Hallo zusammen
Ich würde mir gerne nach dem Mutterschutz eine neue Stelle suchen und könnte 20 bis 40% pro Woche arbeiten.
Wenn ich nun aber bei meinem aktuellen Arbeitgeber kündige, dann bekäme ich ja mit Ende der Mutterschaftsentschädigung zunächst bis zu 3 Monate kein Geld vom RAV, richtig?
Gibt es die Möglichkeit durch einen Aufhebungsvertrag mit dem aktuellen Arbeitgeber die Einstellfrist des Arbeitslosengeldes zu umgehen? Natürlich vorausgesetzt, dass man sonst alle Kriterien auf Anspruch erfüllt, sich rechtzeitig meldet und selbst um neue Arbeit bemüht.
Danke für eure Erfahrungen und Tipps!
Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Mutterschutz
Moderator: conny85
- Gummibärchen_Koko
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Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Mutterschutz
Hallo
Die Einstelltage werden individuell berechnet und je nach Berater kann es da unterschiede geben. Was helfen kann ist ein Aufhebungsvertrag in dem steht, dass der aktuelle Arbeitgeber das Pensum, welches du gerne hättest, nicht anbietet.
Die Einstelltage werden individuell berechnet und je nach Berater kann es da unterschiede geben. Was helfen kann ist ein Aufhebungsvertrag in dem steht, dass der aktuelle Arbeitgeber das Pensum, welches du gerne hättest, nicht anbietet.
- Gummibärchen_Koko
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Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Mutterschutz
Danke für die Antwort!
Also, kann man - je nach Berater - auch auf Verständnis hoffen, dass die Einstelltage entsprechend gering ausfallen!?
Also, kann man - je nach Berater - auch auf Verständnis hoffen, dass die Einstelltage entsprechend gering ausfallen!?
- Ursi71
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Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Mutterschutz
Zumindest in Züri ist es so, dass nicht der Berater die Einstelltage bestimmt. Der Berater meldet nur alle Tatsachen der Kasse, die Kasse entscheidet dann aber generalisiert, so dass die Entscheide eben nicht je nach Berater unterschiedlich sind. Was sind den die Umstände, dass du bei deinem Alten AG aufhörst? Kannst du dort nicht auf 20-40% reduzieren? Dann gäbe es ja nicht so viele Einstelltage. EV könntest du wie Conny vorgeschlagen hat beim alten AG eine Aufhebungsvereinbarung auf Ende MU machen, wobei er dir zuhanden der Arbeitslosenkasse bestätigt, dass er dich zum von dir gewünschten Pensum nichts mehr anbieten kann.
Auf jeden Fall müsstest du dich während des MU schon wieder bewerben, damit es keine Einstelltage gibt.
Auf jeden Fall müsstest du dich während des MU schon wieder bewerben, damit es keine Einstelltage gibt.
Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Mutterschutz
Nein, der Berater entscheidet das nicht, aber er hat Einfluss auf die Entscheidung, je nach dem was er weitergibt und wie seine Einschätzung ist.