Unterhaltsberechnung Kt. ZH

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

Antworten
Marina_00
Newbie
Beiträge: 3
Registriert: Fr 8. Mär 2024, 17:46
Geschlecht: weiblich

Unterhaltsberechnung Kt. ZH

Beitrag von Marina_00 »

Hallo zusammen

Mein Mann und ich haben uns getrennt und möchten nun mal einen ersten Anhaltspunkt zur finanziellen Situation haben und haben deshalb den Zürcher Unterhaltsrechner (Excel) befüllt.

Wir haben 2 Kinder, 12 und 10 Jahre alt. Er arbeitet 90% und verdient 10'000, ich 70% und 7'000. Kinder sind an 4 Mittagen/Nachmittagen bei mir, 1 Mittag/Nachmittag bei ihm. Wobei die Kinder auch Schule haben und nur an 2 Nachmittagen (von mir abgedeckt) zuhause sind. Ansonsten sollen die Kinder je zur Hälfte abends bei mir / bei ihm sein und Wochenenden abwechselnd.

Es errechnet einen Überschuss und dieser wird auf alle Personen verteilt. Soweit so gut.

Meine Frage ist:
Wie wird berücksichtigt, dass ich mehr Betreuungsarbeit leiste und öfters Mittagessen bereitstelle bzw. auch diese 20% weniger arbeiten kann? Oder wird es gar nicht berücksichtigt, da ich selber genug verdiene und alle Kosten selber abdecken kann?

Da wir geteilte Obhut haben werden (?) habe ich die Kosten der Kinder je hälftig aufgeteilt im Excel.

Gibt es eine Anlaufstelle, wo man solche Berechnungen anschauen kann, oder muss man damit zwingend immer zum Anwalt?

Danke euch herzlich und liebe Grüsse, Marina

Benutzeravatar
Berlin
Vielschreiberin
Beiträge: 1072
Registriert: Fr 30. Jul 2004, 10:13
Wohnort: Region Zürich

Re: Unterhaltsberechnung Kt. ZH

Beitrag von Berlin »

Inhaltlich kann ich nicht helfen. Wenn ihr in der Stadt Zürich wohnt, könnt ihr Euch bei der Alimentenstelle beraten lassen: https://www.stadt-zuerich.ch/sd/de/ind ... mente.html.
Sonst bei Eurer Gemeinde im Kanton. Die ZEF ist auch sehr professionell und hat einen sehr guten Ruf: https://www.zefzh.ch/
Berlin mit Sohn (März 04) und Tochter (Nov 05)

Benutzeravatar
Schwups
Vielschreiberin
Beiträge: 1161
Registriert: So 20. Mai 2007, 07:59

Re: Unterhaltsberechnung Kt. ZH

Beitrag von Schwups »

Theoretisch könntest Du das Pensum erhöhen und die Kinder könnten an den Mittagstisch gehen. Der Sohn wollte ab der 4. Klasse nicht mehr an den Mittagstisch und ass einmal alleine zuhause Zmittag. Mit 13 ging er ans Gymi und kam gar nicht mehr über Mittag nach Hause. Als wir uns trennten war der Sohn über 13 und die Tochter knapp 15. Da wir nicht verheiratet waren, regelten wir es so, wie es uns passte. Der Ex blieb im Haus (das uns beiden gehört), profitiert von dem niedrigen Hypozins, dafür zahle ich keine Unterhaltsbeiträge. Was ich heute anders machen würde wäre, dass ich ein Kind bei mir anmelden würde, damit ich bei den Steuern auch den Verheiratetentarif hätte. Die Tochter hat im Sommer die Lehre beendet und von dem her lohnt es sich nicht mehr, da nur noch ein Kind in der Erstausbildung ist. Der Sohn ist seit der Trennung jeweils Dienstagabend bis Freitagmorgen bei mir (alternierende Obhut) und die Tochter kommt zum Znacht mind. 1 x wöchentlich. Die Kinder haben es selber so gewählt. Die Tochter versuchte anfangs und auch später nochmals ein Mal wöchentlich bei mir zu übernachten, aber es war ihr zu kompliziert (die falschen Kleider dabei, etc). Das Haus und meine Wohnung sind nur 5 Min. auseinander und den Sohn stresst es nicht, wenn er noch etwas im Haus holen gehen muss (z.B. Badehosen, wenn sie am nächsten Tag nach der Schule noch ins Freibad gehen). Er hat einfach Kleider für 7 Tage bei mir und zieht einfach das an, wo zuoberst ist. Das mit den wechselnden Wochenende klappte bei uns nicht mehr, da die Kinder schon zu gross waren und am Wochenende ihre eigene Pläne hatten (samstags ist bei beiden seit Jahren durch Pfadi belegt). Manchmal macht ein Kind am Sonntag etwas mit mir, manchmal nicht. Es läuft alles über Gespräche, wenn sie bei mir sind, Telefone, den Familienchat oder den Chat, wo nur ich und die Kinder drin sind. Wenn ich auf der Heimreise am Wochenende sehe, dass ich zum Znacht zuhause bin, frage ich im Chat von uns 3, wer zum Znacht kommt. Wenn ich mit einem Kind gemeinsame Ferienpläne fixiert habe, stelle ich es in den Familienchat, damit der Ex weiss, dass er dann sicher nicht mit Kind X in die Ferien gehen kann. Auch Lagerteilnahmen der Kinder als Leiter oder Teilnehmer werden darin bekanntgeben. Die Tochter arbeitet unregelmässig (Früh-, geteilten oder Spätdienst und teilweise auch am Wochenende) und stellt ihren monatlichen Arbeitsplan auch in den Familienchat. Seit der Trennung entscheiden die Kinder selber, wie sie die Wochenende, Ferien und Feiertage verbringen wollen.

Die Kinder- bzw. Ausbildungszulagen bekommt der, wenn beide im Wohnkanton arbeiten, der das höhere Einkommen hat, egal wo das Kind den Wohnsitz hat. Ab dem 12. Geburi 250.00 pro Kind Kt. ZH.

Wenn ihr Euch gut versteht, dann würde ich es ohne Anwalt regeln. Es muss einfach für beide stimmen. Wenn es nötig ist, dann den gleichen, der Euch beide vertritt und nicht jeder einen anderen, der nur für seinen Mandanten kämpft.

In meinem Umfeld von Kolleginnen haben Männer das Pensum reduziert oder sich selbständig gemacht und sich sehr wenig Lohn ausbezahlt, damit sie möglichst wenig zahlen müssen. In einem Scheidungsurteil der Kollegin steht, dass der Ex für jede Mahlzeit unter der Woche, die das bei ihm angemeldete Kind bei der Mutter einnimmt, 5 Franken bezahlen muss. Ehrlich gesagt, wäre es mir zu blöd Strichli zu machen und solche kleinen Beträge einzufordern. Wir arbeiten beide immer noch das gleiche Pensum wie bei der Trennung, nämlich 80%. Betreuung brauchten die Kinder schon dazumals nicht mehr, aber eine nur 4 Tage-Woche ist eben schon cool. Hohe ausserordentliche Auslage der Kinder (Sohn Anschaffung Gitarre, Tochter Zahnarztrechnung) machen wir einfach unkompliziert 50:50. Wir legen uns keine Steine in den Weg, können noch miteinander reden, auch wenn es eigentlich gar nicht mehr viel zu besprechen gibt, konnten zusammen die Konfirmationen der Kinder organisieren, er gibt mir das Auto, wenn ich mit dem Sohn in die Ferien gehe und auch 1 x monatlich freitags für den Grosseinkauf, ich mache immer noch seine Steuererklärung, regle alles mit den Versicherungen, Krankenkassen, Unfallmeldungen und helfe der Tochter bei den Bewerbungen, er schaut dafür, dass das Töffli der Tochter, der Töff des Sohnes und die Velos der Kinder funktionieren. Wir Eltern finden, dass wir es mit den Kindern trotz der Trennung im Herbst 2020 gut hingekriegt haben, sie ihren Weg machen und sind beide froh, dass wir uns nicht mit Anwälten, Gerichten das Leben schwer gemacht haben (wir haben im Bekanntenkreis einige sehr negative Fälle und wussten, wie wir sicher nicht enden wollen). Bei mir war die Trennung auch ein Prozess und ich habe bereits 2 Jahre vorher das Pensum auf 80% erhöht. Als der Sohn im Gymi und Tochter im letzten Sek-Jahr war und wusste, welche Lehre sie machen wollte, war für mich gefühlsmässig "erst" der richtige Zeitpunkt.

Für beide Kinder wurden dazumals nach der Geburt Unterhaltsverträge von der KESB aufgesetzt, die von der Gemeinde genehmigt wurden. Nach der Geburt von Kind 2 musste der von Kind 1 angepasst werden, damit der Vater nicht unters Existenzminimum rutschte, da automatisch davon ausgegangen wurde, dass die Obhut bei einer Trennung bei der Mutter ist. Ev. kann die KESB Eure Berechnung überprüfen und dann könnt ihr es so machen, wie ihr wollt und es für Euch beide stimmt und müsst nicht den Weg über gerichtliche Trennung nehmen, wo die Beträge festgenagelt werden. Ev. stellt sich raus, dass ein Kind mit der alternierenden Obhut Mühe hat und dann ist eh wieder alles anders. Da Dein Ex mehr verdient und sein Pensionskassenguthaben nun bis zur Scheidung wohl mehr anwächst, würde ich die Scheidung möglichst weit rauszögern. Angenommen ein Kind ist beim Ex angemeldet und das andere bei Dir und jeder übernimmt die Krankenkasse, Kleider, Sportausrüstung, Lagerbeiträge, Jahresbeiträge von Vereinen, Musikunterricht, Handy, Taschengeld, beim Gymi noch ÖV, Mittagessen, Schulbücher von dem bei sich angemeldeten Kind, würde ich wohl noch auf eine Ausgleichszahlung und auch die Kinderzulagen von einem Kind bestehen, weil Du weniger verdienst als er. Auch die ausserordentlichen Kosten für Spangen, etc. würde ich nicht halbieren, sondern prozentual nach Nettoeinkommen.
Meitli 12/05
Bueb 06/07

Marina_00
Newbie
Beiträge: 3
Registriert: Fr 8. Mär 2024, 17:46
Geschlecht: weiblich

Re: Unterhaltsberechnung Kt. ZH

Beitrag von Marina_00 »

Hallo ihr beiden

Danke herzlich für euren Input.

Genau so ähnlich wie bei dir Schwups stellen wir uns das vor, möglichst unkompliziert und so dass es fair und für alle OK ist. Wir verstehen uns zum Glück gut und keiner ist dem anderen böse, von dem her bin ich guter Dinge. Kosten für den Anwalt möchten wir uns lieber sparen, da wir uns in allen wichtigen Grundsätzen einig sind und wir auch im Umfeld sehr sehr unschöne Trennungen nah mitbekommen haben. Das möchten wir beide nicht, nur schon wegen der Kinder.

Ganz liebe Grüsse, Marina

Benutzeravatar
Schwups
Vielschreiberin
Beiträge: 1161
Registriert: So 20. Mai 2007, 07:59

Re: Unterhaltsberechnung Kt. ZH

Beitrag von Schwups »

Marina
https://www.zh.ch/de/familie/eltern-in- ... sorge.html
Ev. könnt ihr es von der KESB berechnen lassen und dann immer noch entscheiden, ob ihr die Unterhaltsverträge der KESB wollt oder nur Euch mit deren Zahlen einigt. Für mich ist nicht klar, ob die KESB die Verträge nur für die nicht verheirateten macht und für die Verheiraten in Trennung lebend sich dafür ans Gericht wenden müssen. Aber von der Berechnung her ist es ja das selbe.
Wir haben die KESB bei der Trennung und auch bei den vorgegangenen Pensumsänderungen nicht involviert, da uns schon der Kontakt anlässlich der Geburten reichte. Als meine Kinder geboren wurde, war noch alleinige Sorgerecht der Mutter bei unverheirateten. Das hat sich zum Glück geändert.
Meitli 12/05
Bueb 06/07

Benutzeravatar
enjel
Vielschreiberin
Beiträge: 1045
Registriert: Mi 8. Okt 2008, 10:37

Re: Unterhaltsberechnung Kt. ZH

Beitrag von enjel »

Eine alternative Anlaufstelle könnte die Frauenzentrale sein. Die machen sowohl Rechts- wie auch Budgetberatungen bei Trennungen: https://frauenzentrale-zh.ch/
Manche Ohren haben Wände. (Robert Lembke)

Antworten