Spitalrechnung - gegen Arzt vorgehen
Moderator: conny85
- Honigblume
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Spitalrechnung - gegen Arzt vorgehen
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Re: Spitalrechnung - gegen Arzt vorgehen
Wir hatten mal etwas "ähnliches" mit einem Zahnarzt.
Gegen Ärzte vorgehen ist verdammt schwierig. Nach deiner Beschreibung sehe ich wohl eher schwarz, dass da etwas zurück kommen wird.
Du kannst natürlich bei der Krankenkasse abklären, ob ihr da eine Rechtsschutzversicherung drin habt (eine für Sachen mit Ärzten) - wir wurden abgelehnt da, weil die gleiche Kasse auch den Zahni unter sich hat (keine Versicherung verklagt sich selber - Interessenkonflikt). Wir sind dann mit unserer normalen Rechtschutz-Versicherung vorgegangen - diese klären aber genau ab, ob sie den Fall übernehmen. Wenn sie nicht eine sehr grosse Chance sehen dass sie gewinnen können passiert auch da nix.
Wir haben nur etwas bekommen, weil der Zahnarzt schon mehrfach Vergleiche schliessen musste und mein Mann 3 Monate nicht arbeiten gehen konnte, Operationen und sehr teurer wieder flicken des "Fehlers" des Zahnarztes - und auch, weil Urkundenfäschung vorlag. Wir haben aber nur einen Bruchteil unseres Geldes wieder gesehen.
Gegen Ärzte vorgehen ist verdammt schwierig. Nach deiner Beschreibung sehe ich wohl eher schwarz, dass da etwas zurück kommen wird.
Du kannst natürlich bei der Krankenkasse abklären, ob ihr da eine Rechtsschutzversicherung drin habt (eine für Sachen mit Ärzten) - wir wurden abgelehnt da, weil die gleiche Kasse auch den Zahni unter sich hat (keine Versicherung verklagt sich selber - Interessenkonflikt). Wir sind dann mit unserer normalen Rechtschutz-Versicherung vorgegangen - diese klären aber genau ab, ob sie den Fall übernehmen. Wenn sie nicht eine sehr grosse Chance sehen dass sie gewinnen können passiert auch da nix.
Wir haben nur etwas bekommen, weil der Zahnarzt schon mehrfach Vergleiche schliessen musste und mein Mann 3 Monate nicht arbeiten gehen konnte, Operationen und sehr teurer wieder flicken des "Fehlers" des Zahnarztes - und auch, weil Urkundenfäschung vorlag. Wir haben aber nur einen Bruchteil unseres Geldes wieder gesehen.
Re: Spitalrechnung - gegen Arzt vorgehen
Ich würde mich bei der patientenschutzstelle melden und auch mal bei der ombudsstelle für Spitäler deines Kantons etc anrufen.
Findest Du alles im Netz.
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Re: Spitalrechnung - gegen Arzt vorgehen
Ich empfehle Euch, Euch bei der SPO zu melden. Die geben auch realistisch Feedback über die reellen Chancen bei einem Rechtsstreit.
www.spo.ch
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- Nette
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Re: Spitalrechnung - gegen Arzt vorgehen
Habt ihr eine Rechtschutz, wo auch Patientensachen bearbeitet werden? Wenn nein, wird es glaub schon schwierig...
Ansonsten mal einen eingeschrieben Brief schreiben und eine explizite Antwort verlangen.
Deinem Mann gute Besserung
Nette
Ansonsten mal einen eingeschrieben Brief schreiben und eine explizite Antwort verlangen.
Deinem Mann gute Besserung
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Re: Spitalrechnung - gegen Arzt vorgehen
Da würde ich mich auch wehren. Beschwert euch doch schon mal schriftlich bei der Spitalleitung.
Re: Spitalrechnung - gegen Arzt vorgehen
Das ist nicht schön, was euch da passiert ist. Wurde nicht mal ein Ultraschall gemacht z.B.? Finde ich krass. Für ein nächstes Mal würde ich raten, eine 2. Meinung einzuholen, wenn ihr euch nicht ernst genommen fühlt. Aber gell, im Nachhinein ist man immer schlauer.
Aktuell würde ich mich bei der Schweizerischen Patientenorganisation beraten lassen und/oder mich an die Ombudsstelle vom Spital/Spitalverbund melden. Die können euch sicher beraten, was für Möglichkeiten ihr habt.
Bezüglich bezahlen könnte es auch sein, dass mit den DRG, also den Fallpauschalen je nach dem das alles noch unter der OP läuft, für die eine bestimmte Summe verrechnet wird. Bin ich mir aber nicht sicher, und kommt drauf an wie lange danach die Behandlung statt fand. Ich kenne mich da nicht so aus.
Aktuell würde ich mich bei der Schweizerischen Patientenorganisation beraten lassen und/oder mich an die Ombudsstelle vom Spital/Spitalverbund melden. Die können euch sicher beraten, was für Möglichkeiten ihr habt.
Bezüglich bezahlen könnte es auch sein, dass mit den DRG, also den Fallpauschalen je nach dem das alles noch unter der OP läuft, für die eine bestimmte Summe verrechnet wird. Bin ich mir aber nicht sicher, und kommt drauf an wie lange danach die Behandlung statt fand. Ich kenne mich da nicht so aus.
04.2011 und 07.2013
MIR SIND STOLZ UF EUCH ZWEI!
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Re: Spitalrechnung - gegen Arzt vorgehen
Ich sehs wie NinuHH.
- Honigblume
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Re: Spitalrechnung - gegen Arzt vorgehen
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Re: Spitalrechnung - gegen Arzt vorgehen
Ich sehe das wie du, dass ein Fehler passiert kann es ja geben, das ist menschlich. Aber dass man dann den Patieten mit seinen Beschwerden nicht ernst nimmt finde ich geht gar nicht. Den schmerzenden Punkt abtasten (grad wenn du sagst es gab da eine Verhärtung) und ggf. eine Bildgebung machen finde ich ist das Minimum. Und ein Röntgenbild oder ein Ultraschall kostet nicht so viel. Ultraschallgeräte gibt es sogar mobile, da kann jeder Arzt mal kurz den Schallkopf drauf halten. Meiner Meinung nach hätte man da auch einen Abszess sehen müssen damit (oder jedenfalls eine Flüssigkeitsansammlung). Oder man hätte dann entscheiden können, ob z.B noch ein CT nötig ist.
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Re: Spitalrechnung - gegen Arzt vorgehen
Kosten
Hat denn die erste OP die Franchise nicht schon aufgebraucht? Dann wärs doch egal wegen den nachfolgenden Kosten?
Hat denn die erste OP die Franchise nicht schon aufgebraucht? Dann wärs doch egal wegen den nachfolgenden Kosten?
- Ursi71
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Re: Spitalrechnung - gegen Arzt vorgehen
@jupi: Die 10% Selbsbehalt verbleiben ja doch beim Patienten. Und Operationen und stationäre Aufenthalte sind (insbesondere wenn man noch einige Zeit auf der Intensiv ist) dermassen teuer, dass auch 10% ganz schön ins Geld gehen.
Mal ganz Abgesehen von der Genesungszeit, allenfalls Reha, Arbeitsausfall und sonst noch möglichen Folgekosten.
Mal ganz Abgesehen von der Genesungszeit, allenfalls Reha, Arbeitsausfall und sonst noch möglichen Folgekosten.
Re: Spitalrechnung - gegen Arzt vorgehen
Einen Ärztefehler so stichhaltig nachweisen können, dass die Ärztehaftpflicht oder die Spitalhaftpflicht zahlt, ist seehr schwierig. Und nur in einem solchen Fall wirst du als Patient respektive dein Mann als Patient keine Kosten haben, weil dann die Haftpflicht für die "Schäden", die Mehrbehandlungen etc aufkommt. Aber wie gesagt, dass es soweit kommt, wird sehr sehr schwierig, das kann ich dir aus persönlicher und beruflicher Erfahrung sagen.
Die Frage ist jetzt natürlich, ob auf Grund der DRG Verrechnung keine grössere Spitalrechnung kommt als ursprünglich. Aber auch wenn eine höhere Spitalrechnung oder mehrere Spitalrechnungen kommen, wirst du (wenn oben genannter Fall nicht eintritt und das kann seeehr lange dauern bis das entschieden ist und solange wird die Krankenkasse die Rechnungen sowieso bezahlen und dein Mann die KOstenbeteiligung) auf die Kulanz des Spitals hoffen müssen. Denn jede Leistung, die erbracht wurde, darf verrechnet werden, die Umstände sind da eher unwichtig.
Die Frage ist jetzt natürlich, ob auf Grund der DRG Verrechnung keine grössere Spitalrechnung kommt als ursprünglich. Aber auch wenn eine höhere Spitalrechnung oder mehrere Spitalrechnungen kommen, wirst du (wenn oben genannter Fall nicht eintritt und das kann seeehr lange dauern bis das entschieden ist und solange wird die Krankenkasse die Rechnungen sowieso bezahlen und dein Mann die KOstenbeteiligung) auf die Kulanz des Spitals hoffen müssen. Denn jede Leistung, die erbracht wurde, darf verrechnet werden, die Umstände sind da eher unwichtig.
Meitli 07/2011
Bueb 02/2016
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Re: Spitalrechnung - gegen Arzt vorgehen
Bei mir war es ähnlich, Fehler bei einer OP. Ist schon länger her. Die SPO hat mir abgeraten, mich zu wehren. Mir aber geraten, zu schauen, ob ich eine Rechtsschutzversicherung habe. Dann würde es sich lohnen. Auf privater Basis nicht. Ich hatte glücklicherweise eine Rechtsschutzversicherung in der Zusatzversicherung der KK. Davon wusste ich gar nichts vorher. Dieser Anwalt hat alles gemacht, schnell recht bekommen, weil der Fehler so eindeutig war. Es endete in einem Vergleich. Ich bekam nicht viel Geld, aber es hat mir gut getan, mich wehren zu können.
Menschen machen Fehler, ja, das stimmt. Aber dann sollen sie auch dafür grade stehen und alle weiteren Kosten übernehmen. Die Spitäler sind noch nicht so offen dafür.
Ich würde als 1. Schritt einen Brief an die Direktion schreiben, was genau passiert ist. Es könnte sein, dass das Spitalmanagement in den letzten Jahren dazugelernt hat.
Bei den angestellten ÄrztInnen musst du gar nicht anfangen, da wirst du nicht weit kommen. Es muss Druck von oben sein.
Unbedingt wehren!!! Alles Gute!
Menschen machen Fehler, ja, das stimmt. Aber dann sollen sie auch dafür grade stehen und alle weiteren Kosten übernehmen. Die Spitäler sind noch nicht so offen dafür.
Ich würde als 1. Schritt einen Brief an die Direktion schreiben, was genau passiert ist. Es könnte sein, dass das Spitalmanagement in den letzten Jahren dazugelernt hat.
Bei den angestellten ÄrztInnen musst du gar nicht anfangen, da wirst du nicht weit kommen. Es muss Druck von oben sein.
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- sillyspider73
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Re: Spitalrechnung - gegen Arzt vorgehen
Ich würde auch die Ombudsstelle des Spitals kontaktieren. Wir haben das auch vor einigen Jahren gemacht, mit dem Resultat, dass ein Vergleich geschlossen wurde (die Versicherung des Spitals hat mir einen gewissen Betrag überwiesen dafür, dass ich meinerseits auf ein weiteres Verfahren verzichtet habe - obwohl uns vorher auch gesagt wurde, dass die Chancen schlecht stünden, gegen ein Spital inkl. diverser Ober- und Chefärzte anzukommen). Wenn Ihr alles sauber protokolliert habt, evtl Aussagen unabh. Zeugen/Ärzte habt, könnt Ihr dabei nichts verlieren.
Re: Spitalrechnung - gegen Arzt vorgehen
@ursi71: der Selbstbehalt ist aber limitiert auf 700.- chf pro Jahr. Auch wenn du eine Spitalrechnung hast die 100000.- kostet, bezahlst du nach Abzug der Franchise max. 700.- Selbstbehalt. Was aber bei langen Aufenthalten ins Geld gehen kann ist der Spitalkostenbeitrag von 15.- pro Tag, welcher nicht limitiert ist.
Re: Spitalrechnung - gegen Arzt vorgehen
Wenn du so denkst, darfst du dich nie mehr über die Höhe der Krankenkassenprämien beschweren!NinuHH hat geschrieben:Wie kommst du denn darauf, dass ihr das selber zahlen müsst? Ihr habt doch eine Krankenversicherung. Die übernimmt ja die Kosten (abzüglich der ganz üblichen Anteile von Franchise, Selbstbehalt). Den Punkt verstehe ich demnach nicht so ganz.
Ich würde einerseits mit der Krankenversicherung Kontakt aufnehmen und andererseits mit der Schweizerischen Patientenorganisation. Alleine werdet ihr keine Chance haben. Habt ihr Zusatzversicherungen? Wenn ja, schau mal nach, ob in einer Gesungeitsrechtsschutz o.ä. Enthalten ist. Das muss keine spezielle Rechtsschutzversicherung sein!
sie 2009
er 2010
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- sillyspider73
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Re: Spitalrechnung - gegen Arzt vorgehen
@Krankenkasse:
Wir hatten in meinem Fall auch erst die Krankenkasse informiert. Die hatte aber kein Interesse, aktiv zu werden und hat abgelehnt. Erst der Kontakt mit der Ombudsstelle des Spitals hat dann Resultate gebracht.
Wir hatten in meinem Fall auch erst die Krankenkasse informiert. Die hatte aber kein Interesse, aktiv zu werden und hat abgelehnt. Erst der Kontakt mit der Ombudsstelle des Spitals hat dann Resultate gebracht.
Re: Spitalrechnung - gegen Arzt vorgehen
Für die KK ist es auch schwierig aktiv zu werden, sie war ja nicht dabei und weiss auch nicht was passiert ist. Die KK kann nur prüfen, ob wirklich nur die erbrachten Leistungen verrechnet wurden und ob diese korrekt verrechnet wurden. Aber ob ein Fehler vorliegt, lässt sich in diesem Fall nur anhand von Berichten schwer beweisen, da kaum ein Arzt im Bericht schreiben wird, dass falsch gehandelt wurde. Ich würde auch über die Ombudsstelle und/oder SPO gehen oder wenn vorhanden die Rechtsschutzversicherung einschalten.