Rückstellung Kindergarten
Moderator: conny85
Re: Rückstellung Kindergarten
@Blosom: nein, wir sind direkt in Solothurn bei der ZKSK. Diese führen ebenfalls Abklärungen durch.
Re: Rückstellung Kindergarten
@danci habe dir eine private Nachricht geschickt.
Re: Rückstellung Kindergarten
Hallo zusammen
Wir wohnen auch im Kanton Bern und haben ein Rückstellungsgesuch für unsere Tochter, die am 31.01.19 4 Jahre alt wird, eingereicht. Kann die Schulleitung aufgrund von beispielsweise wenige Anmeldungen oder zu viele Rückstellungsgesuche entscheiden, dass unsere Tochter in den Kindergarten gehen muss? Ich habe mir einige Infos auf der homepage der Erziehungsdirektion geholt, jedoch finde ich diese nicht sehr aussagekräftig.
Ich hoffe, dass jemand eine Antwort für mich hat. Vielen Dank
Wir wohnen auch im Kanton Bern und haben ein Rückstellungsgesuch für unsere Tochter, die am 31.01.19 4 Jahre alt wird, eingereicht. Kann die Schulleitung aufgrund von beispielsweise wenige Anmeldungen oder zu viele Rückstellungsgesuche entscheiden, dass unsere Tochter in den Kindergarten gehen muss? Ich habe mir einige Infos auf der homepage der Erziehungsdirektion geholt, jedoch finde ich diese nicht sehr aussagekräftig.
Ich hoffe, dass jemand eine Antwort für mich hat. Vielen Dank
Re: Rückstellung Kindergarten
31.01.?? Das Kind ist über 4.5 Jahre alt bis es regulär in den Kiga kommt. Ich kam vor 40 Jahren auch mit 4.5 Jahren in den Kiga. Ich verstehe ja, dass man sich bei Juli- Kinder eine Rückstellung überlegt, aber doch nicht bei Kinder, die Anfang Jahr geboren wurden. Die langweilen sich zu Hause doch zu Tode.
sie 2009
er 2010
er 2010
Re: Rückstellung Kindergarten
Wieso stellt ihr denn ein so altes Kind überhaupt zurück? 4.5 ist doch ein völlig normales Alter für den Kiga? Liegt ja schon fast bei der älteren Hälfte?
Ich denke, es hängt ab, ob ihr da einen „echten“, ärztlich bestätigten Grund habt, oder obs nur um, „ach es ist doch noch so ein süüüsses Kind“ geht.
Bei uns würde kein Gesuch bewilligt bei einem so alten Kind, nur weil die Eltern es noch ein wenig zu Hause haben möchten. Und ich finde, Ende Januar kann man das meistens eh nicht entscheiden. Eben, ausser das Kind hat eine offensichtliche Beeinträchtigung. Aber dann sielt ja das Alter keine Rolle?
Ich denke, es hängt ab, ob ihr da einen „echten“, ärztlich bestätigten Grund habt, oder obs nur um, „ach es ist doch noch so ein süüüsses Kind“ geht.
Bei uns würde kein Gesuch bewilligt bei einem so alten Kind, nur weil die Eltern es noch ein wenig zu Hause haben möchten. Und ich finde, Ende Januar kann man das meistens eh nicht entscheiden. Eben, ausser das Kind hat eine offensichtliche Beeinträchtigung. Aber dann sielt ja das Alter keine Rolle?
Re: Rückstellung Kindergarten
Im Kt Bern spielt es eben überhaupt keine Rolle was der Grund ist. Es gibt NIE eine verordnete Abklärung bei einem Arzt.
Die Gemeinden die ganz korrekt sind, schicken den Eltern einen Brief zum ankreuzen, ja oder nein. Die Eltern müssen nicht begründen.
Manche Gemeinden verlangen ein Gesuch,welches sie jedoch nicht ablehnen dürfen.
Ob das jetzt Sinn macht oder nicht sei dahingestellt. Das bernische Stimmvolk hat damals so entschieden. Punkt.
Und auch wenn ich finde, dass eine Rückstellung gut überlegt werden muss, die Eltern haben die Kompetenz das zu entscheiden. Jeder/Jede hat sich um sein Kind zu kümmern und nicht um andere.
Immer noch besser als die Blüten die der KiGa-Eintritt in anderen Kantonen teilweise treibt....
(P.S. 1.Juni- Kind zurückgestellt weil emotional noch nicht soweit, 2. Januar-Kind normal eingeschult-wäre auch schon mit 3 gegangen
Die Gemeinden die ganz korrekt sind, schicken den Eltern einen Brief zum ankreuzen, ja oder nein. Die Eltern müssen nicht begründen.
Manche Gemeinden verlangen ein Gesuch,welches sie jedoch nicht ablehnen dürfen.
Ob das jetzt Sinn macht oder nicht sei dahingestellt. Das bernische Stimmvolk hat damals so entschieden. Punkt.
Und auch wenn ich finde, dass eine Rückstellung gut überlegt werden muss, die Eltern haben die Kompetenz das zu entscheiden. Jeder/Jede hat sich um sein Kind zu kümmern und nicht um andere.
Immer noch besser als die Blüten die der KiGa-Eintritt in anderen Kantonen teilweise treibt....
(P.S. 1.Juni- Kind zurückgestellt weil emotional noch nicht soweit, 2. Januar-Kind normal eingeschult-wäre auch schon mit 3 gegangen
Zuletzt geändert von Sunne12 am Di 29. Jan 2019, 22:28, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Rückstellung Kindergarten
Vielen Dank für Eure Antworten, hat sich schon erledigt. Das Recht ein Kind zurück zu stellen ist im Kanton Bern ein Entscheid der Eltern. Wir stellen unser Kind nicht zurück, weil wir als Eltern noch nicht bereit sind, sondern weil es entwicklungsmässig noch nicht reif genug ist. Es ist unser 4 Kind, wir wissen wovon wir reden. Vielen Dank für eure Antworten.
Re: Rückstellung Kindergarten
@Sunne12 kann ich dich per Privatnachricht kontaktieren?
Liebe Grüsse
Liebe Grüsse
Re: Rückstellung Kindergarten
Natürlich
Re: Rückstellung Kindergarten
Leider geht es nicht wenn ich auf deinen Profi gehe...
- danci
- Foren-Queen
- Beiträge: 7768
- Registriert: Fr 4. Jan 2008, 18:53
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: Kt. Bern
Re: Rückstellung Kindergarten
@ Laura_88
Du kannst erst PNs schreiben, wenn du 10 Beiträge hast.
Sunne hat schon alles klar beantwortet. Und ich kann mich nur wiederholen, im Kt Bern entscheiden das die Eltern. Es gibt keine Ablehnungen der Gesuche. Der entsprechende Gesetzesartikel steht auf der 1. Seite dieses Themas (ich bin Anwältin und seit mehreren Jahren in der Bildungskommission einer Gemeinde im Kt Bern).
Und darum nochmals: es bringt nichts, wenn man als Antwort schreibt "bei uns im Kt soundso würde man nicht bewilligen" oder "es hängt davon ab, ob man einen echten ärztlich bestätigten Grund hat". Im Kanton der Fragestellerin ist das eben gerade nicht so und jeder Kanton entscheidet das für sich, weshalb man die Fragen nur innerkantonal beantworten kann.
Du kannst erst PNs schreiben, wenn du 10 Beiträge hast.
Sunne hat schon alles klar beantwortet. Und ich kann mich nur wiederholen, im Kt Bern entscheiden das die Eltern. Es gibt keine Ablehnungen der Gesuche. Der entsprechende Gesetzesartikel steht auf der 1. Seite dieses Themas (ich bin Anwältin und seit mehreren Jahren in der Bildungskommission einer Gemeinde im Kt Bern).
Und darum nochmals: es bringt nichts, wenn man als Antwort schreibt "bei uns im Kt soundso würde man nicht bewilligen" oder "es hängt davon ab, ob man einen echten ärztlich bestätigten Grund hat". Im Kanton der Fragestellerin ist das eben gerade nicht so und jeder Kanton entscheidet das für sich, weshalb man die Fragen nur innerkantonal beantworten kann.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
Re: Rückstellung Kindergarten
Hallo Danci wow, du scheinst dich ja sehr gut auszukennen! Es ist manchmal sehr wiedersprüchlich was die Leute im gleichen Kanton für unterschiedliche Sachen erzählen. Manche sagen es sei ganz einfach und der Bescheid komme sehr schnell, andere hingegen behaupten, es sei mega kompliziert und man warte ewig auf den Bescheid. Wir mussten nur ein kurzes Gesuch schreiben. Früher war nur ein Kreuz mit "JA" oder "NEIN" auf der Anmeldung. heute braucht es ein Gesuch. Wieso sich dies geändert hat, weiss ich auch nicht.
Danke für deine Infos.
@Mama_82 habt ihr schon bescheid bekommen?
Danke für deine Infos.
@Mama_82 habt ihr schon bescheid bekommen?
Re: Rückstellung Kindergarten
Hallo Laura
Nein, wir haben noch kein Bescheid bekommen. Ich denke, ich werde mich Mitte Februar mal bei der Schulleitung melden, falls wir bis dahin kein Bescheid erhalten haben. Sollte aber kein Problem sein. Alles Gute euch.
Nein, wir haben noch kein Bescheid bekommen. Ich denke, ich werde mich Mitte Februar mal bei der Schulleitung melden, falls wir bis dahin kein Bescheid erhalten haben. Sollte aber kein Problem sein. Alles Gute euch.
- stella
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Re: Rückstellung Kindergarten
Bis Mitte Februar laufen punkto Schuljahresplanung ganz viele wichtige Dinge, darum ist eine Antwort unwahrscheinlich. Oft sind auch noch Ferien... Ich würde mit einer Antwort frühestens Ende Februar rechnen.
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07
Re: Rückstellung Kindergarten
@stella die Antwort kann ja nur eine Bestätigung sein, wenn ich es richtig verstanden habe, oder?
- stella
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Re: Rückstellung Kindergarten
Laura
Im Kanton Bern ja. Sonst hätten sie die Praxis geändert. Es ist so, wie Danci schreibt.
Im Kanton Bern ja. Sonst hätten sie die Praxis geändert. Es ist so, wie Danci schreibt.
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07
- danci
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Re: Rückstellung Kindergarten
Wie schnell der Bescheid kommt, hängt von der Schulleitung resp. von den freien Zeitkapazitäten ab, hat aber nichts damit zu tun, wie der Ablauf aus. Warum es mega kompliziert sein sollte, nur weil es länger dauert, verstehe ich nicht. Ob man ankreuzen kann oder es ein "Gesuch" resp. Mitteilung (es ist ja kein eigentliches Gesuch) braucht, ist je nach Schule verschieden. Aber eben: Da eine Abweisung nicht möglich ist, ist die Antwort ohnehin nur eine Formsache.Laura_88 hat geschrieben: ↑Do 31. Jan 2019, 15:58 Hallo Danci wow, du scheinst dich ja sehr gut auszukennen! Es ist manchmal sehr wiedersprüchlich was die Leute im gleichen Kanton für unterschiedliche Sachen erzählen. Manche sagen es sei ganz einfach und der Bescheid komme sehr schnell, andere hingegen behaupten, es sei mega kompliziert und man warte ewig auf den Bescheid. Wir mussten nur ein kurzes Gesuch schreiben. Früher war nur ein Kreuz mit "JA" oder "NEIN" auf der Anmeldung. heute braucht es ein Gesuch. Wieso sich dies geändert hat, weiss ich auch nicht.
Danke für deine Infos.
@Mama_82 habt ihr schon bescheid bekommen?
Ich würde Euch (alle aus dem Kt BE) empfehlen, etwas durchzuatmen. Die Rechtslage ist so sonnenklar, wie selten sonst und damit könnt ihr das mit oder ohne Bestätigungsschreiben ad acta legen und Euch dann nächstes Jahr um den Kindergarteneintritt kümmern
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
Re: Rückstellung Kindergarten
Liebe danci
Vielen Dank für deine Worte und dein Wissen. Du hast absolut recht, leider ist man ja oft erts dann "beruhigt" wenn man etwas in der Hand hat. Wir werden dieses Thema jedoch ab heute ad acta legen
Vielen Dank an alle.
Vielen Dank für deine Worte und dein Wissen. Du hast absolut recht, leider ist man ja oft erts dann "beruhigt" wenn man etwas in der Hand hat. Wir werden dieses Thema jedoch ab heute ad acta legen
Vielen Dank an alle.