnahme vor den Sommerferien:
Mitteilung mindestens zwei Wochen vorher, bei Aufführungen zwingend Absprache mit allen Beteiligten notwendig.
Boy Juni 08

nera
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Re: Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Beitrag von nera »

Danke!

Spannend ist dass die eine Lehrkraft zurückgeschrieben hat dass es nicht ginge und wir uns nochmals bei ihr melden sollen und die andere Lehrkraft direkt zur Schulleitung ging und meinte das ginge ja gar nicht.

Ich hab nun mal bei Bildung Bern nachgefragt, kriege aber erst am Mittwoch Bescheid.

Der letzte Tag vor den Sommerferien ist ja eh nur ein aufräumen und Zeit absitzen viel mehr wird nicht gemacht. Berichte werden hier meist schon am Montag der letzten Woche abgegeben so dass sie bis Ende Woche wieder unterschrieben zurück sind.

An meinem Arbeitsort gibt es darum keine Vorgaben betreffend der Halbtage und wir haben die Abmachung dass Beurteilungsbericht frühstens am Montag mitgegeben werden dürfen und sonst auf der Gemeindeverwaltung abgeholt werden müssen. Es fehlen hier immer mal wieder einzelne Kinder vor oder nach den Ferien, aber stören tut es nicht wirklich. Es sind einfach die Eltern verantwortlich sich den verpassten Stoff zu organisieren und mit den Kindern zu üben. Das klappt seit Jahren tiptop und gab noch nie Probleme.

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Ida82
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Re: Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Beitrag von Ida82 »

Im Kanton Zürich heissen diese Halbtage “Jokertage“. Wie genau diese eingezogen werden dürfen, regelt das Volksschulgesetz, die Details sind in der Volksschulverordnung nachzulesen (Google findet die passenden Gesetzestexte).
Für den Kanton Zürich ist es so, dass Jokertage an speziellen Anlässen wie Sporttag nicht bezogen werden dürfen. Das ist allerdings die einzige Einschränkung.
Dass Jokertage nicht zur Ferienverlängerung gebraucht werden dürfen oder nicht nacheinander bezogen werden dürfen, wird teilweise von Gemeinden in Eigenregie festgelegt. Gesetzlich ist es im Kanton Zürich jedoch möglich.
Ich bin übrigens selber Seklehrerin ;-)

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dede
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Re: Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Beitrag von dede »

@stella
Darf eine Gemeinde gesetzliche Regelungen treffen, die den kantonalen Vorgaben widersprechen, überhaupt erlassen? Ich würde sagen nein. Wird wahrscheinlich öfters gemacht, aber für mich stellt sich wirklich die Frage, ob dies überhaupt rechtens ist.

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Schwups
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Re: Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Beitrag von Schwups »

Kanton Zürich
Unsere Jokertage wurden auch im Sept. 2015 angepasst werden, weil Eltern wegen einer solchen Regelung vor Gericht gegangen sind. Es heisst: "Die Eltern können ihre Kinder im Umfang von maximal 2 Jokertagen pro Schuljahr in eigener Kompetenz vom Unterrichtsbesuch dispensieren. Es können einzelne Tage oder ein Block zu 2 Tagen bezogen werden. Nicht benutzte Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden und verfallen. Es wird auch dann ein ganzer Jokertag verrechnet, wenn an besagtem Tag nur halbtags Schulunterricht stattfindet (z.B. Mittwoch) oder nur ein halber Tag eingezogen wird (z.B. Freitagnachmittag)." Seither kann man sie immer nehmen, d.h. auch vor und/oder nach den Sommerferien.
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Nagala
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Re: Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Beitrag von Nagala »

Bei uns ist es auch nicht erlaubt (und ich finde es auch gut so). Bei uns gibts ein offizielles Abschluss-Fest & anschliessend geht die gesamte Schule gemeinsam bräteln. Nachmittags um 3 kommen sie dann wieder zurück. Finde es eine schöne Tradition und meine Kids würden mir den Kopf abreissen, wenn ich ihnen diesen Abschluss nehme... :-)
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stella
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Re: Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Beitrag von stella »

Dede
Wo kein Kläger ist...
Ich nehme nicht an, dass man Gemeinderecht über Kantonsrecht stellen darf. Die Frage ist, ob dies eine Präzisierung sein könnte!?
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Ida82
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Re: Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Beitrag von Ida82 »

Nein, diese eigenmächtigen Präzisierungen der Gemeinden oder Schulen sind nicht rechtens. Wenn es deshalb Diskussionen gibt, dann nimmt man an das Gespräch mit der Schulleitung am besten das Volksschulgesetz mit ;-)
Ich staune immer wieder, welches Recht sich die Schulen nehmen, um die Regeln nach ihrem Gutdünken anzupassen (nicht nur in Bezug auf Jokertage). Im Wissen darum, dass viele Eltern halt die gesetzlichen Bestimmungen nicht genau kennen. Bei Jokertagen ist das ja noch harmlos, aber wenns um Laufbahnentscheide geht, find ichs manchmal schon grenzwertig.

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nera
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Re: Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Beitrag von nera »

Im Volksschulgesetz steht nur folgendes. Und an meinem Arbeitsort werden deshalb Halbtage ohne Begründung und Einschränkung gewährt.

Absenzen, Dispensation
1
Die Schülerinnen und Schüler haben den Unterricht im zeitlichen Rahmen des Stundenplans zu besuchen.
2
In jeder Klasse ist eine Kontrolle der Absenzen zu führen. *
3
Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule an höchstens fünf Halbtagen pro Kindergarten- oder Schuljahr nicht in die Volksschule zu schicken. *


Ja, gewisse Schulleitungen haben noch ganze eigene Gesetze und Abmachungen erfunden. Hier werden die Blockzeiten ja auch nicht eingehalten und das war halt schon immer so und daran ändern sie auch nichts solange nicht nötig.

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schoefli
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Re: Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Beitrag von schoefli »

Ida82 hat geschrieben:Nein, diese eigenmächtigen Präzisierungen der Gemeinden oder Schulen sind nicht rechtens. Wenn es deshalb Diskussionen gibt, dann nimmt man an das Gespräch mit der Schulleitung am besten das Volksschulgesetz mit ;-)
Ich staune immer wieder, welches Recht sich die Schulen nehmen, um die Regeln nach ihrem Gutdünken anzupassen (nicht nur in Bezug auf Jokertage). Im Wissen darum, dass viele Eltern halt die gesetzlichen Bestimmungen nicht genau kennen. Bei Jokertagen ist das ja noch harmlos, aber wenns um Laufbahnentscheide geht, find ichs manchmal schon grenzwertig.

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Also gerade in kleinen Schulen wundert mich das überhaupt nicht. Ich bin mir sicher, dass viele Schulpflegen und Schulleitungen das Gesetz selber nicht wirklich kennen. Das sind Laienbehörden ohne wirkliche Ausbildungen (oftmals ist es für die Schulleitungen die Stelle während oder gleich nach der Ausbildung zum Erfahrungen sammeln), da ist man schnell einmal überfordert. Und das ist nicht einmal als Vorwurf gedacht, auch ich könnte in die Schulpflege, ohne jegliche Erfahrungen in diesen Sachen. Da läuft es solange es läuft, wenn etwas im Busch ist geht stehen alle mit grossen Augen da und haben keine Ahnung wie die rechtliche Lage aussieht. Und ich möchte das hier nicht veralgemeinern, ich bin mir sicher, an vielen kleinen Schulen gibt es ganz tolle Führungen.
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Ups...
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Re: Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Beitrag von Ups... »

Mich wundert es, dass wegen solchen Geschenken (etwas anderes sind die Jokertage ja nicht) sogar vor Gericht gezogen wird?

Am Besten wärs ja wohl, diese Tage abzuschaffen. Würde es ja vereinfachen.

Malaga1
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Re: Freie Halbtage, irgendwelche Einschränkungen?

Beitrag von Malaga1 »

@Ups: DAS wundere ich mich auch. Da war ein Elternteil wohl ein unterbeschäftigter Anwalt...

Ich finde die zwei Jokertage schon noch gut. Gibt einem bei speziellen Anlässen ein bisschen Flexibilität. Wir haben sie bis jetzt nie bezogen. Ich bin ehrlich gesagt froh, um jeden Tag, den ich neben allen Ferien, Lehrerweiterbildungen, Brückentagen etc. nicht zusätzlich abdecken muss.
sie 2009
er 2010

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