Ich habe noch eine Frage:
Weiss jemand, wem die Waisenrente AHV und PK wirklich gehört? Meine Tochter wird dieses Jahr volljährig, ist jedoch noch in Ausbildung (wird noch länger dauern, da Studium). Ich habe die Auskunft erhalten, dass die Rente nach Erreichen der Volljährigkeit immer noch an mich ausbezahlt wird, jedoch durch meine Tochter selber zu versteuern sein wird. Ist vielleicht eine komische Frage, aber wem gehört denn die Rente? Kann ich die Rente für Ihren Unterhalt verwenden oder gehört sie ihr und ich muss sie ihr auszahlen? Wie ist das rechtlich?
Danke viel Mal für eure Antworten.
Hunki
Waisenrente AHV / PK
Moderator: conny85
Re: Waisenrente AHV / PK
Wie es rechtlich ausschaut, weiss ich nicht. Mein Sohn (19) ist im Studium; er bekommt seit seinem 18. Geburtstag die Rente auf sein Konto überwiesen, das habe ich so veranlasst (da er ja keinen Lohn hat).
Die Zwillinge sind in der Lehre, bei ihnen werde ich die Rente weiterhin für den Unterhalt einsetzen, bis sie die Lehre fertig haben. Sie müssen mir nichts vom Lehrlingslohn abgeben und ich komme für ausserordentliche Kosten (z.B. Notebook, Handy...) auf. Einen Teil des Lehrlingslohnes müssen sie sparen, z.B. für die Autoprüfung.
Die Zwillinge sind in der Lehre, bei ihnen werde ich die Rente weiterhin für den Unterhalt einsetzen, bis sie die Lehre fertig haben. Sie müssen mir nichts vom Lehrlingslohn abgeben und ich komme für ausserordentliche Kosten (z.B. Notebook, Handy...) auf. Einen Teil des Lehrlingslohnes müssen sie sparen, z.B. für die Autoprüfung.
In Ruhe gelassen werden ist gut.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.
Re: Waisenrente AHV / PK
Die Rente "gehört" nach Volljährigkeit grundsätzlich ihr. Wenn Du sie ergänzend unterstützt, was ich annehme, ist diese Einnahme in ihrem Budget natürlich anzurechnen. Ab Volljährigkeit muss sie auch die Rente selbst versteuern.
Im Prinzip müsste die Ausgleichskasse die Rente an deine Tochter ausrichten, auf Antrag kann sie aber auch weiterhin an Dich ausbezahlt werden.
Im Prinzip müsste die Ausgleichskasse die Rente an deine Tochter ausrichten, auf Antrag kann sie aber auch weiterhin an Dich ausbezahlt werden.