Schwanger Stundenlohn - Vertragsauflösung

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Moderator: conny85

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Marianna
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Schwanger Stundenlohn - Vertragsauflösung

Beitrag von Marianna »

Hallo Zusammen

Vielleicht kann mir jemand helfen. Wir haben eine Putzfrau, die nun in der 6. Woche schwanger ist. Termin ist im November. Sie ist angemeldet und wir haben für sie auch eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, auch wenn sie nur im Stundenlohn angestellt ist.

Nun ist es aber so, dass wir im August umziehen und unsere neuer Wohnort für sie nicht mehr so gut erreichbar ist. Wie funktioniert das nun mit der Beschäftigung? Wenn sie nicht schwanger wäre, könnten wir den Vertrag auf August auflösen. Nun geht das ja nicht. Trotzdem wird sie aber in unserem neuen Zuhause nicht putzen können, da dies zu weit von ihrem Wohnort weg ist.

Wie läuft dies nun rechtlich? Bleibt sie bei uns angestellt, erhält aber keine Lohn nach dem Umzug, da sie nicht mehr arbeitet und wir lösen den Vertrag auf Ende des Mutterschaftsurlaubs auf?

Weiss jemand Bescheid, wie dies läuft?

Danke, Marianna

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Stella*
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Re: Schwanger Stundenlohn - Vertragsauflösung

Beitrag von Stella* »

Wenn ihr ein gutes Verhältnis miteinander habt, könnt ihr ja den Vertrag im gegenseitigen Einverständnis auflösen. Ansonsten müsste sie kündigen, wenn sie in eurer neuen Wohnung nicht weiterputzen will.

Astin
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Re: Schwanger Stundenlohn - Vertragsauflösung

Beitrag von Astin »

Also, mit einem Arbeitsvertrag hat man ja Rechte, aber auch Pflichten. Ich bin keine Rechtsexpertin, aber ich glaube, folgendes zu wissen, lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren: ;-)

- Im gegenseitigen Einverständnis kann ein Vertrag immer aufgelöst werden. Das wäre für euch vermutlich die einfachste Lösung.

- Im Prinzip hat die Putzfrau die "Pflicht", weiterhin zu putzen (gemäss Vertrag). Der Arbeitgeber ist aber eigentlich auch dazu verpflichtet, eine der SS angepasste Arbeit zur Verfügung zu stellen, sofern dies geht, ansonsten Lohnfortzahlung. Ich weiss nun aber nicht, wie das mit dem Standortwechsel des Arbeitgebers ist. Das RAV geht anscheinend soweit, dass ein Arbeitsweg von 1.5 Stunden als machbar angesehen wird (diese Angabe dürfte aber auch schon mehr als 10 Jahre her sein). Wenn das so ist, wäre abzuklären, ob der Weg grundsätzlich machbar wäre, aber sie nicht soweit fahren möchte, dann erfüllt sie den Vertrag nicht und entweder wird der Vertrag aufgelöst oder sie kündigt auf August. Wenn der Arbeitsweg nicht machbar ist, könnt ihr als Arbeitgeber ihr keine passende Arbeit anbieten und verletzt sozusagen den Vertrag. Dann müsste sie wohl von ihrer Arbeit entbunden und der Lohn entsprechend fortgezahlt (evtl. auch nur 80%?) werden.

Ich finde die Situation in dem Sinn schwierig, weil der Umzug ja so oder so schon vorher bekannt war (nehme ich an), und sie so oder so nicht hätte weiterarbeiten können. Wenn ihr euch gut mit ihr versteht, werdet ihr bestimmt einen Weg finden, den Vertrag im gegenseitigen Einverständnis aufzulösen, im schlimmsten Fall müsstet ihr Lohnfortzahlung leisten bis zur Geburt, die Mutterschaftsentschädigung wird ja über die EO bezahlt, und dann nochmals Lohnfortzahlung bis Ablauf der Kündigungsfrist, weil ja erst 16 Wochen nach der Geburt die Kündigung dann wieder rechtskräftig ist.

Das wären so meine Gedanken dazu. Ich würde an erster Stelle mit ihr zusammensitzen und eine Lösung suchen, und dann noch vielleicht beim Rechtsschutz anrufen und fragen, wie das genau aussieht rechtlich und was ihr da zu beachten habt. ;-) Viel Glück!
Wirbelwind (Sommer 2013) und Wundernas (Februar 2016)

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Phase 1
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Re: Schwanger Stundenlohn - Vertragsauflösung

Beitrag von Phase 1 »

Astin RAV findet mittlerweile das 2 Stunden weg machbar ist.

Marianna wenn nicht gegenseitiges auflösen geht würde ich ihr vorschlagen das ihr jemanden sucht bei dem sie unter euren Bedienungen weiterarbeiten kann.
Also wie eine Art Nachmieter einfach einen neuen Arbeitgeber suchen.
Dazu würd ich ihr eine hervorragende Qualifikation ( zwischenzeuhniss) schreiben und ihr aktiv helfen bei der jobsuche.
Wäre zumindest eine Alternative.

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Stella*
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Re: Schwanger Stundenlohn - Vertragsauflösung

Beitrag von Stella* »

@Phase1
Ich lese deine Posts immer sehr gern, aber dieses hier finde ich etwas zu kreativ. :wink: :lol: .
Es ist nicht die Aufgabe eines Arbeitgebers, einer Arbeitnehmerin einen neuen Job zu suchen. Vor allem ist es fraglich, ob jemand eine ss überhaupt so "kurz" vor der Geburt noch als Putzfrau einstellen würde. :roll:

@Marianna
Habt ihr mit der Putzfrau schon vor der ss über den Umzug gesprochen und bereits dann abgemacht, dass sie nachher nicht mehr kommt? Eine Kündigung kann nämlich auch mündlich erfolgen.

Sunneschii9
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Re: Schwanger Stundenlohn - Vertragsauflösung

Beitrag von Sunneschii9 »

Grundsätzlich gilt: wenn im Arbeitsvertrag ein Arbeitsort abgemacht ist, muss dieser auch dort sein. Falls der Arbeitsort wechselt, gilt die Hinfahrt (respektive die Zeit vom alten Arbeitsort zum neuen Arbeitsort) als bezahlte Arbeitszeit.

Schau doch mit deiner Putzfrau, ob sie mit einer gegenseitigen Vertragsauflösung einverstanden ist. Falls nicht, wird sie weiter bei dir putzen müssen und du die Anfahrt bezahlen.

Caipi16
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Re: Schwanger Stundenlohn - Vertragsauflösung

Beitrag von Caipi16 »

Wie schon geschrieben: Vertragsauflösung im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit möglich.

Ist Eure Putzfrau damit nicht einverstanden, gilt der Vertrag weiterhin, d.h. Sie muss bei Euch putzen und Ihr seid ihr den Lohn schuldig. Mit Arztzeugnis seid Ihr weiterhin - bis die Krankentaggeldversicherung greift - zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

Wenn Ihr im Arbeitsvertrag einen Arbeitsort drin habt, wird es unter Umständen etwas kompliziert - weil dann (je nach Weg) die Frau nicht am neuen Wohnort bei Euch putzen muss, aber ihr dann trotzdem zahlen müsst (weil Ihr quasi mit dem Umzug vertragsbrüchig wird bzw. den vertraglich abgemachten Arbeitsort nicht mehr gewährleisten könnt). Aber eben: Dies nur, wenn der Arbeitsort im Arbeitsvertrag definiert ist.

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Phase 1
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Re: Schwanger Stundenlohn - Vertragsauflösung

Beitrag von Phase 1 »

Stella* hat geschrieben:@Phase1
Ich lese deine Posts immer sehr gern, aber dieses hier finde ich etwas zu kreativ. :wink: :lol: .
Es ist nicht die Aufgabe eines Arbeitgebers, einer Arbeitnehmerin einen neuen Job zu suchen. Vor allem ist es fraglich, ob jemand eine ss überhaupt so "kurz" vor der Geburt noch als Putzfrau einstellen würde. :roll:

@Marianna
Habt ihr mit der Putzfrau schon vor der ss über den Umzug gesprochen und bereits dann abgemacht, dass sie nachher nicht mehr kommt? Eine Kündigung kann nämlich auch mündlich erfolgen.
Klar aber eine Idee ist es.
Ich zumindest würde versuchen das so zu lösen auch wenn es schwer ist.

Marianna
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Re: Schwanger Stundenlohn - Vertragsauflösung

Beitrag von Marianna »

Hallo Zusammen

Danke für Eure Rückmeldungen. Ich werde mal mit Ihr sprechen.

Als ich sie von unserem Umzug informiert habe, war sie schon schwanger. Wir wussten zwar noch nichts davon, aber das ist ja irrelevant. Ihr Arbeitsweg zum neuen Wohnort wäre ähnlich lang, allerdings hat sie ja noch andere "Kunden" und die wohnen nicht unbedingt in der Nähe unseres neuen Wohnortes.

Einen neuen Arbeitgeber möchte sie sich nicht suchen, da sie ja schon schwanger ist. Das kann ich gut verstehen. Immerhin fällt sie ja bald für eine Weile aus.

Natürlich haben wir sie immer bezahlt, auch wenn sie krank war. Ich denke wir waren immer sehr kulant. Wir haben sie auch teilweise putzen lassen, obwohl wir in der Ferien waren und sie kaum Arbeit hatte. Wenn wir in den Ferien sind, hätten wir sie gemäss Vertrag nämlich nicht bezahlen müssen.

Der Arbeitsort steht allerdings im Vertrag (unsere alte Wohnung). Er ist aber nicht mehr aktuell, da sie inzwischen häufiger kommt und wir auch nicht mehr an der gleichen Adresse wohnen. Insofern haben wir ihn mündlich abgeändert.

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Stella*
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Re: Schwanger Stundenlohn - Vertragsauflösung

Beitrag von Stella* »

Wenn ihr Arbeitsweg ähnlich lang ist wie bis jetzt, müsste sie theoretisch auch am neuen Ort putzen. Falls sie dies wegen ihren anderen Arbeitsstellen nicht will (was ich verstehen kann), kann sie ja den Vertrag auf euren Umzugstermin kündigen.

Je nach dem, wie lang sie bei euch gearbeitet hat und wie viel sie bei euch verdient, würde es sich für sie allerdings lohnen, noch bis zur Geburt den Weg auf sich zu nehmen, weil sie dann für diesen Verdienst Mutterschaftsentschädigung bekommt. Wenn sie nachher nicht mehr weiterarbeiten möchte, kann sie den Vertrag auf Ende Mutterschaftsurlaub kündigen.

Marianna
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Re: Schwanger Stundenlohn - Vertragsauflösung

Beitrag von Marianna »

Das ist evtl. eine doofe Frage, aber kann man der Arbeit nicht einfach auch fernbleiben als Schwangere und wird dann einfach nicht bezahlt? So hätte sie trotzdem einen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, wenn auch der durchschnittliche Lohn tiefer wäre...

Marianna
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Re: Schwanger Stundenlohn - Vertragsauflösung

Beitrag von Marianna »

Ich habe nämlich bei der Behörde angerufen und die meinten, dass sie von unserem Lohnanteil keine Entschädigung erhält, wenn sie vorher kündet oder wenn wir den Vertrag vorher auflösen. Das wusste ich nicht.

Mich würde es eifach etwas nerven, eine Angestellt zu haben, die doch nie kommt, da ich den Papierkrieg trotzdem habe, aber fairerweise wäre das wohl die bessere Lösung oder? Was meint ihr?

Sunneschii9
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Re: Schwanger Stundenlohn - Vertragsauflösung

Beitrag von Sunneschii9 »

Sie kann der Arbeit nur fernbleiben wenn sie ein Arztzeugnis hat (dies erhält sie zwar als Schwangere eher einfach), aber grundsätzlich muss sie arbeiten.

Caipi16
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Re: Schwanger Stundenlohn - Vertragsauflösung

Beitrag von Caipi16 »

Marianna hat geschrieben:Das ist evtl. eine doofe Frage, aber kann man der Arbeit nicht einfach auch fernbleiben als Schwangere und wird dann einfach nicht bezahlt? So hätte sie trotzdem einen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, wenn auch der durchschnittliche Lohn tiefer wäre...
Nein, definitiv nicht - auch als Schwangere ist man an vertragliche Pflichten gebunden und selbstverständlich muss man auch als Schwangere arbeiten gehen. Ausser: Man hat ein Arztzeugnis.

Ausser: Ihr entscheidet im gegenseitigen Einvernehmen, den Vertrag bestehen zu lassen, aber dass sie nicht mehr arbeiten kommt (und entsprechend auch keinen Lohn mehr erhält). Solche Abmachungen sind immer möglich (egal, ob schwanger oder nicht schwanger). Aber eben: Dazu muss auch sie einverstanden sein bzw. sowas geht nur im gegenseitigen Einvernehmen. Wenn Ihr sowas macht, dann auf jeden Fall diese Abmachung schriftlich festhalten, damit es für alle Beteiligten klar ist und es nicht im Nachhinein Probleme deswegen gibt.

P.S. Dass Ihr sie auch bezahlt habt, wenn sie krank war, hat übrigens nichts mit Kulanz zu tun, sondern ist gesetzliche Pflicht.

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lafourmi
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Re: Schwanger Stundenlohn - Vertragsauflösung

Beitrag von lafourmi »

Marianna, Du meinst das hier:

Aus https://www.seco.admin.ch/dam/seco/de/d ... _14_de.pdf

2. Weitere Arbeitsbeschränkungen
a) Einverständnis zur Beschäftigung
Schwangere Frauen dürfen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden (Art. 35a Abs. 1 und 3 ArG).
Auf ihr Verlangen sind diese Frauen von Arbeiten zu befreien, die für sie beschwerlich sind (Art. 64 Abs. 1 ArGV 1). Schwangere Arbeitnehmerinnen müssen sich unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können (komfortable Liege in einem separaten Ruheraum beispielsweise, Art. 34 ArGV 3).
b) Arbeitsabsenzen
Eine schwangere Frau darf auf blosse Anzeige hin von der Arbeit weg­ bleiben oder diese verlassen (Art. 35a Abs. 2 ArG). Der Lohn ist ihr dann al­ lerdings nicht unbedingt geschuldet, vor allem, wenn sie kein Arztzeug­ nis vorlegt (s. S.14, Bst. d).
c) (...)
:D 2010 :D 2012 :D 2015

Marianna
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Re: Schwanger Stundenlohn - Vertragsauflösung

Beitrag von Marianna »

Ja genau lafourmi...das meinte ich...ich verstehe das so, dass sie nicht arbeiten muss als Schwangere, dass sie dann aber auch keinen Lohn erhält. Ausser eben sie ist krank und entsprechend krankgeschrieben.

@Caipi16: Danke für deine Ausführungen. Mit Kulanz meinte ich übrigens auch nicht das Bezahlen bei Krankheit (das ist selbstverständlich), sondern das Bezahlen bei unserer Abwesenheit während der Ferien. Gemäss Vertrag hätten wir in diesen Wochen "absagen" können, was wir aber nur selten gemacht haben, um ihr ein regelmässiges Einkommen zu sichern.

Caipi16
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Re: Schwanger Stundenlohn - Vertragsauflösung

Beitrag von Caipi16 »

Das meinte ich ;-). Dass eine Schwangere der Arbeit fernbleibt und damit auf Lohn verzichtet (und kleinere Mu-Entschädigung hinnimmt) ist selten (bzw. ich hab's noch nie erlebt). Aber: Mit dem Einverständnis aller Beteiligten kann man sowas vereinbaren. Aber eben: Das kann man auch im nicht-schwangeren-Zustand so vereinbaren (dass der Vertrag so bestehen bleibt, aber man nicht mehr arbeiten kommt - ohne Lohn selbstverständlich). Einziger Unterschied: Man darf als Schwangere auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers der Arbeit - ohne Lohn - fernbleiben. Aber das ist bei Euch ja eh nicht das Thema bzw. IHR wollt ja (aufgrund des Wohnortswechsels), dass sie nicht mehr kommt und Ihr dementsprechend nicht mehr zahlen müsst. Von daher geht es ja in Eurem Fall nicht um Euer Einverständnis, sondern um das der Arbeitnehmern - und eben: Wenn beide einverstanden sind, kann man das Unterbrechen der Arbeit (für eine längere oder kürzere Zeit) immer unterbrechen. Von daher ist das schwanger sein hier nicht das Thema.

Woran Ihr aber denken müsst: Wenn der Vertrag weiter läuft, müssen weiter die Prämien für die KTG-Versicherung bezahlt werden - unabhängig ob ein Lohn fliesst oder nicht.

Und eben: Informiert die Arbeitnehmerin, dass - wenn Sie freiwillig nicht mehr bei Euch putzen kommt und entsprechend auf den Lohn verzichtet - die Mutterschaftsentschädigung entsprechend kleiner ausfallen wird (damit sie sich dem bewusst ist) - und wie gesagt: So ein Agreement (im beidseitigen Einverständnis nicht mehr arbeiten kommen) unbedingt schriftlich festhalten - sonst könnt Ihr auch im Nachhinein noch zur Lohnfortzahlung verdonnert werden (wenn sie ihr Einverständnis plötzlich abstreitet).

Rein grundsätzlich: Der Vertrag gilt. Wenn Ihr nun umzieht, kommt es auf die Distanz drauf an. Aber grundsätzlich müsste man in so einem Fall eine Aenderungskündigung machen (wenn die Arbeitnehmerin mit dem neuen Arbeitsort nicht einverstanden ist oder zu weit weg). Das ist aufgrund der Schwangerschaft aber nicht möglich. Von daher liegt das Problem grundsätzlich bei Euch. Entweder sie ist freiwillig dazu bereit, nicht mehr arbeiten zu kommen und auf den Lohn zu verzichten - oder Ihr seid grundsätzlich weiterhin zur Lohnfortzahlung verpflichtet (wobei es natürlich ein Streitfall wäre, ob der neue Arbeitsort grundsätzlich zumutbar wäre oder nicht). Aber eben: Von daher am Besten alles schriftlich regeln - im gegenseitigen Einverständnis.

Marianna
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Re: Schwanger Stundenlohn - Vertragsauflösung

Beitrag von Marianna »

Oh vielen Dank für deine Ausführungen Caipi. Das hat mir sehr weitergeholfen.

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