EFH vermieten, Mietzins
Moderator: conny85
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EFH vermieten, Mietzins
Wir überlegen uns, unser EFH zu vermieten. Weiss jemand wie man beim Festlegen des Mietzinses vorgeht? Gibt es einen Höchstbetrag, den man verlangen darf? Es geht mir nicht darum möglichst viel Miete verlangen zu können, die Kosten für die Finanzierung plus etwas für Rücklagen sollten halt gedeckt sein. Nebenkosten (Strom, Wasser usw.) bezahlen die Mieter ja dann in der Regel direkt.
Gibt es etwas bestimmtes zu beachten, wenn man vermietet?
Gibt es etwas bestimmtes zu beachten, wenn man vermietet?
Re: EFH vermieten, Mietzins
Hallo Ringelblume
Unser Banker konnte uns bei dieser Frage weiterhelfen. Zudem würde ich die Immobilieninserate in der Gegend durchgehen und vergleichbare Objekte suchen.
Weil wir Erfahrungswerte betreffend NK haben, haben wir diese als Pauschale vereinbart. So weiss der Vermieter, wie viel ihn die Wohnung effektiv kostet und wir müssen keine Abrechnung erstellen.
Unser Banker konnte uns bei dieser Frage weiterhelfen. Zudem würde ich die Immobilieninserate in der Gegend durchgehen und vergleichbare Objekte suchen.
Weil wir Erfahrungswerte betreffend NK haben, haben wir diese als Pauschale vereinbart. So weiss der Vermieter, wie viel ihn die Wohnung effektiv kostet und wir müssen keine Abrechnung erstellen.
Re: EFH vermieten, Mietzins
Bist Du Mitglied beim Hauseigentümerverband? Die könnten sicher weiterhelfen. Und sonst habe ich noch diesen NZZ-Artikel gefunden, der ein paar Hinweise gibt, mehr in Bezug auf die NK als auf die Miethöhe, aber auch grundsätzlich interessant zu lesen:
https://www.nzz.ch/klare_abmachung_ist_ ... 1.15817545
https://www.nzz.ch/klare_abmachung_ist_ ... 1.15817545
Re: EFH vermieten, Mietzins
Stella: Du meinst, der Mieter weiss, was es ihn kostet oder? Ist bei der Pauschale nicht die Gefahr, dass sich der Mieter da überhaupt keine Mühe gibt, Wasser, Energie etc. zu sparen? Waschen bei Hochtarif, exzessives Pflanzengiessen, was weiss ich, mehr so Beispiele.
Re: EFH vermieten, Mietzins
@Zwacki
Der Strom wird unserm Mieter vom Elektrizitätswerk direkt in Rechnung gestellt, dh er hat also schon ein Interesse, sparsam zu sein. Bei uns ist es allerdings so, dass wir eine Eigentumswohnung in einem Block vermieten, dh die Nebenkosten sind etwas anders als bei einem EFH.
Interessanter Artikel. Darin ist ja betreffend NK alles bestens erklärt.
Der Strom wird unserm Mieter vom Elektrizitätswerk direkt in Rechnung gestellt, dh er hat also schon ein Interesse, sparsam zu sein. Bei uns ist es allerdings so, dass wir eine Eigentumswohnung in einem Block vermieten, dh die Nebenkosten sind etwas anders als bei einem EFH.
Interessanter Artikel. Darin ist ja betreffend NK alles bestens erklärt.
- Ringelblume87
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Re: EFH vermieten, Mietzins
Danke schon Mal für die Antworten. Der Artikel ist super ja, danke!
Mit der Bank müssten wir so oder so dann noch einiges besprechen. Z.B. auch ob es ein Problem wäre bei der Erneuerung der Hypothek. Habt ihr so einen Standartmietvertrag genommen oder einen beim Anwalt/Notar erstellen lassen? Oder selber geschrieben? Gerade eben auch wie es im Artikel steht, würde ich einige Dinge schon gerne schriftlich festhalten: Wie der Garten genutzt werden darf, Mietdauer, was verändert werden darf, was unter Nebenkosten läuft usw.
Mit der Bank müssten wir so oder so dann noch einiges besprechen. Z.B. auch ob es ein Problem wäre bei der Erneuerung der Hypothek. Habt ihr so einen Standartmietvertrag genommen oder einen beim Anwalt/Notar erstellen lassen? Oder selber geschrieben? Gerade eben auch wie es im Artikel steht, würde ich einige Dinge schon gerne schriftlich festhalten: Wie der Garten genutzt werden darf, Mietdauer, was verändert werden darf, was unter Nebenkosten läuft usw.
Re: EFH vermieten, Mietzins
Ich habe einen Mietvertrag aus dem Netz genommen. Finde den aber gerade nicht mehr. Kann ihn dir aber sonst nochmals heraussuchen und den Link schicken.
Betreffend Garten haben wir es so vereinbart, dass grundlegende Veränderungen in der Gartengestaltung mit uns abgesprochen werden muss. Ebenso haben wir dem Mieter eine Kopie vom Reglement gegeben, wo ebenfalls gewisse Regeln betreffend Gartengestaltung drin stehen (zB Maximalhöhe der Bepflanzung,...).
Bei der Mietdauer haben wir eine Mindestmietdauer von einem Jahr festgelegt. Danach gibt es eine Kündigungsfrist von 4 Monaten auf jedes Monatsende ausser Dezember.
Betreffend Garten haben wir es so vereinbart, dass grundlegende Veränderungen in der Gartengestaltung mit uns abgesprochen werden muss. Ebenso haben wir dem Mieter eine Kopie vom Reglement gegeben, wo ebenfalls gewisse Regeln betreffend Gartengestaltung drin stehen (zB Maximalhöhe der Bepflanzung,...).
Bei der Mietdauer haben wir eine Mindestmietdauer von einem Jahr festgelegt. Danach gibt es eine Kündigungsfrist von 4 Monaten auf jedes Monatsende ausser Dezember.
- Ringelblume87
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Re: EFH vermieten, Mietzins
Und die Ergänzungen habt ihr einfach selber gemacht? So Standartvertrag habe ich z.B. beim Mieterverband schon gefunden, danke. Da fehlen mir aber eben doch schon einige Punkte. Das ist bei wahrscheinlich im Reglement drinn. Grundsätzlich könnte ich ja schon selber soetwas schreiben, nur weiss ich dann nicht, ob die einzelnen Punkte so zulässig sind. Deswegen habe ich eben überlegt, einen Anwalt oder so zu fragen.
Re: EFH vermieten, Mietzins
Ja, die Ergänzungen habe ich einfach selber hinzugefügt. Haben vorgängig alle Punkte zusammen besprochen.
Um was geht es denn bei dir noch so, was nicht klar ist, resp. was du ergänzen möchtest? Kannst mir sonst auch eine PN schreiben, wenn du es hier nicht öffentlich mache möchtest.
Um was geht es denn bei dir noch so, was nicht klar ist, resp. was du ergänzen möchtest? Kannst mir sonst auch eine PN schreiben, wenn du es hier nicht öffentlich mache möchtest.
Re: EFH vermieten, Mietzins
In D muss man aufpassen. Es gibr ungültige Regelungen/Ergänzungen und manche lassen den Vertrag gar ungültig werden bzw es gilt dann eine vorgeschriebene Regelung
Nothing is forever, except death, taxes and bad design
Re: EFH vermieten, Mietzins
@Netterl
Das gibt es in der Schweiz möglicherweise auch. Allerdings kommt es immer darauf an, um was es geht.
Ich finde es sinnvoll, getroffene Abmachungen zur Gartengestaltung oder zum Gartenunterhalt schriftlich festzuhalten. Es ist wichtig, zu vereinbaren, welche Partei welche Kosten übernimmt.
Wir haben zB eine spezielle Abmachung im Vertrag, weil wir die Wohnung unter dem Marktpreis vermieten. Da steht genau drin, zu welchem Preis sie einen Nachmieter suchen müssen, wenn sie die Wohnung ausserterminlich kündigen wollen.
Zudem: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Das gibt es in der Schweiz möglicherweise auch. Allerdings kommt es immer darauf an, um was es geht.
Ich finde es sinnvoll, getroffene Abmachungen zur Gartengestaltung oder zum Gartenunterhalt schriftlich festzuhalten. Es ist wichtig, zu vereinbaren, welche Partei welche Kosten übernimmt.
Wir haben zB eine spezielle Abmachung im Vertrag, weil wir die Wohnung unter dem Marktpreis vermieten. Da steht genau drin, zu welchem Preis sie einen Nachmieter suchen müssen, wenn sie die Wohnung ausserterminlich kündigen wollen.
Zudem: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Re: EFH vermieten, Mietzins
Hallo Ringelblume.
Meines Wissens muss mit dem MZ die Tragbarkeit gegeben sein, resp. Wird daraus die Höhe des Kredites geregelt. Schau dass mit deiner Bank an die können es dir sagen. Betreffend Mietvertrag gibt es spezielle für Einfamilienhäuser. Im Netz finest du sie z.b. Unter mietrecht.ch hab jetzt oben nicht nachgelesen darum vielleicht doppelt: regle die NK und vorallem die Zuständigkeit klar. Z.B. Wer bezahlt das Bäume schneiden, Dachrinnenreinigung und solche Sachen das kann sonst recht mühsam werden...
Meines Wissens muss mit dem MZ die Tragbarkeit gegeben sein, resp. Wird daraus die Höhe des Kredites geregelt. Schau dass mit deiner Bank an die können es dir sagen. Betreffend Mietvertrag gibt es spezielle für Einfamilienhäuser. Im Netz finest du sie z.b. Unter mietrecht.ch hab jetzt oben nicht nachgelesen darum vielleicht doppelt: regle die NK und vorallem die Zuständigkeit klar. Z.B. Wer bezahlt das Bäume schneiden, Dachrinnenreinigung und solche Sachen das kann sonst recht mühsam werden...
- Ringelblume87
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Re: EFH vermieten, Mietzins
Genau, das habe ich eben auch schon gehört, dass je nachdem dann der ganze Vertrag ungültig wird. Es sind eigentlich nur Kleinigkeiten, die ich regeln möchte, die mir aber eben halt wichtig sind: was am Haus verändert werden darf und was nicht, dass der Garten in der einen Ecke verwildert gelassen wird, keine Chemie im Garten eingesetzt wird, dass der Mietzins solange gleich bleibt, wie unsere Festhypothek läuft und danach angepasst werden kann. Und eben was genau von wem bezahlt wird (Wasser, Strom, Serviceabo Heizung, Reparaturen, Veränderungen). Evtl. würden wir auch eine feste Laufzeit z.B. von fünf Jahren vereinbaren mit der Option auf Verlängerung.
Re: EFH vermieten, Mietzins
Du kannst mir auch eine pn mit konkreten Fragen senden
Den mz von der festhypo abhängig machen geht nicht
Massgebend ist der referenzzinssatz wenn es ei über fünfjähriger Vertrag ist kannst du indexieren
Den mz von der festhypo abhängig machen geht nicht
Massgebend ist der referenzzinssatz wenn es ei über fünfjähriger Vertrag ist kannst du indexieren
Re: EFH vermieten, Mietzins
Reparatur kann nicht in die nk gebunden werden
Mieter müssen nur dir kleinen tragen ohne Fachmann
Welche Art von Reparatur willst du überbinden?
Mieter müssen nur dir kleinen tragen ohne Fachmann
Welche Art von Reparatur willst du überbinden?
- Ringelblume87
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Re: EFH vermieten, Mietzins
Es ist bei uns noch nicht so weit, dass wir schon Mieter suchen und den Vertrag aufsetzen, ich informiere mich nur schon mal Ist das denn zwingend, dass man den Mietzins an den Referenzzinssatz bindet?
Reparaturen sollen nicht bei den Nebenkosten dazu gerechnet werden. Für mich wärs ok, wenns so geregelt wäre wie bei Mietwohnungen: kleine Reparaturen bis 150.- oder 200.- zahlt der Mieter, den Rest wir (ausser wenn durch den Mieter verschuldet, wie kaputtes Waschbecken usw.) Bei den Wohnungen stehen ja solche Dinge oft in der Hausordnung, die dann auch Teil des Vertrags ist. Für das EFH müssten wir das dann wohl selber schreiben. Und da bin ich mir nicht sicher, ob es nicht zu viele Stolperfallen gibt und dann gleich alles ungültig wird? Darf ich z.B. schreiben, dass im Haus und auf dem gesamten Grundstück nicht geraucht werden darf?
Wenn man eine feste Laufzeit vereinbart z.B. von fünf Jahren und der Mieter dann die Miete nicht bezahlt oder grosse Schäden am Haus macht (denke da an Messiwohnungen und ähnliches...) darf ich ihm vor Ende dieser fünf Jahren kündigen?
Reparaturen sollen nicht bei den Nebenkosten dazu gerechnet werden. Für mich wärs ok, wenns so geregelt wäre wie bei Mietwohnungen: kleine Reparaturen bis 150.- oder 200.- zahlt der Mieter, den Rest wir (ausser wenn durch den Mieter verschuldet, wie kaputtes Waschbecken usw.) Bei den Wohnungen stehen ja solche Dinge oft in der Hausordnung, die dann auch Teil des Vertrags ist. Für das EFH müssten wir das dann wohl selber schreiben. Und da bin ich mir nicht sicher, ob es nicht zu viele Stolperfallen gibt und dann gleich alles ungültig wird? Darf ich z.B. schreiben, dass im Haus und auf dem gesamten Grundstück nicht geraucht werden darf?
Wenn man eine feste Laufzeit vereinbart z.B. von fünf Jahren und der Mieter dann die Miete nicht bezahlt oder grosse Schäden am Haus macht (denke da an Messiwohnungen und ähnliches...) darf ich ihm vor Ende dieser fünf Jahren kündigen?
Re: EFH vermieten, Mietzins
Da gibt es sehr viele Stolperfallen...
Z.b. rauchen, das darfst du gar nicht verbieten. Und wenn es im Vertrag steht, muss es nicht befolgt werden.
Miete ist immer an den Referenzzinssatz gebunden.
Z.b. rauchen, das darfst du gar nicht verbieten. Und wenn es im Vertrag steht, muss es nicht befolgt werden.
Miete ist immer an den Referenzzinssatz gebunden.
Re: EFH vermieten, Mietzins
Ups ausser bei fünfjährigen plus dann kann indexiert werden
Bei nicht zahlen kannst du immer ao kündigen nach 257d
Kleine reperatur ist bis ca 150 ausser es wird ein Fachmann benötigt oder du kannst etwas spezifischs nehmen wie boilerentkalkung
Auf dem Grundsatz kannst du das rauchen nicht akzeptieren in der Wohnung word es in Zürich von den schlichti geschützt falls explizit erwähnt
Bei nicht zahlen kannst du immer ao kündigen nach 257d
Kleine reperatur ist bis ca 150 ausser es wird ein Fachmann benötigt oder du kannst etwas spezifischs nehmen wie boilerentkalkung
Auf dem Grundsatz kannst du das rauchen nicht akzeptieren in der Wohnung word es in Zürich von den schlichti geschützt falls explizit erwähnt