habe seinerzeit von der Krankenkasse jeweils Fr. 1000.- erhalten bei den Hausgeburten
da sich die Hebamme anscheinend auch daran bereichern wollte, hat sie dementsprechend eine überteuerte Rechnung gemacht

Darin steht:ermy hat geschrieben:also die Hausgeburt muss die Krankenkasse übernehmen, das ist eine Pflichtleistung.
http://www.google.ch/url?sa=t&rct=j&q=& ... 3673,d.ZGU
Linli hat geschrieben:Das Spital sei doch viel NÄHERäh? HAUSgeburt?)
eine zusatzversicherung zahlt unter umständen vom rest der gvk-kosten nochmals 50%Phase 1 hat geschrieben: 100 Franken für den Geburtsvorbereitungskurs, wenn er von einer Hebamme durchgeführt wird.
Sämtliche Kosten der Geburt in der allgemeinen Abteilung im Spital oder bei einer ambulanten Geburt.
die rufbereitschaftsentschädigung für die hg und das wochenbett ist nicht generell von der grundversicherung gedeckt, zusatzversicherungen übernehmen es aber u.U.Ebenso die Kosten der Hebamme bei einer Hausgeburt oder einer Geburt im Geburtshaus sowie das Wochenbett im Spital oder Geburtshaus, sofern es auf der Spitalliste steht - bei einer vaginalen Geburt in der Regel bis vier Tage, bei einem Kaiserschnitt bis fünfTage.
Bei ambulanter Geburt oder nach einer Hausgeburt wird die häusliche Pflege (Nachsorge) durch eine Hebamme bis zum 10. Tag nach der Geburt übernommen.