Gibt es hier jemand der in der Personalabteilung arbeitet und sich sehr gut mit der Stundenlohn-Anstellung und deren Gesetzeslage auskennt?
Ich bin Bibliothekarin, im Stundenlohn angestellt und meine Arbeitgeberin ist eine Stiftung Diese behauptet nun, dass die Stundenlohn-Abrechnung nur bei unregelmässigen Arbeitseinsätzen gestattet sei. Wenn wir eine gewisse Regelmässigkeit im Arbeitsplan hätten, dürften sie von Gesetzes wegen dies nicht mehr so machen und müssten uns alle auf Fix-Lohn umstellen. Ich habe das so noch nie gehört, und finde dazu auch nichts im Netz, ich kann mir nicht vorstellen dass das so stimmt. Weiss das jemand genau wie da die Voraussetzungen für diese Abrechnungsart ist? Ich möchte nicht unvorbereitet an dieses Gespräch gehen.
Ich möchte zur Zeit die Fixlohnanstellung nicht, ich arbeite nur 20%-25% und diese stundenweise verstückelt durch die ganze Woche. Bisher hat unsere Leiterin den Plan gemacht und wir waren untereinander immer sehr flexibel. Ich befürchte dass der Stiftungsrat uns nach dieser Änderung ständig befiehlt, wie wir arbeiten müssen, obwohl sie vom Bibliothekswesen null Ahnung haben. Zudem ist die Abrechnung für sie einfacher, bisher haben sie einiges nicht beachtet, das kam nun raus und ich denke dass sie deshalb so schnell wie möglich diese Änderung möchten, weil sie es die letzten 30 Jahre falsch gemacht haben.
Und dazu kommt dass wir sehr wohl unregelmässig arbeiten, nur 1-2 Tage sind meistens fix, aber nicht mal das immer, und bei Events oder wenn Schulklassenbesuche anstehen sind diese meist ausserhalb der Öffnungszeiten und da müssen wir ja auch flexibel sein und mal spontan zum Arbeiten kommen.
Sie wollen diese Änderung ab sofort also schon im Januar und hoffen nun natürlich auf unsere Zustimmung, ansonsten läufts auf eine Änderungskündigung raus, und dann müssten sie ja wieder Fristen einhalten, darin sind sie allgemein sehr schlecht.
Vielen Dank schon mal