Papah hat geschrieben:Lunida hat geschrieben:Die Kinderzulagen stehen Dir zu, aber auch hier wieder: Wenn Du sie bekommst, musst Du das dem Sozialamt melden und auch da wird es - aufgrund von mehr Einkommen bei Dir - rückwirkend eine Kürzung der Sozialhilfe geben.
Grundsätzlich: Alles, was irgendwie an Geld bei Dir reinkommt (auch wenn rückwirkend) musst Du umgehend dem Sozialamt melden - und jeder Franken, der bei Dir reinkommt, hat einen Einfluss auf die Sozialhilfe.
Auf jeden Fall alles melden, auch jede Änderung, ansonsten kann es später Probleme und Kürzungen geben.
Auch wichtig die Kinderalimente und natürlich auch Kindergeld gehören den Kindern und dürfen nicht von Dir verwendet werden. Alimente, die Dein ex für Dich zahlt gehören Dir.
1. Kürzung gibt es - wenn mehr Geld rein kommt (egal, wann und warum) - sowieso.
2. Das Kinderalimente und die Kinderzulage nur den Kindern gehört und von der Mutter nicht verwendet werden dürfen, ist totaler Blödsinn

Sorry! Grundsätzlich darf eine Frau alles für Miete, Essen, Kleider, etc. (für sich und die Kinder!) verwenden, was rein kommt - egal, ob Frauen- oder Kinderalimente! Das kommt ja alles in einen "grossen Topf" - da muss nichts getrennt oder irgendwas explizit für irgendwas gebraucht werden. Bei mir gibt es auch nur ein Konto - dort kommt Lohn, Alimente und Kinderzulagen rein, davon werden Miete und Rechnungen bezahlt und davon bestreiten wir unseren Lebensunterhalt. Fertig. Gibt auch kein Gesetz das besagt, das eine Mutter Kinderzulagen und Kinderalimente nur für die Kinder brauchen darf - wie gesagt: Das wäre auch quatsch!
@princessofthethörps
Wenn Du jetzt rückwirkend Alimentenbevorschussung erhälst, wird Dir rückwirkend die Sozialhilfe gekürzt werden, d.h. wenn Du weiterhin Sozialhilfe beziehst (was mich mit 80% arbeiten und rund CHF 2000.- Alimente aber sehr wundern würde

), wird das zuviel ausbezahlte von der nächsten Zahlung abgezogen. Wenn Dir die Sozialhilfe aufgrund der Bevorschussung eingestellt wird (was sehr wahrscheinlich ist), musst Du den Betrag, der Dir das Sozialamt zu viel ausbezahlt hat, zurückbezahlen. Du kannst aber sicher mit denen reden, dass Du Ratenzahlung machen kannst.
Auf jeden Fall: Unbedingt jeden Franken, den Du bekommst, umgehend melden! Denn wenn das Sozialamt von irgendwelchen Zahlungen erfährt, bevor Du es meldest, geht das unter Missbrauch und Betrug und ist dementsprechend strafbar, d.h. dann wirst Du nicht nur zurückzahlen müssen, sondern auch noch eine Anzeige am Hals haben und wohl eine Busse bezahlen müssen (und "ich wusste das nichts" wird Dir dann 3x gar nichts helfen, denn Nichtwissen schützt vor Strafe nichts!). Deshalb: Umgehend mit dem Sozialamt in Verbindung setzen und denen sagen, was Dir bei Dir finanziell grad so läuft und was da wohl an Zahlungen reinkommen wird.