Anspruch Mutterschaftsurlaub angestellt und selbstständig

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Chavva
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Anspruch Mutterschaftsurlaub angestellt und selbstständig

Beitrag von Chavva »

Eine Frage zum Anspruch auf den Mutterschaftsurlaub:
Ich arbeite zweigleisig: Ich bin sowohl Teilzeit angestellt als auch selbstständig in meiner eigenen GmbH. Von meinem Arbeitgeber erhalte ich einen Mutterschaftsurlaub, der über die gesetzliche Frist hinaus geht - das ist natürlich super! Nun ist es ja so, dass man den Anspruch auf den Mutterschaftsurlaub verliert, wenn man früher wieder zu arbeiten beginnt. Nun zu meiner Frage:
Gilt das sowohl für die Anstellung wie auch für meine Selbstständigkeit? Konkret: Kann ich mit meiner eigenen Firma wieder Kundentermine wahrnehmen und zeitgleich in meiner Teilzeitanstellung noch im Mutterschaftsurlaub bleiben? Oder erlischt damit auch dort der Anspruch auf den Mutterschaftsurlaub?
(Ich arbeite alleine in meiner GmbH, ich bin mir quasi selbst Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin).

Kennt sich da jemand damit aus? Ich habe zwar die Rechtsgrundlagen gelesen, bin aber nicht sicher, ob ich diese richtig verstehe. Meiner Meinung nach kann ich nicht zwei verschiedene Schienen fahren in der Anstellung und in der Selbstständigkeit. Ein Berufskollege meinte jedoch, das sei möglich.

Vielen Dank jetzt schon!
Sohn 01/2020
Sternchen 09/2021

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Schwups
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Re: Anspruch Mutterschaftsurlaub angestellt und selbstständig

Beitrag von Schwups »

Dauer der Mutterschaftsentschädigung
Die Ausgleichskasse entschädigt den Verdienstausfall bzw. Arbeitsausfall ab dem Tag der Geburt während höchstens 14 Wochen oder 98 Tagen. Nimmt die Mutter die Arbeit früher ganz oder teilweise wieder auf, endet der Anspruch vorzeitig. Bleibt das Kind nach der Geburt für mindestens drei Wochen im Spital, kann die Mutter beantragen, dass die Entschädigung erst beginnt, wenn das Kind nach Hause kommt.

Du darfst mit Deiner eigenen GmbH einfach erst nach 14 Wochen anfangen zu arbeiten, sonst endet der Anspruch vorzeitig.

Wenn die Ausgleichskasse vom anderen Arbeitgeber erfährt, dass Du bei der eigenen GmbH früher, d.h. vor Ablauf der 98 Tage, angefangen hast zu arbeiten, können die die Zahlungen an Deinen anderen Arbeitgeber einstellen und ob der dann noch länger und vor allem über die gesetzliche Frist zahlt, glaube ich nicht. Bei Deiner eigenen GmbH kannst Du sicher nach den 14 Wochen wieder arbeiten und musst nicht warten, bis der Mutterschaftsurlaub des anderen Arbeitgebers, der über das gesetzliche raus geht, zu Ende ist.
Meitli 12/05
Bueb 06/07

Alebri
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Re: Anspruch Mutterschaftsurlaub angestellt und selbstständig

Beitrag von Alebri »

Unterschreib bei Schwups! Während den gesetzlichen 14 Wochen darfst Du nirgends arbeiten - auch in Deiner Selbständigkeit nicht. Sonst erlischt Dein Anspruch auf Mu-Entschädigung.

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Enzian
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Re: Anspruch Mutterschaftsurlaub angestellt und selbstständig

Beitrag von Enzian »

Du bist genaugenommen nicht selbstständig, auch wenn du deine eigene GmbH hast. In einer GmbH (wie auch in einer AG) sind die geschäftsführenden Unternehmer genaugenommen angestellt bei der GmbH. Das heisst, für dich gelten wie oben schon gesagt, die Gesetze wie für alle anderen auch, wenn du zu arbeiten beginnst, können sie dir die Leistungen streichen.

Chavva
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Re: Anspruch Mutterschaftsurlaub angestellt und selbstständig

Beitrag von Chavva »

Vielen herzlichen Dank für alle eure kompetenten Antworten! Das entlastet mich gerade sehr, dass ich es jetzt wirklich weiss und nicht nur 'vermuten' kann, ob ich es richtig verstehe.
Sohn 01/2020
Sternchen 09/2021

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