Sozialabzüge bei Krankentaggeld

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Moreen
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Sozialabzüge bei Krankentaggeld

Beitrag von Moreen »

Mein Freund ist nun schon seit 3 Monaten krankgeschrieben; ein Ende der Krankschreibung wohl noch lange nicht in Sicht :( . Bis zum 30. Krankheitstag wurde sein Gehalt zu 100 % vom Arbeitgeber weiter bezahlt; seit dem 31. Krankheitstag erhält er nun 80 % von seinem Gehalt von der Krankentaggeldversicherung.

Auf den Abrechnungen ist ersichtlich, dass auf das Krankentaggeld sämtliche Sozialabzüge gemacht wurden (was natürlich zusätzlich zu den 20 %, die er weniger erhält, nochmals einen erheblichen "Batzen" ausmacht). Nach Rücksprache mit der Personalverantwortlichen seines AG sagt diese, das sei so üblich - das hätten sie schon immer so gemacht. Die Treuhänderin meines Freundes sagt aber ganz klar, dass auf Krankentaggeld lediglich AHV/IV abgezogen werden dürfe.

Was stimmt denn nun wirklich? Ich denke kaum, dass so etwas individuell geregelt werden darf..?
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Lunida
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Re: Sozialabzüge bei Krankentaggeld

Beitrag von Lunida »

Nein, Unfall- und Krankentaggelder sind nicht sozialabzugspflichtig:

https://www.svazurich.ch/internet/de/ho ... kheit.html

Wir müssen Kranken- und Unfalltaggelder (d.h. sobald der Lohn auf 80% reduziert wird) über eine andere Lohnart eingeben, damit es richtig verrechnet wird.

Es darf auf Taggeldern definitiv nicht normal Sozialabgaben abgezogen werden.

PK hingegen wird weiterhin normal abgezogen.

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Ups...
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Re: Sozialabzüge bei Krankentaggeld

Beitrag von Ups... »

PK wird nach einer Wartefrist (3 Monate) dann auch nicht mehr abgezogen.

Lunida
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Re: Sozialabzüge bei Krankentaggeld

Beitrag von Lunida »

@Ups
Achtung - nein: Das kann man so generell nicht sagen. Das ist je nach PK unterschiedlich geregelt:

Taggelder stellen keinen Lohn dar. Deshalb müssen auf Taggeldzahlungen auch keine AHV-Beiträge bezahlt werden. In der Regel müssen bei längerer Arbeitsunfähigkeit auch keine Pensionskassenbeiträge bezahlt werden. Dies ist jedoch bei jeder Pensionskasse anders geregelt. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Pensionskasse nach der individuellen Handhabung.

http://www.bvgversicherung.ch/ratgeber- ... krankheit/

Was man hingegen beachten muss: Bei längerem Bezug von Taggeldern werden keine Kinder- Ausbildungszulagen mehr ausbezahlt (dies unbedingt im Budget dementsprechend einkalkulieren, falls man länger krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr arbeitet).

blüemli91
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Re: Sozialabzüge bei Krankentaggeld

Beitrag von blüemli91 »

@ Lunida: isch das i jedem Kanton so?

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Moreen
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Re: Sozialabzüge bei Krankentaggeld

Beitrag von Moreen »

Wow, vielen Dank für die schnelle und effiziente Antwort. Ich habe jetzt alles ausgedruckt und werde es meinem Freund übergeben. Die HR-Frau wird sich in den nächsten Tagen diesbezüglich nämlich mit ihm nochmals in Verbindung setzen; so hat er dann doch wenigstens etwas in der Hand...
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Lunida
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Re: Sozialabzüge bei Krankentaggeld

Beitrag von Lunida »

blüemli91 hat geschrieben:@ Lunida: isch das i jedem Kanton so?
Du meinst das, das bei Kranken- oder Unfalltaggeld keine Sozialabzüge gemacht werden? Ja - das ist schweizweit so geregelt. Dass Kinder- und Ausbildungszulagen bei längerer Krankheits-, Unfallabsenz nicht mehr ausbezahlt werden, ist ebenfalls schweizeit so geregelt.

Nur das mit der PK ist eben von PK zu PK unterschiedlich geregelt bzw. da muss man im PK-Reglement nachschauen.

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