Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

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Moderator: conny85

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sonrie
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von sonrie »

Die Abmessungen von bettwäsche ist ja das nächste Thema zum wundern! Nicht nur dass die ländertechnisch unterschiedlich sind, dann gibts auch noch separate Masse von gewissen äden (wie zb Ikea) :roll:

Unser leben wäre viel simpler wenn gewisse Dinge wie Bettwäsche, Masseinheiten und Steckdosentypen standardisiert wären ;-)
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sonrie
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von sonrie »

und grad noch was zum wundern: "unsere" ukrainische Flüchtlingsfamilie hat Nachwuchs bekommen und das Zivilstandesamt verlangt nun von den Eltern JE eine GeburtSurkunde, die nicht älter als 6 Monate sein darf. :lol:

Ja sicher, die fliegen nun schnell mal nach Hause und gehen dort aufs Amt, damit sie ihre Dokumente aktualisieren lassen können ..... :roll:
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danci
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von danci »

@ Sonrie
Mein täglich Brot......als würde sich die Geburt (Ort? Datum? Name?) ändern, wenn die Geburtsurkunde älter ist. Beim Familienschein verstehe ich es ja, aber Geburtsurkunde. Glaube mir, wegen solchem Blödsinn kann man JAHRE! verplämpern, wo Kinder nicht eingetragen werden oder jemand einen Namen nicht ändern kann o.ä. Und bei anderen Fällen geht es sehr schnell. Je nach gesundem Menschenverstand der Zivilstandesbeamten. Botschaften können übrigens helfen.
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sonrie
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von sonrie »

@danci: ich kann mich echt nicht erinnern, dass ich meine geburtsurkune je hätte aktualisieren hab lassen... muss mir das mal anschauen. Hab die jetzt mal gechallenged, wie sie das denn mit Flüchtlingen aus einem Kriegsgebiet zu handhaben gedenken....

Die ukrainische Botschaft ist quasi nicht erreichbar, wenn dann nur per email und antwortet prinzipiell nur mit Standardtexten auf ukrainsich (in kyriller schrift ;-)) I am lovin' it!
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Netterl
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von Netterl »

Bettwäschengröße ! Ich liebe die Übergröße! 155cm x 220 cm hat mittlerweile jedes Familienmitglied. Aber da hatte es auch gedauert, bis man sich die Industrie da auf eine Größe verständigt hatte.
Wo wir dann bei meinem Lieblingsthema wären: Warum gibt es keine einheitliche Bahnsteighöhe in Deutschland???

Körpergröße. Hm, was soll ich sagen. Nordisch groß? Keine Ahnung, meine Vorfahren stammen wohl aus Kroatien und meine Familie ist relativ großgewachsen. Ich war fast immer die Größte in der Klasse, wobei ich mittlerweile 178cm für Frauen nicht (mehr) so außergewöhnlich finde.
Aber damals als Tennie mit Schuhgröße 40/41 war das nicht lustig. Da gabs kaum Frauenschuhe
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lafourmi
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von lafourmi »

sonrie hat geschrieben: Do 23. Jun 2022, 15:40 und grad noch was zum wundern: "unsere" ukrainische Flüchtlingsfamilie hat Nachwuchs bekommen und das Zivilstandesamt verlangt nun von den Eltern JE eine GeburtSurkunde, die nicht älter als 6 Monate sein darf. :lol:

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Meine Geburtsurkunde ist 43 Jahre alt… Habe noch nie eine neuere gebraucht oder bekommen…
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danci
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von danci »

sonrie hat geschrieben: Do 23. Jun 2022, 16:17 @danci: ich kann mich echt nicht erinnern, dass ich meine geburtsurkune je hätte aktualisieren hab lassen... muss mir das mal anschauen. Hab die jetzt mal gechallenged, wie sie das denn mit Flüchtlingen aus einem Kriegsgebiet zu handhaben gedenken....
Ich glaube auch nicht, mag mich auf jeden Fall nicht erinnern, aber bei manchen! Ämtern besteht das Problem dann, wenn Du das erste Mal einen Eintrag machen musst (Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, evtl. Einbürgerung?), dann müssen sie dich in der Schweiz erst eintragen in das Zivilstandsregister und dafür wollen sie die Dokumente neu und im Original. Für gebürtige Schweizer*innen ist das kein Problem, denn sie sind ohnehin seit Geburt eingetragen. Ausländer*innen hingegen eben nicht. Und wenn jemand die Frechheit besitzt zwei Nationalitäten zu haben, ist das Chaos perfekt. Selbstverständlich läuft das bei jedem Kanton und teilweise an jedem Zivilstandesamt anders. :lol: :lol: Wäre ja sonst langweilig.

Ich hatte mal einen 4-jährigen! ohne Geburtsschein: Der Vater war noch verheiratet, aber im Ausland geheiratet, also nicht im Zivilstandesregister aufgenommen. Um aufgenommen zu werden, hätte es die Unterschrift und die Dokumente seiner Noch-Ehefrau gebraucht. Diese war nicht bereit, da Hand zu bieten. Sprich, Vater konnte nicht registriert werden und damit auch das Kind nicht. Ich bin fast wahnsinnig geworden, bis wir es geschafft hatten. Und als mir das Gericht in der Scheidung dann noch sagte, ich hätte keinen Geburtsschein des Kindes vorgelegt und damit nicht bewiesen, dass er nochmals Vater geworden ist (war für die Alimente relevant), hätte ich schreien können :roll: Zum Glück schaffte ich es doch noch, das glaubwürdig darzulegen.

Zum Glück war sein Heimatland vernünftiger und obwohl es eigentlich einer Schweizer Geburtsurkunde fürs Kind gebraucht hätte (da in der CH geboren) stellten sie ihm zumindest Papiere aus.

sonrie hat geschrieben: Do 23. Jun 2022, 16:17
Die ukrainische Botschaft ist quasi nicht erreichbar, wenn dann nur per email und antwortet prinzipiell nur mit Standardtexten auf ukrainsich (in kyriller schrift ;-)) I am lovin' it!
Auch das kenne ich und schicke die Leute dann direkt vorbei. Aber wir sind etwas näher an Bern als ihr :wink: E-Mail ist schwierig, wobei die Familie sollte ja kyrillisch lesen können? Einfach immer wieder anrufen, bis es klappt. :roll: Gilt zumindest für die Meisten.

Auf alle Fälle: Viel Glück und viele Nerven! :wink:
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von sonrie »

ja, die können schon kyrillisch lesen, ich kanns auch via google translate übersetzen - nur helfen irgendwelche standardtexte nicht weiter, wenns um spezifische Fragen geht ;-)

@geburtsurkunde: ich hab auf dem selben zivilstandsamt geheiratet und meine Kinder auch da bekommen und komm ja auch aus dem Ausland - muss heute mal schauen ob ich eine neuere geburtsurkunde habe als angenommen ;-) Und falls ja, ob da immer noch derselbe jahrgang drin steht oder ob ich nun wieder 35 bin ;-)
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von Netterl »

Du hast Deine Kinder auf dem Zivilstandesamt bekommen??? wunder :lol:
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Helena
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von Helena »

Man kann Geburtsurkunden erneuern? Wofür denn das????

sonrie
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von sonrie »

Netterl hat geschrieben: Do 23. Jun 2022, 16:49 Du hast Deine Kinder auf dem Zivilstandesamt bekommen??? wunder :lol:
:lol: :lol: :lol:
das wärs noch gewesen!!!!
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danci
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von danci »

@ Netterl
:lol: :lol: :lol:

@ Sonrie
Ich weiss, dass wir bei der Heirat (in der Schweiz) eine neue Geburtsurkunde für meinen Mann brauchten. Für mich nicht, da ich bereits Schweizerin war. Was ich aber nicht mehr weiss, ist ob ich bei der Einbürgerung eine neue bringen musste. Ich glaube ja.

@ Helena
Siehe oben :mrgreen: In der Schweiz gibt es ja den Familienschein, das ist im Übrigen etwas, das ich so aus dem Ausland noch nie gesehen hätte. Für gewisse Handlungen, z. Bsp. Scheidung, brauchst Du ebenfalls einen aktuellen, max. 6 Monate alten. Dieser gilt dann quasi als Ersatz für Geburtsscheine der gesamten Familie und den Eheschein. Wer keinen Familienschein hat, weil eben Ausländer, im Ausland geheiratet und auch die Kinder im Ausland bekommen, der muss die Papiere für z. Bsp. eine Scheidung einzeln einreichen. Im Original und aktuell. Die Scheidung ist nicht der einzige Fall. Auch zum Beispiel, wenn Du zwei Staatsangehörigkeiten hast, Deine Kinder nur Schweizer Bürger und Du sie im Heimatland auch anmelden lassen willst. Oder Dich eben neu ins Zivilstandesregister aufnehmen lassen musst. Als Schweizerin wirst Du das höchstens mal brauchen, wenn Du ins Ausland ziehst und das Land den Familienschein nicht akzeptiert. Ansonsten vermutlich nie.
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von ChrisBern »

lafourmi hat geschrieben: Do 23. Jun 2022, 16:33
sonrie hat geschrieben: Do 23. Jun 2022, 15:40 und grad noch was zum wundern: "unsere" ukrainische Flüchtlingsfamilie hat Nachwuchs bekommen und das Zivilstandesamt verlangt nun von den Eltern JE eine GeburtSurkunde, die nicht älter als 6 Monate sein darf. :lol:

Ja sicher, die fliegen nun schnell mal nach Hause und gehen dort aufs Amt, damit sie ihre Dokumente aktualisieren lassen können ..... :roll:
Meine Geburtsurkunde ist 43 Jahre alt… Habe noch nie eine neuere gebraucht oder bekommen…
Ah doch, fürs Heiraten brauchte ich tatsächlich eine Geburtsurkunde, die nicht älter als 6 Monate ist (Deutschland). Konnte man aber online bestellen, war in dem Fall kein Problem. Allerdings haben die in der Ukraine sicher besseres zu tun...

Bei einer Kollegin von mir (D) hat sich die Geburtsurkunde geändert, weil sie mit 10 adoptiert wurde, wenn ich das richtig erinnere. Ich weiss aber nicht, in welchen Fällen es sonst Anpassungen an der Geburtsurkunde geben könnte.

Edit: und ich meine, für die Anmeldung meiner Kinder in der Schweiz brauche ich auch wieder eine neue Geburtsurkunde. Jedenfalls erinnere ich mich, dass ich in meiner Geburtsstadt schon ein paar mal Urkunden bestellt habe und mein Mann auch, und meine immer 10 mal so schnell da sind. ;-)

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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von sonrie »

Habs grad nachgeschaut, ich hab eine Geburtsurkunde von 2002, damals erneuert aufgrund einer Namenanderung, was Sinn macht (hatte ich total vergessen :oops: ).
Aber ich bin 2008 nach CH gezogen und musste hier scheinbar nie eine ganz aktuelle bringen 🤷‍♀️
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von Sternli05 »

Also ich brauchte keinen neuen Familienschein für die Scheidung. War immer noch der Gleiche wie bei der Heirat, wurde nie aktualisiert.

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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von Helena »

Also wenn ich mich scheiden lasse, muss ich das Familienbüechli VORHER erneuern lassen? Nachher muss ich ja sowieso??? Und bei jeder Geburt krieg ich da ja eh ne neue Einlage?

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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von Helena »

sonrie hat geschrieben: Do 23. Jun 2022, 17:42 Habs grad nachgeschaut, ich hab eine Geburtsurkunde von 2002, damals erneuert aufgrund einer Namenanderung, was Sinn macht (hatte ich total vergessen :oops: ).
Aber ich bin 2008 nach CH gezogen und musste hier scheinbar nie eine ganz aktuelle bringen 🤷‍♀️
Ja aber dein Geburtsurkundenname ändert sich ja nicht mit der Namensänderung? Du bist ja dann immernoch als Vreni Müller zur Selt gekommen, auch wenn du nun Vreni Hugentobler heisst? :lol:

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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von ChrisBern »

Helena hat geschrieben: Do 23. Jun 2022, 18:50
sonrie hat geschrieben: Do 23. Jun 2022, 17:42 Habs grad nachgeschaut, ich hab eine Geburtsurkunde von 2002, damals erneuert aufgrund einer Namenanderung, was Sinn macht (hatte ich total vergessen :oops: ).
Aber ich bin 2008 nach CH gezogen und musste hier scheinbar nie eine ganz aktuelle bringen 🤷‍♀️
Ja aber dein Geburtsurkundenname ändert sich ja nicht mit der Namensänderung? Du bist ja dann immernoch als Vreni Müller zur Selt gekommen, auch wenn du nun Vreni Hugentobler heisst? :lol:
Ich meine eben, bei meiner Kollegin auf der Geburtsurkunde ist der Name des adoptivvaters drauf als ihr Nachname. Ich erinnere mich aber nicht mehr genau, on der originale Geburtsname noch draufstand. Jedenfalls standen wirklich andere Informationen drauf verglichen mit der originalen Urkunde direkt nach Geburt.

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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von sonrie »

Helena hat geschrieben: Do 23. Jun 2022, 18:50
sonrie hat geschrieben: Do 23. Jun 2022, 17:42 Habs grad nachgeschaut, ich hab eine Geburtsurkunde von 2002, damals erneuert aufgrund einer Namenanderung, was Sinn macht (hatte ich total vergessen :oops: ).
Aber ich bin 2008 nach CH gezogen und musste hier scheinbar nie eine ganz aktuelle bringen 🤷‍♀️
Ja aber dein Geburtsurkundenname ändert sich ja nicht mit der Namensänderung? Du bist ja dann immernoch als Vreni Müller zur Selt gekommen, auch wenn du nun Vreni Hugentobler heisst? :lol:
Nein, nicht durch Heirat. Ich hab die Schreibweise meines Geburtsnamens ändern bzw. berichtigen lassen. ;-)
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von Helena »

Ahaaaa. Das ist was anderes. Also Müller zu Mueller😁.

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