Kündigung nach Mutterschaft - RAV?

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Holder21
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Kündigung nach Mutterschaft - RAV?

Beitrag von Holder21 »

Hallo zusammen
Ich bin gerade im Mutterschutz und habe vor, wieder in meinen alten Job einzusteigen. Ich überlege aber, ob ich nicht noch ein bisschen länger unbezahlten Urlaub nehmen soll. Meine Chefin würde das wahrscheinlich bewilligen; nur steigt damit natürlich das Risiko, das mir irgendwann gekündigt wird. Weiss jemand, wie ich in dem Fall über RAV abgesichert wäre?
Ich habe bis zur SS 9.5 Jahre bei meinem AG 100% gearbeitet; geplant war, dass ich nach einem Monat unbezahltem Urlaub für einen Monat mit 60% und dann dauerhaft 80% wiedereinsteige. Ich möchte wieder in meinem Job arbeiten, nur eben etwas später als ursprünglich geplant. Bevor ich das aber entscheide, möchte ich die Risiken abwägen. Falls mir während meinem unbezahlten Urlaub gekündigt wird, erhalte ich dann Arbeitslosengeld solange ich nach einer neuer Stelle suche? Wenn ja, in welcher Höhe? Einem Prozentsatz meines 100% Lohnes? Oder werden die Monate, in denen ich nicht bezahlt wurde, miteingerechnet?
Wäre um jeden Hinweis dankbar

annegretli74
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Re: Kündigung nach Mutterschaft - RAV?

Beitrag von annegretli74 »

Hallo Holder
Ich hatte vier Jahre bei dem AG 100% gearbeitet, bevor ich das erste Mal schwanger wurde. Mündlich abgesprochen war eigentlich, dass ich nach dem MU 30-40% hätte weiterarbeiten sollen. Kurz vor Ablauf des MU teilte mir dann mein Chef mit, dass sie mich nun doch nicht mehr beschäftigen möchten. Erstens habe ich Einstelltage vom RAV erhalten, da ich "zu spät" begonnen hatte mit Bewerbungen für andere Stellen zu schreiben.
Somit musst du allenfalls ebenfalls mit Einstelltagen rechnen, wenn das RAV die Kündigung als selbstverschuldet ansieht. Dann bekommst du natürlich nur den Prozentsatz für das Pensum, dass du bei dem Wiedereinstieg arbeiten willst bzw. kannst. Bei mir war es so, dass ich garantieren musste, dass ich die Kinderbetreuung über die von mir gewünschte Arbeitszeit auch garantieren kann.
Also wenn du nachher 80% arbeiten willst, bekommst du vom zuvor erhaltenen Durchschnitts-Verdienst 80% und davon eben auch nur 80%, weil du das als künftiges Pensum angegeben hast. Den unbezahlten Urlaub als solches kriegst du im Nachhinein nicht entschädigt. Die Zeit zählt ab dem Zeitpunkt, wenn du beim RAV angemeldet bist (plus allfällige Einstelltage).

Britta77
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Re: Kündigung nach Mutterschaft - RAV?

Beitrag von Britta77 »

Ich muss gestehen, dass ich mir nicht völlig sicher bin. So viel meine ich allerdings zu erinnern: Sobald du die Kündigung erhältst, musst du aktiv Bemühungen zur Suche einer neuen Stelle nachweisen, auch schon in der Kündigungsfrist (hatte damals Resturlaub und reichlich Überstunden im Hinblick auf verlängerten Mutterschaftsurlaub aufgebaut, dann kam nach Ablauf des Kündigungsschutzes nach Geburt direkt die Kündigung... Gemäss RAV hätte ich auch in der Zeit, obwohl ich ja noch im Arbeitsverhältnis stand, bereits suchen müssen, die Drohung der Einstelltage stand im Raum).
Die Zahlung berechnet sich meine ich aber nach dem vorgänigen Lohn. Ich erinnere nicht, welchen Einfluss die Mutterschaftsentschädigung (die sich ja auch nach dem früheren Lohn im vorgängigen Pensum berechnet).
Und ich erinnere auch, dass spätestens ab RAV Meldung das Kind zu dem gewünschten Pensum frembetreut sein muss. Du musst deine Arbeitskraft auf die Stellensuche einsetzen.
Verlängerte Mütterzeit und gleichzeitig Arbeitslosengeld beziehen geht meines Wissens nach nicht überein.
Aber sprich doch mal mit deinem Arbeitgeber, allenfalls ist der bereit, dir unbezahlten Urlaub zu gewähren.
Alles Gute.

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dan79
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Re: Kündigung nach Mutterschaft - RAV?

Beitrag von dan79 »

Arbeitslosentaggeld: es wird der Durchschnittslohn der letzten 12 Monaten berechnet. Wenn du dich zu 80% anmeldest, wirst du 80% von 80% erhalten.

Anmeldung: Du erhälst erst Arbeitslosentaggelder ab dem Zeitpunkt wo du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst.

Sperrtage: dies kommt darauf an, ob die Arbeitslosenkasse die allfällige Kündigung als selbstvetschuldet betrachtet. Wäre mir nicht ganz sicher, ob unbezahlter, resp. verlängerter Mutterschaftsurlaub, als selbstverschuldet gilt. Dies könntest du vorgängig bei der Arbeitslosenkasse selber abklären.

Arbeitsbemühungen: normalerweise ab dem 1. Tag nach MSU. Wenn du beispielsweise noch 1 Mt. unbezahlter Urlaub machst und deshalb die Kündigung erhälst: sofort, alsbald du von der Kündigung weisst - mache mind. 6 Bewerbungen pro Monat.

Kinderbetreuung: du musst grundsätzlich erst eine Kibe haben, sobald du arbeiten könntest. Es wird von den RAV allerdings erwartet, dass du bereits vorher eine gewährleisten könntest, um allenfalls einen Kurs o.ä. besuchen kannst. Aber in Anspruch nehmen ohne Kurs oder Arbeit, das musst du nicht. Jedenfalls nicht im Kt. SO

(14-jährige, aktuelle Erfahrung als Rav-Beraterin ;-)

Holder21
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Re: Kündigung nach Mutterschaft - RAV?

Beitrag von Holder21 »

Super, vielen lieben Dank für die schnellen und informativen Antworten. Das macht für mich so alles Sinn.

Was mir aber nicht ganz klar ist, ist der "Durchschnittslohn der letzten 12 Monate". Verstehe ich das richtig, dass die Monate unbezahlter Urlaub, die ich bis zur Kündigung schon bezogen hätte, dann als Monat mit 0 Fr Lohn eingerechnet werden? Also sagen wir, ich bin seit August im MSU bis Dezember, nehme dann 5 Monate unbezahlten Urlaub aber mir wird im Februar gekündigt. Wäre das dann der Durchschnittslohn von März bis Dezember 100% und Januar & Februar jeweils 0% (also was ich tatsächlich ausbezahlt bekommen habe - mein AG zahlt mir 16 Wochen meinen vollen Lohn während des MSUs)? Also Arbeitslosengeld = 80% von (10x100% + 2x0%)
Oder gilt dann noch der theoretische Lohn von 100% über die 12 Monate in meinem Arbeitsvertrag? Also Arbeitslosengeld von 80% von 100%

Kinderbetreuung hätte ich ja für 80% ab geplantem Wiedereinstieg.

Ich will ja nicht irgendwie verlängerten MSU auf Kosten der ALK; ich möchte nur die Risiken abwägen, bevor ich nach extra unbezahltem Urlaub frage. Ich denke auch nicht, dass mein AG mir deshalb kündigen würde. Wir haben nur schon einige Kündigungsrunden in den letzten Jahren hinter uns; und wenn eine solche während meiner Abwesenheit wieder passieren sollte, sehe ich mich als zuoberst auf der Abschussliste. Ich würde mich dann ab Kündigung auch sofort um einen neuen Arbeitsplatz bemühen, das ist klar. Denn ich will ja schon arbeiten. Nur nicht ganz so früh, wie ich es ursprünglich geplant hatte.

Hab wohl doch unterschätzt, wie klein meine Maus mit 5 Monaten noch ist und wie schwer es mir fallen würde, sie so früh schon zu 80% in die Frembetreuung zu geben :-(

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dan79
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Re: Kündigung nach Mutterschaft - RAV?

Beitrag von dan79 »

Ja die Monate mit 0.- Auszahlung zählen auch....ABER bin jetzt nicht ganz sicher, ob sie dann nicht doch noch weiter zurück schauen. Müsstest du vielleicht auch vorher kurz bei der ALK abklären.

Holder21
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Re: Kündigung nach Mutterschaft - RAV?

Beitrag von Holder21 »

Ok, vielen Dank. Genau das hatte ich befürchtet. Je nachdem wie lange ich dann effektiv unbezahlten Urlaub hätte, wäre dann das Auffangnetz wie ein bisschen kleiner. Aber das ist gut zu wissen.

Nochmal ganz lieben Dank an alle, die geantwortet haben :-)

conny85
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Re: Kündigung nach Mutterschaft - RAV?

Beitrag von conny85 »

Wenn du vorher immer 100% gearbeitet hast wird dieser Lohn als Berechnungsgrundlage genommen. Wenn du eine 80% Stelle suchst werden dir 80% von 80% gezahlt.

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