Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung
Moderator: conny85
Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung
Ist toll was man hier alles erfahren kann. Die Bank gibt das Renovierungsgeld nur gegen Rechnung oder doch im voraus? Wir möchten einiges selber renovieren und brauchen das Geld für gewisse Sachen vorher und nicht nach dem Kauf.
Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung
wir haben ein zusätzliches Konto im Banking account freigeschaltet bekommen mit einer Gutschrift von dem vereinbarten betrag. Ich bezahle von dort online jegliche Rechnungen und schicke parallel dazu eine email an unseren bänker mit der information wozu das geld verwendet wurde bzw. scanne die Rechnungen ein und schick die weiter.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung
Geneva
Wir haben unser Haus im Jahre 2010 gekauft. Innert der ersten 2 Jahre ab Eigentumsübertrag haben wir das Haus für über CHF 100'000.00 renoviert. Dazumal haben wir die Rechnungen und Käufe in diversen Geschäften gegen Quittungen einfach aus unserem Vermögen (Säule 3b) bezahlt. Die Bank hat, als das Haus auf uns übertragen wurde, dazumal die Hypothek gemäss Darlehenvertrag auf das Sparkonto von meinem Partner überwiesen und am gleichen Tag vom gleichen Konto die Restzahlung des Kaufpreisen an die Verkäuferin des Hauses überwiesen. Wenn ich Euch wäre, würde ich einfach eine genug hohe Hypothek aufnehmen, damit ihr neu genug freie Mittel auf den Säule 3b-Konten habt, um die anstehenden Rechnungen bezüglich Renovationen zu bezahlen.
Bei der geplanten Dachaufstockung, welche einiges mehr kostet als die bereits getätigten Renovationen, werden wir Gelder von den Säule 3a-Konten beziehen oder eine 3. Hypothek erhalten und deshalb mussten wir ein Baukonto eröffnen. Die Bank geht damit sicher, dass wir z.B. die Säule 3a-Gelder tatsächlich für die Dachaufstockung, d.h. fürs Wohneigentum, verwenden.
aylene73
Ich werde mit dem für uns zuständigen Berater von der Bank, bei welcher wir die Hypo haben, reden. Mein Partner und ich haben mehrere Säule-3a-Konten bei verschiedenen Banken. Ich hoffe, dass ich im Jahr 2016 Säule3a-Geld bei der Bank X beziehen kann und am Jahr darauf bei deiner anderen Bank und dass die Bezüge von verschiedenen Jahre (2016 und 2017) nicht zusammengezählt werden. Sollte eigentlich so sein, wenn ich den Text auf der HP vom Kt. Zürich richtig interpretiere:
"Wie werden Vorbezüge für Wohneigentum aus der 2. und 3. Säule a besteuert? Die Vorbezüge werden als Kapitalleistung unabhängig vom übrigen Einkommen gesondert besteuert. Erfolgen im gleichen Jahr mehrere Auszahlungen, z.B. WEF-Vorbezüge, Bezüge aus der 2. Säule oder 3. Säule a, werden diese zusammengezählt und das Gesamttotal zum Satz von 1/10 bei den Kantons- und Gemeindesteuern bzw. 1/5 bei der direkten Bundessteuer besteuert. "
Wir haben unser Haus im Jahre 2010 gekauft. Innert der ersten 2 Jahre ab Eigentumsübertrag haben wir das Haus für über CHF 100'000.00 renoviert. Dazumal haben wir die Rechnungen und Käufe in diversen Geschäften gegen Quittungen einfach aus unserem Vermögen (Säule 3b) bezahlt. Die Bank hat, als das Haus auf uns übertragen wurde, dazumal die Hypothek gemäss Darlehenvertrag auf das Sparkonto von meinem Partner überwiesen und am gleichen Tag vom gleichen Konto die Restzahlung des Kaufpreisen an die Verkäuferin des Hauses überwiesen. Wenn ich Euch wäre, würde ich einfach eine genug hohe Hypothek aufnehmen, damit ihr neu genug freie Mittel auf den Säule 3b-Konten habt, um die anstehenden Rechnungen bezüglich Renovationen zu bezahlen.
Bei der geplanten Dachaufstockung, welche einiges mehr kostet als die bereits getätigten Renovationen, werden wir Gelder von den Säule 3a-Konten beziehen oder eine 3. Hypothek erhalten und deshalb mussten wir ein Baukonto eröffnen. Die Bank geht damit sicher, dass wir z.B. die Säule 3a-Gelder tatsächlich für die Dachaufstockung, d.h. fürs Wohneigentum, verwenden.
aylene73
Ich werde mit dem für uns zuständigen Berater von der Bank, bei welcher wir die Hypo haben, reden. Mein Partner und ich haben mehrere Säule-3a-Konten bei verschiedenen Banken. Ich hoffe, dass ich im Jahr 2016 Säule3a-Geld bei der Bank X beziehen kann und am Jahr darauf bei deiner anderen Bank und dass die Bezüge von verschiedenen Jahre (2016 und 2017) nicht zusammengezählt werden. Sollte eigentlich so sein, wenn ich den Text auf der HP vom Kt. Zürich richtig interpretiere:
"Wie werden Vorbezüge für Wohneigentum aus der 2. und 3. Säule a besteuert? Die Vorbezüge werden als Kapitalleistung unabhängig vom übrigen Einkommen gesondert besteuert. Erfolgen im gleichen Jahr mehrere Auszahlungen, z.B. WEF-Vorbezüge, Bezüge aus der 2. Säule oder 3. Säule a, werden diese zusammengezählt und das Gesamttotal zum Satz von 1/10 bei den Kantons- und Gemeindesteuern bzw. 1/5 bei der direkten Bundessteuer besteuert. "
Meitli 12/05
Bueb 06/07
Bueb 06/07
- aylene73
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Re: Eigentumswohnung, alles über die Finanzierung
@ schwups: ja, ev. ist das kantonal geregelt. Ansonsten kannst du ja auch rasch beim Steueramt nachfragen. Die Bankbeamten wissen das ev. schon. Unsere Beraterin hatte uns darüber vor Jahren Mal aufgeklärt, ich hatte es aber vergessen und war darum etwas überrascht über die Steuerrechnung für 2010, dich ich Anfangs 2015 erhalten habe.