Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
Moderator: conny85
Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
Hallo zusammen
Gibt es diese Kürzung nur wenn eine Frau gar nicht mehr arbeitet über längere Zeit oder auch wenn sie nur noch teilzeit arbeitsfähig ist? Ab wie vielen Tagen gibt es eine Kürzung?
Besten Dank
Gibt es diese Kürzung nur wenn eine Frau gar nicht mehr arbeitet über längere Zeit oder auch wenn sie nur noch teilzeit arbeitsfähig ist? Ab wie vielen Tagen gibt es eine Kürzung?
Besten Dank
Re: Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
Verstehe die Frage nicht. Was wird gekürzt? Ferien? Ja, wenn du innerhalb eines Jahres mehr als 3 minate krank bist werden die ferien gekürzt ( für jeden zusätzlichen Monat 1/12).
Weshalb soll der Lohn gekürzt werden wegen Schwangerschaft? Möglicherweise auf 80% wegen Krankheit halt...
Sag doch bitte genau, was dich interessiert...
Weshalb soll der Lohn gekürzt werden wegen Schwangerschaft? Möglicherweise auf 80% wegen Krankheit halt...
Sag doch bitte genau, was dich interessiert...
Re: Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
Bei längerer Krankschreibung (vor Geburt) kann es - je nach Personalreglement - Lohnkürzung geben (bis hin zu ab einer gewissen Zeit gar keinen Lohn mehr, wenn AG keine Krankentaggeldversicherung hat). Ferienkürzung gibt es meistens ab dem 2. vollen Kalendermonat (bei Krankheit Schwangerschaft - bei übrigen Krankschreibungen bereits ab dem 1. vollen Kalendermonat). Kürzung Ferien pro Monat 1/12.
Kürzung Ferien und Lohn bei längerer Krankschreibung gibt es selbstverständlich auch, wenn es nur eine Teilzeit-Arbeitsunfähigkeit ist (dann einfach nur prozentual für den Teil, den man krankgeschrieben ist).
Gemäss Gesetz bekommt man nach der Geburt 14 Wochen 80% des bisherigen Lohns. Wenn es mehr oder länger ist, ist dies eine freiwillige Leistung des AG - auch dies findet man wieder im Personalreglement.
Kürzung Ferien und Lohn bei längerer Krankschreibung gibt es selbstverständlich auch, wenn es nur eine Teilzeit-Arbeitsunfähigkeit ist (dann einfach nur prozentual für den Teil, den man krankgeschrieben ist).
Gemäss Gesetz bekommt man nach der Geburt 14 Wochen 80% des bisherigen Lohns. Wenn es mehr oder länger ist, ist dies eine freiwillige Leistung des AG - auch dies findet man wieder im Personalreglement.
Re: Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
Dankeschön, genau das meinte ich. Der Lohn für den Mutterschaftsurlaub dürfen sie nicht kürzen, wenn man davor krank geschrieben war?
Re: Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
Du kriegst 80% des Lohnes den du die letzten 6 Monate vor der Geburt bekommen hast (bzw. max. 80% von 10'500 / Monat).
d.h. wenn du schon Lohnkürzung hast weil du krank bist, hast du Lohnkürzung natürlich auch beim Mutterschaftsgeld!
d.h. wenn du schon Lohnkürzung hast weil du krank bist, hast du Lohnkürzung natürlich auch beim Mutterschaftsgeld!
Re: Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
Genau! Zur Berechnung wird der Schnitt Deines Lohnes aus letzten 12 Monaten genommen.Ups... hat geschrieben:Du kriegst 80% des Lohnes den du die letzten 6 Monate vor der Geburt bekommen hast (bzw. max. 80% von 10'500 / Monat).
d.h. wenn du schon Lohnkürzung hast weil du krank bist, hast du Lohnkürzung natürlich auch beim Mutterschaftsgeld!
Re: Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
Meines Wissens ist das maximale Taggeld 196.-, was 80% von 7'350.- entspricht, und nicht 10'500.-Ups... hat geschrieben:Du kriegst 80% des Lohnes den du die letzten 6 Monate vor der Geburt bekommen hast (bzw. max. 80% von 10'500 / Monat).
d.h. wenn du schon Lohnkürzung hast weil du krank bist, hast du Lohnkürzung natürlich auch beim Mutterschaftsgeld!
Zudem tritt an Stelle des Kranken- oder Unfalltaggeldes die Mutterschaftsentschädigung in mindestens deren Höhe. Also kein 80% von 80%.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
Re: Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
@Shiraz
Wenn die Arbeitnehmerin vor der Geburt längere Zeit krankgeschrieben ist und sich dadurch Ihr Lohn irgendwann (vor der Geburt!) auf 80% reduziert (ab dem 31. oder 61. Tag der Krankschreibung - bei vielen Firmen, die eine Krankentaggeldversicherung haben, Standard), reduziert sich dadurch automatisch auch die Basis für die Mutterschaftsgeld-Berechnung (weil für diese das Durchschnittssalär der letzten 12 Monate vor Geburt genommen werden).
Wenn die Arbeitnehmerin vor der Geburt längere Zeit krankgeschrieben ist und sich dadurch Ihr Lohn irgendwann (vor der Geburt!) auf 80% reduziert (ab dem 31. oder 61. Tag der Krankschreibung - bei vielen Firmen, die eine Krankentaggeldversicherung haben, Standard), reduziert sich dadurch automatisch auch die Basis für die Mutterschaftsgeld-Berechnung (weil für diese das Durchschnittssalär der letzten 12 Monate vor Geburt genommen werden).
Re: Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
http://www.bsv.admin.ch/themen/eo/00056 ... ml?lang=de
6. Kann ich gleichzeitig eine Mutterschaftsentschädigung und ein Taggeld einer anderen Versicherung beziehen?
Solange eine Mutterschaftsentschädigung ausbezahlt wird, kann kein Taggeld der Arbeitslosenversicherung, der IV oder der obligatorischen Unfallversicherung bezogen werden. Dies gilt auch für Taggelder der Militärversicherung oder EO-Entschädigungen für Dienstleistende.
Taggelder anderer Versicherungen werden in der Regel gekürzt, wenn sie zusammen mit der Mutterschaftsentschädigung eine bestimmte Summe (versicherter oder verlorener Verdienst)überschreiten. Wie im Einzelfall gekürzt wird, geht aus dem Versicherungsvertrag hervor.
***************************************
http://www.akbern.ch/private/erwerbsers ... igung-mse/
Zusammenfallen von Leistungen anderer Sozialversicherungen mit der Mutterschaftsentschädigung
Besteht bei der Geburt des Kindes ein Anspruch auf Taggelder der :
•Arbeitslosenversicherung,
•Invalidenversicherung,
•Unfallversicherung,
•Krankenversicherung,
•Militärversicherung, oder auf
•Entschädigung für Dienstleistende,
geht die Mutterschaftsentschädigung diesen vor. Sie entspricht mindestens dem bisher bezogenen Taggeld.
6. Kann ich gleichzeitig eine Mutterschaftsentschädigung und ein Taggeld einer anderen Versicherung beziehen?
Solange eine Mutterschaftsentschädigung ausbezahlt wird, kann kein Taggeld der Arbeitslosenversicherung, der IV oder der obligatorischen Unfallversicherung bezogen werden. Dies gilt auch für Taggelder der Militärversicherung oder EO-Entschädigungen für Dienstleistende.
Taggelder anderer Versicherungen werden in der Regel gekürzt, wenn sie zusammen mit der Mutterschaftsentschädigung eine bestimmte Summe (versicherter oder verlorener Verdienst)überschreiten. Wie im Einzelfall gekürzt wird, geht aus dem Versicherungsvertrag hervor.
***************************************
http://www.akbern.ch/private/erwerbsers ... igung-mse/
Zusammenfallen von Leistungen anderer Sozialversicherungen mit der Mutterschaftsentschädigung
Besteht bei der Geburt des Kindes ein Anspruch auf Taggelder der :
•Arbeitslosenversicherung,
•Invalidenversicherung,
•Unfallversicherung,
•Krankenversicherung,
•Militärversicherung, oder auf
•Entschädigung für Dienstleistende,
geht die Mutterschaftsentschädigung diesen vor. Sie entspricht mindestens dem bisher bezogenen Taggeld.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
Re: Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
Liebe Shiraz... Krankentaggeld bei Krankschreibung VOR Geburt... Mutterschaftsentschädigung NACH Geburt - selbstverständlich nicht beides zusammen... egal, wie viele Gesetztestexte Du hier einmal mehr rein kopierst!

Re: Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
Danke euch. Habe einen Absatz im Vertrag gefunden und dort steht 60 Tage. Das heisst, wenn ich ab 12.7. arbeitsunfähig bin, habe ich ab 12.9. nur noch 80% von meinem Lohn?
Re: Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
@Lela
Achtung: 60 Tage sind da keine 2 Monate - sondern effektive 60 Tage! Wenn ich mich nicht verzählt habe, wäre der 60 Tag der 10. September, d.h. ab dem 61. Tag (11. September) hättest Du dann nur noch 80% Lohn. Damit hattest Du im Juli noch normal Lohn, wirst auch im August noch normal Lohn haben, aber im September dann reduzierten Lohn (für 1.-10. September 100% Lohn, vom 11.-30.9. dann nur noch 80%). Das würde dann dementsprechend auch die Basis für Deine Mutterschaftsentschädigung reduzieren.
Ferienkürzung gibt es aber erst ab 1. Oktober (Juli ist kein voller Kalendermonat - und bei Krankheit während SS wird erst ab dem 2. vollen Kalendermonat der Abwesenheit gekürzt, d.h. ab Oktober in diesem Fall). Ferienkürzung beträgt 1/12 pro Monat (rund 2 Tage bei 25 Tagen Ferienkontingent, 1.5 Tage bei 20 Tage Ferienkontingent).
Achtung: 60 Tage sind da keine 2 Monate - sondern effektive 60 Tage! Wenn ich mich nicht verzählt habe, wäre der 60 Tag der 10. September, d.h. ab dem 61. Tag (11. September) hättest Du dann nur noch 80% Lohn. Damit hattest Du im Juli noch normal Lohn, wirst auch im August noch normal Lohn haben, aber im September dann reduzierten Lohn (für 1.-10. September 100% Lohn, vom 11.-30.9. dann nur noch 80%). Das würde dann dementsprechend auch die Basis für Deine Mutterschaftsentschädigung reduzieren.
Ferienkürzung gibt es aber erst ab 1. Oktober (Juli ist kein voller Kalendermonat - und bei Krankheit während SS wird erst ab dem 2. vollen Kalendermonat der Abwesenheit gekürzt, d.h. ab Oktober in diesem Fall). Ferienkürzung beträgt 1/12 pro Monat (rund 2 Tage bei 25 Tagen Ferienkontingent, 1.5 Tage bei 20 Tage Ferienkontingent).
Re: Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
So, nun von höchst offizieller Seite:
****************************
Guten Tag ...
Besten Dank für Ihre Anfrage.
Im Kreisschreiben über die Mutterschaftsentschädigung (KS MSE) steht unter Randziffer 1088 folgendes:
Grundlage für die Bemessung der Entschädigung für Arbeitnehmerinnen bildet das letzte vor der Niederkunft erzielte und auf den Tag umgerechnete Erwerbseinkommen im Sinne von Art. 5 AHVG. Für die Umrechnung werden Tage, an welchen die Arbeitnehmerin wegen Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Dienstleistungen gemäss Art. 1a EOG oder aus anderen Gründen von ihr nicht verschuldeten Gründen kein oder nur ein vermindertes Einkommen erzielen konnte, nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entschädigung 80% aufgrund des AHV-pflichtigen Bruttolohnes berechnet wird.
Für weitere Fragen sind wir gerne für Sie da.
Wir grüssen Sie freundlich.
Janine Hertig
____________________
SVA Zürich
Versicherungsbeiträge
Janine Hertig
Röntgenstrasse 17 / Postfach
8087 Zürich
Telefon 044 448 50 00
Direkt 044 448 54 66
Fax 044 448 55 55
jhe@svazurich.ch
http://www.svazurich.ch
****************************
Guten Tag ...
Besten Dank für Ihre Anfrage.
Im Kreisschreiben über die Mutterschaftsentschädigung (KS MSE) steht unter Randziffer 1088 folgendes:
Grundlage für die Bemessung der Entschädigung für Arbeitnehmerinnen bildet das letzte vor der Niederkunft erzielte und auf den Tag umgerechnete Erwerbseinkommen im Sinne von Art. 5 AHVG. Für die Umrechnung werden Tage, an welchen die Arbeitnehmerin wegen Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Dienstleistungen gemäss Art. 1a EOG oder aus anderen Gründen von ihr nicht verschuldeten Gründen kein oder nur ein vermindertes Einkommen erzielen konnte, nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entschädigung 80% aufgrund des AHV-pflichtigen Bruttolohnes berechnet wird.
Für weitere Fragen sind wir gerne für Sie da.
Wir grüssen Sie freundlich.
Janine Hertig
____________________
SVA Zürich
Versicherungsbeiträge
Janine Hertig
Röntgenstrasse 17 / Postfach
8087 Zürich
Telefon 044 448 50 00
Direkt 044 448 54 66
Fax 044 448 55 55
jhe@svazurich.ch
http://www.svazurich.ch
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
-
- Junior Member
- Beiträge: 86
- Registriert: Sa 15. Aug 2015, 19:19
- Geschlecht: weiblich
Re: Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
Hoi zusammen. Hab mal ne frage. Meine chefin meinte heute zu mir dass ich in der mutterschaft weniger lohn vekomme da ich ja nachher 60% und nicht mehr 90% arbeiten werde? Kann das sein? Mutterschutz bezieht sich dovh suf den alten lohn..... und dann würde uch ja noch weniger kriegen wenn ich nach dem mutterschutz nicht mehr zurückkäme
- Barbamama79
- Senior Member
- Beiträge: 503
- Registriert: Mo 28. Jul 2014, 08:18
- Geschlecht: weiblich
Re: Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
Hallo Sunneschin
Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt. Grundlage der Berechnung ist das AHV-pflichtige Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Ich empfehle dir, mal in deinen Arbeitsvertrag zu schauen. Es gibt auch Firmen, die 100% des Lohnes zahlen.
Die Reduktion auf 60% bzw. die Vertragsänderung erfolgt ja vermutlich erst auf Ende des Mutterschaftsurlaubes, hat damit also nichts zu tun.
Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt. Grundlage der Berechnung ist das AHV-pflichtige Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Ich empfehle dir, mal in deinen Arbeitsvertrag zu schauen. Es gibt auch Firmen, die 100% des Lohnes zahlen.
Die Reduktion auf 60% bzw. die Vertragsänderung erfolgt ja vermutlich erst auf Ende des Mutterschaftsurlaubes, hat damit also nichts zu tun.
★ 07/2012
♂ 04/2013
★ 09/2014
♀ 11/2015
♂ 04/2013
★ 09/2014
♀ 11/2015
-
- Junior Member
- Beiträge: 86
- Registriert: Sa 15. Aug 2015, 19:19
- Geschlecht: weiblich
Re: Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
Danke dir. Natürlich werde ich erst nachher reduzieren. Wär ja doof anders. War für mich auch klarvdass es quatsch ist.... nur dann hat mirveine lehrerin auch was ähnliches gesagt. Sie geht in mutterschutz und hängt nochvein par monate dran und arbeitetvdanach weniger. Darum würde sich ihr lohn WÄHREND dem bezahlten mutterschutz reduzieren. Das macht für mich 0 Sinn.
Re: Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
@Sunneschin
ich könnte mir allenfalls höchstens vorstellen, dass das Geschäft nicht nur das MU-Geld weiterleitet, sondern den Lohn auf 100% aufstockt - und aus diesem Grund von daher etwas ändert....
Vielleicht.
Aber den Betrag vom EO - der wird nach Vergangenheit berechnet, da wird die Zukunft nicht miteinbezogen. Aber alles was darüber ist darf die Firma natürlich bestimmen...
ich könnte mir allenfalls höchstens vorstellen, dass das Geschäft nicht nur das MU-Geld weiterleitet, sondern den Lohn auf 100% aufstockt - und aus diesem Grund von daher etwas ändert....
Vielleicht.
Aber den Betrag vom EO - der wird nach Vergangenheit berechnet, da wird die Zukunft nicht miteinbezogen. Aber alles was darüber ist darf die Firma natürlich bestimmen...
- Barbamama79
- Senior Member
- Beiträge: 503
- Registriert: Mo 28. Jul 2014, 08:18
- Geschlecht: weiblich
Re: Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
Wenn im Vertrag geregelt ist, dass die Firma während des MU 100% des Lohnes zahlt, dann müssen sie auch 100% des bisherigen Lohnes zahlen. Der Vertrag ist ja in diesem Fall bis Ende MU gültig und kann nicht einseitig durch die Firma angepasst werden. Eine Reduktion des Pensums nach dem MU hat mit der Entschädigung während des MU nichts zu tun.
★ 07/2012
♂ 04/2013
★ 09/2014
♀ 11/2015
♂ 04/2013
★ 09/2014
♀ 11/2015
Re: Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
Ich kann mit allerhöchstens vorstellen, das wenn sie nach dem MU noch ein paar Monate dran hängt, unbezahlt - mit dem Arbeitgeber die Abmachung getroffen wurde, dass sie nicht die 14 Wochen bezahlt bekommt und danach die unbezahlten Monate kein Geld mehr, sondern das ein Schnitt gerechnet wurde und sie so jeden Monat Geld bekommt -> also bsp. regulär 14 Wochen mit 80% Lohn, sie hängt noch 12 Wochen unbezahlt dran -> sie erhält die ganzen 26 Wochen Lohn, dafür nur 45% oder so -> unterm Strich den selben Betrag den sie für 14 Wochen zu 80% erhalten hat...
4 Jahren Kiwu, Endo Level II
05/2018 & Doppelpack 10/2022

Re: Kürzung Lohn Ferien Schwangerschaft
Kann ich mir nicht vorstellen bzw. wäre sehr unsauber - auch von der ganzen Abrechnung, die dahinter stattfindet (Mutterschaftsgeld). Also wenn der AG mit einem Personalsystem (SAP, Abacus, etc.) arbeitet, gar nicht machbar.harmony hat geschrieben:Ich kann mit allerhöchstens vorstellen, das wenn sie nach dem MU noch ein paar Monate dran hängt, unbezahlt - mit dem Arbeitgeber die Abmachung getroffen wurde, dass sie nicht die 14 Wochen bezahlt bekommt und danach die unbezahlten Monate kein Geld mehr, sondern das ein Schnitt gerechnet wurde und sie so jeden Monat Geld bekommt -> also bsp. regulär 14 Wochen mit 80% Lohn, sie hängt noch 12 Wochen unbezahlt dran -> sie erhält die ganzen 26 Wochen Lohn, dafür nur 45% oder so -> unterm Strich den selben Betrag den sie für 14 Wochen zu 80% erhalten hat...