Inhalt Mailbox nach Kündigung (Mailarchiv) Zugriff nach Austritt

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Vaena
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Inhalt Mailbox nach Kündigung (Mailarchiv) Zugriff nach Austritt

Beitrag von Vaena »

Guten Morgen

Mal ne Frage, wenn man gekündigt hat (Selber) und man den letzten Arbeitstag hatte, ist es dann rechtens, dass der Ex-Arbeitgeber Zugriff auf den Mail-Archiv-Ordner hat und jederzeit ALLE Mails vom ehemaligen Mitarbeiter einsehen kann/darf?
Geht das nicht unter Datenschutz und ist somit nicht rechtens?

Dazu, wenn der (ex)Mitarbeiter emails gelöscht hat, werden die im Mailarchiver trotzdem gespeichert und sind somit nicht gelöscht... dh. ALLES wird aufbewahrt... Darf das gemacht werden oder nicht?

Wer weiss was und welcher Paragraph ist hierfür zuständig?

Danke euch
LG
vaena

sonrie
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Re: Inhalt Mailbox nach Kündigung (Mailarchiv) Zugriff nach Austritt

Beitrag von sonrie »

schau mal hier:
https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/hom ... 1187407941

so wie ich das lesen dürfen Emails (je nachdem wie relevant für die Buchführung) bis zu 10 jahre aufbewahrt werden, der AG hat aber kein recht an Emails die als "privat" gekennzeichnet wurden.
Du findest auf der Seite auch einen Link zu Datenschutzgesetz.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")

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Vaena
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Re: Inhalt Mailbox nach Kündigung (Mailarchiv) Zugriff nach Austritt

Beitrag von Vaena »

danke...
hab die antwort gefunden:
Unter welchen Bedingungen darf der Arbeitgeber auf das elektronische Postfach eines Angestellten, der die Firma verlassen hat, zugreifen?
Wenn ein Angestellter die Firma verlässt, muss ihm die Möglichkeit gegeben werden, alle privaten Elemente aus seinem Postfach mitzunehmen (genauso wie alle anderen persönlichen Daten). Die geschäftlichen Elemente, die weiterhin benötigt werden oder noch in Bearbeitung sind, sind an den Stellvertreter oder zuständigen Vorgesetzten weiterzuleiten. Am Ende des letzten Arbeitstags des betreffenden Angestellten wird sein Postfach geleert und blockiert.
somit darf nicht die gesamte mailbox gesichert werden, sondern nur das, was ich sozusagen geschäftlich hinterlasse... na dann klär ich mal mit der IT, wie wir das lösen!
ich war lange krank, hab meine krankheitsgeschichte teilweise über die geschäftsemail abgehandelt, und das geht einfach niemanden etwas an!

sonrie
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Re: Inhalt Mailbox nach Kündigung (Mailarchiv) Zugriff nach Austritt

Beitrag von sonrie »

Du hast deine Krankheitsgeschichte über eine Firmenemailadresse abgewickelt? :shock: Hast du diese denn nicht gelöscht bevor du aus dem Unternehmen ausgeschieden bist?
"Nicht sichern" bzw. aus dem Archiv löschen können sie diese wohl nur, wenn du sie irgendwie gekennzeichnet hast.
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Vaena
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Re: Inhalt Mailbox nach Kündigung (Mailarchiv) Zugriff nach Austritt

Beitrag von Vaena »

sicher lösch ich die. aber unser mailarchiv ist so eingestellt, dass alles abgespeichert wird und das gelöschte so jedesmal wieder hergestellt wird!
und ich bin noch im unternehmen und trete in 3 monaten aus! und ich hab gestern gelöscht, schwupps, das zeug wurde über nacht wieder hergestellt!

Joeyita
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Re: Inhalt Mailbox nach Kündigung (Mailarchiv) Zugriff nach Austritt

Beitrag von Joeyita »

Gibt es einen speziellen Grund, wieso du das über die Geschäfts-Email hast laufen lassen?
Stolzes Buebemami - November 2015 und März 2018

Mialania
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Re: Inhalt Mailbox nach Kündigung (Mailarchiv) Zugriff nach Austritt

Beitrag von Mialania »

Ich hätte es so wie sonrie erklärt hat gesagt.

Die Frage ist, wie lange deine Firma Backups macht, dann spielt es eh keine Rolle, ob du etwas gelöscht hast oder nicht, da man es wieder herstellen kann. Sie haben aber keine Berechtigung, deine Mails anzusehen, ausser, du berechtigst sie dazu schriftlich.

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