Weiss dies jemand:
Ein Kollege von mir ist seit 19 Jahren in der Schweiz. Seit 8 Jahren ist er mit einer Schweizerin verheiratet. Erst in diesem Januar hat er mittel vereinfachter Einbürgerung, den Schweizer-Pass erhalten. Nun schein die Ehe am Ende zu sein. Muss er sich fürchten dass ihm der CH-Pass wieder entzogen wird?
Er lebt seit vielen Jahren in der gleichen Gemeinde, es war auch keinesfalls eine Scheinehe oder so.
Eingebürgerte Schweizer: Pass-Entzug möglich?
Moderator: conny85
Re: Eingebürgerte Schweizer: Pass-Entzug möglich?
Hallo Sunny83,
Fürchten muss er sich wenn die Einbürgerung missbräuchlich gewesen ist. Missbräuchlich sind erleichterte Einbürgerungen nicht nur bei ausgesprochenen Scheinehen, sondern z.B. auch wenn die Trennung von ihm oder von beiden Partnern hinausgezögert wurde, um vorher die erleichterte Einbürgerung noch durchzubekommen. Ich denke in diesem Fall wird das auf jeden Fall untersucht werden.
Wenn sich dann herausstellt, dass die Ehe am Ende ist, weil er z.B. im Mai von seiner Frau mit Porzellan beworfen worden ist, muss er nicht um seinen Pass fürchten. Wenn sie am Ende ist, weil das Paar schon seit Jahren über eine Trennung nachdenkt und endlich beschlossen hat, dass es so nicht weitergehen kann, muss er um seinen Pass fürchten.
Am besten soll er seinen Fall im Detail einem Anwalt schildern um zu klären, wie das voraussichtlich von den Behörden ausgelegt wird.
gruss,
domenico
Fürchten muss er sich wenn die Einbürgerung missbräuchlich gewesen ist. Missbräuchlich sind erleichterte Einbürgerungen nicht nur bei ausgesprochenen Scheinehen, sondern z.B. auch wenn die Trennung von ihm oder von beiden Partnern hinausgezögert wurde, um vorher die erleichterte Einbürgerung noch durchzubekommen. Ich denke in diesem Fall wird das auf jeden Fall untersucht werden.
Wenn sich dann herausstellt, dass die Ehe am Ende ist, weil er z.B. im Mai von seiner Frau mit Porzellan beworfen worden ist, muss er nicht um seinen Pass fürchten. Wenn sie am Ende ist, weil das Paar schon seit Jahren über eine Trennung nachdenkt und endlich beschlossen hat, dass es so nicht weitergehen kann, muss er um seinen Pass fürchten.
Am besten soll er seinen Fall im Detail einem Anwalt schildern um zu klären, wie das voraussichtlich von den Behörden ausgelegt wird.
gruss,
domenico
Re: Eingebürgerte Schweizer: Pass-Entzug möglich?
Hallo Domenico
Besten Dank für deine Ausführungen.
Besten Dank für deine Ausführungen.