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Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Timo2010
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Kann gelöscht werden.

Beitrag von Timo2010 »

Danke
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Stella*
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Re: Erbe ausgeschlagen, ansprüche?

Beitrag von Stella* »

Was für eine doofe Situation!

Ich würde mit dem Teilungsamt Kontakt aufnehmen und nachfragen. Die können euch sicher helfen. Alles Gute!

conny85
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Re: Erbe ausgeschlagen, ansprüche?

Beitrag von conny85 »

Da er das Erbe ausgeschlagen hat, steht ihm gar nichts mehr zu. Es wäre nur goodwill eurerseits. Rechtlich hat er keine chance.

KaylaB
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Re: Erbe ausgeschlagen, ansprüche?

Beitrag von KaylaB »

Moralisch natürlich eine verzwickte Sache. Liegt euch am guten Verhältnis mit ihm?

Rechtlich gesehen schliesse ich mich Conny an. Mit der Erbausschlagung verwirken sämtliche Rechte und Pflichten an Vermögen und Schulden. Ihr seid ihm gegenüber also zu nichts verpflichtet.

Diesen Satz von dir verstehe ich nicht ganz:
Unsere Oma sagte aber immer schon das Haus solle an ihre Enkel, Opa sah das anders und da er das meiste vezahlte der Nacherbe (verwandter)

Timo2010
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Re: Erbe ausgeschlagen, ansprüche?

Beitrag von Timo2010 »

Wir kennen ihn nicht gut, somit wäre es für mich persönlich nicht schlimm wenn das Verhältnis nicht gut wäre, denn bis zu der Sache hatten wir keinerlei Kontakt. Aber natürlich wäre es für mich meinen verstorbenen Grosseltern gegenüber nicht fair.

Mein Opa bezahlte alles, das Haus lief auf ihn. Meine Oma war die "typische" Hausfrau welche bei finanzen nicht mitreden durfte daher hatte sie damals unterschrieben in jungen Jahren. Und obwohl es immer klar für sie war das wir erben sollen, hat sie es nicht geändert, da sie selber nicht die Kraft dazu hatte. Doofe Situation einfach..

Loulu
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Re: Erbe ausgeschlagen, ansprüche?

Beitrag von Loulu »

Frag doch eine FACHPERSON, dann bekommst du eine korrekte Antwort, denke das macht mehr Sinn bevor du dir noch viele Gedanken machst.

orion11
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Re: Erbe ausgeschlagen, ansprüche?

Beitrag von orion11 »

KaylaB hat geschrieben: So 19. Mär 2023, 07:50 Rechtlich gesehen schliesse ich mich Conny an. Mit der Erbausschlagung verwirken sämtliche Rechte und Pflichten an Vermögen und Schulden. Ihr seid ihm gegenüber also zu nichts verpflichtet.
Genau so ist es. Und da Ihr keine anderweitige Übereinkunft getroffen habt, wovon ich ausgehe, gibt es auch sonst nichts daran zu deuteln.
Das ist die rechtliche Seite.

"Moralische" Sicht von mir:
Der Verwandte musste sich ja im Klaren sein, was eine Erbausschlagung bedeutet. Jetzt Euch gegenüber mit Forderungen aufzutreten, hat für mich einen erpresserischen Charakter. Wieweit Ihr dem nachkommen wollt oder vepflichtet fühlt, müsst Ihr für Euch entscheiden...

Alles Gute

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Lotus
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Re: Erbe ausgeschlagen, ansprüche?

Beitrag von Lotus »

War denn "nur" das Haus da im Erbe? Weil um dieses ging es ja! Dieses solltet ihr bekommen. Wenn noch was anderes da war, dann würde ich die Forderung des anderen verstehen. Aber das Haus an "die richtigen" weitergeben, widerspricht sich doch irgendwie mit einer Forderung, aufgrund dessen das Haus verkauft werde müsste (oder verkauft ihr es sowieso? Dann finde ich seinen Anspruch nicht mehr so abwägig, denn dann macht ihr ja Geld...)
"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain

darkblue
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Re: Erbe ausgeschlagen, ansprüche?

Beitrag von darkblue »

Vorneweg, ich bin da ganz bei Loulou, ich würde gleich zu einem Anwalt/Notar und mich beraten lassen.

Grundsätzlich gilt schon, wenn man das Erbe ausschlägt, verzichtet man auf das Vermögen oder allenfalls die Schulden.

Aber ich verstehe die ganze Geschichte nicht ganz. Ihr seid die Enkelkinder, d.h. euer Vater oder Mutter war das leibliche Kind der Grosseltern (auch wenn ihr als Waisen aufgewachsen seid). Dann würdet ihr ja sowieso einen Pflichtteil erhalten (jedenfalls gemäss altem Erbrecht, das neue gilt ja erst ab 1.1.2023). Wer war denn der Nacherbe? Ein anderes Kind der Grosseltern? Dieser kann doch grundsätzlich nicht alles alleine erben...?
Wenn Ihr mit dem Nacherbe schon vor der Ausschlagung gesprochen habt, habt ihr auch etwas schriftliches vereinbart? Ich vermute mal nicht. Ich bin keine Anwältin aber gibt es nicht auch mündliche Verträge?
Und auch wenn er schon 70 ist, ob er wirklich vermögend ist oder nicht, wisst ihr ja nicht sicher, dass weiss nur er alleine.

Ich finde übrigens nicht, dass Du "frech" tönst, Du willst einfach wissen was Sache ist, dass ist durchaus legitim. Und das ganze würde mich auch beschäftigen und schocken, wenn nun auf einmal so eine "Forderung" im Raum steht. Hatte er denn das Gefühl ihr hättet soviel liquide Mittel, dass ihr im das einfach zahlen könnt?
Ich wünsche Euch jedenfalls viel Glück.

Timo2010
Junior Member
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Registriert: Do 27. Sep 2012, 18:04

Re: Kann gelöscht werden.

Beitrag von Timo2010 »

Danke eich allen!
Das ganze hat sich noch recht hingezogen, aber wir haben zusammen ohne Anwälte o.ä eine Einigung treffen können, da bin ich sehr froh!

darkblue
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Re: Kann gelöscht werden.

Beitrag von darkblue »

Liebe Timo2010

Das freut mich für Euch.
Alles Gute

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