Verfügung Sorgerecht nach Todesfall
Moderator: conny85
Verfügung Sorgerecht nach Todesfall
Hoi Zäme
Hat jemand von Euch schriftlich festgehalten, wer für Eure Kinder im Falle Eures Todes sorgen soll? Wie macht man das? In wiefern ist das rechtlich verbindlich?
Vielen Dank
Hat jemand von Euch schriftlich festgehalten, wer für Eure Kinder im Falle Eures Todes sorgen soll? Wie macht man das? In wiefern ist das rechtlich verbindlich?
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Niar
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Re: Verfügung Sorgerecht nach Todesfall
Lisi gärn mit🤗
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Re: Verfügung Sorgerecht nach Todesfall
Lese gerne mt
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Re: Verfügung Sorgerecht nach Todesfall
Wir haben es im Testament aufgeschrieben was unser Wunsch ist. Aber der Notar hat gesagt, dass es schlussendlich von der kesb entschieden wird.
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Re: Verfügung Sorgerecht nach Todesfall
wir haben beim Notar einen Ehe-Erbvertrag abgeschlossen und es dort schriftlich festgehalten, inkl. Organspende und Patientenverfügung. Er hat uns einfach gesagt, dass schlussendlich die KESB entscheidet und somit die angegebenen Person/en überprüfen wird. in 90% der Fälle wird die Entscheidung der Eltern aber aktzeptiert.
Re: Verfügung Sorgerecht nach Todesfall
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Re: Verfügung Sorgerecht nach Todesfall
Wir haben das auch schriftlich festgehalten.
Wie aber schon geschrieben ist das nicht verbindlich, sondern nur ein Wunsch.
Die Kesb hat das letzte Wort..
Der Wunsch wird aber sicher berücksichtigt.
Uns wurde noch gesagt dass unbedingt beide Elternteile (natürlich nur bei gemeinsamem Sorgerecht) diesen Wunsch schriftlich festhalten sollten (und nicht 1x ein Brief mit beiden Unterschriften).
Wie aber schon geschrieben ist das nicht verbindlich, sondern nur ein Wunsch.
Die Kesb hat das letzte Wort..
Der Wunsch wird aber sicher berücksichtigt.
Uns wurde noch gesagt dass unbedingt beide Elternteile (natürlich nur bei gemeinsamem Sorgerecht) diesen Wunsch schriftlich festhalten sollten (und nicht 1x ein Brief mit beiden Unterschriften).
- danci
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Re: Verfügung Sorgerecht nach Todesfall
Schriftlich festhalten und hinterlegen. Am Besten 1x beim Notar oder der KESB und 1x bei der Person, die ihr bestimmt habt. Die KESB fällt die Entscheidung. Sie ist zwar nicht an den Wunsch der Eltern gebunden, aber sie ist verpflichtet, diese Person zu prüfen und kann nur davon abweichen, wenn gute Gründe bestehen, warum das nicht geht. Der häufigste Grund ist, dass ein älteres Kind es nicht will, sondern jemand anderes vorzieht. Der Wille des Kindes wird sehr hoch geschätzt.
Die Grosse, 2008
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Die Kleine, 2015
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Re: Verfügung Sorgerecht nach Todesfall
Habe mir darüber auch schon Gedanken gemacht, da ich alleinerziehend bin, und keine Eltern o.ä mehr haben wirs es wahrscheindlich so enden wie bei mir selber...
Meine Eltern hatten auch "wunschpersonen" aufgeschrieben im Testament, der worst case ist eingetroffen und beide starben innert 2 Jahre, ich war damals 9.
Schlussendlich kam ich zu Pflegeeltern, obwohl mein Gotti auch im Testament stand, und meine Grosseltern, bei beiden wäre ich sehr gerne geblieben...
Hoffe also sehr sehr das es meiner Tochter einmal besser ergeht, falls es so weit kommen sollte...
Ich habe alles im Testament aufgeschrieben und vom Notar beglaubigen lassen..
Meine Eltern hatten auch "wunschpersonen" aufgeschrieben im Testament, der worst case ist eingetroffen und beide starben innert 2 Jahre, ich war damals 9.
Schlussendlich kam ich zu Pflegeeltern, obwohl mein Gotti auch im Testament stand, und meine Grosseltern, bei beiden wäre ich sehr gerne geblieben...
Hoffe also sehr sehr das es meiner Tochter einmal besser ergeht, falls es so weit kommen sollte...
Ich habe alles im Testament aufgeschrieben und vom Notar beglaubigen lassen..
Re: Verfügung Sorgerecht nach Todesfall
Emtschuldigung, Mona, falls ich das nicht richtig verstehe aber bei dir hatten deine Eltern also schon sehr genaue Vorstellungen aber es wurde dennoch nichts, weil etwas mit den eingetragenen Personen aus Sicht der KESB nicht gepasst hat? An was für erheblichen Gründen kann so etwas denn liegen, wenn ich mich erkundigen darf, klingt ja doch mehr als bedauerlich und traurig.
- danci
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Re: Verfügung Sorgerecht nach Todesfall
Es tut mir leid, wie es bei dir war, Mona. Aber die KESB wird das nicht gewesen sein. Die gibt es erst seit 2013. vorher war es sehr unprofessionell. Das ist heute nocht perfekt, aber ziemlich anders.
Die Grosse, 2008
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Re: Verfügung Sorgerecht nach Todesfall
@teichhexe
genau, bei mir damals war das so. aber wie danci schreibt war es bei mir wohl noch nicht die kesp sorry weiss das natürlich nicht mehr so genau. meine Eltern hatten ein Testament, bei dem dies festgehalten wurde, jedoch kamen dann die gewünschten Personen nicht in frage, wiso genau kann ich dir leider nicht mehr sagen, es waren meine Grosseltern welche damals noch sehr jug waren und die beste Freundin meiner Mutter.
@danci
oh ja exgüse stimmt, weissin dem falle ncht mehr wer genau es bei uns war, da ich dann mit 17 sowiso ausgezgen bin und seither auf eigenen beinen stehe hatte ich nie mehr kontakt mit behörden desswegen...
genau, bei mir damals war das so. aber wie danci schreibt war es bei mir wohl noch nicht die kesp sorry weiss das natürlich nicht mehr so genau. meine Eltern hatten ein Testament, bei dem dies festgehalten wurde, jedoch kamen dann die gewünschten Personen nicht in frage, wiso genau kann ich dir leider nicht mehr sagen, es waren meine Grosseltern welche damals noch sehr jug waren und die beste Freundin meiner Mutter.
@danci
oh ja exgüse stimmt, weissin dem falle ncht mehr wer genau es bei uns war, da ich dann mit 17 sowiso ausgezgen bin und seither auf eigenen beinen stehe hatte ich nie mehr kontakt mit behörden desswegen...
Re: Verfügung Sorgerecht nach Todesfall
Danci: es gibt ja die Möglichkeit, solche Dinge handschriftlich zu hinterlegen (wenn man sie nicht notariell beglaubigen lässt)... müssen dann alle Exemplare handgeschrieben sein, oder reicht eines als Original?
Ich hsbe es jetzt einfach mal gemacht. Alles von Hand aufgeschrieben. Wenn ich mehr Zeit (und Wissen) habe, werde ich es erneuern. Aber nichts zu haben, fand ich auch doof.
@Zwischenfall in Abwesenheit der Eltern: das wäre mir auch noch wichtig, vielleicht sind wir ja mal einfach nicht da, aber nicht weil tot, und dann soll auch meine Schwes bestimmen. Das ist dann einfach eine Vollmacht, stimmt das?
Grüssli
Ich hsbe es jetzt einfach mal gemacht. Alles von Hand aufgeschrieben. Wenn ich mehr Zeit (und Wissen) habe, werde ich es erneuern. Aber nichts zu haben, fand ich auch doof.
@Zwischenfall in Abwesenheit der Eltern: das wäre mir auch noch wichtig, vielleicht sind wir ja mal einfach nicht da, aber nicht weil tot, und dann soll auch meine Schwes bestimmen. Das ist dann einfach eine Vollmacht, stimmt das?
Grüssli
"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain