Kostenaufteilung Mann / Frau
Moderator: conny85
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Re: Kostenaufteilung Mann / Frau
@stella
ich verstehe Ilor so, dass sie eben die Differenz ausgleichen. Nur KANN sie eben nur 20% (selbstständig?) in die 3a einzahlen.
Diese Lösung finde ich eigentlich gut. Wo sie das geld anlegt, dazu gibts ja verschiedene Möglichkeiten.
ich verstehe Ilor so, dass sie eben die Differenz ausgleichen. Nur KANN sie eben nur 20% (selbstständig?) in die 3a einzahlen.
Diese Lösung finde ich eigentlich gut. Wo sie das geld anlegt, dazu gibts ja verschiedene Möglichkeiten.
Re: Kostenaufteilung Mann / Frau
also, eigentlich sollte man mehr in die 3a einzahlen können - nur Steuerbegünstigt ist halt nur der Anteil wie man auch arbeitet...
- stella
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Re: Kostenaufteilung Mann / Frau
Ilor und tantchen
Dann habe ich das falsch verstanden.
ups
Kommt wohl darauf an, wie viel man verdient, nicht?
Dann habe ich das falsch verstanden.
ups
Kommt wohl darauf an, wie viel man verdient, nicht?
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07
Re: Kostenaufteilung Mann / Frau
Ich hab gar kein Geld um in die 3a einzuzahlen... Aber hier wird ja davon gesprochen, dass man Geld aif dem Sparkonto beHält, weil man nur 20% einzahlt da nur 20% job...
Re: Kostenaufteilung Mann / Frau
der maximalbetrag für die 3a säule hat doch nichts mit dem einkommen zu tun (bei angestellten)? der maximalbetrag ist bei 6700 CHF oder so, egal wieviel % man arbeitet- mehr einzahlen geht auch nicht, wenn ich mich richtig erinnere. ich zahl den vollen betrag pro jahr ein, mit 60% pensum.... kann in der steuererklärung geltend gemacht werden.
edit:
gefunden!
Die genauen Beiträge pro Jahr werden vom Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegt und auf ihrer Website kommuniziert. 2018 dürfen Angestellte, die einer Pensionskasse angehören, maximal 6'768 Franken in die Säule 3a einzahlen. Selbständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, dürfen 2018 20 % des jährlichen Erwerbseinkommens, maximal aber 33'840 Franken einzahlen.
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Die genauen Beiträge pro Jahr werden vom Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegt und auf ihrer Website kommuniziert. 2018 dürfen Angestellte, die einer Pensionskasse angehören, maximal 6'768 Franken in die Säule 3a einzahlen. Selbständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, dürfen 2018 20 % des jährlichen Erwerbseinkommens, maximal aber 33'840 Franken einzahlen.
- Barbamama79
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Re: Kostenaufteilung Mann / Frau
Ich habe ilor so verstanden, dass sie mit ihrem Pensum von 30% nicht über die BVG Eintrittsschwelle kommt und somit keiner Pensionskasse angehört. Wenn sie keiner Pensionskasse angehört, darf sie eben nur 20% des jährlichen Einkommens in die 3. Säule einzahlen.
Siehe such hier: https://www.vorsorge-3a.ch/meine-situat ... le-3a.html
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Re: Kostenaufteilung Mann / Frau
Was während einer Ehe auf dem Säule 3a-Konto angehäuft wird, wird bei einer Scheidung hälftig geteilt. Deshalb spielt es bei Verheirateten keine grosse Rolle, auf wen die Konti lauten und wieviel man wo einzahlt. Wichtig ist eher, dass man im Laufe der Zeit mehrere Säule 3a-Konti eröffnet, um sie vor der Pensionierung gestaffelt beziehen zu können (Steuerersparnis).
Re: Kostenaufteilung Mann / Frau
Genau, ich bin angestellt und komme mit den 30% nicht auf den BVG Mindestlohn und somit keine Pensionskasse.