@ Patatina
Ich bin keine Arbeitsrechtlerin, aber ich mag mich erinnern, dass Arbeitsverträge nur zugunsten des Arbeitnehmers vom OR und Arbeitsgesetz abweichen dürfen.
Im ArG steht es so:
"Der Arbeitgeber hat Arbeitnehmern mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen freizugeben." (Art. 36 Abs. 3 ArG)
Krankes Kind allein zu Hause?
Moderator: conny85
- danci
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Re: Krankes Kind allein zu Hause?
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Re: Krankes Kind allein zu Hause?
Diese freien Tage pro Krankheitsfall stehen ja nicht nur der Mutter zu, sondern auch dem Vater, das ergibt dann schon mal ein paar tage mehr, die abgedeckt sind, wenn man sonst keine Betreuung aufbieten kann (wie zb Grosseltern).
Diese 2-3 Tage können ganz schön kritisch sein, v.a. wenn man niedrigprozentig arbeitet, da ists dann gleich mal eine ganze arbeitswoche die flöten geht.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
- Schlossi
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Re: Krankes Kind allein zu Hause?
Genau, man darf zu Hause bleiben, die Zeit ist aber nicht zwingend bezahlt. Darüber streiten sich die "Arbeitsrechtler" immer noch...
Boy Juni 08
- danci
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Re: Krankes Kind allein zu Hause?
@ Schlossi
Ich dachte, da hätte es inzwischen (vor ein paar Jahren) einen klaren Entscheid gegeben...
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