Wohnungsabgabe

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Moderator: conny85

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Lela
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Wohnungsabgabe

Beitrag von Lela »

Hallo zusammen

Muss die Wohnung am letzten eines Monats abgegeben werden oder darf dies auch am 1. sein?

Danke und liebe Grüsse

sonrie
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Re: Wohnungsabgabe

Beitrag von sonrie »

nachdem die wohnung (theoretisch) am 1. des monats an den neuen Mieter übergeben wird, muss sie am letzten des Vormonats abgegeben werden.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")

I-AH88
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Re: Wohnungsabgabe

Beitrag von I-AH88 »

Aber das chunt immer ufd verwaltig drufa, wie mit ehne de termin abmachsch u wenn die neue mieter ine göi [-]️

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Bibi83
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Re: Wohnungsabgabe

Beitrag von Bibi83 »

sonrie- stimmt so überhaupt nicht..
lela- die abgabe ist in den allgemeinen bestimmungen des mietvertrages geregelt. zu 99,9 % ist dies jeweils am 1. des neuen Monats bis 12.00 Uhr. fällt der 1. auf einen Sonn- oder Feiertag gilt der nächste Arbeitstag als spätester Abgabetermin..

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Ups...
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Re: Wohnungsabgabe

Beitrag von Ups... »

Mach doch einfach jetzt den Termin mit der Verwaltung ab - je nachdem ob schon ein Nachmieter vorhanden ist oder nicht können die auch noch ein wenig mehr Zeit geben!

sonrie
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Re: Wohnungsabgabe

Beitrag von sonrie »

Bibi83 hat geschrieben:sonrie- stimmt so überhaupt nicht..
lela- die abgabe ist in den allgemeinen bestimmungen des mietvertrages geregelt. zu 99,9 % ist dies jeweils am 1. des neuen Monats bis 12.00 Uhr. fällt der 1. auf einen Sonn- oder Feiertag gilt der nächste Arbeitstag als spätester Abgabetermin..
Echt jetzt? (in dem fall sorry... :oops: )
Ich hatte bis dato wirklich nur Mietverträge die auf Ende Monat lauteten bzw. die Abgabe erfolgte immer am Monats letzten (spätestens).
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Lela
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Re: Wohnungsabgabe

Beitrag von Lela »

Ich wollte eben den 1. abmachen und sie bestehen auf den 30.
Danke euch

Andrea_88
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Re: Wohnungsabgabe

Beitrag von Andrea_88 »

Bei mir war es auch wie bei Lela.

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Ups...
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Re: Wohnungsabgabe

Beitrag von Ups... »

@sonrie / Bibi83

rechtlich gesehen ist die Wohnung am letzten Tag der Mietdauer während der Bürozeiten abzugeben. würde auch heissen wenn der Letzte des Monats am Sonntag ist, dann ist die Wohnung am Freitag abzugeben.

Es gibt aber Kantone, da ist es üblich bis am nächsten Tag (also am 1.) bis um 12 Uhr die Wohnung abzugeben - aber üblichkeit ist kein Gesetz...

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Krambambuli
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Re: Wohnungsabgabe

Beitrag von Krambambuli »

Ich kündete bisher immer per 30. xXx

Mietverträge starteten bei mir bisher immer am 1. xXx


Viel Glück für die Abgabe - ich hasse es ^^

Lela
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Re: Wohnungsabgabe

Beitrag von Lela »

Mal schauen, werden sicher eine Lösung finden. Danke, ich hasse es auch! Bin jetzt schon froh wenns vorbei ist.

Lunida
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Re: Wohnungsabgabe

Beitrag von Lunida »

Wie bereits geschrieben wurde: Wann eine Wohnung spätestens abzugeben ist, ist kantonal geregelt. Im Kanton Zürich ist es am 1. des Monats um 12 Uhr (spätestens!). Aber eben: Es gibt Kantone, in denen das anders geregelt ist. Meistens steht es auch im Mietvertrag. Ich würde aber auch raten, dass Ihr Euch frühzeitig mit der Verwaltung in Verbindung setzt und einen Abgabetermin abmacht, der allen passt (ich ziehe in 5 Wochen um und habe den Abgabetermin mit der Verwaltung bereits vor 4-5 Wochen vereinbart).

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Re: Wohnungsabgabe

Beitrag von Krambambuli »

4-5 wochen vor der abgabe (abgabe hatte ich am 24.7.14 ^^ ) wusste ich noch gar nicht das ich umziehe.

Mit Nachmieter inpetto lief das dann flüssig.

Putzinstitut muss man ja auch noch timen......

sonrie
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Re: Wohnungsabgabe

Beitrag von sonrie »

@Lunida: ja, das ist sicher möglich - im Idealfall. Wir wussten zudem Zeitpunkt zwar, DASS wir umziehen, aber noch nicht wann genau wir ins Haus rein können (haben selber gebaut). Genauso ist es auch oft, wenn man in eine andere Mietwohnung zügelt - man weiss nicht 5 Wochen im voraus, wann genau man die Schlüssel bekommt und zügeln kann.
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