Nach Kündigung eines Arbeitsnehmers, gehts nun leider unschön zu und her. Dieser hat sehr viele Stunden gearbeitet, unangeordnet, aber Chef wusste Bescheid, dass er so lange da ist. Nun war der Abgang unschön und nun verlangt er die Stunden ausbezahlt. Jedoch hat er einen Vertrag unterschrieben, der die Mehrstunden wegbedingt, mit dem Zusatz, dass dafr Weihnachtsferien und paar Brückentage so kompensiert werden.
Also die Auszahlung der Überstunden kann er sicher nicht verlangen, dies ist geregelt. Aber wie siehts mit Überzeit aus? So wie ich gelesen habe, kann man diese nicht wegbedingen. Liege ich da richtig? Und gelten die Überstunden als angeordnet, da Chef wissen musste, dass der AN viele Stunden arbeitet?
Streit um Überzeit
Moderator: conny85
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Re: Streit um Überzeit
Das kommt natürlich drauf an, was vereinbart wurde. Was steht denn in dem Vertrag? Wenn da dann drin steht, die Anstellung wird auf dann und dann beendert, damit sind alle Überzeit und Ferienguthaben abgegolten, dann ist das natürlich so.
Um was geht es überhaupt? Ich komme bei denen Begriffen nicht ganz nach: Ich kenne es nur aus dem öffentlichen Recht. Da wird unterschieden zwischen Mehrzeit (positiver Gleitzeisaldo innerhalb der vorgegebenen Zeit, also zB Mo-Fr jeweils von 6-20 Uhr) und Überzeit (Arbeitszeit ausserhalb dieses Rahmens. Letzteres muss angeordnet sein. Wobei, wenn der Chef es jahrelang gewusst und geduldet hat, es dann auch als angeordnet gelten würde. Es muss kompensiert werden. Auszahlungen gibt es nur im Ausnahmefall.
In der Regel läuft es darauf hinaus, dass der letzte Arbeitstag eine ganze Weile vor dem offiziellen Vertragsende ist, wenn Zeitguthaben (Gleitzeit oder Überzeit) und Ferien noch kompensiert werden müssen.
Um was geht es überhaupt? Ich komme bei denen Begriffen nicht ganz nach: Ich kenne es nur aus dem öffentlichen Recht. Da wird unterschieden zwischen Mehrzeit (positiver Gleitzeisaldo innerhalb der vorgegebenen Zeit, also zB Mo-Fr jeweils von 6-20 Uhr) und Überzeit (Arbeitszeit ausserhalb dieses Rahmens. Letzteres muss angeordnet sein. Wobei, wenn der Chef es jahrelang gewusst und geduldet hat, es dann auch als angeordnet gelten würde. Es muss kompensiert werden. Auszahlungen gibt es nur im Ausnahmefall.
In der Regel läuft es darauf hinaus, dass der letzte Arbeitstag eine ganze Weile vor dem offiziellen Vertragsende ist, wenn Zeitguthaben (Gleitzeit oder Überzeit) und Ferien noch kompensiert werden müssen.
Re: Streit um Überzeit
Ist wahrscheinlich schwierig ohne Vertrag zu sehen. Einige unserer Mitarbeiter haben keine Überstundenkompensation zugute gemäss Vertrag. Aber ich frage mich eben, ob das gleiche auch bei Überzeit gilt oder eben nicht (Überzeit ist alles was über Höchstarbeitszeit raus geht)
Re: Streit um Überzeit
Grundsätzlich ist es schon so, dass Überzeit nicht wegbedungen werden kann. Es gibt aber schon Ausnahmen, zb Leitender Angestellter, aber auch hier müssen Bedingungen erfüllt sein.
Grundsätzlich sind arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen immer schwierig.
Ich würde mich an eurer Stelle an eine Fachperson wenden.
Aus der Ferne ohne Vertragsdetails oder Branche zu wissen ist eine Beurteilung schwierig.
Grundsätzlich sind arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen immer schwierig.
Ich würde mich an eurer Stelle an eine Fachperson wenden.
Aus der Ferne ohne Vertragsdetails oder Branche zu wissen ist eine Beurteilung schwierig.