24.-30.9.07: Juristin (Geld, Recht, Beruf)

Fachleute antworten jeweils eine Woche lang auf Eure Fragen
Forumsregeln
Das Expertenforum ist für aktive Fragen nur jeweils im angegebenen Zeitraum geöffnet. Es kann aber nachgelesen werden.
Gesperrt
zweiternick

Beitrag von zweiternick »

Guten Morgen Frau Escher

Ich habe eine Frage betreffend Mutterschaftsurlaub. Ich arbeit hundert Prozent an einem Gymnasium - allerdings habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag von einem Jahr (da mir noch ein Diplom für eine unbefristete Anstellung fehlt), der aber bei Zufriedenheit beiderseits stillschweigend verlängert wird (passiert noch häufig an Schulen).
Wenn ich nun innerhalb dieses Jahres schwanger werde, würde das bedeuten, dass ich kein Anrecht auf Mutterschaftsurlaub habe?

Ich kann Sie beruhigen: Die Frage der Befristung ist irrelevant. Wichtig ist u.a. die tatsächliche Anstellungsdauer vor der Geburt. Lesen Sie doch zu den Voraussetzungen des Mutterschaftsurlaubes bei Swissmom folgendes:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS


Und was passiert, wenn ich mehrere Jahre immer befristet angestellt bleibe (ist gang und gäbe an Schulen).

Siehe oben: dies spielt dann auch keine Rolle beim Mutterschaftsurlaub.
Vielleicht wollen Sie dies noch lesen:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... RSCHUTZGES


Meine zweite Frage: Ich bin bereits Sekundarlehrerin phil I, mir fehlt also noch das höhere Lehramt, Lizentiat ist abgeschlossen. In einem Handbuch für Mittelschulen habe ich gelesen, dass meine Lehrerausbildung dem höheren Lehramt "gleichgestellt" sei - das ist auch so, wenn ich den Lohn ansehe, aber müsste das nicht auch gelten, wenn es um Anstellungsverhältnisse geht?

Hier kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen, das die kantonalen Regelungen unterschiedlich sind. Ihre zuständigen Behörden (Schulbehörde, Arbeitsamt) oder Ihre Lehrervereinigung / -gewerkschaft kann Ihnen hier sicher eien Antwort geben.

Herzlichen Dank für Ihre Antwort

Ich habe Ihnen die Antworten rot in den Text geschrieben.

Benutzeravatar
schnuckibutz
Newbie
Beiträge: 15
Registriert: Mo 30. Aug 2004, 13:14
Wohnort: im Rheintal

Beitrag von schnuckibutz »

Wie sieht die gesetzliche Regelung genau aus:
Mein Mann war schon einmal verheiratet, verdiente bei der Scheidung etwa 2000,- pro Monat mehr als jetzt (aktuell: unser Sohn ist 18 Monate alt, das Baby kommt in den nächsten Wochen). Er wollte deshalb die Abänderung des Scheidungsurteils, weil die damals festgesetzten Alimente für die 3 Kinder aus 1. Ehe nicht mehr bezahlbar sind.

Nun heisst es im aktuellen Entscheid, dass "die Kinderunterhaltsbeiträge der Beistandspflicht gegenüber der (neuen) Ehefrau vorgehen...die (neue) Ehefrau, welche die Ehe im Wissen um die Unterhaltspflicht gegenüber der 3 Kinder aus erster Ehe eingegangen ist, insofern eine Beistandspflicht trifft, als sie für ihren eigenen Unterhalt selber aufzukommen hat"
Wohlgemerkt müsste ich, um arbeiten gehen zu können, auf offizielle Betreuungsmöglichkeiten wie Tagesmutter oder Krippe zurückgreifen, da familiäre Möglichkeiten fehlen. Da die Kosten hierfür bekanntermassen enorm sind, würde die Rechnung meiner Meinung nach dennoch nicht aufgehen und ich auf Unterstützung vom Staat angewiesen sein.

Ist die Rechtslage in der CH wirklich so, dass ich nun quasi der "Depp" bei der ganzen Geschichte bin (während die Ex-Frau, deren 3 Kinder alles schulpflichtig sind, seit bald 11 Jahren keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgeht/gehen muss)?

Wie würden sich eigentlich Unterhaltsverpflichtungen berechnen (bzw. wer wäre zuständig), wenn wir ins Ausland ziehen würden (A)?

Das Gericht würdigt alle Umstände (Kindeswohl, Ex-Ehefrau, Sie). Sie haben die Möglichkeit, einen Entscheid im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten anzufechten.
Ein Wegzug ins Ausland hilft nicht: Das Schweizer Gericht bleibt zuständig für die Ex-Frau und die Kinder, und zwischen Österreich und der Schweiz bestehen die entsprechenden Abkommen, um Urteile gegenseitig zu vollstrecken / Alimentszahlungen einziehen.
Vielleicht hilft Ihnen dies weiter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... GROBMENGES

Gesperrt