Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Phase 1
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von Phase 1 »

Also hearemai Versuch es doch einfach und sag dein gg ist derzeit in Australien.
Das weist du ja eh.
Sollte es dann ein Problem sein weist du ja Bescheid.
Ich sehe es einfach so das jeder Kanton und passamt das anders handhabt.
Wie gesagt hier kann ich ganz einfach Pass beantragen. Ist noch nie die Frage gekommen wegen Partner.
Versuch es doch einfach mehr als ein " geht nicht " wirst du eh nicht hören.

Auf der Seite : http://www.schweizerpass.admin.ch/pass/ ... inder.html
Steht ganz unten das man allfällige kindsentführung erst melden muss dem passamt und erst dann interniert wird.

Find es echt schlimm das so ein gschiss gemacht wird. Ausweise brauchen die Kinder ja. Schon um mit der Schule in ein Lager zu gehen oder später dann Ämter ect..

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La_Ronde
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von La_Ronde »

Betr. ID erneuern:
Das kommt wohl sehr aufs Passbüro an. Ich konnte bisher problemlos neue Ausweise für meine Kinder machen auf meinem Passbüro, obwohl ich geschieden bin vom Vater meiner Tochter und es absolut offensichtlich ist, dass sie binational ist. Auch für den Sohn klappte es problemlos, obwohl er nicht meinen Nachnamen trägt. Nach meinem Zivilstand oder einer Einverständnis der Väter wurde nie gefragt (obwohl ich die erforderlichen Einverständnisse immer dabei gehabt hätte).
Und dann muss man ja auch noch Zeit haben, einfach da zu sitzen und vor sich hin zu schauen. (Astrid Lindgren)

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haeremai
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von haeremai »

Ich werde dort am Montag anrufen und mal fragen. Bis Anfang nächstes Jahr hat jedes der Kinder mind. ein gültiges Reisedokument. Im Notfall kann ich die paar Monate überbrücken bis ich die Scheidungsklage einreichen kann.
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Nette
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von Nette »

@ haeremai: ich würde es mal versuchen, verlieren kannst du nicht
Haben deine Kinder nur den ch Pass?

Nette
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe ;-)

domenico
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von domenico »

@hearemai: finde auch, die Reihenfolge sollte sein:

1. Ausprobieren, ob für die Pass-/ID-Verlängerungen überhaupt die Unterschrift des Ex-Partners nötig ist
2. Wenn doch, dem Expartner das fertig ausgefüllte Formular zur Unterschrift schicken. Per Email wenn man keine Postadresse kennt. Per Post wenn es in dem Land keine Faxgeräte, Scanner und Internetanschlüsse gibt.
3. Wenn keine Antwort kommt, in Erfahrung bringen, ob man irgendwie gerichtlich verfügen lassen kann, dass Pässe trotzdem ausgestellt werden dürfen.
4. Erst wenn das nicht hilft, auf alleiniges Sorgerecht klagen.

Pässe verlängern ist ja in der Regel kein dringliches Alltagsproblem, man muss es nur selten machen und weiss das Stichdatum Jahre im voraus.

Gruss,
domenico

Lunida
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von Lunida »

Ich kann faktisch nicht mitreden, da ich a) alleiniges Sorgerecht habe und b) meine Ex nicht im Ausland, sondern keine 10km entfernt von uns wohnt :mrgreen: .

Aber: Ich musste für mich und meinen Sohn letztes Jahr den Pass erneuern - und war auch gewappnet, dass ich dann irgendwie mein alleiniges Sorgerecht beweisen muss. Aber denkste. Ich beantragte die neuen Dokumente online, ging dann am terminierten Datum/zur terminierten Zeit nach Zürich und innert 10 Minuten hatten wir unsere Pässe... ob ich alleiniges oder gemeinsames (oder überhaupt irgendein :roll: ) Sorgerecht habe, interessierte keine Sau :roll: . Ok, hat mich persönlich schon etwas gewundert - aber evtl. lief das vorgängig über die Gemeinde? (Die haben ja die Info, wie die Sorgerechtsart ist). Keine Ahnung... aber auf jeden Fall musste ich in all den 10 Jahren, in denen mein Sohn nun lebt, noch nie bei ID oder Pass irgendeine Sorgerechtsart beweisen.

Bei der Beantragung der Kinderzulage ist es jedoch seit letztem Jahr - seit das gemeinsame Sorgerecht Standard ist - ein grösseres Theater :roll: . Seither muss man bei der Beantragung wirklich beweisen, wie die Sorgerechtsart ist (unabhängig davon, ob es gemäss Anspruchskonkurrenz für die KiZu matchentscheidend ist oder nicht :roll: ). Bei mir ist das "Problem": Mein Sohn wurde 2005 geboren, als es noch Standard war, dass man als ledige Mutter alleiniges Sorgerecht hatte. Deshalb wurde das gar nie explizit irgendwo festgehalten. Nur wenn wir es zum gemeinsamen Sorgerecht abgeändert hätten, wäre das schriftlich festgehalten geworden. Als ich nun Anfangs Jahr bei meinem neuen AG die KiZu beantragen musste, hat das für rechte Probleme gesorgt, so dass ich schlussendlich sogar eine Anwältin nehmen musste :roll: . Als ich ihr den Sachverhalt erklärt habe, war sie zuerst auch ganz erstaunt - und meinte dann: "Ups... ja... da hat der Gesetzgeber definitiv etwas vergessen" :shock: :lol: . Na ja, ich bin dann doch irgendwie zu meiner KiZu gekommen, aber ein Dokument, in dem effektiv steht, dass ich alleiniges Sorgerecht habe, habe ich bis heute noch nicht (und offenbar ist auch die Kesb weder fähig noch zuständig, so etwas zu bestätigen, obwohl sie es irgendwo in ihren Akten ja haben müssten :roll: :lol: ).

Von daher: Wenn ich das alleinige Sorgerecht wirklich bestätigen müsste, hätte ich auch ein Problem :lol: . Mein Ex hat mir deshalb mal vorsorglich eine Bestätigung ausgestellt, dass er das Sorgerecht nicht hat bzw. ich seit Geburt unseres Kindes das alleinige habe... aber im Ernstfall bringt mir auch das nicht wirklich viel, weil man so etwas in einem amtlichen Dokument haben müsste :roll: :wink: .

Scheidung: Soviel ich weiss (aber ich bin keine Juristin :wink: ) sind die 2 Jahre - wenn Ihr nach CH-Recht geheiratet habt - einzuhalten, wenn nicht das Einverständnis von beiden für die frühere Scheidung vorhanden ist. Und: Alimente festlegen ist das eine - diese zu bekommen, wenn der Ex im Ausland lebt (vor allem, wenn es noch nicht mal ein EU-Land ist): Hoffnungslos! Trotzdem ist es wichtig, diese mal theoretisch festlegen zu lassen. Je nachdem gibt es dann die Möglichkeit für Alimentenbevorschussung.

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haeremai
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von haeremai »

Ou Lunida, jetzt rattert es bei mir: Wir haben nach neuseeländischem Recht geheiratet bzw. dort unsere Ehe geschlossen, und dann dort von der schweizer Botschaft anerkennen lassen. Ich habe z.B. meinen Nachnamen behalten, er seinen. Muss mich grad mal informieren, wie das nach neuseeländischem Recht denn so ist mit ner Scheidung! Merci für das Stichwort. :mrgreen: :D
Ja Alimente, lalala - da möchte ich einfach wissen, wie ich das in der Scheidungsklage schreiben soll. Wird sowieso nur in theorie so sein. Praxis sieht ganz anders aus.

Meine Kinder sind Doppelbürger - haben je ne Schweizer ID und nen neuseeländischen Pass. Müsste auch da mal schauen, ob ich ihre neuseeländischen Pässe überhaupt selber erneuern kann, oder ob dazu die Unterschrieft des Elternteils mit entsprechender Staatsangehörigkeit benötigt wird.
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von haeremai »

Vom Neuseeland Ministry of Justice: "The Family Court can legally end (dissolve) your marriage or civil union if you’ve lived apart for two years or more." hm ok ich werde mich also einfach noch etwas gedulden müssen.
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chrötli85
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von chrötli85 »

haeremai hat geschrieben:Sollte schon klappen. Ist einfach doof das Gefühl, dass wenn ich kurzfristig in ein Flugzeug steigen müssten mit den Kindern ich dann ein Problem hätte. Ist aber derzeit nicht geplant. Also easy. Die ID vom einten Kind ist schon seit August letzten Jahres abgelaufen - war mir erst nach ne Weile aufgefallen. Tja.
Vielleicht sind die kulant wenn ich ihnen sage, ich habe nicht mal ne Adresse vom Kindsvater? Ist ja dann nicht meine Schuld, dass er nicht erreichbar ist per Post.
Einfach zur Info: Unwissen schützt vor Strafe nicht. Ich würde mich informieren was du machen kannst BEVOR ihr geht.

ABER:
Ich war auch getrennt und habe den Pass für Junior im Kt. Zürich gemacht. Nach seinem Vater hät niemand gefragt :wink:
Grüessli sChrötli mitem Häxli und em chline Pfüdi

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haeremai
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von haeremai »

Ich habe gerade angerufen beim Passbüro, und es ist also gar kein Problem, die ID oder den Pass der Kinder zu erneuern ohne Einverständnis von meinem Ex. Die Frau am Telefon sagte sogar: "Ja also irgendwie müssen sie ja funktionieren können und Dinge für die Kinder organisieren können - es ist ja der Vater der Kinder, der weg gegangen ist, und wir könnten Ihn so nicht einmal ausfindig machen." Sie meinte auch, dass es erst nach der Scheidung drauf an käme, ob das Sorgerecht geteilt ist oder nicht. Während der Trennungszeit käme es drauf an, bei wem die Kinder wohnen.
Jetzt bin ich beruhigt und kann das gelassen nehmen. Bis Anfang nächstes Jahr hat jedes Kind noch mind. einen gültigen Ausweis.
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Quest

Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von Quest »

haeremai hat geschrieben:Ou Lunida, jetzt rattert es bei mir: Wir haben nach neuseeländischem Recht geheiratet bzw. dort unsere Ehe geschlossen, und dann dort von der schweizer Botschaft anerkennen lassen. Ich habe z.B. meinen Nachnamen behalten, er seinen. Muss mich grad mal informieren, wie das nach neuseeländischem Recht denn so ist mit ner Scheidung! Merci für das Stichwort. :mrgreen: :D
Ja Alimente, lalala - da möchte ich einfach wissen, wie ich das in der Scheidungsklage schreiben soll. Wird sowieso nur in theorie so sein. Praxis sieht ganz anders aus.

Meine Kinder sind Doppelbürger - haben je ne Schweizer ID und nen neuseeländischen Pass. Müsste auch da mal schauen, ob ich ihre neuseeländischen Pässe überhaupt selber erneuern kann, oder ob dazu die Unterschrieft des Elternteils mit entsprechender Staatsangehörigkeit benötigt wird.
Du kannst Dich nach CH Recht scheiden lassen.
Wir haben in Las Vegas geheiratet und auch durch die Botschaft annerkennen lassen. Geschieden wurden wir nach CH Recht.


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Lunida
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von Lunida »

@Quest
Das nützt ihr nichts :wink: - denn auch gemäss CH-Recht braucht es die Einwilligung BEIDER Ehepartner, damit man sich vor Ablauf der 2jährigen Trennungsfrist scheiden lassen kann.

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haeremai
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von haeremai »

Hauptsache ist, dass die Zeit auf meiner Seite ist. Muss also einfach noch ein wenig Düümli dräihe. Werde nächste Woche in die Rechtsberatung gehen um zu schauen, was ich da alles vorbereiten kann/muss für die Scheidungsklage. Ich kann das ja jetzt schon vorbereiten, und dann einfach zur passenden Zeit abschicken.
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Lotus
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von Lotus »

Pass/ID...ich wurde noch nie gefragt wo mein Partner ist. Haeremai...sollte also kein Problem sein hier!
Grüssli
"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain

Quest

Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von Quest »

Lunida hat geschrieben:@Quest
Das nützt ihr nichts :wink: - denn auch gemäss CH-Recht braucht es die Einwilligung BEIDER Ehepartner, damit man sich vor Ablauf der 2jährigen Trennungsfrist scheiden lassen kann.
Meine Antwort bezog sich generell darauf, dass sie sich nach CH Recht scheiden lassen kann. Fertig[emoji12]

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bodega
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von bodega »

pass: hier muss ich bei einer passbeantragung ein formular mit der unterschrift des nicht anwesenden elternteils dabei haben. schräg, dass das so verschieden gehandhabt wird (und gut für dich, haeremai)

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haeremai
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von haeremai »

@bodega: Das finde ich auch schräg, dass das so unterschiedlich gehandhabt wird. Es zeigt (wieder einmal...), dass Gesetz und Praxis teils doch sehr weit auseinander liegen. Ich konnte z.B. die in Neuseeland durchgeführten Nachnamensänderungen der Kinder jeweils problemlos hier anerkennen lassen, obwohl gemäss schweizer Recht die Kinder diesen Nachnamen nicht hätten bekommen dürfen - und dies, obwohl wir in der schweiz wohnen. Ich bin mir sicher, dass anderswo in der Schweiz dies nicht möglich gewesen wäre.
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danci
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von danci »

Ich habe jetzt nicht ganz alles gelesen, mehr so quer, aber grundsätzlich:

Scheidung: Wo Du geheiratet hast, ist völlig egal. Du lebst hier und hast das Recht Dich in der Schweiz nach Schweizer Recht scheiden zu lassen. Nur wenn ihr beide nur die neuseeländische Staatsbürgerschaft hättet, wäre es anders. "Unzumutbarkeit" kannst Du vergessen. Das kommt praktisch nie durch und wenn ja, dann nur, wenn Du ausdrücklich beweisen kannst, dass Du im Alltag aufgrund der Ehe (nicht gleich Zusammenleben) einen Nachteil hast. Das klappt bei schweren Fällen von häuslicher Gewalt oder so, aber im Normalfall nicht. D.h. Du hast die Möglichkeit ihn zu bewegen, eine Scheidungskonvention zu unterschreiben, es muss keine vollständige sein, einfach eine Teilkonvention in der steht, dass ihr beide die Scheidung wollt oder zwei Jahre warten und dann klagen. Die zwei Jahre laufen ab dem Zeitpunkt, ab dem er ausgezogen ist, nicht ab Eheschutzurteil!

Alleinige Sorge: Sehr schwierig, aber das wäre jetzt so ein Fall, wo ich es probieren würde. Das Bundesgericht hat jedoch vor kurzem entschieden, dass selbst wenn die Frau (und das Kind) in den nahen Osten ziehen und der Vater in der Schweiz bleibt, die gemeinsame Sorge möglich ist. Daher sehe ich es als etwas schwierig an. Aber wenn es ein vernünftiger Richter ist und sich der Vater eh nicht wehrt, hast Du vielleicht Chancen.

ID: Ich würde es auch mal probieren. Geht es nicht, dann frag ihn an. Verweigert er die Unterschrift, kannst Du Dich an die KESB wenden. Ein Kind hat ein Rech auf einen Ausweis.
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haeremai
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von haeremai »

Merci für die Infos danci. Also in meinem Fall ist ja der Vater weeeeiiiit weg gezogen, nicht die Mutter und die Kinder. Zudem, und wohl noch wichtiger, hat sich der Vater schon seit einem Jahr nicht um die Kinder gekümmert. Ausser mal nem gaaanz kurzen Alibi-Telefon zu den Kindergeburtstagen (jeweils knapp 1 Minute Smalltalk mit dem jeweiligen Kind, und wenn das Kind nicht da war, dann kein 2. Anrufversuch) hat er nie nach den Kindern gefragt, Ihre Telefonnachrichten nicht erwiedert oder mal das Telefon abgenommen noch ihnen irgend eine Email oder nen Brief geschrieben. NULL GAR NICHTS. Er möchte auch gar nichts mit den Kindern zu tun haben, so lange ich irgendwie dazuwischen funken könnte (mache ich zwar nicht, aber ich könnte ja ... Er hat mir das schriftlich geschrieben, habe also auch etwas in der Hand). Von dem her wird er sich dann zum Zeitpunkt der Scheidungsklage zwei Jahre lang gar nicht mehr um die Kinder gekümmert haben, aus eigener Wahl. Ich denke deshalb, dass meine Chance zum alleinigen Sorgerecht gut stehen. Es ist nicht so, dass ich ihm den Kontakt zu den Kindern verweigern möchte. Aber er kann doch nicht einfach nach Belieben davon laufen, sich nicht interessieren, und dann evtl. plötzlich wieder auftauchen und behaupten, es sei sein Recht, die Kinder mal bei sich zu haben. Ich würde das auch im Sinn der Kinder machen, dass es dann nicht plötzlich heisst, sie müssen z.B. jedes 2. Wochenende zu ihm, obwohl sie ihn teils gar nicht mehr erkennen, da sie noch so klein sind/waren vor einem Jahr.
Ich werde dieses zweite Jahr noch vorbei gehen lassen, die Scheidungsklage vorbereiten, und dann sobald diese zwei Jahre abgelaufen sind sie einreichen. Das erste Jahr ist zumindest sehr schnell vorbei gegangen.
Mein grosser Pluspunkt ist, dass ich ihn auf dem Migrationsamt abmelden konnte (hatte er nicht gemacht), so dass das auch amtlich dokumentiert ist.
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von danci »

@ haeremai
Gerne. Ich weiss, dass er weggezogen ist, ich wollte damit nur sagen, dass die Distanz kein Hinderungsgrund ist. Aber wie gesagt, ich würde es in deinem Fall unbedingt probieren. Wenn er sich null kümmert, hast du Chancen. Wobei gell, oftmals wird dann alles verdreht und behauptet, er wollte ja, aber....ich wünsche dir auf jeden Fall alles Gute. Aber gell, auf ein evtl Besuchsrecht, wenn er wieder käme, hat das Null Einfluss!


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