Kündigungsfrist & Stillen

Rat bei Stillproblemen und Säuglingsernährungsfragen

Moderator: Züri Mami

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Marie1986
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Kündigungsfrist & Stillen

Beitrag von Marie1986 »

Hallo zusammen
Ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist während der Stillzeit. Mein Mutterschutz endet in Kürze und ich habe in Kürze das Gespräch in der Arbeit. Es kann gut sein, dass wir uns nicht auf einen Wiedereintritt einigen, da sehr hohe Anforderungen an mich gestellt werden und ich dann die Kündigung einschicken muss. Ich habe 5 Monate Kündigungsfrist. Ja, ich weiss, dass ist ganz schön viel! Muss ich dann die fünf Monate bis zum Ablauf der Kündigungsfrist arbeiten? Oder bin ich befreit, weil ich stille? Oder wird die Kündigungsfrist bis zum Abstillen pausiert und aufgeschoben?
Mir ist das Stillen sehr wichtig! Es war ein langer und schwerer Weg dorthin und ich kann in der Arbeit werder stillen noch abpumpen :-( und zurück in diese Firma möchte ich nicht.
Ich hoffe, ihr könnt mir hier weiter helfen :roll:

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Ups...
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Re: Kündigungsfrist & Stillen

Beitrag von Ups... »

Dann schlag eine Vertragsauflösung vor. Nicht arbeiten aber Geld geht nicht - drum wäre die Auflösung die Beste Möglichkeit

conny85
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Re: Kündigungsfrist & Stillen

Beitrag von conny85 »

Fürs Stillen gibts keine „Gnadenfrist“. Du hast aber vom Gesetzes wegen anrecht auf 90min Stillpause bei 8h Arbeit pro Tag und im Geschäft müsste dir ein Stillraum zur Verfügung stehen (theoretisch).
Würde dir auch einen Aufhebungsvertrag vorschlagen (ist üblich nach einer Geburt)

burgfraeulein
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Re: Kündigungsfrist & Stillen

Beitrag von burgfraeulein »

Hmmm was hat stillen denn mit Kündigen/Arbeiten zu tun? Also ich nehme mal an dass du nicht irgendwie auf dem Bau oder in einem anderen gefährlichen Job arbeitest. Hier steht, wieviel Zeit dir dein AG zum stillen oder Abpumpen geben muss: https://www.swissmom.ch/familie/geld-re ... er-geburt/
Ansonsten sehe ich da keine Chance als deinen Aebeitsvertrag normal zu erfüllen (bis zur Kündigung zu arbeiten), falls sie keinem Aufhebungsvetrag zustimmen....

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stella
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Re: Kündigungsfrist & Stillen

Beitrag von stella »

conny85 hat geschrieben: Mo 30. Jul 2018, 11:36 Fürs Stillen gibts keine „Gnadenfrist“. Du hast aber vom Gesetzes wegen anrecht auf 90min Stillpause bei 8h Arbeit pro Tag und im Geschäft müsste dir ein Stillraum zur Verfügung stehen (theoretisch).
Würde dir auch einen Aufhebungsvertrag vorschlagen (ist üblich nach einer Geburt)
Müsste... Wird aber an vielen Orten nicht gemacht. Recht haben und Recht bekommen, das sind zwei verschiedenen Paar Schuhe.
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conny85
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Re: Kündigungsfrist & Stillen

Beitrag von conny85 »

stella hat geschrieben: Mo 30. Jul 2018, 11:44
conny85 hat geschrieben: Mo 30. Jul 2018, 11:36 Fürs Stillen gibts keine „Gnadenfrist“. Du hast aber vom Gesetzes wegen anrecht auf 90min Stillpause bei 8h Arbeit pro Tag und im Geschäft müsste dir ein Stillraum zur Verfügung stehen (theoretisch).
Würde dir auch einen Aufhebungsvertrag vorschlagen (ist üblich nach einer Geburt)
Müsste... Wird aber an vielen Orten nicht gemacht. Recht haben und Recht bekommen, das sind zwei verschiedenen Paar Schuhe.
Ja leider, darum auch (theoretisch). Es sollten einfach viel mehr Frauen auf ihrem Recht beharren

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stella
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Re: Kündigungsfrist & Stillen

Beitrag von stella »

Es geht einfach manchmal nicht. Woher soll z. B. ein Raum genommen werden? Was soll die Kindergärtnerin in der Zeit des Abpumpens mit den Kindern tun? Was macht die Kioskfrau mit dem Geschäft? Wo pumpt die Aussendienstmitarbeiterin ab? Da nützt beharren nichts.
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Stella*
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Re: Kündigungsfrist & Stillen

Beitrag von Stella* »

stella hat geschrieben: Mo 30. Jul 2018, 11:53 Es geht einfach manchmal nicht. Woher soll z. B. ein Raum genommen werden? Was soll die Kindergärtnerin in der Zeit des Abpumpens mit den Kindern tun? Was macht die Kioskfrau mit dem Geschäft? Wo pumpt die Aussendienstmitarbeiterin ab? Da nützt beharren nichts.
Das sagst du genau richtig.

Gewissen Leuten fehlt da aber wohl der gesunde Menschenverstand, wenn sie einfach auf ihr Recht pochen wollen und erwarten, dass es halt das Geschäft so einrichten soll. :roll:

Sunshinemom
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Re: Kündigungsfrist & Stillen

Beitrag von Sunshinemom »

Doch Stella, es geht, aber es braucht Engagement von beiden Seiten. Zu deinen Beispielen: dann braucht es halt eine Hilfskindergärtnerin und die Aussendienstmitarbeiterin kann entweder im Auto abpumpen (habe ich auch schon gemacht) oder sie macht Innendienst.

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stella
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Re: Kündigungsfrist & Stillen

Beitrag von stella »

Sunshinemom
Ha! Hilfskindergärtnerin - wer bezahlt das? Und wer kommt für 30 Minuten Abpumpzeit?

Ne, ich bin Reallehrerin, habe laaaaange gestillt und stillend gearbeitet. Ich hatte weder einen Raum noch die Möglichkeit dazu, auch beim besten Willen nach kreativen Lösungen. Ich habe trotzdem 1.5 und fast 3 Jahre gestillt...
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maple
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Re: Kündigungsfrist & Stillen

Beitrag von maple »

Ich bin keine Juristin oder HR-Spezialistin, aber ich melde mich jetzt mal zu Wort, weil meiner Meinung nach nicht stimmt, was hier schon geschrieben wurde. Eine stillende Mutter darf nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden, ähnlich wie in der Schwangerschaft (auf die Schnelle ergoogelte Quelle mit Links: http://www.stillfoerderung.ch/logicio/p ... _iso639=en; ich hatte mich mal mit dem Thema befasst, aber jetzt gerade nicht alle Quellen zur Hand). Soweit ich weiss heisst das, dass Du nicht zur Arbeit erscheinen musst, aber natürlich auch keinen Lohn bekommst. Ev. könntest Du sogar eine einseitige Pensumsreduktion durchdrücken, das weiss ich nicht. Aber wie erwähnt gibt es die rein rechtliche Seite, aber auch die praktische Seite. Du möchtest sicher ein gutes Zeugnis, etc. Ist die Situation wirklich so aussichtslos? Es klingt, als ob Du ziemlich negativ in das Gespräch gehst. Vielleicht gibt es auch andere Lösungen? Z.B. zuerst mit kleinem Pensum anfangen, dann aufstocken. Die Zeit, in der das Baby auch tagsüber ständig Milch braucht, dauert ja nicht ewig. Irgendwann essen sie auch anderes und kommen tagsüber ohne Milch aus.

Ich persönlich habe zwei Mal auf nach dem Mutterschaftsurlaub einen neuen Job gesucht (hat sich aus unterschiedlichen Gründen so ergeben) und fand das nicht sehr toll. Ich würde immer versuchen, die alte Stelle zu behalten. Bei 5 Monaten Kündigungsfrist hast Du allenfalls eine Führungsposition? Das kriegst Du so schnell ja nicht wieder als Mutter mit Baby.
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mariposa_1
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Re: Kündigungsfrist & Stillen

Beitrag von mariposa_1 »

Was ich nicht ganz verstehe ist, du bist Ende Mutterschutz jetzt? Heisst das, dein Baby ist ca. 4 Monate? Hättest du da nicht bereits kündigen müssen nach der Geburt? Sonst kann ich mir nicht vorstellen, dass du wegen dem Stillen nicht arbeiten gehen musst. Ich meine, musste dein Vorgesetzter nicht planen?

Ich bin auch absolut PRO Stillen und stille selber bereits 1 Jahr. Aber wegen dem Stillen die Kündigungsfrist nicht einhalten fände ich befremdlich.
Hingegen das Durchsetzten dass du abpumpen musst während der Arbeit finde ich völlig in Ordnung und je mehr Mütter das machen, desto normaler wird es. Die Akzeptanz nimmt dann (hoffentlich) zu. Ich hätte, als mein Sohn 4 Monate alt war, keine 8h durchgehalten ohne zu pumpen oder stillen.

Deswegen würde ich an deiner Stelle nochmals da ansetzten und Möglichkeiten suchen, wie du abpumpen kannst während der Arbeit. Ich nehme an du hast auch mal Mittagspause. Eventuell kann man diese verlängern?
chline buddha 2017 ♡

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lemming
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Re: Kündigungsfrist & Stillen

Beitrag von lemming »

Falls du Facebook hast, kann ich dir die Gruppe „Stillen Schweiz“ empfehlen. Dirt gibt es viel Wissen bezüglich Stillen+Arbeiten.
Und ich meine es ist wirklich so, dass eine stillende Mutter nur mit deren Einverständnis beschäftigt werden darf. Was mit der Kündigungsfrist passiert, weiss ich leider nicht. Denke aber eine gemeinsame Auflösung geht immer.

Sunshinemom
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Re: Kündigungsfrist & Stillen

Beitrag von Sunshinemom »

Ja, Stella, die Kosten... aber das ist ja nicht dein Problem, sonder das des Arbeitsgebers, wobei ich nochmals betonen möchte, dass es Kompromisse auf beiden Seiten braucht.

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stella
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Re: Kündigungsfrist & Stillen

Beitrag von stella »

Sunshinemom hat geschrieben: Di 31. Jul 2018, 08:57 Ja, Stella, die Kosten... aber das ist ja nicht dein Problem, sonder das des Arbeitsgebers, wobei ich nochmals betonen möchte, dass es Kompromisse auf beiden Seiten braucht.
In meiner Branche müssen solche Dinge kostenneutral gelöst werden - sprich, es wird einfach eine Person an einem anderen Ort, wo Kinder betroffen sind, fehlen. Da wir z.B. auf das nächste Schuljahr so oder so 20% im IF-Bereich sparen müssen, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Lehrerin auf die Stillpause beharren wird, da es eben eine Qualitätseinbusse für die Kinder bedeutet.

So einfach, wie du es hinstellst, ist es in den meisten Fällen nicht.
Jemand, der Maschinen bedient - wer soll denn da für die 30 Minuten kommen? Maschinen, die still stehen?

Klar, ich hätte das Recht gehabt. Unter Einbezug aller Bedingungen und Möglichkeiten habe ich mich damals aber dazu entschlossen, mein Recht nicht durch zu setzen. Das wurde mir von meinen Vorgesetzten auch hoch angerechnet und ich bekam dafür das eine oder andere Mal bessere Bedingungen - z.B. einen kompakteren Stundenplan.

Es ist doch ein Geben und ein Nehmen...
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Re: Kündigungsfrist & Stillen

Beitrag von Ups... »

@stella

Ja, aber es dünkt mich leider eher so, dass Arbeitnehmer (sehr oft schwangere und Mütter) nur ans nehmen denken...

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stella
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Re: Kündigungsfrist & Stillen

Beitrag von stella »

Ups... hat geschrieben: Di 31. Jul 2018, 12:11 @stella

Ja, aber es dünkt mich leider eher so, dass Arbeitnehmer (sehr oft schwangere und Mütter) nur ans nehmen denken...

Ups
Daher plädiere ich ja für einen gegenseitigen respektvollen Umgang und auf dass sich beide Seiten überlegen, wie es für sie auf der anderen Seite wäre.

Ich habe IMMER eine gute Lösung gefunden, aber halt nicht immer auf mein Recht gepocht.
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Re: Kündigungsfrist & Stillen

Beitrag von Malaga1 »

Ich sehe auch, dass es Branchen/Berufe gibt, wo das nur sehr theoretisch realisierbar ist mit den 90 Minuten Stillpause. Allerdings gibt es such viele Betriebe, wo es ein bisschen Phantasie braucht und die Sache ist gelöst. Meine ehemaliger Arbeitgeber hat sich vor 10 Jahren sehr medienwirksam für die Stillwoche eingesetzt. Das peinliche war, dass es am Hauptsitz keine Möglichkeit gab zum Abpumpen. Grossraumbüros und Glassitzungszimmer.... Es gab dann ein kleiner Mitarbeiterinnenaufstand und innerhalb von ein paar Wochen wurde das Sanitätszimmer zu einem Abpumpzimmer aufgepimpt mit bequemem Stuhl und Kühlschrank. Den Zugang konnte man sich auf dem Batch aufschalten lassen. Die Kosten waren vernachlässigbar. Der Deal war einfach, das man das Zimmer hätte verlassen müssen, wenn ein medizinischer Notfall eingetreten wäre. Das fand ich sehr pragmatisch.
sie 2009
er 2010

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Re: Kündigungsfrist & Stillen

Beitrag von danci »

Ups... hat geschrieben: Di 31. Jul 2018, 12:11 @stella

Ja, aber es dünkt mich leider eher so, dass Arbeitnehmer (sehr oft schwangere und Mütter) nur ans nehmen denken...
Das gilt aber mitnichten nur für Arbeitnehmer, eigentlich sind es eher öfters Arbeitgeber, die nur ans nehmen denken...

Auch gerade durch die Gruppe Stillen Schweiz habe ich von sehr vielen Fällen gehört, wo es plötzlich ging, wenn jemand etwas bewegte. Nur wird kaum ein Arbeitgeber auf einen zukommen und sagen: Hier, das ist Dein Stillzimmer. Gerade bei Personen mit Schichtarbeiten an Maschinen etc. gibt es auch Möglichkeiten von kürzeren Schichten oder längerer Mittagspause. Eine Kindergartentag geht ja nicht 9 Stunden am Stück. Selbst wenn von 8.15-12.00 Uhr nicht abgepumpt werden kann, so kann das am Mittag gemacht werden. Ich kenne auch Lehrerinnen, die aufgrund des Stillens von der Pausenaufsicht in der grossen Pause befreit wurden, so ergab das 20 Min Stillpause. Auto/Zug ist meistens möglich für Leute, die unterwegs sind.

Natürlich braucht es Flexibilität, auf beiden Seiten. Ich habe bei Kind 2 auch auf dem WC abgepumpt, weil mir klar war, dass in einem Büro, das aus allen Nähten platzt, wir gerade prüfen, wie man im Gang noch einen Arbeitsplatz einrichten könnten, sich zwei Anwälte ein Büro teilen und der Belegungsplan des Sitzungszimmer übervoll ist, ich nicht auch noch damit kommen kann, dass ich einen Raum brauche. Und ich konnte ja schlecht meine Kollegin 2-3 Mal am Tag für 20 Min vor die Türe stellen.

Zur Ursprungsfrage:
maple hat recht. Stillende Mütter können der Arbeit fernbleiben, allerdings ohne Lohnfortzahlung oder Kündigungsschutz. Ich würde aber auch eher versuchen, eine Vertragsauflösung zu machen. Es könnte sich beim RAV allerdings auswirken, sofern du einen andere Stelle suchst.
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Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015

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