24.-30.9.07: Juristin (Geld, Recht, Beruf)

Fachleute antworten jeweils eine Woche lang auf Eure Fragen
Forumsregeln
Das Expertenforum ist für aktive Fragen nur jeweils im angegebenen Zeitraum geöffnet. Es kann aber nachgelesen werden.
Gesperrt
Benutzeravatar
Brigitte
Senior Member
Beiträge: 875
Registriert: So 21. Sep 2003, 09:28

24.-30.9.07: Juristin (Geld, Recht, Beruf)

Beitrag von Brigitte »

Lic. jur. Patricia von Escher ist im swissmom-Team als Juristin für die Fragen rund um Karriere, Recht, Versicherungen und Finanzen zuständig. Sie hat einen 12jährigen Sohn und eine 9jährige Tochter und lebt in Basel. Sie beantwortet hier Rechtsfragen, die mit Schwangerschaft und Geburt zu tun haben.

Benutzeravatar
Kuschelmonster
Newbie
Beiträge: 13
Registriert: Di 26. Sep 2006, 16:14
Geschlecht: weiblich
Wohnort: ...z'usserscht usse und änne am Rhy...

Beitrag von Kuschelmonster »

Sehr geehrte Frau von Escher

wie sieht die Rechtslage in folgendem Szenario aus?

Unser Betrieb hat eine Massenentlassung angekündigt. Wer davon betroffen sein wird, wird noch Ende dieses Jahres bekannt werden. Einen Sozialplan wollen sie keinen machen. Ist das überhaupt legal bei Massenentlassungen?

Wie sieht es nun aber aus, angenommen ich gehöre auch zu den Betroffenen, welche eine Kündigung erhalten und ich wärend meiner Kündigungsfrist feststelle, dass ich schwanger bin? Machen wir ein Beispiel: ich bekomme die Kündigung am 30. Januar 2008 (ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten) und im März 2008 stelle ich fest, dass ich schwanger bin. Wie sieht dann die Rechtslage aus?

Vielen lieben Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

MfG
Kuschelmonster

Bei Massenentlassungen muss die gesamte Belegschaft konsultiert werden und sie muss beim kantonalen Arbeitsamt schriftlich angezeigt werden. Das Arbeitsamt sucht nach Lösungen, für Probleme, welche daraus entstehen. Wird im Rahmen einer Massenentlassung gekündigt, endet das Arbeitsverhältnis 30 Tage nach der Anzeige. Ob Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können, hängt vom wirtschftlichen Grund der Massenentlassung ab (und ob die Firma letztlich Konkurs geht). Es wäre in Ihrem Fall ratsam, wenn Sie sich mit Ihren Fragen an das Kantonale Arbeitsamt zu wenden.

Krümelmum83

Beitrag von Krümelmum83 »

Grüezi Frau Von Escher

Ich werde im Dezember entbinden, nun hab ich eine neue Stelle in Aussicht. Beim alten Arbeitgeber hab ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, was heisst das ich während des Mutterschutzes kündigen müsste weil die neue Stelle per anfangs März oder anfangs April wäre. Hat das irgend einen Einfluss auf den Mutterschutz, so das ich dann keinen Lohn mehr bekommen könnte oder so wenn ich Kündige? Und dürfte ich eventuell noch während des Mutterschutzes die neue Stelle antreten?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Zur Frage des Mutterschaftsurlaubes und des Kündigungszeitpunktes finden Sie hier Hinweise:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... UNGSSCHUTZ

Beachten Sie aber, dass der Mutterschaftsurlaub mit der Aufnahme der Arbeit, sei dies Teilzeit oder Vollzeit, auf jeden Fall endet. Ausserdem gilt ein generelles Arbeitsverbot für die Zeit von 8 Wochen nach der Niederkunft. Auch im Einverständnis mit der Arbeitnehmerin darf diese Zeitspanne nicht verkürzt werden.

Moglana

Beitrag von Moglana »

Sehr geehrte Frau Von Escher

Möchte ihnen kurz meine Situation schildern:

Seit 11.11.2006 bin ich stolze Mutter eines gesunden Jungen. Vor der SS hab ich 100% gearbeitet (4 Jahre im selben Betrieb). Im 7. SS-Monat schrieb mich mein FA 100% krank bis zur Geburt meines Kindes. Bis Ende Kalenderjahr hätte ich noch 2 Wochen Ferien zugut gehabt, konnte ich jedoch wegen der Krankschreibung und nachfolgendem Mutterschaftsurlaub nicht mehr beziehen. Ich fing nach den 14 Wochen Mutterschaftsurlaub wieder in der selben Unternehmung 100% an zu arbeiten.

1. Frage

Ist es rechtlich in Ordnung, dass ich die 2 Ferienwochen im neuen Kalenderjahr noch einziehen kann?

Oder hat mein AG das Recht sie zu kürzen? Gar ganz zu streichen?

2. Frage

Habe ich für die Zeit, in der ich im Mutterschaftsurlaub war kein Recht auf anteilmässig bezahlte Ferien?

3. Frage Falls ich in Frage 2. die Ferien kriegen sollte, wen kann ich meinem AG angeben, damit er mir glaubt?

Hoffe sie verstehen meine Fragen.

Danke schon im Voraus und freue mich auf Ihre Antworten.

Freundliche Grüsse

Moglana

Sie haben Anspruch auf die üblichen Ferientage, weil gemäss Gesetz (Art. 329 b Abs. 3 OR) der Ferienanspruch wegen Bezug des Mutterschaftsurlaubes nicht gekürzt werden darf. Der Ferienanspruch gilt pro Dienstjahr. Bei Problemen betr. dem Ferienbezug sprechen Sie mit Ihrem Personalbüro darüber, dieses wird Ihnen sicher behilflich sein. Für weitere Hinweise können Sie hier hier noch nachlesen:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... KUERZUNGEN

texas

Beitrag von texas »

Sehr geehrte Frau von Escher

Ich habe am 14.07.07 eine Tochter bekommen. Bin seither im Mutterschaftsurlaub. Nach Beendigung meines Urlaubes werde ich 10% im gleichen Betrieb weiterarbeiten.
Ich wohne im Konkubinat. Wir haben schon noch vor zu heiraten, aber dies nicht in naher Zukunft. Falls meinem Partner etwas passieren sollte (Unfall, Invalidität, Tod...) ist zwar für die Zukunft meiner Tochter gesorgt, ich selber bekomme aber nichts. Was raten Sie mir zu tun, um die "Konkubinatszeit " versicherungstechnisch zu regeln?
Besten Dank für Ihre Antwort.

Es gibt Versicherungen bzw. Pensionkassen, welche als Begünstigten den Konkubinatspartner zulassen (die Antwort finden Sie in den Reglementen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Ihr Partner muss jedoch aktiv werden und Sie als Begünstigte melden.
Zu den Versicherungen, die für Sie möglich sind, um sich finanziell abzusichern, finden Sie bei Swissmom zahlreiche Seiten mit den entsprechenden Hinweisen:

http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ICHERUNGEN
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... VALIDITAET
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... BTODESFALL

Benutzeravatar
Kuschelmonster
Newbie
Beiträge: 13
Registriert: Di 26. Sep 2006, 16:14
Geschlecht: weiblich
Wohnort: ...z'usserscht usse und änne am Rhy...

Beitrag von Kuschelmonster »

[quote="Kuschelmonster"]

Sehr geehrte Frau von Escher

Sorry wenn ich nochmals nachhake. Aber wie sieht es denn im unten Stehenden Szenario aus betreffend des Kündigungsschutzes. Darüber habe ich nämlich nichts in der Literatur gefunden.

Wie sieht es nun aber aus, angenommen ich gehöre auch zu den Betroffenen, welche eine Kündigung erhalten und ich wärend meiner Kündigungsfrist feststelle, dass ich schwanger bin? Machen wir ein Beispiel: ich bekomme die Kündigung am 30. Januar 2008 (ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten) und im März 2008 stelle ich fest, dass ich schwanger bin. Wie sieht dann die Rechtslage aus?

Vielen lieben Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

MfG
Kuschelmonster

... die Antwort auf Ihre Frage ist (selbstverständlich :D ) bei Swissmom zu finden:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... UNGSSCHUTZ

(Ganz kurz: eine solche Kündigung ist nichtig)

Benutzeravatar
caton
Newbie
Beiträge: 46
Registriert: Mo 6. Nov 2006, 18:04
Wohnort: kt. Zürich

Beitrag von caton »

Guten Tag Frau von Escher

Ich bin glückliche Mutter einer Tochter seit dem 4. Juni 2007. Ab 5. November werde ich wieder arbeiten.

Die Betreuung wird bei uns durch eine Kollegin erfolgen. Wir haben einen Vertrag abgeschlossen (auf swissmom gefunden). Nun weiss ich nicht genau wo, ich sie melden muss. Wir möchten sie offiziell deklarieren. Welche Massnahmen (AHV, Unfall) soll ich treffen und wo muss ich mich wenden?

Besten Dank für Ihre Hilfe

Freundliche Grüsse
Caton

Sie sprechen eine Frage an, die - je nach Kanton - von sehr viel Bürokratie getrieben ist, weil oft verschiedenen Ämter / Versicherer kontaktiert werden müssen. Im Kanton Basel-Stadt gibt es dafür seit kurzem 1 Anlaufstelle, die "Zentrale Abrechnungsstelle für Sozialversicherungen ZAS", die vom Gewerbeverband mit betrieben wird. Dort kann man mit 1 Formular alles erledigen:
- Beiträge AHV, IV, EO, ALV
- Beiträge zur Berufsunfallversicherung
- Beiträge zur Familienausgleichskasse
Sie erhalten dann Ende Jahr auch einen Lohnausweis für die Steuerbehörden.
Somit habe ich Ihnen auch beschrieben, was es alles braucht, um einen Babysitter (oder eine Raumpflegerin etc.) korrekt anzumelden.

Falls es bei Ihnen keine solche Stelle gibt, sollten Sie kontaktieren:
- Ihre AHV-Behörde (für AHV, IV, EO, ALV, Familienausgleich)
- Ihren privaten Unfallversicherer, bei dem Sie eine separate Unfallpolice abschliessen können.
Ich wünsche Ihnen nicht allzuviele Hürden; aber Schwarzarbeit ist keine Alternative und zu gefährlich.

Gabriela M.

Re: 24.-30.9.07: Juristin (Geld, Recht, Beruf)

Beitrag von Gabriela M. »

Guten Tag, Frau von Escher!

Ende November 2006 wurde mir gekündigt und ich wurde sofort freigestellt. Bereits zum 01.12.2006 wurde meine Stelle neu besetzt. Anfang Dezember war mein Schwangerschaftstest positiv. Mein Arbeitgeber zog die Kündigung in Februar 2007 zurück und stellte mich weiterhin frei. Im August 2007 kam mein Sohn zur Welt. Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass mein Mutterschaftsurlaub am 22.12.2007 endet. Ich habe folgende Fragen an Sie:

1) Habe ich Anspruch auf Urlaub in 2007?
Ja. Wegen Mutterschaftsurlaub dürfen jedoch die Ferien nicht gekürzt werden. Wegen Schwangerschaftsabwesenheiten ist eine Kürzung allenfalls ab dem 3. Abwesenheitsmonat erlaubt:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... KUERZUNGEN
2) Wann kann mir gekündigt werden?
Ab Beginn der 17. Woche nach der Geburt:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... UNGSSCHUTZ
3) Wann kann ich kündigen, damit ich nicht mehr ins Büro muss? Meine Kündigungsfrist ist 3 Monate.
Nach der Geburt, auf Ende des bezahlten Mutterschaftsurlaubes:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... STOPARBEIT


Vielen Dank für Ihre Antworten und viele Grüsse,
Gabriela M.

Ich habe Ihnen die Antworten mit rotem Text in Ihre Fragen geschrieben. :)

Happy Wonderland

Beitrag von Happy Wonderland »

Grüezi Frau von Escher ...

Glücklicherweise ist hier das Thema Arbeit und Recht grad aktuell, denn ich wurde in diesen Tagen von meinem Arbeitgeber über die Kürzung meines Gehaltes informiert. Nun kann ich die Berechnung absolut nicht nachvollziehen und wäre sehr froh, wenn Sie mir helfen könnten. Mein Arbeitgeber klärt mich leider nicht richtig auf.

Im folgenden Zeitraum war ich arbeitsunfähig (infolge Schwangerschaft, durch FA krankgeschrieben):

Vom 19.03. - 25.03. zu 100%
Vom 26.03. - 27.04 zu 50%.

Im April waren ja noch die Osterfeiertage, also 2x nur 4 Arbeitstage statt 5.

Gemäss Berechnungen meines Arbeitgebers entspricht die obige Arbeitsunfähigkeit 40 Tagen. Weiter behauptet mein Arbeitgeber, dass der Grad der Arbeitsunfähigkeit keine Rolle spielt.

Sind die Berechnungen und die Aussagen meines Arbeitgebers so korrekt? Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass ich 50% gearbeitet hab, mir jetzt das aber trotzdem "belastet" wird.

Wenn Sie mir helfen könnten, wäre ich sehr froh !

Mit freundlichen Grüssen

Da geht tatsächlich etwas nicht auf, falls Sie nicht in der Probezeit sind oder einen Temporärvertrag haben. Bei fester Anstellung hat der Arbeitgeber nämlich eine Lohnfortzahlungspflicht, die vom Dienstalter abhängt. Im 1. Anstellungsjahr beträgt diese mindestens 3 Wochen. Lesen doch dazu bei Swissmom folgendes:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
www.swissmom.ch/newsletteranzeige.php?docname=RGBSKALEN
Dies solle eigentlich Ihre Fragen beantworten.

Happy Wonderland

Beitrag von Happy Wonderland »

Grüezi nochmals und vielen Dank für Ihre Antwort ...

Gemäss meines Arbeitgebers beläuft sich meine "Frist" auf 90 Tage, also 90 Tage voller Lohn, ich bin im 4. Dienstjahr.

Dies ist seltsam. Die "Basler Skala", die Ihr Arbeitgeber richtigerweise anwendet, spricht hier von "3 Monaten", was ja eigentlich nicht 90 Tagen entspricht (an Wochenenden besteht ja keine Arbeitspflicht): Rechnerisch besteht ein Monat zwar aus 30 Wochentagen, jedoch aus 21.75 Arbeitstagen. Annäherungsweise stimmt jedoch diese Betrachtung "40 Tage abwesend bei 90 Tagen Lohnfortzahlung". Wenn Sie dies auf Arbeitstage (Basis: 21.75 pro Monat) umrechnen würden, kämen Sie auf ein ähnliches Verhältnis.



Was ich aus den mir überlassenen Links nicht entnehmen konnte, ist ob es der Ordnung entspricht, dass mein Arbeitgeber trotz einer 50% Arbeitsunfähgkeit dies berechnet, als wäre ich 100% arbeitsunfähig gewesen (also 1 ganzer Tag statt ein halber Tag).

Nein; er müsste einen halben Tag rechnen, bei einer Basis von 21.75 Tagen .

Weiter würde mich interessieren, ob diesfalls die Wochenende und Feiertage ebenfalls in die Wartefrist eingerechnet werden können - denn das hat mein Arbeitgeber offensichtlich auch getan.

Eigentlich nicht, er müsste mit 21.75 Arbeitstagen und nicht mit 30 Wochentagen rechnen, um ganz präzise zu sein (siehe oben). Auf der anderen Seite gewährt er Ihnen jedoch auch 90 Wochentage Lohnfortzahlung (und nicht die 65.25 Arbeitstage von 3 Monaten = 3 x 21.75).

Ich bin leider kein Experte, muss aber aus eigener Erfahrung sagen, dass mein Arbeitgeber nicht immer mit legalen Mitteln arbeitet - bei den Kunden wie auch offensichtlich jetzt mit den Mitarbeitern. Und ich habe keine Ahnung, wie ich dem entgegenwirken kann. Irgendwie fühle ich mich grad total ausgeliefert :roll:

Fazit: Sie erhalten den vollen Lohn. Ist es Ihnen die Zeit Wert, um 65.25 Arbeitstage / 90 Wochentage zu "stürmen", wenn das Ergebnis das selbe ist ? Sie erhalten den vollen Lohn ...

Danke nochmals für Ihre Unterstützung !

Benutzeravatar
schnugi
Newbie
Beiträge: 43
Registriert: Fr 4. Mai 2007, 10:38

Beitrag von schnugi »

Guten Tag Frau von Escher,

ich habe eigentlich eine "simple" Frage, auf die ich aber schon zig verschiedene Antworten bekommen habe. Mein ET ist der 25.03.08, danach habe ich 14 Wochen Muttschaftsurlaub. Ich werde nach dem Urlaub nicht mehr arbeiten.

Meine Frage: Ich habe gem. Vertrag 25 Tage Ferien. Werden diese im nächsten Jahr bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubes gerechnet oder bis zur Geburt?

Besten Dank für Ihre Antwort!

Der Ferienanspruch wird pro Dienstjahr berechnet d.h. Ihre Ferien werden bis Ende Mutterschaftsurlaub gerechnet. Mehr Infos zum Thema Ferien lesen Sie hier:

http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... KUERZUNGEN
Mit Prinz (2008) und Prinzessin (2010)

Moglana

Beitrag von Moglana »

Guten Tag Frau von Escher

Ich danke ihnen für die Antwort. Leider haben wir in unserem "Klein-Betrieb" (2 Mitarbeiter + Chef) kein "Personalbüro" (das macht alles der Chef selber :? )

Können sie mir raten, wie ich mich verhalten soll, falls mein Chef uneinsichtig ist und mir "gegen das Gesetz" die Ferien verweigert? Soll ich mich dann ans Arbeitsgericht wenden oder gibts noch andere Alternativen?

Sie können sich auch beim kantonalen Arbeitsamt melden. Dort wird man Ihnen sicher behilflich sein.

Djamila

Beitrag von Djamila »

Sehr geehrte Frau von Escher

Ich habe letzte Woche einen Antrag ausgefüllt um Krankenkasse zu wechseln, und dazu noch halbprivat versichert. Dieser Antrag ist heute angenommen worden, und ich habe heute meine bisherige Krankenkasse gekündigt. Jetzt hab ich mich aber bei der Versicherung erkundigt was Karenzzeit anbelangt, wies dann aussieht wenn ich schwanger wäre und sie meinten die Karenzzeit beträgt 6 Monate, deshalb wurde sie mir gar nicht erwähnt denn eine Schwangerschaft dauert ja 9 Monat und dann ist die Karenzzeit sowieso um. Wie siehts denn aus wenn ich jetzt trotzdem schwanger bin, und das aber zum Zeitpunkt als ich den Antrag stellte noch nicht wusste? Man hat mir gesagt mann könne mir mit Falschaussage drohen. Stimmt das?

Da Sie von einer Karenzfrist sprechen, geht es sicher um die Zusatzversicherung. Diese kennt tatsächlich solche Fristen zwischen 9 Monaten und 2 Jahren, bei Ihnen offensichtlich 6 Monaten.
Lesen Sie dazu bei Swissmom folgendes:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... RSICHERUNG

Wenn Sie nicht wussten, dass Sie schwanger sind, konnten Sie auch keine Falschaussage machen. Ihre Sorgen sind hier unbegründet, denn bei einer 6-monatigen Karenzfrist und einem Krankenkassenwechsel 7-9 Monate vor der Geburt spielt diese Frist dann keine Rolle mehr.

Sophie77

Beitrag von Sophie77 »

Sehr geehrte Frau Escher

Ich arbeite zur Zeit 100% und nun habe ich gerade noch einen Nebenjob, denn ich von zu Hause aus erledigen kann angenommen. Ich verdiene dort max. 400.-- im Monat. Nun möchte ich wissen ob mir die Mutterschaftsentschädigung gekürzt oder sogar gestrichen wird, falls ich nach 4 Wochen diese Nebentätigkeit wieder aufnehmen würde.

Zur Frage betr. dem Mutterschaftsurlaub finden Sie hier Hinweise:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS

Beachten Sie aber, dass der Mutterschaftsurlaub mit der Aufnahme der Arbeit, sei dies Teilzeit oder Vollzeit, auf jeden Fall endet. Ausserdem gilt ein generelles Arbeitsverbot für die Zeit von 8 Wochen nach der Niederkunft. Auch im Einverständnis mit der Arbeitnehmerin darf diese Zeitspanne nicht verkürzt werden.

toomai

Beitrag von toomai »

Sehr geehrte Frau Escher

Vielleicht können Sie folgende Frage beantworten: Ich arbeit seit 1.8.07 wieder 50%. Oft finden bei uns Sitzungen an den Tagen statt, an denen ich nicht arbeite > es wird aber eine 100% Sitzungspräsenz verlangt. Wenn aber jemand einen Zweitjob hat, ist er für die Sitzung entschuldigt.

Gibt es irgendwo etwas Schriftliches, in dem Mutter- oder Vatersein als Zweitjob deklariert ist? Leider wird bei uns genau diese Verpflichtung nicht als Entschuldigungsgrund akzeptiert :-(. Zu sagen ist noch, dass ich als Lehrerin an einer Primarschule arbeite.

Besten Dank für Ihre Antwort!

Entscheidend ist hier leider das Arbeitsrecht, und Vater- oder Muttersein gilt nicht als "Job" in diesem Sinne. Von dem her kann auch nicht von einem Zweitjob gesprochen werden, damit eine Entschuldigung vorliegt. Sie könnten höchstens versuchen ihr Anliegen in einem Gespräch mit den Verantwortlichen klarzustellen.

siitara
Junior Member
Beiträge: 98
Registriert: Mi 16. Feb 2005, 09:23
Geschlecht: weiblich

Beitrag von siitara »

Grüezi Frau von Escher....

Auch von mir eine Frage.

Die Firma bei der ich zuletzt angestellt war wurde verkauft und wechselte dadurch den Standort. Es kam zu einer „Massenentlassung“ von der auch ich betroffen war. Durch meine SS und Geburt hat sich das ganze „rausgezögert“ und meinen definitiven letzten Arbeitstag hatte ich am 31.08.07
Am 30.04.07 kam unser 3. Kind zur Welt. Da mein Mann in einer Weiterbildung steckt und teilweise über die letzten Jahre vertraglich nur 90% angestellt war haben wir immer 10% Kindergeld über mich bezogen.
Dies wäre eigentlich auch beim 3. Kind so geplant gewesen damit wir noch vom Geburtsgeld das in meinem Arbeitskanton ausbezahlt würde profitieren könnten.
Allerdings stellt sich mein alter Arbeitsgeber quer da er dann auch automatisch 1000.- mehr im Sozialplan bezahlen müsste.
Ihre behauptung ich hätte kein Anrecht darauf da mein Mann seit Juni 06 100% angestellt ist.
Wir können jedoch schriftlich belegen das wir nie mehr als 90% Kinderzulangen über seine Firma bezogen haben.
Als ich im Jan. 07 bei meiner Personalabteilung nachfragte teilte man mir mit das es kein Problem darstelle bis zu meiner Kündigung die 10% weiterhin über mich zu beziehn und wir somit automatisch anrecht auf das Geburtengeld haben. Leider habe ich diese Aussage nur mündlich erhalten. Allerdings ist dies ja auch so im OR vermerkt! Aber wie bitte muss ich vorgehen damit ich zu meinem Recht komme?

Besten Dank für Ihre Antwort

Sie haben ein Recht auf Kindergeld gemäss ihrem kantonalem Gesetz. Die zuständigen Ämter haben dabei unterschiedliche Namen, oft heissen sie "Familienausgleicheskasse" oder ähnlich. Googeln Sie doch auf der Homepage Ihrer kantonalen Verwaltung und geben Sie dort als Suchbegriff "Kinderzulage" oder "Familienzulage" ein. Sie finden dann so das richtige Amt, an das Sie sich wenden können, falls ein weiteres Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber nichts nützt.

siitara
Junior Member
Beiträge: 98
Registriert: Mi 16. Feb 2005, 09:23
Geschlecht: weiblich

Beitrag von siitara »

:oops: einen Text aus dem Word reinzukopieren scheint ausserordentlich schwierig zu sein.... :roll: 8) :lol:

Tschuldigung!

Schon korrigiert; die Antwort ist unterwegs
:D

boobazoo

Beitrag von boobazoo »

Guten Tag Frau von Escher

Ich habe auch eine Frage an Sie. Meine Situation ist die Folgende:

Mitte Juni habe ich meine Stelle in der Probezeit gekündigt, da sie mir nicht gefallen hat. Hatte jedoch noch keine Neue, was nicht so schlimm war, da wir uns das leisten können. Ende Juli habe ich dann allerdings sehr unerwartet erfahren, dass ich SS bin. Dies führte leider dazu, dass ich jetzt keine Stelle mehr finde (da SS) und mich arbeitslos melden musste.

Durch die ALK bin ich leider sehr schlecht versichert bezüglich Taggelder. Da die 30tägige Frist bei meinem alten Arbeitgeber schon abgelaufen war, als ich von der SS erfuhr, konnte ich dort nicht versichert bleiben.

Nun arbeite ich seit Mitte September temporär in einer Fa. bis Mitte November. Angestellt bin ich über eine Temporärfirma, welche mich auch versichert bez. Taggelder.

Nun zu meiner Frage: wenn ich Mitte November dem Temporäreinsatz beende, kann ich dann in der Taggeldversicherung der Temporärfirma bleiben, ohne dass die SS von der Versicherungsleistung ausgeschlossen werden kann? Da ich von der ALK im Falle einer Krankschreibung nur 30 Tage lang bezahlt werde, wäre ich ausserordentlich froh um eine bessere Versicherung. Zwar wären es dort auch nur 60 Tage, aber immerhin.

Ich danke Ihnen im Voraus bestens für Ihre Hilfe!

LG, bbz

Leider gelten bei Temporärarbeit besondere Bedingungen, u.a. dass das Arbeitsverhältnis am letzten Tag endet. Damit endet auch Taggeldversicherung (es sei denn, dass die Versicherungspolice etwas anderes schriftlich festhält - fragen Sie doch Ihre Temporärfirma).
Lesen Sie dazu bei swiwssmom auch:
www.swissmom.ch/newsletteranzeige.php?docname=RGBTEMP
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... RSICHERUNG

Was Sie jedoch in jedem Fall erhalten sollten, ist Geld von der Mutterschaftsversicherung; so wie Sie es schildern, erfüllen Sie die Bedingungen:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS

Benutzeravatar
Kirba
Newbie
Beiträge: 15
Registriert: Do 22. Sep 2005, 11:08
Wohnort: bei Zürich, ursprünglich TG

Beitrag von Kirba »

guten abend frau von escher

ich arbeite im spital mit soll- und maximalarbeitszeit/woche von 50 stunden und bin momentan im mutterschaftsurlaub. nun sind ja während der ss aber maximal 9 stunden/tag "erlaubt". ich habe trotzdem oft mehr gearbeitet und bin der meinung, dass sei dann überzeit (was ja eigentlich auch nicht erlaubt wäre, anderes thema) und demzufolge auch so anzurechnen, auch wenn ich total dann unter 50 stunden/Woche komme. das würde für mich bedeuten, dass ich zusätzliche freitage noch zugute hätte, was natürlich zur verlängerung des mutterschafturlaubs willkommen wäre.
unsere personalabteilung ist der meinung, nur was wirklich konkret über 50 stunden/woche geht sei überzeit und des weiteren sei ich die erste, die sich überhaupt drum kümmere...
welche annahme trifft zu, oder liegt die wahrheit irgendwo dazwischen?
vielen dank für ihre antwort!

Sie haben recht: Überstunden während der Schwangerschaft sind verboten, und zwar auf der Basis 9 Stunden pro Tag bzw. 45 Stunden pro Woche .... :
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... RSCHUTZGES
Selbstverständlich können Sie die effektive Überzeit mindestens 1:1 kompensieren. Den Zeitpunkt müssen Sie jedoch mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... BERSTUNDEN

Benutzeravatar
Kimberley
Junior Member
Beiträge: 55
Registriert: Di 9. Mai 2006, 13:38
Geschlecht: weiblich
Wohnort: SO
Kontaktdaten:

Beitrag von Kimberley »

Guten Abend Frau von Escher

Am 17. Dezember 2006 kam meine Tochter zur Welt. Vor der Geburt arbeitete ich zu 100% . Mein Mutterschaftsurlaub ging bis im April, jedoch hatte ich vorher ein Gespräch mit meiner Chefin da ich nur 60% arbeiten wollte und keine Nachtschichten mehr machen könne da dies mit einem Baby etwas problematisch ist. Leider lehnten sie dies ab und sagten mir ich könne nur zu den alten Bedingungen wieder 100% arbeiten. Ich musste dies natürlich ablehnen und selber kündigen. Daraufhin meldete ich mich beim Arbeitsamt und wollte gerne Arbeitslosengeld beziehen, doch bis heute wird dies von der Arbeitslosenkasse abgelehnt. Es heisst, ich wäre nicht Vermittlungsfähig da ich keine Betreeung für meine Tochter nachweisen kann. Ich hätte einen Krippenplatz bei einer Krippe gehabt, aber diese Krippe wollte das nicht bestätigen solange ich keinen Vertrag bei ihnen unterschreibe. Aber wenn ich keinen Job habe, kann ich ja keinen Krippenplatz zahlen oder? Ich bin sehr enttäuscht das man so hängengelassen wird und weiss nicht was ich in dieser Situation noch machen kann?

Mein Vater hat nun ein Formular unterschrieben das er die Obhut übernehmen könnte wenn ich arbeiten gehe da er selbstständig arbeitet, aber bis jetzt habe ich nichts gehört.

Freundliche Grüsse

Kimberley

Ich verstehe Ihre Enttäuschung, bin jedoch zuversichtlich für Sie, weil Sie sich ja offensichtlich aktiv darum bemühen, "vermittlungsfähig" zu werden. Dies juristisch-technisch Wort ist tatsächlich der Schlüssel zu Ihrem Erfolg. Gehen Sie deshalb unbedingt mit dem von Ihrem Vater unterschreibenen Formular zum RAV, nehmen Sie vielleicht noch einige Bewerbungsschreiben mit (oder stellen Sie diese in Aussicht). Falls das Arbeitsamt entgegen meinen Erwartungen noch immer die Vermittlungsfähigkeit verneint: Fragen, was Sie sonst noch tun müssten ... und trotz Frust zuversichtlich und höflich bleiben :D der Arbeitsmarkt ist gut.
Lesen Sie doch bei swissmom auch noch folgendes:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ARBEITSLOS
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg !

Gesperrt