Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Phase 1
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von Phase 1 »

Als Tipp, versuche nur das " vorübergehend " alleinige Sorgerecht zu erwirken und lass schreiben das es bei Rückkehr des Vaters wieder neu verhandelt wird.
Das hat deutlich mehr Chancen angenommen zu werden und es kann dir später auch kein Strick gedreht werden.
Wenn er dann das geteilte will muss er halt das ganze per Anwalt wieder anstossen.

Kira
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von Kira »

Lunida hat geschrieben: Von daher: Wenn ich das alleinige Sorgerecht wirklich bestätigen müsste, hätte ich auch ein Problem :lol: . Mein Ex hat mir deshalb mal vorsorglich eine Bestätigung ausgestellt, dass er das Sorgerecht nicht hat bzw. ich seit Geburt unseres Kindes das alleinige habe... aber im Ernstfall bringt mir auch das nicht wirklich viel, weil man so etwas in einem amtlichen Dokument haben müsste :roll: :wink: .
Du kannst es im Pass eintragen lassen.

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haeremai
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von haeremai »

Kira hat geschrieben:Du kannst es im Pass eintragen lassen.
Das muss ich mir merken! Merci :D
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Kira
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von Kira »

Ich habs beim jüngsten eintragen lassen, da er nicht den selben Nachnamen hat wie ich. Damit es an der Grenze keine Fragen gibt.

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haeremai
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von haeremai »

Meine Kinder haben auch einen anderen Nachnamen als ich...
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Sunneschii9
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von Sunneschii9 »

@haeremai: ich habe bei der Scheidung (war vor 3 Wochen) das alleinige Sorgerecht erhalten, da mein Ex wusste, dass er ins Ausland ziehen wird. Mein Ex verzichtete aber freiwillig und der Richter fand auch, dass es so einfacher ist und bewillgte die Scheidungskonvention so.

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haeremai
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von haeremai »

Merci für die Info Sunneschii! Scheint also doch nicht so schwierig und selten zu sein, das alleinige Sorgerecht zu erhalten. Bei Euch geht ja Dein Ex nicht einmal so weit weg, und ihr habt noch ein ok Verhältnis. Dann kommt es unter Umständen drauf an, ob der Ex zustimmt oder nicht. Wobei mein Ex wird wohl gar nicht auffindbar sein ... :roll: .
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Sunneschii9
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von Sunneschii9 »

Vermute schon, dass es so einfach war, weil er zugestimmt hat...oder sicher, dass es darum so schnell ging...

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danci
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von danci »

@ haeremai
Wenn er gar nicht auffindbar ist, steigen Deine Chancen. Wie kann er das Sorgerecht wahrnehmen, wenn Du ihn in einer Situation, wo er mitentscheiden müsste, gar nicht finden kannst?
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haeremai
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von haeremai »

@danci: Ja das stimmt! Bis jetzt bin ich in meinem Wohnkanton mehrheitlich auf vernünftige menschliche Beamte gestossen. Ich hoffe sehr, dass das der Richter bei der Scheidung auch sein wird!
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von besame_mucho »

Habe nicht alles gelesen, aber ich konnte im Kanton Zürich problemlos einen Pass für Töchterchen machen lassen... Niemand hat gefragt und mir wäre es auch nicht eingefallen, zu fragen.


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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von mayama »

Ich habe vor einem Monat die Pässe/ID's meiner beiden Grossen neu ausstellen lassen müssen.

Die vom Passbüro verlangten das Einverständnis (Unterschrift / Ausweis) meines EHEmannes obwohl wir verheiratet sind und in einem Haushalt leben! Wir wohnen im TG. Ist wohl von Kanton zu Kanton verschieden... (immerhin haben sie das Formular per Email akzeptiert, da mein GG ja tagsüber arbeitet und es nicht gerade prickelnd gefunden hätte, extra auf dem Passbüro zu erscheinen...)

schön, klappt dies in anderen Kantonen einfacher!
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von sonrie »

@Mayama: ich fürchte das hat nix mit dem Kanton, sondern mit den beamten zu tun. Ich wohne auch in TG, bin nicht mal Schweizerin, kann interessanterweise aber Schweizer Pässe und ID's für meine Kinder beantragen und unterschreiben, ohne dass mein Mann involviert wird (sie sagen sie sehen ja im system, dass die Kinder auch die CH Staatsbürgerschaft haben...)
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haeremai
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von haeremai »

Mein Ex möchte sich jetzt nach australischem Recht scheiden lassen, nach welchem man sich bereits nach 12 Monaten getrennt leben scheiden lassen kann. Details habe ich gerade noch nicht angeschaut. Bin gerade recht baff.
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von Lunida »

haeremai hat geschrieben:Mein Ex möchte sich jetzt nach australischem Recht scheiden lassen, nach welchem man sich bereits nach 12 Monaten getrennt leben scheiden lassen kann. Details habe ich gerade noch nicht angeschaut. Bin gerade recht baff.
Wenn Ihr Euch beide scheiden lassen wollt, könnt Ihr das auch nach CH-Recht machen. Bei beidseitigem Einverständnis muss man keine 2jährige Frist einhalten - auch in der CH nicht.

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danci
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von danci »

Und genau das finde ich immer wieder empörend an dieser doofen 2-Jahres-Frist in der Schweiz. Ja, wenn beide einverstanden sind, kann man auch vorher, aber wenn dem anderen (häufig dem Mann) das andere Recht gelegener kommt, wird er die Zustimmung in der Schweiz verweigern und Du hast kaum eine Chance, wenn die Scheidung im Ausland angehoben wird. Denn dort, wo sie zuerst angehoben wird, wird sie auch durchgeführt. Und in der Schweiz kann man sie nicht zuerst anheben, weil eben diese Frist gilt.....Ich würde nochmals versuchen mit ihm zu reden und dich schlimmstenfalls darauf einstellen, dass die Scheidung in Australien vollzogen wird, je nachdem ob sich das Land nach ihrem Gesetz als zuständig betrachtet....
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haeremai
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von haeremai »

In Australien sind es nur 12 Monate. D.h. ich muss dann einfach im Vorfeld schreiben, dass ich mich nicht scheiden lassen möchte? Kann er sich überhaupt in Australien scheiden lassen, wenn er von hier dorthin weggezogen ist? Sein Ziel ist es, dass ich möglichst viel Geld für nen Anwalt ausgeben muss und dass er mir das Leben zur Hölle machen kann.
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danci
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von danci »

@ haeremai
Habt ihr denn 12 Monate? Wenn ja, musst Du gar nichts schreiben, er hat das Recht eh. Wer wohin gezogen ist oder wo man geheiratet hat etc. ist dabei völlig unerheblich. Entscheidend ist einzig das australische IPRG (Gesetz über das internationale Privatrecht) oder ihre Rechtsprechung, da Australien, wie alle angelsächsischen Länder sehr wenige Gesetze haben und quasi die Richter das Recht machen. Wenn dieses vorsieht, dass Australien zuständig ist, sofern einfach ein Ehegatte da Wohnsitz hat, dann kann er die Scheidung in Australien eingeben. Was hat er für eine Staatsbürgerschaft?
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Re: Scheidung wenn Ex im Ausland lebt

Beitrag von haeremai »

Ja es waren am 1. Mai 12 Monate.
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