Rechte des Vaters

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Schneeflocke2016
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Re: Rechte des Vaters

Beitrag von Schneeflocke2016 »

Ich habe zwar nichts Ähnliches erlebt, möchte aber auch nicht wegdrücken. Lass dir die Zeit, die du brauchst und geniesse dein Mädchen. Er soll sich erst mal hinten anstellen und seine Mutter sowieso. Lass dich zu nichts drängen und nimm dir Zeit, dass sich für DICH alles einpendelt und erst dann kannst du einschätzen, wie oft und in welcher Form er das Kind sehen kann. Ich kenne mich rechtlich nicht aus, aber dein Anwalt bestimmt. Lass dich nicht drängen und bleib bei dir selbst. Nur wenn es dir gut geht, kann es deinen Kindern gut gehen. Alles Gute.
grosse Brüeder, April 2016
chlini Schwöster, Juni 2019

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danci
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Re: Rechte des Vaters

Beitrag von danci »

Ich wollte Dich auch nicht wegdrücken. Persönlich erlebt habe ich es nicht, aber ich bin Anwältin und möchte Dich auch etwas beruhigen, wie der Kollege es ja vermutlich schon getan hat.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist die Anerkennung ja noch gar nicht durch, was bedeutet, er ist rechtlich nicht der Vater und hat zur Zeit keine Rechte. Das mag hart tönen, aber da ist er letztlich selber schuld, wenn er sich Zeit lässt.

Was die Arbeit anbelangt, so gilt heute das sogenannte Schulstufenmodell, welches besagt, dass Du ab dem Kindergarteneintritt des Kindes 50% arbeiten gehen kannst. Zuvor kann er Dich nicht zwingen. Ob er allerdings genug bezahlen kann, damit es ohne reicht, ist von den Verhältnissen abhängig. Auch welchen Teil der Vater Deines Grossen bezahlen muss.

Was den Besuch angeht, so gab es tatsächlich eine Entwicklung, dass die Väter mehr Rechte bekommen, aber das heisst natürlich nicht, dass ein 3-monatiges, vollgestilltes Baby einfach so alle 2 Wochen zum Vater kann. Am Anfang wird er es eher stundenweise erhalten und dann aufbauend. Wobei auch hier geschaut werden muss, ob er dazu in der Lage ist, v.a. unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Aspekte. Da würde ich mich auch nicht drängen lassen.
Die Grosse, 2008
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Bleistift79
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Re: Rechte des Vaters

Beitrag von Bleistift79 »

Liebe Minuschka,

ich spüre dein Unverständnis, die Sorgen die dich plagen und welchen Kraftakt seit der Entstehung dieses kleinen Menschens an dir zehrt.
Ich denke fachlich bist du mit einem Anwalt versorgt.
Die emotionale Seite, diese beschäftigt dich sehr. Das kann ich gut verstehen. Ich kenne das. Diese Sturm der in einem tobt, das Herz das schmerzt und die Tränen. -
Der Mensch reagiert dann entweder passiv oder aktiv. Erstarrt oder möchte die Flucht ergreifen.

Umgang wird der Kindsvater haben dürfen, trotz der Vorgeschichte und dem nicht zahlen.
Aber, es ist nicht so, dass du dazu nicht s zu sagen hast. Deine Deine Bedenken, Sorgen und Ängste müssen berücksichtig werden.
In so komplexen Situationen kommen oft Ämter und Behörden dazu. Das hat Vor-und-Nachteile.

Ich möchte dir an s Herz legen, dass du dir aktiv Gedanken machst.

Das Geburtsgebrechen deines Kindes hat einen hohen Stellenwert. Da bin ich absolut bei dir. Es ist wichtig, dass es genügend Flüssigkeit aufnimmt und ausscheidet. Fieber, Verhaltensveränderungen müssen konsequent im Vordergrund stehen. Das Stillen ist wichtig und gut.
An diesen Aussagen würde ich festhalten.

Bezugspersonen müssen diesbezüglich ärztlich aufgeklärt sein und dies dementsprechend verhalten können.

Aus diesem Grund verstehe ich auch, dass dir der Vorschlag des Kindsvaters dich sehr vor den Kopf geschlagen hat. Hätte es mich auch.

Ich in deiner Situation, würde mich hinsetzen Papier und Stift an den Tisch setzen und den Knäuel im Kopf aufschreiben, auseinander nehmen und versuchen Facten zu ordnen. Mein Zettel würde wohl so aussehen:

-Das Kind hat das Recht eine Beziehung zum Vater aufzubauen, seinem Alter & Entwicklung entsprechend.

- ich mache mir Sorgen, dass der Kindsvater den gesundheitlichen Aspekt herunterspielt bzw. nicht ernst genug nimmt.

Deshalb:
Aufgrund der schwere der Erkrankung meines Kindes, ist eine ärztliche Schulung des Vaters allenfalls der Grossmutter zwingend. Zuständige Person: behandelnder Arzt

- es muss eine gute und sachliche Kommunikation stattfinden können

- der Kontakt soll sanft, kontinuierlich wohlwohlend aufgebaut werden. Es geht um ein Kennenlernen. Mit dem Kind „ spielen“, es wickeln, spatzieren fahren/tragen, trösten können.

- dafür kann ich mir folgendes Vorgehen vorstellen: .........
Treffen finden an Tag x und y statt. Der Kindsvater wird bei folgenden Säugling bezogenen Sachen „ integriert“. Zeitrahmen: xy. Ort xy.
So kann schrittweise ein Besuchsrecht aufgebaut werden.

- im Beikostalter wird es erneut wichtig einen guten Austausch zu haben. Was wurde gefüttert, wieviele ml Flüsdigkeit hat das Kind getrunken. Wieviele nasse Windeln waren es.

- welchen Massnahmenplan stellen wir Eltern auf, wenn folgene Symptome auftreten: z.b. Das Kind ist schlappt, trinkt zu wenig, hat Fieber? Welcher Arzt wird kontaktiert? Welches Spital ist aufzusuchen?
beide Eltern brauchen immer die aktuellsten Arztberichte für Notfälle

- wer vermittelt bei Konflikten?

So würde mein Masterplan aussehen und mit diesem würde ich arbeiten. Möglichst sachlich, möglichst objektiv.

Damit zeigst du, dass du dir Gedanken machst und du die Bereitschaft hast deiner Tochter den Vater nicht vor zu enthalten.

Dem Vater auf der anderen Seite, wird so vielleicht eher bewusst, dass es hier auch wirklich um ein Mitwirken zu gehen hat. Um seine elterliche Verantwortung. Das ist Zeit aufwendig. Das ist intensiv.
Das Thema Geld kommt erst ganz weit hinten und unten auf der Prioritätenliste.

Zeigt der Vater diese Bereitschaft, dann lege ich dir an s Herz, mit zu arbeiten. Für euer Kind.
Sei ganz lieb gegrüsst

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Enzian
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Re: Rechte des Vaters

Beitrag von Enzian »

Liebe minuschka,

Du hast schon viele Antworten erhalten, welche ich so unterschreiben kann. Ich möchte dir schreiben, weil mein Sohn auch nur eine Niere hat. Ich weiss nicht, was deine Tochter noch für Auffälligkeiten hat, das hat mein Sohn nicht. Wir mussten eine Woche nach der Geburt sofort ins KISPI um genau zu schauen, was er hat. Danach wieder mit 4 Wochen, mit 1 Jahr, mit 5 Jahren und dann wieder mit 10 Jahren. Wann hast du wieder eine Kontrolle?

Wir und unser Sohn leben aber ansonsten ganz normal. Ich war ein einziges Mal beim Kinderarzt um den Urin zu kontrollieren, weil er Fieber hatte, welches ich mir nicht erklären konnte. Urin und alles waren aber unauffällig. Was ich damit sagen möchte, ihr habt Zeit! Eine Niere nimmt keinen Schaden, von einem Tag Fieber... Das ist nicht etwas, wo du innerhalb von Minuten reagieren musst!!!

Ich verstehe sehr gut, dass du Mühe hast, deiner Affäre, welcher aber auch der Vater deiner Tochter ist, deine Tochter an zu vertrauen. Aber schieb nicht eine Erkrankung vor und arbeite daran, dass du vertrauen kannst. Das bringt sonst niemandem was! Ich wünsche dir alles Gute, wenn du Fragen hast, darfst du dich gerne melden!

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danci
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Re: Rechte des Vaters

Beitrag von danci »

minuschka hat geschrieben: Sa 2. Nov 2019, 08:47
Mir ist bewusst das der Vater auch Rechte hat und ich habe ihn nicht daran gehindert seine Tochter zu sehen, auch trotz anfangs fehlender Anerkennung. Ich finde einfach unter dem Gesundheitsaspekt, dass man sie im Alltag beurteilen können muss (ob sie sich anders als sonst verhalte) was er einfach nicht kann, das er sie nur besuchen und nicht mitnehmen kann. Bis sie ins Einschulungsalter kommt. Den da ist sie bewusst in der Lage sich mitzuteilen, wenn sie sich nicht wohl fühlt. Vorher sehe ich das mit dem mitnehmen einfach nicht.
Ich kann Dich als Mutter gut verstehen. Aus meiner Arbeit sehe ich, dass es, unabhängig aller objektiven Punkte, etwas vom Schwersten überhaupt ist, das Wertvollste was man hat, jemanden anvertrauen zu müssen, dem man nicht vertraut. Wenn das Kind nicht gesund ist, verstärkt sich das noch, das ist klar.

Aus Erfahrung muss ich Dir aber auch sagen, dass ich es für nicht realistisch halte, dass der Vater das Kind bis zur Einschulung nicht bekommt. Das ist eine sehr lange Zeit und ein sehr grosser Eingriff in seine Rechte als Vater. Jede von uns würde wohl im Roten drehen, wenn wir unsere eigenen Kinder über Jahre hinweg nur unter Aufsicht sehen dürften. Ich zumindest möchte mir das nicht einmal ausmalen. Zudem merkst Du ja den Widerspruch vermutlich selber: Er soll merken können, ob sie sich anders verhält als im Alltag, aber er kann den Alltag mit ihr nicht erleben. Wie soll das dann gehen?

Wie gesagt wird es sicher nicht von heute auf morgen gehen, dass er das Kind einfach mitnehmen kann, aber es wird kommen und du wirst Dich darauf einstellen und vorbereiten müssen. So leid es mir tut, das gehört dazu, wenn man getrennt ein Kind bekommt.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015

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