Überzeit darf nicht kompensiert werden
Moderator: conny85
Überzeit darf nicht kompensiert werden
Hallo zusammen
Ich hab da mal eine Frage, evtl. kann mir jemand, der sich im Personalrecht etwas auskennt weiterhelfen.
Mein Mann hat seit knapp einem Jahr eine neue Stelle. Im Anstellungsgespräch haben sie gesagt, man stemple bei ihnen nicht und Überzeit könne auch nicht bezogen werden. Als Goodie hätten sie Brückentage und die Tage zw. Weihnacht und Silvester geschenkt.
Nun sieht es aber so aus, dass sie zwar stempeln, für sich dann also die Überzeit sehen, aber auf der Stempeluhr immer 0 erscheint. Mein Mann ist nur noch am arbeiten, von Morgenfrüh bis Abends spät. Aktuell hat er ca 100 Überstunden. Ausserdem fallen oftmals Wochenend Einsätze an, diese werden nicht vergütet, so dass er auch schon 12 Tage (!!!) am Stück gearbeitet hat. Ab und zu ist der Vorgesetzte so nett und gewährt einen Tag frei (auf Anfrage), macht dies aber quasi inoffiziell, damit es der BigBoss nicht mitbekommt. Es wird jetzt plötzlich auch immer darauf hingewiesen, dass man somit ja quasi die Brückentage und die zus. geschenkten Feiertage vorarbeitet (und im Vorfeld wurde es quasi als Goodie präsentiert).
Oftmals sind auch Notfälle, wo mein Mann dann ganz plötzlich am Abend oder in der Nacht von zu Hause aus Sachen erledigen muss. Es wird auch erwartet, dass man 24h erreichbar ist (ohne Pickett zu haben).
Also ehrlich gesagt ist mir das Ganze ziemlich suspekt. Also Überzeit nicht einziehen ist ja ok, wenn man ab und zu mal bisschen mehr leistet aber bei 100 Überstunden, Wochenendeinsätzen, Abendeinsätzen etc etc. Ich habe das Gefühl dass mein Mann nur noch am arbeiten ist und komplett ausgenutzt wird.
Nun meine Frage, ist das überhaupt erlaubt? Und wenn nicht, wie könnte man dagegen vorgehen?
Ich hab da mal eine Frage, evtl. kann mir jemand, der sich im Personalrecht etwas auskennt weiterhelfen.
Mein Mann hat seit knapp einem Jahr eine neue Stelle. Im Anstellungsgespräch haben sie gesagt, man stemple bei ihnen nicht und Überzeit könne auch nicht bezogen werden. Als Goodie hätten sie Brückentage und die Tage zw. Weihnacht und Silvester geschenkt.
Nun sieht es aber so aus, dass sie zwar stempeln, für sich dann also die Überzeit sehen, aber auf der Stempeluhr immer 0 erscheint. Mein Mann ist nur noch am arbeiten, von Morgenfrüh bis Abends spät. Aktuell hat er ca 100 Überstunden. Ausserdem fallen oftmals Wochenend Einsätze an, diese werden nicht vergütet, so dass er auch schon 12 Tage (!!!) am Stück gearbeitet hat. Ab und zu ist der Vorgesetzte so nett und gewährt einen Tag frei (auf Anfrage), macht dies aber quasi inoffiziell, damit es der BigBoss nicht mitbekommt. Es wird jetzt plötzlich auch immer darauf hingewiesen, dass man somit ja quasi die Brückentage und die zus. geschenkten Feiertage vorarbeitet (und im Vorfeld wurde es quasi als Goodie präsentiert).
Oftmals sind auch Notfälle, wo mein Mann dann ganz plötzlich am Abend oder in der Nacht von zu Hause aus Sachen erledigen muss. Es wird auch erwartet, dass man 24h erreichbar ist (ohne Pickett zu haben).
Also ehrlich gesagt ist mir das Ganze ziemlich suspekt. Also Überzeit nicht einziehen ist ja ok, wenn man ab und zu mal bisschen mehr leistet aber bei 100 Überstunden, Wochenendeinsätzen, Abendeinsätzen etc etc. Ich habe das Gefühl dass mein Mann nur noch am arbeiten ist und komplett ausgenutzt wird.
Nun meine Frage, ist das überhaupt erlaubt? Und wenn nicht, wie könnte man dagegen vorgehen?
- stella
- Mod. im Ruhestand
- Beiträge: 8285
- Registriert: Do 6. Nov 2003, 10:45
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: zuhause
Re: Überzeit darf nicht kompensiert werden
Je nach Branche ja... und je nach Salär auch. Es gibt einen alten BG Entscheid, der besagt, dass ab 10 000.— monatlich die Überstunden nicht mehr bezahlt werden. Der Entscheid ist aber wirklich schon älter und ich weiss nicht, ob das BG sich nochmals dazu geäussert hat.
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07
Re: Überzeit darf nicht kompensiert werden
@Stella: so viel verdient er leider nicht

Re: Überzeit darf nicht kompensiert werden
Stella ich kennes au so[emoji33]
- stella
- Mod. im Ruhestand
- Beiträge: 8285
- Registriert: Do 6. Nov 2003, 10:45
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: zuhause
Re: Überzeit darf nicht kompensiert werden
Die Frage ist, welchem Gesetz der Beruf deines Mannes unterstellt ist.., aber es gibt bestimmt Arbeitsrechtlerinnen, die das besser erläutern können.
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07
Re: Überzeit darf nicht kompensiert werden
Bei uns ist das auch so:-(
Re: Überzeit darf nicht kompensiert werden
Da gibt es ganz vieles, was da mit spielt.
Welche Branche - GAV - Vertrag - Personalreglement usw. usw.
12 Tage am Stück sind gemäss Arbeitsrecht z.B. ganz klar verboten - aber sind wir ehrlich, je nach Firma kann es das halt einfach mal geben - und ja, ein gewisses Mass an "Geben und Nehmen" ist auch im GEsetz nicht hinterlegt, sollte aber immer in den Job mit einfliessen...
Eben, es gibt so viele Fragen dazu, damit man den Fall einigermassen beurteilen kann - drum kann ich nichts dazu sagen!
P.S. ich habe jetzt 500 Stunden Überzeit gemacht in einem Jahr - kann es auch nicht beziehen - könnte dem Chef klar sagen - er muss - dann bin ich aber den Job los... und das will ich nicht...
Welche Branche - GAV - Vertrag - Personalreglement usw. usw.
12 Tage am Stück sind gemäss Arbeitsrecht z.B. ganz klar verboten - aber sind wir ehrlich, je nach Firma kann es das halt einfach mal geben - und ja, ein gewisses Mass an "Geben und Nehmen" ist auch im GEsetz nicht hinterlegt, sollte aber immer in den Job mit einfliessen...
Eben, es gibt so viele Fragen dazu, damit man den Fall einigermassen beurteilen kann - drum kann ich nichts dazu sagen!
P.S. ich habe jetzt 500 Stunden Überzeit gemacht in einem Jahr - kann es auch nicht beziehen - könnte dem Chef klar sagen - er muss - dann bin ich aber den Job los... und das will ich nicht...
Re: Überzeit darf nicht kompensiert werden
was steht denn im vertrag drin? Bei uns haben manager kein anrecht auf überzeitkompensation, sie sind aber dementsprechend entlohnt und auch frei in ihrer zeiteinteilung.
Was die eingeholten Brückentage angeht: bei uns wird das auch gemacht, alle MA arbeiten 12 minuten mehr pro tag, das ergibt aufs tag dann ca. 6 zusätzliche tage, welche für brückentage verwendet werden (und die tage zwischen Hl. abend und neujahr). Wenn wir weniger tage dafür brauchen erhalten wir die zusätzlichen tage als frei beziehbare ferientage.
Was die eingeholten Brückentage angeht: bei uns wird das auch gemacht, alle MA arbeiten 12 minuten mehr pro tag, das ergibt aufs tag dann ca. 6 zusätzliche tage, welche für brückentage verwendet werden (und die tage zwischen Hl. abend und neujahr). Wenn wir weniger tage dafür brauchen erhalten wir die zusätzlichen tage als frei beziehbare ferientage.
Re: Überzeit darf nicht kompensiert werden
Ich danke euch.
Also er ist weder Manager noch verdient er über 10'000.-. Aber es ist wohl so, entweder man akzeptiert es und kann damit leben oder sucht sich einen neuen Job.
Also er ist weder Manager noch verdient er über 10'000.-. Aber es ist wohl so, entweder man akzeptiert es und kann damit leben oder sucht sich einen neuen Job.
Re: Überzeit darf nicht kompensiert werden
@Simbat: Nein finde ich NICHT! Wenn er 0815-Job macht, hat er die Überzeit (bzw. gibt ja da Unterschied zwischen Über-und Mehrheit) zu gut. Egal wie - kompensiert oder ausbezahlt.
Ebenso Arbeit auf Abruf etc.
Finde es bedenklich, dass es solche Geschichten immer mehr gibt. Wahrlich weit bringt es die CH!
Das Pendel von Geben und Nehmen schlägt öfters Richtung Geben aus.
Ich würde da mit kühlem Kopf den Vertrag prüfen und die rechtliche Situation.
Nicht jeder Mensch kann bei solchen Belastungen gesund bleiben....
Ebenso Arbeit auf Abruf etc.
Finde es bedenklich, dass es solche Geschichten immer mehr gibt. Wahrlich weit bringt es die CH!
Das Pendel von Geben und Nehmen schlägt öfters Richtung Geben aus.
Ich würde da mit kühlem Kopf den Vertrag prüfen und die rechtliche Situation.
Nicht jeder Mensch kann bei solchen Belastungen gesund bleiben....
Re: Überzeit darf nicht kompensiert werden
sehe ich auch so wie Sunne12. auf jeden fall mal dwn vertrag prüfen und die situation mit der personalabteilung und chef besprechen.
Re: Überzeit darf nicht kompensiert werden
... zudem hat man dann auch noch Zuschlag zugut.
Es gibt such immer die Möglichkeit, das AWA oder die Kontrollbehörde des GAV zu informieren. Die kommen dann und prüfen. Der AG weiss nicht, dass oder wer die geholt hat. Würde aber bedingen, dass dein Mann vorher nicht viel sagt, sonst fällt es natürlich auf.
Gruss
Es gibt such immer die Möglichkeit, das AWA oder die Kontrollbehörde des GAV zu informieren. Die kommen dann und prüfen. Der AG weiss nicht, dass oder wer die geholt hat. Würde aber bedingen, dass dein Mann vorher nicht viel sagt, sonst fällt es natürlich auf.
Gruss
Re: Überzeit darf nicht kompensiert werden
@sunne und pippo: ich sehe das eben auch so und denke auch, dass das nicht mehr lange gut geht so...
Aber ich denke auch, dass mein mann nie den mund aufmachen würde, bei den andern ists ja auch so und die angst in seinem alter den job zu verlieren ist wohl auch zu gross.
@irbert: danke für den tipp
Aber ich denke auch, dass mein mann nie den mund aufmachen würde, bei den andern ists ja auch so und die angst in seinem alter den job zu verlieren ist wohl auch zu gross.
@irbert: danke für den tipp
- stella
- Mod. im Ruhestand
- Beiträge: 8285
- Registriert: Do 6. Nov 2003, 10:45
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: zuhause
Re: Überzeit darf nicht kompensiert werden
Ich würde also eher so, wie Irbert vorschlägt, handeln.
Aus meiner Erfahrung nützt ansprechen nix. Ändern wird sich nicht viel. Entweder man lebt damit oder sucht sich was anderes. Oder aber, wenn es wirklich eine Arbeitsgesetzverletzung ist, schaut man, dass von einer anderen Seite darauf geschaut wird und man nicht in den Fokus gelangt.
Aus meiner Erfahrung nützt ansprechen nix. Ändern wird sich nicht viel. Entweder man lebt damit oder sucht sich was anderes. Oder aber, wenn es wirklich eine Arbeitsgesetzverletzung ist, schaut man, dass von einer anderen Seite darauf geschaut wird und man nicht in den Fokus gelangt.
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07
Re: Überzeit darf nicht kompensiert werden
Bei uns war / ist das auch so. Inzwischen ist es auf die Einkommen > 120‘000 Chf/Jahr beschränkt. Wer weniger verdient, muss nun Zeit aufschreiben. Die alte Situation sei nicht (mehr) gesetzeskonform gewesen. Bei deinem GG kommt es halt wirklich auch auf die Branche an, was gilt.
Grosse 10/12
Kleiner 04/15
Kleiner 04/15