Rückstellung Kindergarten

Unsere grossen Kleinen und unsere kleinen Grossen. Was uns in diesem Abschnitt der Kinder begleitet, beschäftigt und interessiert.

Moderator: conny85

Mama_82
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Rückstellung Kindergarten

Beitrag von Mama_82 »

Hallo zusammen
Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Unser Sohn wird Ende Februar 4 und sollte im August in den Kindergarten kommen. Wir möchten jedoch ein Gesuch für eine Rückstellung einreichen, da wir überzeugt sind, dass er noch nicht so weit ist. Wir leben im Kanton Bern und so wie ich gelesen habe, sollte es hier kein Problem sein. Wir wissen jedoch nicht, wie wir dieses Gesuch formulieren sollen. Ich hoffe, ihr habt einige Tips für uns.

Herzlichen Dank

Mama_82

Leela
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Re: Rückstellung Kindergarten

Beitrag von Leela »

Wir sind in derselben Situation, allerdings im Kanton schwyz, lese gerne mit.
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emilyerdbeer
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Re: Rückstellung Kindergarten

Beitrag von emilyerdbeer »

Ich meinte zu wissen, dass der jeweilige Kinderarzt ein Gesuch schreibt.

Liebe Grüsse

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danci
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Re: Rückstellung Kindergarten

Beitrag von danci »

@ Mama_82
Wir haben auch ein entsprechendes Gesuch gestellt, auch Kanton Bern. Ich habe ehrlich gesagt nur 1-2 Sätze geschrieben:

"Sehr geehrte Frau ....

Hiermit beantragen wir die Rückstellung unseres Sohnes...., da wir der Ansicht sind, dass er entwicklungsmässig noch nicht kindergartenreif ist. Er wird dann im Jahre 2020 in den Kindergarten eintreten.

Ich danke Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und verbleibe
...."

So in dem Stil. Manche Schulleiter rufen dann an und fragen nochmals nach, aber letztlich entscheiden im Kt. Bern einzig die Eltern und die Schule kann ein solches Gesuch gar nicht ablehnen.

Hier noch die rechtliche Grundlage dafür:


Art. 22 des Volksschulgesetzes (VSG) des Kantons Bern

Eintrittsalter und Volksschulpflicht *

1 Jedes Kind, das bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr zurückgelegt hat, tritt auf den darauffolgenden 1. August in den Kindergarten ein.

2 Die Eltern können ihr Kind ein Jahr später in das erste Kindergartenjahr eintreten lassen.
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Romina
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Re: Rückstellung Kindergarten

Beitrag von Romina »

Mein Februar Kind habe ich auch mit einem simplen Brief so angemeldet. Anderer Kanton zwar, aber war also auch kein Problem. Entscheidung liegt bei den Eltern

ilor
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Re: Rückstellung Kindergarten

Beitrag von ilor »

Wir sind auch aus dem Kanton Bern und haben unsere Tochter, da sie Ende Juli Geburtstag hat. Bei uns reichte auch ein kurzer Zweizeiler wie bei Danci an die Schulleitung, es wurde auch so darauf hingewiesen auf dem Kindergarten-Anmeldeformular. Bei der Nachbargemeinde war es damals sogar noch einfacher geregelt, dort konnte man auf dem Anmeldeformular ankreuzen, ob man das Kind in den Kindergarten schickt oder noch zurück behalten will.

Leela
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Re: Rückstellung Kindergarten

Beitrag von Leela »

Im Kt. SZ leider nicht.
Das erste Kindergartenjahr ist freiwillig, dort kann ich ihn nun einfach abmelden.
Ob er 2020 dann ins erste Jahr starten kann oder direkt ins zweite muss, entscheidet sich erst dann :?
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danci
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Re: Rückstellung Kindergarten

Beitrag von danci »

@ Romina
Dass die Entscheidung bei den Eltern liegt, ist eben gerade nicht in jedem Kanton gleich geregelt (diese Frage untersteht nicht Harmos!). Dann ist es bei euch gleich wie in Bern ganz leicht möglich, aber mancherorts entscheidet das die Schule oder eine Behörde.

@ Leela
Das ist schade. Ich weiss ehrlich gesagt nicht, was ich getan hätte, wenn die Rückstellung bedeutet hätte, dass er (evtl.) nur ein Jahr gehen kann.... :?
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Re: Rückstellung Kindergarten

Beitrag von Leela »

Ja es ist nicht einfach....
Bei uns entscheidet das dann der Rektor, ich habe schon mit ihm telefoniert.
Er meinte er empfehle alle Kinder zeitgerecht zu schicken, da es kein Anrecht auf Rückstellungen gäbe und er dies somit nicht garantieren könne.
Für Kinder die dann noch nicht schulreif sind, gibt es Einführungsklassen (1. Klasse in 2 Jahren) oder man könne den OKG wiederholen.
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swam
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Re: Rückstellung Kindergarten

Beitrag von swam »

Leela hat geschrieben: Do 10. Jan 2019, 13:27 Ja es ist nicht einfach....
Bei uns entscheidet das dann der Rektor, ich habe schon mit ihm telefoniert.
Er meinte er empfehle alle Kinder zeitgerecht zu schicken, da es kein Anrecht auf Rückstellungen gäbe und er dies somit nicht garantieren könne.
Für Kinder die dann noch nicht schulreif sind, gibt es Einführungsklassen (1. Klasse in 2 Jahren) oder man könne den OKG wiederholen.
Ich bin auch aus dem Kanton SZ. Ich kenne ein paar Kinder, die 1 Jahr später in den 1. Kindsgi eingetreten sind. Die Eltern haben jeweils ein Gesuch an die Schulleitung gestellt, das dann gutgeheissen wurde. Aus welcher Gemeinde bist Du? Kannst mir auch gerne eine PN machen....
Eine Bekannte wollte ihre Tochter hingegen früher in den Kindsgi schicken, da sie kurz nach dem Stichtag geboren ist und wirklich extrem weit in allem ist. Das ging aber nicht.

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Honigblume
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Re: Rückstellung Kindergarten

Beitrag von Honigblume »

Romina hat geschrieben: Do 10. Jan 2019, 11:47 Mein Februar Kind habe ich auch mit einem simplen Brief so angemeldet. Anderer Kanton zwar, aber war also auch kein Problem. Entscheidung liegt bei den Eltern
Bei uns entscheidet dies der Leiter Volksschule. Wenn er der Meinung ist, das Kind kann gehen, können sich die Eltern auf den Kopf stellen. Keine Chance dies zu ändern.
Hier muss man zum SPD oder zum Schularzt. Diese erstellen ein Gutachten.
Unser Arzt begrüsste unsere Entscheidung garnicht. Er machte lediglich die 4-Jahreskontrolle.
Zum Glück entschieden wir uns für den SPD. Sie waren der gleichen Meinung wie wir und standen hinter uns. Daher hat der Leiter Volksschule eingewillig.

Bei uns bewusst so gemacht damit es Eltern eher abschreckt, das Kind zurückstellen zu wollen.
Zwei Kinder an der Hand. Eines bei den Sternen *

Pippo
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Re: Rückstellung Kindergarten

Beitrag von Pippo »

es ist schon komisch, wie unterschiedlich das in den einzelnen kantonen gehandhabt wird. Hier wird eine rückstellung von den sehr jungen kindern fast schon begrüsst, ausser sie sind wirklich parat. Der schulleiter meinte, sie hätten so gut wie nie proleme mit kindern die älter seien, diese bräuchten einfach ab einem gewissen moment extra förderung oder andere aufgaben, damit es ihnen nicht langweilig würde. Oftmals machen kinder auch 3 jahre Kiga, um noch etwas mehr zeit zu haben, dann sind sie bei schuleintritt auch 7.
Uns wurde damals vom schulleiter angeboten, dass wir uns auch zeit bis april/mai nehmen dürfen um uns zu entscheiden (anmeldung kam im januar), um zu sehen wie sich das kind entwickelt.

Mama_82
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Re: Rückstellung Kindergarten

Beitrag von Mama_82 »

Hallo zusammen

Ein herzliches Dankeschön an alle für die Antworten. Ich habe in den letzten Tagen sehr viel darüber gelesen und es ist wirklich so, dass es von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich ist.

@daci
Herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich habe heute zusammen mit meinem Partner das Gesuch geschriben, jedoch sind es bei uns fast 1 1/2 Seiten geworden. Wir sind auf die emotionalen und sozialen Fähigkeiten, sowie auf die Lernenentwicklung unseres Sohnes ziemlich genau eingegangen. Meinst du es ist zu viel? Ist ein kurzes Schreiben wie Deines vielleicht doch besser? Da wir die Anmeldung bereits letzte Woche erhalten haben, möchten wir das Gesuch so schnell wie möglich einreichen. Hast du schon eine Antwort erhalten? Bist du sicher, dass im Kanton Bern schlussendlich die Eltern entscheiden?

@Romina
Hast du schnell eine Antwort erhlaten? Entscheiden im Kanton Bern wirklich schlussendlich die Eltern?

Bitte entschuldigt meine vielen Fragen, aber dieses Thema liegt uns sehr am Herzen.

Liebe Grüsse und herzlichen Dank.

Mama_82

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Re: Rückstellung Kindergarten

Beitrag von Käfermutti »

Pippo, bei uns ist es auch so. Alle mit Geburtstag ab April sollen sich doch gut überlegen das Kind überhaupt in den KiGa zu schicken. Genau das gleiche beim Schuleintritt, man soll sich doch gut überlegen, ob das Pensum nicht doch etwas zu streng wäre.
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Malaga1
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Re: Rückstellung Kindergarten

Beitrag von Malaga1 »

Ist zwar etwas Off topic: Jetzt macht man einen riesigen Zirkus wegen LP21 und Stichtagharmonisierung und dann macht es doch jeder Kanton anders. Der Kanton Zürich hat den Stichtag vom 30.4 auf den 31.7 verlegt und eine Rückstellung ist nur in Ausnahmefällen und nach einer Abklärung beim SPD möglich. In anderen Kantonen wird man schon fast gedrängt, das Kind zurückzustellen. Ob das der Sinn der ganzen Übung ist?
sie 2009
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Pippo
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Re: Rückstellung Kindergarten

Beitrag von Pippo »

ja, das hat was.
allerdings sind /waren die kinder, die stichtag 30.4. hatten ja eh älter als die in den kantonen mit stichtag 31.7. (ist bei uns auch so, hier werden vor allem Juni/Juli kinder zurückgestellt)-wenn nun zumindest der stichtag angeglichen wurde, steht vielleicht auch eine Harmonisierung der regelung bezüglich Rückstellung ins haus?

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Käfermutti
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Re: Rückstellung Kindergarten

Beitrag von Käfermutti »

@Malaga: mich stört das schon lange, dass Eltern, LP (KindergärtnerInnen) und sogsr Schulleiter den Stichtag künstlich beim April halten. Der Stichtag wurde Jahr für Jahr um einen Monat verschoben, damit nicht ein all zu grosser Altersunterschied innerhalb der Klasse entsteht. Nun werden aber soviel Kinder auf Grund ihres Geburtsdatums zurück gestellt, dass Altersunterschiede von über einem Jahr sogar normal sind. Aufgrund dessen sagen sich die Eltern von April/Mai Kinder auch schon, dass sie ihr Kind lieber zu Hause behalten. Würde man sich endlich mal an del empfohlenen Stichtag halten, könnten die LPs ihr Programm im KiGa auch dem Alter anpassen. Aber momentan orentiert sich das KiGa Programm an den ältesten Kinder (zurückgestellte). Die LPs sagen dazu, dass diese Kinder eben Futter brauchen. Wären sie aber altersentsprechend eingeschult worden, hätten sie das nötige Futter und es gäbe nur Einzelfälle die mehr Futter bräuchten.

Und ich beziehe mich hier lediglich auf Kinder, die wegen dem Geburtsdatum nicht wegen der Reife zurück gestellt werden. Natürlich gibt es auch Januar sogar Novemberkinder, die auf Grund der Reife noch ein Jahr länger brauchen. Aber da würde man sich bestimmt auf dem SPD bei der EB daraud einigen.
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Engeli88
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Re: Rückstellung Kindergarten

Beitrag von Engeli88 »

Leicht anderes Thema, jedoch auch nicht ganz einfach.
Unser Sohn ist ein Septemberli. Und kommt im Sommer auch in den Kindergarten.
Jetzt ist es so, dass er Autist ist, noch nicht richtig sprechen kann und etwas mühe mit Konzentration und mitmachen hat. Er geht seit über einem Jahr in die Logo und hat heilpädagogische Früherziehung. Man könnte also meinen, es wäre offensichtlich, dass er eine Sonderschule braucht.

Damit wir ihn dort anmelden können, reicht ein Schreiben von den Therapeutinnen nicht. Wir mussten beim Schulpsychologischen Dienst antraben 2mal 2.5h. Am 22. kommt aus was die meinen. Wenn diese ihn für genug Reif erklären, dann muss er in den Regelkindergarten. Ein einfaches Schreiben und schauen was passiert wäre ja auch zu einfach gewesen.

Daher würde ich, den Brief kurz jemanden zum lesen geben in der Verwandtschaft und anschliessend abschicken. Egal ob 2Sätze oder 2Seiten. Sie werden sicher mit dir Kontakt aufnehmen, wenn was wäre.

Was ich auch schon mit bekam, dass Kinder die damals mit 4 in den Kindergarten mussten, später Probleme beim Lehrstellen suchen hatten. Da sie einen Beruf erlernen wollte, für den es ein wenig reife braucht und sie noch zu jung seien. Ich kann mir gut vorstellen das da später schon auch geschaut wird.
September 2014 üsere Lusbueb 🧑
September 2021 üsers Meitli 👶

Februar 2018 eis Sternli im Herz und Mai 2019 eis Engeli im Herz ⭐👼💗

Mama_82
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Re: Rückstellung Kindergarten

Beitrag von Mama_82 »

Hat noch jemand Erfahrungen im Kanton Bern?

Mama_82
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Re: Rückstellung Kindergarten

Beitrag von Mama_82 »

@Engeli88
Ich weiss nur nicht ob es besser ist, sich kurz zu halten oder "zu ausführlich" die Situation zu schildern...

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