Malaga1 hat geschrieben: ↑Sa 1. Mai 2021, 08:17
Ich ärgere mich ja auch so über unseren Rekurs bei der Zürcher Bildungsdirektion gegen die Maskenpflicht an der Primarschule. Nach zwei Monaten hat sich die Bildungsdirektion nun bequemt, dem Gesamt-Regierungsrat zu empfehlen, den Rekurs abzulehnen oder gar nicht darauf einzutreten. Wir bzw. unser Anwalt hat nun nochmals die Möglichkeit, eine Stellungnahme einzureichen, was wir auch tun werden. Dann wird es wieder ewig gehen bis der Rekurs abgelehnt wird (das ist aus meiner Sicht so sicher wie das Amen in der Kirche. Es ist ja auch sehr befremdend, dass man bei dieser Stelle einen Rekurs einreichen muss, die die Verfügung erlassen hat). Erst dann können wir ans Obergericht gelangen, dann geht es wieder ewig bis zu einem Entscheid und bis dann sind die Masken mit den Kindern verwachsen.... Normalerweise hätte ein Rekurs aufschiebende Wirkung, in diesem Fall aber nicht. Gerade die kantonalen Behörden haben also einen grossen Anreiz, die Sache möglichst lange zu verschleppen. Man kann über diese Masken in der Schule denken was man will, aber es kann doch einfach nicht sein, dass BürgerInnen, die ihre demokratische Rechte wahrnehmen, so an der Nase herumgeführt werden. Von dem her: Initiativen etc. werden in dieser Frage keine Wirkung erzielen (und die Schweiz müsste sich dringendst Gedanken machen, wie sie demokratische Rechte und Prozesse modernisieren könnte - aber das ist eine andere Diskussion.)
Nur um die Sache hier mal etwas einzuordnen (ich habe beruflich viel mit der BiD zu tun, kann ich Folgendes sagen:
1. Dass die aufschiebende Wirkung aufgehoben wurde, ist in diesem Fall klar. Beim Vorliegen besonderer Gründe kann die aufschiebende Wirkung gem § 25 Abs. 3 VRG aufgehoben werden. Welche besonderen Gründe wahrscheinlich angeführt werden, brauche ich hier wohl nicht zu erklären.
2. Dass die erstinstanzliche Rechtsmittelinstanz verwaltungsintern ist, ist im gesamten schweizerischen Rechtssystem normal. Irgendwie ist es auch logisch, dass zunächst die entscheidende Behörde nochmal Gelegenheit erhält, ihren Entscheid zu überdenken. Ob richtig oder falsch..., man kann sich streiten...
3. Verfahrensdauer: Die BiD ist dafür bekannt, dass sie nicht gerade die a schnellsten entscheidene Behörde ist. Verfahrensdauern von rund einem Jahr pro Instanz sind üblich (Ich habe schon Rekursverfahren gesehen, die sich über mehrere Jahre hinzogen, was natürlich gar nicht geht). Wenn die BiD schon nach zwei Monaten dem RR eine Stellungnahme abgegeben hat, ist das ausserordentlich schnell.
4. Kosten: Ein Rekursverfahren kostet in der Regel zwischen Fr. 500.00 und 1500.00 Franken. Das ist nicht alle Welt, vor allem, wenn man es aufteilen kann. Teuer wird wohl eher Euer Anwalt. Der stellt für den Betrag kaum den Computer an.
Man kann vom System halten, was man will, aber dass nun bei Maskengegnern extra anders oder zögerlich vorgegangen wird und dass ihr "an der Nase herumgeführt werdet" ist, wenn ich deine Informationen mit meinen Erfahrungen vergleiche, schlicht und einfach falsch.