Die Ausgleichskasse zahlt die Mutterschaftsentschädigung als Taggeld aus. Das Maximum von CHF 196.00 pro Tag ist erreicht bei einem Monatseinkommen von CHF 7350.00 oder einem Jahreseinkommen von CHF 88'200.00.
Berechnungsbeispiel für das Maximum
Monatseinkommen: CHF 7350.00 x 0.80 / 30 Tage = CHF 196.00 pro Tag
Jahreseinkommen: CHF 88'200.00 x 0.80 / 360 Tage = CHF 196.00 pro Tag
Welches Einkommen gilt
Grundlage für die Berechnung der Mutterschaftsentschädigung ist das AHV-pflichtige Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Dabei gilt:
Bei regelmässigem Einkommen stützt sich die Ausgleichskasse auf den letzten Kalendermonat vor der Geburt des Kindes, wobei sie berücksichtigt: 13. Monatslohn, Bonus, Zulagen (etwa für Nachtdienst), unbezahlter Urlaub. Monate mit vermindertem oder fehlendem Einkommen wegen Krankheit oder Unfall führen zu keiner tieferen Entschädigung.
Dauer der Mutterschaftsentschädigung
Die Ausgleichskasse entschädigt den Verdienstausfall bzw. Arbeitsausfall ab dem Tag der Geburt während höchstens 14 Wochen oder 98 Tagen. Nimmt die Mutter die Arbeit früher ganz oder teilweise wieder auf, endet der Anspruch vorzeitig. Bleibt das Kind nach der Geburt für mindestens drei Wochen im Spital, kann die Mutter beantragen, dass die Entschädigung erst beginnt, wenn das Kind nach Hause kommt.
gemäss:
https://www.svazurich.ch/internet/de/ho ... owall.html
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