Mieterhöhung bei Zuzug des neuen Partners. Wichtig !

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Fabii_92
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Mieterhöhung bei Zuzug des neuen Partners. Wichtig !

Beitrag von Fabii_92 »

Hallo Zusammen

Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern.
Mein Freund möchte demnächst bei uns einziehen. (Mit 2 Hunden)
Wir alle freuen uns riesig.

Wenn da nicht ein Problem wäre.

Wir wohnen im Elternhaus meines Exmannes.
Wir haben das Wohnrecht bis unser Sohn 20 Jahre alt wird.
Zu 1600.- inkl. Nebenkosten (wurde vom Gericht so berechnet!)
Dies wird mit meinem Alimenten verrechnet.

Mein Exmann hat nun meinem Freund gesagt, für 1000.-/Monat kann er ebenfalls einziehen.

Viele Leute aus unserem Umfeld sagen, dass sei viel zu teuer. (Auch wenn mein Freund in seiner aktuellen Wohnung mehr bezahlt)
Alle meinen, ja nicht mehr als 500-600.- / Monat .

Meine Mutter lebt in der Einlegerwohnung im selben Haus und bezahlt auch noch Miete von 1150.- .

Mit "1000.-" zusätzlich von meinem Freund, hätte mein Exehemann also 3750.- Miete pro Monat.

Dazu kommt noch, dass eine Solaranlage auf dem Dach ist, die viel Kosten abdeckt.
Ein Speicher ist ebenfalls vorhanden.

Hypothek haben wir noch gemeinsam abgeschlossen für 1,05% für die nächsten 8 Jahre. (Also ca 500.-/Monat)

Das Haus ist etwas "älter" 35 jährig und wurde noch nie renoviert..ist alleinstehend und in einer ruhigen Umgebung, mit viel Umschwung & nah zum Wald.

Sind die 1000.- nun gerechtfertigt oder nicht ?

Ich suche hier nun dringends um Rat & hoffe Ihr könnt mir helfen.
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Loulu
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Re: Mieterhöhung bei Zuzug des neuen Partners. Wichtig !

Beitrag von Loulu »

Rechtlich kenne ich mich leider nicht aus.
Aber warum kann er die Miete erhöhen wenn jemand in die gleiche Wohnung einzieht für welche du ja schon Miete bezahlst ? Erscheint mir seltsam.
Und wenn du beim Gericht nachfragst ?
Je nach Lage und Grösse eines Hauses ist eine Miete von 2600 Fr sicher nicht unüblich.
Auch wenn er nur so geringe Hypothekenkosten hat. Das tut ja nichts zur Sache. Ist einfach sein Glück.

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danci
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Re: Mieterhöhung bei Zuzug des neuen Partners. Wichtig !

Beitrag von danci »

Dir steht das Wohnrecht zu und so entscheidest grundsätzlich Du, wer da wohnt. Dein Freund gilt als Untermieter. Um einen Untermieter aufzunehmen, brauchst du die Zustimmung des Vermieters. Dieser kann die Zustimmung aber nur verweigern, wenn er trifftige Gründe dafür hat. Diese sind wie folgt:

- der Mieter weigert sich, dem Vermieter die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben
- die Bedingungen der Untermiete sind im Vergleich zu denjenigen des Hauptmietvertrags missbräuchlich
- dem Vermieter aus der Untermiete entstehen wesentliche Nachteile

Missbräuchlich wäre es eher sich daran zu bereichern, dass er einzieht. Nachteile entstehen ihm vermutlich auch nicht (evtl. je nach Hunderasse?). Da sehe ich wenig Chancen Deines Ex-Mannes. Ausgeschlossen ist es aber nicht. V.a. spricht halt umgekehrt zu seinen Gunsten, dass die CHF 1'600 vermutlich nicht marktüblich sind, sondern ein entgegenkommen aufgrund gemeinsamer Kinder und ein Mischrechnung mit den Alimenten (bezahlst Du mehr, ist Dein Bedarf höher und er muss mehr Alimente bezahlen).

Was jedoch nicht ausgeschlossen ist, ist dass er die Alimente reduzieren kann, weil Du ja die CHF 1'600 nicht mehr alleine bezahlen musst und so die Anrechnung auch nicht korrekt ist. Da Du noch zwei Kinder hast, wäre eine Aufteilung zwei Drittel für Dich, ein Drittel Dein Freund angemessen. Das wären dann CHF 533.- für Deinen Freund. Zudem hast Du durch das zusammenziehen auch sonst weniger Ausgaben. Das wäre längerfristig eine Reduktion der Alimente von 100.00 - max. 500.- nach einigen Jahren. Unter dem Strich würde ich daher einer Zahlung Deines Freundes von CHF 600.00 bis 800.00 zustimmen, jedoch nur, wenn gleichzeitig festgehalten wird, dass das berücksichtigt wurde und dein Ex-Mann NICHT noch Alimente reduzieren lassen kann. Dann wisst ihr, woran ihr seid und habt Eure Ruhe.
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Schwups
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Re: Mieterhöhung bei Zuzug des neuen Partners. Wichtig !

Beitrag von Schwups »

Speziell ist, dass es inkl. Nebenkosten ist. D.h. er übernimmt u.a. die Wasser- und Stromrechnungen. Bei 4 Personenbelegung sind die höher als bei 3. Für Fr. 1'600.00 inkl. Nebenkosten bekommst Du nie ein Haus mit viel Umschwung, auf wenn es eine Einliegerwohnung hat, auf dem freien Markt. Er hat auch in die Solaranlage investiert und aufgrund des Alters der Hauses werden noch einige Investitionen anstehen, solange Du das Wohnrecht hast.
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Fabii_92
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Re: Mieterhöhung bei Zuzug des neuen Partners. Wichtig !

Beitrag von Fabii_92 »

Schwups hat geschrieben: Mo 1. Mai 2023, 10:29 Speziell ist, dass es inkl. Nebenkosten ist. D.h. er übernimmt u.a. die Wasser- und Stromrechnungen. Bei 4 Personenbelegung sind die höher als bei 3. Für Fr. 1'600.00 inkl. Nebenkosten bekommst Du nie ein Haus mit viel Umschwung, auf wenn es eine Einliegerwohnung hat, auf dem freien Markt. Er hat auch in die Solaranlage investiert und aufgrund des Alters der Hauses werden noch einige Investitionen anstehen, solange Du das Wohnrecht hast.
Die Miete wurde vom Gericht festgelegt.
In die Solaranlage habe ich ebenfalls meine Säule 3a inverstiert. Er ist nun Alleineigentümer.
Das mein Freund etwas an die Miete drangeben muss ist eig. Klar. Aber gleich 1000.-?
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Fabii_92
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Re: Mieterhöhung bei Zuzug des neuen Partners. Wichtig !

Beitrag von Fabii_92 »

danci hat geschrieben: Mo 1. Mai 2023, 10:13 Dir steht das Wohnrecht zu und so entscheidest grundsätzlich Du, wer da wohnt. Dein Freund gilt als Untermieter. Um einen Untermieter aufzunehmen, brauchst du die Zustimmung des Vermieters. Dieser kann die Zustimmung aber nur verweigern, wenn er trifftige Gründe dafür hat. Diese sind wie folgt:

- der Mieter weigert sich, dem Vermieter die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben
- die Bedingungen der Untermiete sind im Vergleich zu denjenigen des Hauptmietvertrags missbräuchlich
- dem Vermieter aus der Untermiete entstehen wesentliche Nachteile

Missbräuchlich wäre es eher sich daran zu bereichern, dass er einzieht. Nachteile entstehen ihm vermutlich auch nicht (evtl. je nach Hunderasse?). Da sehe ich wenig Chancen Deines Ex-Mannes. Ausgeschlossen ist es aber nicht. V.a. spricht halt umgekehrt zu seinen Gunsten, dass die CHF 1'600 vermutlich nicht marktüblich sind, sondern ein entgegenkommen aufgrund gemeinsamer Kinder und ein Mischrechnung mit den Alimenten (bezahlst Du mehr, ist Dein Bedarf höher und er muss mehr Alimente bezahlen).

Was jedoch nicht ausgeschlossen ist, ist dass er die Alimente reduzieren kann, weil Du ja die CHF 1'600 nicht mehr alleine bezahlen musst und so die Anrechnung auch nicht korrekt ist. Da Du noch zwei Kinder hast, wäre eine Aufteilung zwei Drittel für Dich, ein Drittel Dein Freund angemessen. Das wären dann CHF 533.- für Deinen Freund. Zudem hast Du durch das zusammenziehen auch sonst weniger Ausgaben. Das wäre längerfristig eine Reduktion der Alimente von 100.00 - max. 500.- nach einigen Jahren. Unter dem Strich würde ich daher einer Zahlung Deines Freundes von CHF 600.00 bis 800.00 zustimmen, jedoch nur, wenn gleichzeitig festgehalten wird, dass das berücksichtigt wurde und dein Ex-Mann NICHT noch Alimente reduzieren lassen kann. Dann wisst ihr, woran ihr seid und habt Eure Ruhe.

Wir haben keine Konkubinatsklausel im Scheidungsvertrag. Das heisst er kann die Alimente nicht reduzieren, ansonsten müsste es im Vertrag stehen.
Zuerst hatten wir eine in der Vorlage, dann haben wir uns aber darauf geeinigt sie wegzulassen.
Deshalb sagen mein Freund und ich auch, wenn er einzieht dann bezahlt er auch Miete.
Meine Frage ist wirklich nur, welcher Betrag ist angemessen.

Das Haus ist wirklich gross, mit Garage, viel Umschwung, alleinstehend.
Was halt dazukommt ist, dass das Haus bald 35 Jahre alt ist und einige Sachen Sarnierungsbedarf haben..
zB. Bei den Fenstern haben wir solch ein "Zugband System" um die Storen hoch und runterzulassen.
Im Wohnbereich & im Schlafzimmer unseres Sohnes kann man diese nicht mehr richtig benutzen. (Tageslicht dringt nur noch zur Hälfte rein)
Badzimmer das an einigen Stellen beim "Tever" graut..(wissen nicht ob vielleicht Schimmel unter dem Holz ist?)
Wasserhähnen die nicht mehr dicht sind, ect..
Ist ja auch klar, dass diese Sachen langsam kommen, nach 35 Jahren.
Die Frage ist auch habe ich Anspruch auf solche Ersetzungen/Reperaturen ?
Er sagt "ich kann ja nicht renovieren, wenn ich nicht mehr Miete bekomme."

Bezüglich den Hunden macht mein Exmann kein Theater, da er selbst mit einem Hund aufgewachsen ist. Er kennt die Hunde meines Freundes auch schon gut & weis dass sie nichts kaputt machen (Kratzen an zB. Küche, Wänden.. )
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annegretli74
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Re: Mieterhöhung bei Zuzug des neuen Partners. Wichtig !

Beitrag von annegretli74 »

https://www.mieterverband.ch/mv/mietrec ... teile.html

Ich habe dir den Link eingefügt, da siehst du welche Reparaturen der Vermieter übernehmen muss. In eurem Fall wäre das sicher der Rollladen, den tropfenden Hahn müsst ihr wohl selbst übernehmen.
Was die Mietkosten anbelangt, würde ich jemanden fragen, der Ahnung hat mit Unterhaltszahlungen. So viel mir ist, hat das Zusammenleben mit einem neuen Partner Einfluss auf die Unterhaltszahlungen, weil sich deine Lebenskosten verringern. Da mal Drauflosraten, wieviel Miete für deinen Freund gerechtfertigt ist, würde ich mich nicht getrauen.

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danci
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Re: Mieterhöhung bei Zuzug des neuen Partners. Wichtig !

Beitrag von danci »

Fabii_92 hat geschrieben: Di 2. Mai 2023, 05:50
Wir haben keine Konkubinatsklausel im Scheidungsvertrag. Das heisst er kann die Alimente nicht reduzieren, ansonsten müsste es im Vertrag stehen.
Zuerst hatten wir eine in der Vorlage, dann haben wir uns aber darauf geeinigt sie wegzulassen.
Keine Konkubinatsklausel bedeutet, dass die Alimente nicht automatisch angepasst werden, wenn Dein Freund einzieht. Eine Abänderungsklage wegen veränderten Verhältnissen kann er immer machen. Es passiert einfach nichts, wenn er nicht klagt.
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Re: Mieterhöhung bei Zuzug des neuen Partners. Wichtig !

Beitrag von Meitlimami84 »

Du hast ja das Wohnrecht. Wie ist es formuliert? Grundsätzlich darfst du dir nahe stehende Personen nei dir wohnen lassen, ausser ihr hättet dies ausgeschlossen. Wahrscheinlich ist das aberbei euch nicht der Fall.

Weisst du noch, wie denn das Gericht die CHF 1600 berechnet hat? Ist da auch ein Anteil für grössere Renovationen enthalten? Oder wurde die Entschädigung für das Wohnrecht aufgrund deiner Leistungsfähigkeit eher tief angesetzt?

Eine Rolle spielt wohl auch, in welcher Gegend das Haus steht und wie gross es tatsächlich ist, wenn man mit einer ortsüblichen Miete vergleichen will. "Gross" ist ja relativ. In Zürich z.B. wäre eine Miete von CHF 2600 für ein grosses Haus sehr tief.

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