Haus überschreiben
Moderator: conny85
Haus überschreiben
Wer kennt sich aus? Mein Schwiegervater hat sein Haus seiner ältesten Tochter überschrieben. Er hat lebenslanges Wohnrecht darin.
Es stehen einige Reparaturen an. Wer muss diese bezahlen? Die Tochter oder der Vater?
Wenn das Haus überschrieben ist, was gehört denn alles dazu? Das Grundstück, die Einrichtung?
Wie sieht es im Erbfall aus? Wird das Haus angerechnet oder haben die anderen Erben einfach Pech gehabt?
Falls der Vater ein Pflegefall wird, muss die Tochter ihn finanziell unterstützen? Sie hat ja einen beträchtlichen Teil seines Vermögens in Form des Hauses bekommen.
Ich hoffe, dass sich hier jemand auskennt und meine Fragen beantworten kann.
Es stehen einige Reparaturen an. Wer muss diese bezahlen? Die Tochter oder der Vater?
Wenn das Haus überschrieben ist, was gehört denn alles dazu? Das Grundstück, die Einrichtung?
Wie sieht es im Erbfall aus? Wird das Haus angerechnet oder haben die anderen Erben einfach Pech gehabt?
Falls der Vater ein Pflegefall wird, muss die Tochter ihn finanziell unterstützen? Sie hat ja einen beträchtlichen Teil seines Vermögens in Form des Hauses bekommen.
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SCHWEIGEN IST GOLD.
ES SEI DENN, DU HAST KINDER. DANN IST SCHWEIGEN VERDÄCHTIG!
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Re: Haus überschreiben
Gar kein einfaches Thema...
Überschreiben ist geschenkt. Schenkung zur Tochter ist Steuerfrei.
Im Pflegefall kommt dad dann wieder und sie muss zahlen...
Was alles dazu gehört müsste geregelt worden sein. Sie muss jetzt auch den Unterhalt bezahlen...
Überschreiben ist geschenkt. Schenkung zur Tochter ist Steuerfrei.
Im Pflegefall kommt dad dann wieder und sie muss zahlen...
Was alles dazu gehört müsste geregelt worden sein. Sie muss jetzt auch den Unterhalt bezahlen...
- stella
- Moderatorin
- Beiträge: 8274
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Re: Haus überschreiben
Meiner Meinung nach muss der Besitzer die Instandhaltung finanzieren.
Was dazu gehört, müsste in der Schenkungsurkunde stehen. In der Regel gehören das Land und die Bauten dazu. Die beweglichen Einrichtungsgegenstände gehören dem Vater.
Wenn das Haus mehr als fünf Jahre im Besitz der Tochter ist, kann der Staat in der Regel nicht mehr darauf zurückkommen und finanzielle Ansprüche erheben im Falle der Pflege des Vaters. Da ist aber gerade viel im Umbruch. Und es gibt Bestrebungen, dies zu ändern, das diese Regelung doch einen schalen Nachgeschmack hat, weil Vermögen da wäre, aber die Allgemeinheit bezahlen muss.
Das überschriebene Haus fliesst nicht in die Erbmasse, wenn der Schwiegervater verstirbt, ausser es besteht ein Erbvertrag.
Was dazu gehört, müsste in der Schenkungsurkunde stehen. In der Regel gehören das Land und die Bauten dazu. Die beweglichen Einrichtungsgegenstände gehören dem Vater.
Wenn das Haus mehr als fünf Jahre im Besitz der Tochter ist, kann der Staat in der Regel nicht mehr darauf zurückkommen und finanzielle Ansprüche erheben im Falle der Pflege des Vaters. Da ist aber gerade viel im Umbruch. Und es gibt Bestrebungen, dies zu ändern, das diese Regelung doch einen schalen Nachgeschmack hat, weil Vermögen da wäre, aber die Allgemeinheit bezahlen muss.
Das überschriebene Haus fliesst nicht in die Erbmasse, wenn der Schwiegervater verstirbt, ausser es besteht ein Erbvertrag.
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07
Re: Haus überschreiben
Ich sehe das etwas anders als Ups. Meines Wissens sind Erbvorbezüge und Schenkungen (und das eine oder andere dürfte hier zumindest teilweise vorliegen) im Erbfall gegenüber den anderen Erben auszugleichen - ausser auf eine Ausgleichung wurde ausdrücklich verzichtet.
Das Mobiliar darin gehört nur deiner Schwester, sofern das so geregelt worden wäre. Diese Details wären im Vertrag (oder einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen) zu finden.
Der Eigentümer trägt mE auch Renovationskosten (ausser den sog. „kleinen Unterhalt“).
Die anderen Fragen kann ich leider nicht beantworten
Das Mobiliar darin gehört nur deiner Schwester, sofern das so geregelt worden wäre. Diese Details wären im Vertrag (oder einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen) zu finden.
Der Eigentümer trägt mE auch Renovationskosten (ausser den sog. „kleinen Unterhalt“).
Die anderen Fragen kann ich leider nicht beantworten
Re: Haus überschreiben
Vielleicht muss ich noch erwähnen, dass die Tochter auch im Haus wohnt.
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ES SEI DENN, DU HAST KINDER. DANN IST SCHWEIGEN VERDÄCHTIG!
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Re: Haus überschreiben
Stella
Das mit den 5 Jahren stimmt absolut nicht. Oft wird von 5 oder auch 10 Jahren gesprochen... Das sind aber nur Fristen, die oft so gehandhabt wurden, aber das Gesetz sieht keine Frist vor, wo so etwas ausläuft. Meine Mutter zahlt jetzt, obwohl sie vor über 15 Jahren das Haus zu vergünstigtenm Preis übernommen hat.
Das mit den 5 Jahren stimmt absolut nicht. Oft wird von 5 oder auch 10 Jahren gesprochen... Das sind aber nur Fristen, die oft so gehandhabt wurden, aber das Gesetz sieht keine Frist vor, wo so etwas ausläuft. Meine Mutter zahlt jetzt, obwohl sie vor über 15 Jahren das Haus zu vergünstigtenm Preis übernommen hat.
Re: Haus überschreiben
@kayla
Ich hab nur geschrieben dass die Schenkung steuerfrei ist. Ein Erbausgleich ist zu machen, das ist so. Gilt als Erbvorbezug...
Ich hab nur geschrieben dass die Schenkung steuerfrei ist. Ein Erbausgleich ist zu machen, das ist so. Gilt als Erbvorbezug...
- stella
- Moderatorin
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Re: Haus überschreiben
Ups
Es gibt Kantone, in denen gar 25 Jahre Usus sind...
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Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07
Re: Haus überschreiben
Papa
Wäre es nicht besser, sich professionell beraten zu lassen? Hier im Forum zu fragen, macht doch keinen Sinn.
Wäre es nicht besser, sich professionell beraten zu lassen? Hier im Forum zu fragen, macht doch keinen Sinn.
Re: Haus überschreiben
Grundsätzlich würde ich eine professionelle Beratung (Jurist / Anwalt) hinzuziehen. Da hat man dann eine fundierte Auskunft. Ich kenne das Problem gerade auch mit dem Wohnrecht, es gibt nämlich z.Bsp. zwei verschiedene Formen vom Wohnrecht, beim einen bezahlt man bei einem Pflegefall eine entsprechende Summe für die Miete, bei der anderen Form muss man nichts bezahlen. Auch die Fristen bei den Ergänzungsleistungen sind sicher höher als 5 Jahre, gerade bei einer Schenkung kann unter Umständen auch nach 15 Jahren noch finanzielle Leistungen auf euch zukommen und das würde ich lieber bereits vorher wissen als erst im nachhinein. Weil die Gemeinde weiss, wo sie Geld holen kann, die zahlen nicht einfach mehr, als sie müssten.
Meitli 07/2011
Bueb 02/2016
Bueb 02/2016
Re: Haus überschreiben
Genau das ist der Punkt. Ich frage mich, ob wir allenfalls bezahlen müssen, da GG mehr verdient als seine Schwester, die das Haus bekommen hat. Sie ist schon in Rente. Wenn sie das Haus hat und wir die Pflege bezahlen müssen, fände ich das schon .
Aber ihr habt Recht, da müssen wir wohl eine Fachperson fragen.
Aber ihr habt Recht, da müssen wir wohl eine Fachperson fragen.
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ES SEI DENN, DU HAST KINDER. DANN IST SCHWEIGEN VERDÄCHTIG!
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- Nette
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- Beiträge: 1317
- Registriert: Di 18. Okt 2005, 22:10
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: nähe Aarau
Re: Haus überschreiben
Lasst euch unbedingt, ev. auch gemeinsam wenn das geht gut beraten. Wenn nun der Vater ins Heim kommt, wird das Haus bei der Ergänzungsleistung angerechnet. Besonders ab 2021 wird sich diesbezüglich viel ändern.
WAs die REnovationskosten betrifft. Es kann ja nicht sein, dass dein Schwiegervater das Haus überschrieben hat und nun er alles zahlen soll. Zahlt er eine Art Miete? Bekommt er EL? Um was für Renovationen handelt es sich denn?
WAs die REnovationskosten betrifft. Es kann ja nicht sein, dass dein Schwiegervater das Haus überschrieben hat und nun er alles zahlen soll. Zahlt er eine Art Miete? Bekommt er EL? Um was für Renovationen handelt es sich denn?
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe