Namensrecht Schweiz

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Namensrecht Schweiz

Beitrag von Phase 1 »

Kennt sich jemand mit dem Namensrecht in der Schweiz aus und könnte mor ein paar Fragen beantworten?

Merci

Kira
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Re: Namensrecht Schweiz

Beitrag von Kira »

Schreib doch mal was dich interessiert...

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Re: Namensrecht Schweiz

Beitrag von Phase 1 »

Mich würde interessieren ob es möglich Ist, den Mädchennamen der nicht im Pass steht, sonst zu benutzen.
Also Schule zum Beispiel oder Gemeinde ect.
Oder Briefkasten Anschrift.
Ist es Pflicht sich mit dem Namen der im Pass steht sich vorzustellen oder kann man das auch weglassen und nur den Mädchennamen benutzen?
Bekommt man Schwierigkeiten wenn man zum Beispiel sich mit Doppel Namen oder halt einzelnamen vorstellt?

Könnte man bei einem Pass auch das nachträglich ändern oder ist es nicht möglich?
Solche Sachen halt.

Merci.

Kira
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Re: Namensrecht Schweiz

Beitrag von Kira »

Du kannst deinen amtlichen Namen nicht einfach ändern. Du kannst das nur beantragen, dass du deinen Mädchennamen wieder erhältst. Du kannst aber im Pass einen Allianznamen eintragen lassen. Der ist aber nicht amtlich. Du kannst am Briefkasten Anschreiben was du möchtest und kannst dich auch vorstellen wie du willst.
Ich habe eine Kollegin die sich einen phantasie Vornamen ausgesucht hat und auch im Geschäft so genannt wird.

Ich habe nach der Hochzeit meinen Mädchennamen behalten. Ich werd trotzdem Frau xy wie mein Mann genannt und stelle mich manchmal auch Einfachheithalber so vor. Beim nächsten pass werde ich diesen Namen auch als alianznamen eintragen lassen.

Ach ja und ich kenne zwei Kinder die in der schule mit anderem Nachnamen angemeldet wurden bevor sie adoptiert wurden und der Name dann def angepasst wurde.

Hilft dir das etwas?

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Re: Namensrecht Schweiz

Beitrag von Phase 1 »

Ja das hilft schon sehr danke.
Ändern möchte ich ihn nicht aber wenn die Möglichkeit besteht einen Allianz Namen eintragen zu lassen überleg ich mir das für den nächsten pass.
Ich kann also ohne Probleme mich so vorstellen das ich erst mein Mädchennamen sag und dann den Namen von GG oder auch nur mein Mädchennamen ohne das ich da ein Problem bekomme?

Mich interessiert das jetzt nämlich sehr nachdem gg und ich darüber diskutiert haben am Weekend.
Bin mir eben unsicher ob das so geht.

Wie sieht es denn aus wenn zum Beispiel bei den Anmeldungen für Schule Arzt ect ich mein Mädchennamen nehme?
Also aufs Papier schreibe?
Ist das dann wieder was anderes oder ist es da auch egal?

Kira
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Re: Namensrecht Schweiz

Beitrag von Kira »

Bei den zwei Kindern wurde die Schule informiert wie das Kind richtig heisst und dass der Name des neuen Vaters eingetragen werden soll.
Das war kein Problem.
Solange der amtliche Name nicht gefordert wird kannst du dich nennen wie du möchtest. Aber in offiziellen Dokumenten muss man den amtlichen Namen benutzen.

Aber diese Aussage mit vorbehält. Ich kenne das so aus dem Alltag aber wie es nun gesetzlich geregelt ist kann ich dir nicht zu 100% versichern.

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Ups...
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Re: Namensrecht Schweiz

Beitrag von Ups... »

Was du beim Arzt aufschreibst sollte mit dem, was die Krankenkasse weiss, übereinstimmen (denke ich zumindest). Bei einem Arbeitgeber was bei der AHV steht usw.
Meist hat sowas ja noch Folgen, dass noch jemand involviert ist.

Was versprichst du dir denn davon, dich anderst zu nennen als du heisst??

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Re: Namensrecht Schweiz

Beitrag von Phase 1 »

Ah ok. Danke ups daran dachte ich nicht.
Gg hat die Diskussion gestartet. Er meint wenn ich mein Schweizer Name nenne ect es dann weniger schwierig für uns sei.
Also ich eher als Schweizerin halt durchgehe und wir uns so gewisse Diskussionen ersparen.
Ich find zwar es ist nicht nötig, meistens stell ich recht schnell klar woher ich komme, fand aber ich könne mich ja mal informieren.

Was ich dann mache ist ja immer noch meine Entscheidung.

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Re: Namensrecht Schweiz

Beitrag von Ups... »

Das dachte ich mir, aber es wird wohl nur komplizierter...

Oder hat man als Müller schneller eine z.b. Arzttermin als als Hadjadj?

Nein. Wohl nicht...


Ups die einen Schweizernamen hat und immer vefragt wuede, ob der jugoslawisch sei... (ja, schweizername seit dem 16.ten Jahrhundert)...

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Re: Namensrecht Schweiz

Beitrag von sonrie »

Vorstellen darfst du dich wie du willst, es wird einfach kompliziert sobald du ein dokument zeigen musst (bsp arzt - krankenkassenkarte, oder wohnungsbesichtigung - mietvertrag etc)
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Re: Namensrecht Schweiz

Beitrag von Phase 1 »

Ups sonrie eben.
Ich finde es nicht nötig Vorallem weil in meinem Pass ja ggs Name steht.
Wozu also kompliziert tun..

Ich muss mich noch etwas schlauer machen. Allianz Name ect.
Mal sehen.

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Akinom
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Re: Namensrecht Schweiz

Beitrag von Akinom »

Den Briefkasten könntest du mit Familiennamen-Mädchennamen beschriften. Mit - darfst du deinen Mädchennamen überal dranhängen. Aber nur deinen Mädchennamen würde ich jetzt nirgends angeben, denn so heisst du nicht mehr und kannst dich auch nicht Ausweissen (Pass, Fahrausweiss oder Krankenkassenkarte).
Bei den Kindern würde ich nur den Familiennamen verwenden.
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Re: Namensrecht Schweiz

Beitrag von Lindelloo »

Beim Allianznamen ist es allerdings so, dass du deinen Mädchennamen hinter dem Familiennamen hintenanstellst (mit Bindestrich): Es hat also nichts damit zu tun deinen Mädchdnnamen voranzustellen oder nur den Mädchennamen zu nennen.

Ansonsten müsstest du eine Namensänderung beantragen... wäre für die Kinder ja whs. auch einfacher mit einem CH-Familiennamen..... (ich kenn mich da aber juristisch nicht aus)
Springmaus Herbst 2008 und Kletter-Bärli Sommer 2011

Kira
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Re: Namensrecht Schweiz

Beitrag von Kira »

Die Kinder können deinen Mädchennamen aber nicht als Allianznamen tragen... Das geht nur bei dir.

wie geschrieben... Ich heisse mal Frau x und mal Frau y... Je nachdem ob die Leute begriffen haben, dass ich trotz ehe meinenden Mädchennamen behalten habe... Das ist im Alltag absolut kein Problem...

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Re: Namensrecht Schweiz

Beitrag von Phase 1 »

Also die Kinder behalten ihren Namen. Wozu soll ich den ändern?
Schon der Vorname ist arabisch da wäre ein Schweizer Nachnahme doch total sinnlos oder kennt ihr einen Abdullah Meier :mrgreen:

Mir geht es ja nur darum mich zuerst mit Mädchennamen und dann mit dem im pass anzumelden oder so.
Naja aber mir ist das irgendwie zu kompliziert.

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Ups...
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Re: Namensrecht Schweiz

Beitrag von Ups... »

Phase 1 hat geschrieben: Abdullah Meier

es gibt zu genüge Justin Müllers oder Cheyenne Schweizers... da kommt der Abdullah Meier auch nicht schlechter weg!

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Re: Namensrecht Schweiz

Beitrag von Phase 1 »

Ups... hat geschrieben:
Phase 1 hat geschrieben: Abdullah Meier

es gibt zu genüge Justin Müllers oder Cheyenne Schweizers... da kommt der Abdullah Meier auch nicht schlechter weg!
:mrgreen: musste beim schreiben echt an den Namen Fred denken.

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Akinom
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Re: Namensrecht Schweiz

Beitrag von Akinom »

Frage mich gerade, wieso ihr bei der Hochzeit nicht deinen Namen als Familiennamen gewählt habt. Oder wollte dies dein Mann nicht? Die Kinder tragen immer nur den Familiennamen.
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Re: Namensrecht Schweiz

Beitrag von Phase 1 »

Akinom wir heirateten vor 18 Jahren.
Im Ausland auch noch und damals wars normal das Frau den Namen des Mannes angenommen hat.
Wir kamen gar nicht auf die Idee es anders zu machen.

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Re: Namensrecht Schweiz

Beitrag von Helena »

Den Allianznamen kannst du doch jederzeit benutzen, das ist sowieso nichts amtliches. Meine Eltern hatten immer Meier-Müller am Briefkasten.
Ändern kann man den Namen durchaus, es kostet einfach. Aber dann heisst du anders als der Rest.
Und Doppelnamen darf man ja nicht mehr haben. Das wär wohl die Lösung für dich gewesen.

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